Hallo Ingeborg,
wie üblich gibt es für Richter keine Zeitspanne, in der sie irgendetwas tun müssen, ergo auch keine Möglichkeit des Rechtsmittels für Dich -> abwarten und Tee trinken.
Einzig musst du jetzt beantragen, dass der gerichtliche Termin aufgehoben wird, denn über das Ablehnungsgesuch ist nicht entschieden und somit ist Dir der gesetzliche Richter entzogen. Solange über das Ablehnungsgesuch nicht entschieden ist, darf in der Sache durch den Richter keine prozessleitende Verrfügung oder gar Entscheidung ergehen.
Gruß
tamtam
wie üblich gibt es für Richter keine Zeitspanne, in der sie irgendetwas tun müssen, ergo auch keine Möglichkeit des Rechtsmittels für Dich -> abwarten und Tee trinken.
Einzig musst du jetzt beantragen, dass der gerichtliche Termin aufgehoben wird, denn über das Ablehnungsgesuch ist nicht entschieden und somit ist Dir der gesetzliche Richter entzogen. Solange über das Ablehnungsgesuch nicht entschieden ist, darf in der Sache durch den Richter keine prozessleitende Verrfügung oder gar Entscheidung ergehen.
Gruß
tamtam