Hallo,
ich habe im Januar einen Antrag auf Feststellung des Gdb gestellt.
Ich habe das Obere und untere Sprungelenk versteift, mir wurde 3 mal Knochen aus dem Rücken entfernt und ich habe ständig Schmerzen beim gehen. Auf schiefem oder unebenem kann ich so gut wie gar nicht gehen, langes Autofahren ist schwierig und langes sitzen geht auch nicht.
Der Bescheid kam und ich hatte 30%.
Ich war der Meinung das dies zu wenig ist und habe Widerspruch eingelgt und wieder alle meine Beschwerden angegeben.
Jetzt kam der Bescheid:
Widerspruch ist abgelehnt, 30 sind ausreichend.
Die schreiben da noch schön rein: sie sind ja BGlich mit Schuhwerk versorgt.
Ich war nie zu einer Begutachtung beim Versorgungsamt, schätzen die das
War übrigens ein Arbeitsunfall.
Macht es hier Sinn vor dem Sozialgericht zu klagen
Gruß
ich habe im Januar einen Antrag auf Feststellung des Gdb gestellt.
Ich habe das Obere und untere Sprungelenk versteift, mir wurde 3 mal Knochen aus dem Rücken entfernt und ich habe ständig Schmerzen beim gehen. Auf schiefem oder unebenem kann ich so gut wie gar nicht gehen, langes Autofahren ist schwierig und langes sitzen geht auch nicht.
Der Bescheid kam und ich hatte 30%.
Ich war der Meinung das dies zu wenig ist und habe Widerspruch eingelgt und wieder alle meine Beschwerden angegeben.
Jetzt kam der Bescheid:
Widerspruch ist abgelehnt, 30 sind ausreichend.
Die schreiben da noch schön rein: sie sind ja BGlich mit Schuhwerk versorgt.
Ich war nie zu einer Begutachtung beim Versorgungsamt, schätzen die das
War übrigens ein Arbeitsunfall.
Macht es hier Sinn vor dem Sozialgericht zu klagen
Gruß