Hallo,
habe heute, über den VDK, dieses o.g. Schreiben erhalten.
Mein Arbeitgeber soll für die Zeit ab 15.08.2009 Angaben über das erzielte Arbeistentgelt machen, damit die Hinzuverdienstgrenzen berechnet werden können.So weit so gut.
Ich bin ja einen Tag nach der Reha, am 27.07.09 wieder arbeiten gegangen, aber nur zu 50%. Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags zu je 5 Stunden. Dies habe ich unabhängig von einer Entscheidung der DRV getan, weil mehr einfach nicht mehr geht. Berechnen die jetzt die Rente anhand meines nun nur noch 50%igen Gehaltes oder ziehen die schon noch mein vorheriges, Vollzeit, Gehalt hinzu.
Wie verhält sich das? Danke für eure Antworten,
Schoppi
habe heute, über den VDK, dieses o.g. Schreiben erhalten.
Mein Arbeitgeber soll für die Zeit ab 15.08.2009 Angaben über das erzielte Arbeistentgelt machen, damit die Hinzuverdienstgrenzen berechnet werden können.So weit so gut.
Ich bin ja einen Tag nach der Reha, am 27.07.09 wieder arbeiten gegangen, aber nur zu 50%. Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags zu je 5 Stunden. Dies habe ich unabhängig von einer Entscheidung der DRV getan, weil mehr einfach nicht mehr geht. Berechnen die jetzt die Rente anhand meines nun nur noch 50%igen Gehaltes oder ziehen die schon noch mein vorheriges, Vollzeit, Gehalt hinzu.
Wie verhält sich das? Danke für eure Antworten,
Schoppi