In einem Beschwerdeverfahren vor dem Zivilgericht ( Landgericht als Beschwerdegericht wegen eines Ablehnungsantrag gegen Richter des Amtsgericht ) wird auf eine Dienstliche Äußerung des Richters ( des AG ) verwiesen, welche trotz Rüge dem Antragssteller unbekannt ist.
Auch weiß der Antragsteller nicht, ob der Richter zur Abgabe einer Dienstlichen Äußerung aufgefordert wurde, noch ob diese abgegeben wurde.
Lediglich im Beschluss im Beschwerdeverfahren gegen einen Ablehnungsbescheid wird auf einen angeblichen Sachverhalt die vom Richter in einer dienstlichen Äußerung stehe hingewiesen. Zu keinem Zeitpunkt wurde eine Dienstliche Äußerung dem Kläger und Antragsteller mitgeteilt oder zugesandt.
Ist dies zulässig und welche Möglichkeiten ergeben sich für den Kläger ?
Vielen lieben Dank für Eure Ideen und Tipps im voraus.
Auch weiß der Antragsteller nicht, ob der Richter zur Abgabe einer Dienstlichen Äußerung aufgefordert wurde, noch ob diese abgegeben wurde.
Lediglich im Beschluss im Beschwerdeverfahren gegen einen Ablehnungsbescheid wird auf einen angeblichen Sachverhalt die vom Richter in einer dienstlichen Äußerung stehe hingewiesen. Zu keinem Zeitpunkt wurde eine Dienstliche Äußerung dem Kläger und Antragsteller mitgeteilt oder zugesandt.
Ist dies zulässig und welche Möglichkeiten ergeben sich für den Kläger ?
Vielen lieben Dank für Eure Ideen und Tipps im voraus.