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Betrug durch BG, nachweislich

  • Ersteller des Themas Deleted member 39675
  • Erstellungsdatum

BG Mitarbeiter fälschen Unterlagen von Anfang an und beeinflussen somit schon zu Beginn des Verfahre

  • wer hat dafür auch Indizien oder Beweise

    Votes: 3 75.0%
  • wer hat dazu erkenntnisse

    Votes: 3 75.0%

  • Total voters
    4
D

Deleted member 39675

Guest
Wir konnten nun nachweisen, dass ein vor 3 Jahren ergangenen Widerspruchsbescheid rechtswidrig ergangen ist. Staatsanwaltschaft und Bundesversicherungsamt haben die Ermittlungen aufgenommen. Andere Betroffene sollten davon erfahren, damit auch Sie erkennen, was hier gelaufen ist und sich noch wehren können.
 
hallo JörgS,

eine interessante mitteilung, nur etwas flapsig und kurz ohne weitere info dahingetextet. es wäre nett, wenn du dazu etwas ausführlicher und mit konkreten fakten versehen schreiben könntest. der inhalt trifft so wie er steht jedenfalls nicht das, was die überschrift verspricht. ich bin immer ein grosser freund von fakten und belegen, soweit irgendwelche behauptungen ausdrücklich oder zwischen den zeilen getroffen werden.

die auswahl der umfrage sollte auch etwas überdacht werden, wirkliche alternativen enthält sie ja nicht. fälschen von unterlagen ist ein breites spektrum, dazu zähle ich zb auch das mir bekannte verschweigen ua. insofern: beitragen ja, nur wozu, wenn du von "wir" sprichst? eine erläuterung wäre da hilfreich.


gruss

Sekundant
 
Hallo,
habt etwas Geduld mit mir, ich bin hier Neu im Forum, Warum, ich Suche nach weiteren Geschädigten.
Im Einzelnen. Meine Frau hatte am 10.07.2015 einen AU, hatte sich das Knie stark verdreht konnte nicht mehr richtig auftreten. Zuvor war das Knie nachweislich Beschwerdefrei. Dann nach Vorstellung bei D Arzt, Überweisung zur OP. Wir fuhren dann am 20.08.2015 in die Uni Klinik Bonn. Dort wurde nach der Untersuchung bestätigt, MRT hatten wir bereits mitgebracht, dass die Verletzungen Unfallbedingt waren. Am 25.08.2015 OP am Knie, wieder Mitteilung, Verletzungen sind Unfallbedingt. Dann erfolgte eine medizinisch sehr gute Behandlung bis einschließlich 04.01.2016. Alle Verornungen und sonstige Behandlungen wurden über die BGHW abgerechnet. Der stellv. Klinikdirektor, Prof. Burger, hat meine Frau auch drei mal selber behandelt, auch zuletzt am 04.01.2016. Am 08.01.2016 schreibt er dann einen ärztlichen Bericht, dass die am 25.08.2015, in der OP festgestellten Verletzungen nicht Unfallbedingt waren, es wird nun alles auf einen Vorschaden geschoben, der aber nachweislich nicht vorhanden wardass versteht keiner.
Dann kam natürlich der Ablehnungsbescheid der BGHW und der Widerspruchsbescheid.
Klage vor SG Köln verloren, siehe Schreiben 08.01.2016. Die Klage dort habe ich sehr aufwendig alleine geführt, kein Anwalt wollte unter 2500,00 € arbeiten, gewinnnst Du den Prozess, kannst Du aber nur nach RAGO ca. 400,00 € geltend machen.
Dann habe ich mich von der Unabhängigen Pat. Beratung Deutschland beraten lassen, übrigens sehr gut.
Dort wurde mir mitgteilt, dass ein Beratungsfehler nach 630 e Par. rechtegestz vorliegt, es hätte dazu nach der OP eine erneute Aufklärung geben müssen, daher könnten wir nun unseren finanzellen Schaden, immerhin fasst 8000,00 €, gegen das UKB geltend mach, Gesagt getan, Schreiben ans UKB geschrieben und abgesendet.
Und nun beginnt dass unfassbare.
Die Rechtsabteilung des UKB teilt mir fernmündlich mit, dass das Schreiben vom 08.01.2016, nichts mit dem UKB zu tun hat, es soll sich um eine beratungsärztliche Stellungnahme des Prof. Burgers gegenüber der BGHW handel.
Selbst das SG Köln ist davon nicht ausgegangen.
Es kommt noch dicker. Die BGHW hat sich in Ihrem Widerspruchsbescheid genau auf dieses Schreiben vom 08.01.2016 berufen und auch Prof. Burger darin erwähnt. Da herscht ein abstraktes Abhängigkeitsverhältnis, weil Prof. Burger mit seiner Aussage nun die BG Leistungsfrei gestellt hat.
Die BG hätte den Wi. Bescheid alleine Begründen müssen, konnte Sie aber nicht, weil alle ärztlichen Berichte das nicht hergegeben hätten. Die BG hätte für eine weitere Beurteilung zunächst meiner Frau 3 Gutachter vorschlagen müssen und sich dann eine eventuelles anderes Ergebnis einholen können.
Somit hat die BG den Widerspruchsbescheid aus rechtswidrigen Fundamenten aufgebaut und sich damit sogar vor Gericht verteidigt.
Nun ermitteln alle gegen Beide, UKB und BGHW
 
Hallo Jörg,
wann war denn die Verhandlung?
Und wer hat das Gutachten gemacht und was besagt das Gutachten?
Wer ermittelt gegen die Klinik + BG?

Ihr habt von der Klinik schriftlich, dass die Verletzungen unfallabhängig waren?
Habt Ihr die komplette Akte?

Worum geht es Dir/Euch? Um den finanziellen Schaden oder auch um gesundheitliche Schäden?

MfG Christiane
 
Hallo Christiana,
die Verhandlung war schon 2016. Das Gutachten zur Verhandlung ist nunmehr egal ursächlich hier ist, dass vom Prof eine Falschaussage auf einem Kopfbogen der Uni erfolgte und auch das SG das nicht erkannte, Dass wurde nunmehr erst am 18.04.2019 bekannt. Dher laufen auch noch taufrische Ermittlungsverfahren, zu denen ich hier keine Ausführungen machen kann. in med. Schaden liegt nicht vor, nur ein nichtunerheblicher finanzieller.
Es geht mit hier nur darum, die Machenschafften bekannt zu machen, damit andere Betroffene und es wird davon einige geben, auch Ihre Rechte geltend machen können, dabei bin ich auch gerne bereit, meine Erfahrungen-Erkenntnisse denen mitzuteilen.
Gruß Jörg
 
Hallo Jörg,
das ist lieb von Dir.
Wenn der Prof. das Briefpapier der Klinik benutzte, müßte diese auch in die Haftung gehen.

MfG Christiane
 
das wäre grundsätzlich möglich, da ein Prof. in Ausübung eines öffentlichen Amtes Beamter ist, haftet gem. § 34 GG hier derStaat.
Aber das ist momentag zweitrangig. In Erster Linie müssen nun die Ermittlungsbehörden die Sache Aufklären,was auf Grund vorliegender Beweise auch nicht schwer fallen wird.
Gruß Jörg
 
Hallo Jörg,

die wichtige Frage ist ja auch in Eurem Fall:

1. Anerkannt als BG-Unfall
2. Behandelt - operiert und physio etc. als BG-Fall

und dann die Negierung!

Wie soll sich der CA dort raus reden?

Dem Grunde nach müsste er "Geldgeilheit" aussagen, denn die BG zahlt noch etwas mehr wie die GKV.
Die würde zu seinen Gunsten und der Klinik als Abrechnungsbetrug darzustellen sein :)

Was dann den 2. Schritt angeht, da ist es die Verbundenheit zur BG mit Negierung, weil man will ja Folgeaufträge :)

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra,
das ist aber auch ein grundlegendes Problem mit allen BGn. Darüber debatieren selbst Politiker, aber die finden keine Abhilfe. Sie mal im Netz, medizinische Gutachter im Interessenkonflikt. Selbst eine ehemaliger Präsident des LSG NRW hat diese Problematik in die Politik gebracht, ohne Erfolg. Aber dass seit 2103 geltende Patientenrechtegesetz $ 630 BGB, gibt den Patienten viel Unterstützung. Wir sollen aber hier auch nicht vergessen, dass dass Systhem so in die finazielle Schieflage geraten ist, haben wir dem Gesundheitsminister von 1993, Horst seehofer zu verdanken.
Wenn Du dir den Arm brichst, dass mit einem Gips zu richten ist, bekommt Dein Arzt dafür 25,00 €, Wenn das gleiche Deiner Katze passiert und Du geht mit der Veterinär, Kostet Dich das 370,00 €
alles Klar.
Schöne Grüße und versucht herauszufinden, ob in Eurem Verwanten-Bekanntenkreis ähnliches geschehen ist und wehrt Euch.
Jörg
 
hallo HWS-Schaden,

so zwischendurch

Ist das „Fälschen von Unterlagen“ wirklich ein „breites Spektrum“? Bei Gelegenheit werde ich das mal nachschlagen.

ja, würde ich schon sagen. unterlagen ist schon ein weiter begriff. unter fälschen kann man auch die verschiedensten manipulationen verstehen, von ganzfälschung, verfälschung, unterlagen werden auch ge- u/o verfälscht durch zufügen zusätzlicher oder unterdrückung bestehender unterlagen ... das liesse sich noch fortsetzen. unterlagen bestehen aus mehr oder weniger vielen einzelteilen und entitäten im gegensatz zu einem einzelnen dokument also mit vielfältigen fälschungsmöglichkeiten. wie gewohnt beispiele bei bedarf ;)


gruss

Sekundant
 
hallo JörgS,

dazu auch nochmal separater beitrag zu folgenden punkten:

Die Rechtsabteilung des UKB teilt mir fernmündlich mit, dass das Schreiben vom 08.01.2016, nichts mit dem UKB zu tun hat, es soll sich um eine beratungsärztliche Stellungnahme des Prof. Burgers gegenüber der BGHW handel.
Selbst das SG Köln ist davon nicht ausgegangen.
ursächlich hier ist, dass vom Prof eine Falschaussage auf einem Kopfbogen der Uni erfolgte und auch das SG das nicht erkannte
Dher laufen auch noch taufrische Ermittlungsverfahren

vielleicht sagt das der letztgenannte punkt schon aus: liegt hier tatsächlich eine falschaussage vor, dann ist unbedingt an eine revision zu denken. ich würde das aber hier auch nicht näher ausführen wollen.


gruss

Sekundant
 
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