• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Bescheinigung/Erklärung zum Antrag auf Rente wg. verminderter Erwerbsfähigkeit

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Schoppi
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

Schoppi

Erfahrenes Mitglied
Hallo,

habe heute, über den VDK, dieses o.g. Schreiben erhalten.
Mein Arbeitgeber soll für die Zeit ab 15.08.2009 Angaben über das erzielte Arbeistentgelt machen, damit die Hinzuverdienstgrenzen berechnet werden können.So weit so gut.
Ich bin ja einen Tag nach der Reha, am 27.07.09 wieder arbeiten gegangen, aber nur zu 50%. Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags zu je 5 Stunden. Dies habe ich unabhängig von einer Entscheidung der DRV getan, weil mehr einfach nicht mehr geht. Berechnen die jetzt die Rente anhand meines nun nur noch 50%igen Gehaltes oder ziehen die schon noch mein vorheriges, Vollzeit, Gehalt hinzu.

Wie verhält sich das? Danke für eure Antworten,
Schoppi
 
Hallo,

die Rente wird nach Beitragsmonaten und der Höhe der jeweiligen Beiträge berechnet, und nicht nach dem jeztigen Gehalt. Selbstverständlich gilt, je höher das Gehalt, desto höher sind auch die Beiträge zur Rentenversicherung. Nur gilt generell, dass pro Entgeldpunkt (EP) ein derzeitiger Jahresbetrag von ca. € 29,00 berechnet wird. Würde man diesen jetzigen EP auf 45 Jahre ohne Steigerung hochrechnen und multiplizieren, so kommt man dann auf eine Bruttorente von ca. € 1.350,00, was ja auch der heutigen Realtität entspricht. Zieht man dann noch den hälftigen Krankenkassenbeitrag und den Beitrag zur Pflegeversicherung ab, so dürfte die Nettorente bei ca. € 1.200,00 sich bewegen.

Gruss
kbi1989
 
Zuletzt bearbeitet:
Das heißt also, die berechen mein ursprüngliches Gehalt nach den monatlich gezahlten Beiträgen zur RV. Jetzt geht es nur darum, ob ich über oder unter den Hinzuverdienstgrenzen liege? Wieviel dürfte ich denn verdienen, um dennoch Rente zu erhalten?
Mein Gehalt hat sich um 50% reduziert nachd er Reha.

Schoppi
 
Hallo Schoppi,

es geht bei Dir ja nicht um die Altersrente sondern um die EM-Rente (oder 1/2 EM-Rente) ich würde mal Goggeln, aber es steht auch sicher hier im Forum.

Wir haben gerade den Bescheid für die Altersrente als Schwerbehinderter auf dem Tisch, auch hier gibt es eine Zuverdienstgrenze.

Für uns spielt es keine Rolle, Kai-Uwe kann sowieso nicht mehr arbeiten, bekommt jetzt aber Altersrente:).

Lieben Gruß
Kai-Uwe´s Frau

Vor genau einem Jahr hast Du fast die gleiche Frage gestellt, sieh mal nach :-)
 
Hallo Schoppi,

also die Frage ist etwas komplexer! Das heißt es gibt sowohl eine Voll- / als eine Teilrente! Siehe z.B. hier >http://www.versicherung-portal-1.de/berufsunfaehigkeitsversicherung/erwerbsminderungsrente.php

Die Hinzuverdienstgrenzen stehen in Deinem Rentenbescheid auf der vorletzten Seite! Solltest Du noch keine Rentenbescheid haben kannst Du ihn mit dem Hinweis auf die Hinzuverdienstgrenze anfordern!
Es ist wichtig diese einzuhalten denn wenn sie auch nur gering überschritten wird kann die DRV die gesamte Rente zurückfordern!
Dies ist einmal einer Oma passiert die nebenbei gearbeitet hat da sie ihren Enkeln etwas zustecken wollte - es ist ihr sehr teuer zu stehen gekommen!

Bei der vollen Erwerbsminderungsrente wäre es möglich 400 Euro hinzu zu verdienen ...siehe hier > http://www.rententips.de/rententips/grv/em/07.php Bei der Teilrente siehe Deine Unterlagen! (Rentenbescheid)

Viele Grüße
Joachim
 
Hallo Schoppi,

die derzeitige Hinzuverdienstgrenze bei einer vollen befristeten Erwerbsminderungsrente bzw. auch bei einer Dauerrente beträgt pro Monat € 400,00 und darf 2 x im Jahr überschritten werden, z. B. bei Zahlungen wie Urlaubsgeld bzw. Weihnachtsgratifikation.

Bei einer teilerwerbsgeminderten Rente ist sie dbzgl. höher, das kommt auf die Höhe der teilerwerbsgeminderten Rente an und muss im Einzelfall mit der DRV abgestimmt werden (sicherheitshalber hinterfragt werden).

Gruss
kbi1989
 
Hallo,

also, beantragt habe ich die teilweise EU. Ich erhalte seit Ende der Reha, 27.07.09, nur noch die Hälfte meines Gehalts, weil ich auf 50% umgestellt habe. Die Rente muß aber doch auf Basis der gezahlten Entgeltpunkte berechnet werden, die ich mit vollem Gehalt erwirtschaftet habe,oder?
Das könnte also heißen, wenn ich trotz der halben Stelle zu viel verdiene, bekomme ich keine teilweise EU?
Ich habe noch keinen Rentenbescheid!
Ich habe mit meinem Arbeitgeber vereinbart, dass ich diese 50% noch weiter reduzieren kann. Es wird wohl ein Rechenspiel!


Schoppi
 
Hallo Schoppi,

du verwechselst hier zweierlei. Die halbe erwerbsgeminderte Rente wird genauso nach den EP einer vollen erwerbsgeminderten Rente also nach bisher nachgewiesenen Beitragsmonaten berechnet, nur wird der Zugangsfaktor nicht mit 1 sondern mit 0,5 angesetzt. Also hat es nichts mit deinem jetzigen Gehalt das nur 50 % des bisherigen Gehaltes entspricht, zu tun.

Die Nettozahlung einer halben erwerbsgeminderten Rente beträgt nach heutigem Niveau so um die € 250,00 bis € 300,00 pro Monat. Die Hinzuverdienstgrenze ist höher wie € 400,00 bei einer vollen erwerbsgeminderten Rente, die wird so um die € 800,00 bis € 900,00 pro Monat betragen. D. h. Du kannst unbeschadet (rentenunschädlich) deinen bisherigen Beruf mit gekürzter Stundenzahl in ungekündigter Stellung ausüben, wenn der Arbeitgeber mitspielt. Sollte nach Genehmigung der teilerwerbsgeminderten Rente die Hinzuverdienstgrenze durch den festangestellten Teilzeitjob höher sein, wird dies Dir die Rentenversicherung mitteilen, weil Sie in einem solchen konkreten Fall immer mit den Arbeitgebern Kontakt aufnimmt.

Somit hast Du also noch die Möglichkeit bei Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze mit dem Arbeitgeber eine weitere Kürzung deiner Arbeitszeit zu vereinbaren. Das Ganze wird also schon im Vorfeld einer möglichen Genehmigung durch die DRV durch diese mit deinem Arbeitgeber in die Wege geleitet.

Gruss
kbi1989
 
Hallo kbi1989,

jetzt hab ich es verstanden. Ich muß zu meiner Schande gestehen, dass ich mich mit diesem Thema bisher nicht beschäftigt habe. Ich habe die GKV bisher als unsinnig angesehen, was ich eigentich noch immer tue. Ich habe nicht sehr lange in die DRV eingezahlt, Schulzeit, Studium etc. Ich habe also laut Rentenauskunft einen Anspruch bei voller Eu auf ca. 650 Euro.
Aber 800-900 Euro ist doch ein Witz, da liege ich meilenweit drüber.
Da müßte ich meine derzeitgen Arbeitsstunden nochmals, aufs Jahr gerechnet, um mehr als 70 % reduzieren. Was wohl im Umkehrschluß heißt, ich bekomme nichts, wenn ich es richtig verstanden habe.
Angesichts der Hälfte der vollen Eu, also ca. 325 Euro die mir zustehen würden und nochmal 800-900 Euro Hinzuverdienst, blieben gerade mal 1200 Euro. Wer soll den davon leben können? Ich sag ja, DRV = völliger Unsinn!

Schoppi
 
Hallo Schoppi,

es ist immer eine Sache der Perspektive, es gibt genug Familien die mit dem Betrag auskommen und auskommen müssen. Oder die froh wären...hätten sie diesen Betrag.

Wir sind auch von jetzt auf gleich von einem guten Einkommen auf ein "Kampfeinkommen" gefallen. Gut das ich arbeite:rolleyes:, sonst.....:(.

Du wirst nicht glauben was Kai-Uwe nach 40 Jahren Rentenbeitragszahlung (und die waren immer im höchsten Bereich) jetzt an Rente bekommt und sollte er mal vor mir sterben werde ich auf meine Kinder angewiesen sein, da ich mir die "Freiheit" der eigenen Kindererziehung genommen habe und immer auf eine gute Rente meines Mannes gehofft haben.

Sobald unsere Kinder ihr Studium abgeschlossen haben werden wir sie zur Vorsorge drängen.

Kannst Du nicht div. Stunden von zuhause aus arbeiten? Ich denke bei Dir ist es doch auch die Fahrtzeit die Dir Schmerzen bereitet.

Lieben Gruß
Kai-Uwe´s Frau
 
... Wer soll den davon leben können? ...
Hallo Schoppi,

der Rückzug der sozialen Sicherungssysteme aus der Aufgabe der Sicherung eines anständigen Lebens ist ja seit langem bekannt. Bei der staatlichen Sicherung geht es nur noch um eine Existenzsicherung. Und lebst dort muss nun der BGH entscheiden ob die Höhe der Leistungen (zumindest bei ALG II) noch den Ansprüchen des Grundgesetzes gerecht wird.

Deshalb ist die private Vorsorge jene Säule im persönlichen "Sicherungssystem", jene die die wesentlichen Lasten tragen muss.

Insofern kann man Deine Frage recht einfach beantworten: Niemand, denn das ist auch nicht mehr der politische Wille. Staatliche Leistungen sollen das Überleben sicher stellen. Das Niveau orientiert sich dabei am niedrigsten, dass noch vertretbar ist.

Auch wenn ich (aufgrund massiver Probleme mit denen) private Versicherungen nicht sonderlich mag, man kommt bedauerlicherweise heutzutage und in Zukunft erst recht nicht an denen vorbei.

Das ist sicherlich nicht das, was Du hören wolltest, aber es ist leider die Realität.

Grüße
oohpss
 
Ich verstehe euch sehr gut, aber wir haben doch alle in gleicher Relation in dieses System eingezahlt. Jeden Monat langen zu, ob du willst oder nicht.
Ich mußte auch einiges reduzieren, um weiterhin ordentlich leben zu können, aber mir steht diese Rente zu. Un dich habe schon 50% reduziert, mehr geht nicht mehr. Es mag nur um 300 € gehen, aber davon aknn ich zumindest den ganzen Monat tanken und noch ein paar Mal Essen gehen.
Ich bin gespannt, was da kommt.


Grüße,
Schoppi
 
Back
Top