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Bescheid kam, abgelehnt

humpel

Mitglied
Registriert seit
11 Sep. 2006
Beiträge
85
Hallo,
ich habe im Januar einen Antrag auf Feststellung des Gdb gestellt.
Ich habe das Obere und untere Sprungelenk versteift, mir wurde 3 mal Knochen aus dem Rücken entfernt und ich habe ständig Schmerzen beim gehen. Auf schiefem oder unebenem kann ich so gut wie gar nicht gehen, langes Autofahren ist schwierig und langes sitzen geht auch nicht.
Der Bescheid kam und ich hatte 30%.
Ich war der Meinung das dies zu wenig ist und habe Widerspruch eingelgt und wieder alle meine Beschwerden angegeben.
Jetzt kam der Bescheid:
Widerspruch ist abgelehnt, 30 sind ausreichend.

Die schreiben da noch schön rein: sie sind ja BGlich mit Schuhwerk versorgt.

Ich war nie zu einer Begutachtung beim Versorgungsamt, schätzen die das

War übrigens ein Arbeitsunfall.

Macht es hier Sinn vor dem Sozialgericht zu klagen

Gruß
 
Hallo Humpel,
Du bist ja bereits sehr lange hier im Forum und solltest so einiges zu diesem Thema gelesen haben. Natürlich kannst Du, wenn Du diese GdB nicht für angemessen hältst, Klage vor dem Sozialgericht erheben. Wichtig ist dabei sicher auch, wie hoch die MdE ist, aber die GdB setzt sich nicht nur aus der MdE zusammen. Dazu zählen auch alle anderen nicht-altersgerechten Einschränkungen. Eine Begutachtung durch das Versorgungsamt ist nicht unbedingt erforderlich. Das versorgungsamt beurteilt an Hand der eingereichten Unterlagen und der Befunde Deiner behandelnden Ärzte. Hast Du diese Beurteilungen gesehen im Widerspruchsverfahren?
Berücksichtige bitte, dass eine Steigerung um 10% auch keine wirkliche Veränderung bringt. Erst eine GdB von 50% bringt Dir zusätzliche Möglichkeiten.

Gruß von der Seenixe
 
Versteifung des oberen und unteren Sprunggelenks
in günstiger Stellung30 in ungünstiger Stellung40
Hi Humpel,das ist ein Auszug aus der Tabelle Gdb und wenn keine
anderen Krankheiten dazu geltend gemacht werden wird es auch nicht mehr geben vom Versorgungsamt.Bei der BG kannste ja Verschlimmerungsantrag stellen.Ich häng den Link zur Tabelle mal mit ran: http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/

Grüße von vonacki!
 
Hallö Humpel
Welches Versorgungsamt ist für dich zuständig?
Was hast du im Widerspruch für Gründe genannt?:mad:
Verstehe nicht das Versorgungsämter so unterschiedlich den GDB bewerten.:confused:
Bin 2005 von der Leitergefallen, vieleicht hast du ja meinen Bericht gelesen?
Habe gleich die Schwerbehinderung eingereicht, bekam auch zuerst GDB 30, nach meinen Widerppruch habe ich dann gleich 50 mit dem G bekommen.
Was sagen deine Ärzte dazu, hast du die mal gefragt.
Wenn du Belastungsschmerzen hast, genau wie ich, geh mit Gehhilfen zum Arzt, und der soll mal einen vernüftigen Bericht zum Versorgungsamt schicken.
Ich würde auf jedenfall vors Sozialgericht damit gehen.
Oder ein medezinisches Gutachten beim Versorgungsamt machen lassen.
Du darfst auf keinen Fall jetzt aufgeben, denn kämpfen hilft meistens, wenn nicht immer.
Ich wünsch dir viel erfolg und nicht aufgeben!
Würde mich freuen wenn du dich wieder melden würdest!:)
Gruß Alois
 
Hi Humpel,

ich würde die jetzige Situation erstmal akzeptieren. Bei Deinen 30% MdE

wird meistens die gleiche Prozentzahl GdB gewährt. Neben deiner

Verletzung müßtest Du noch andere Gebrechen haben damit die GdB höher

ausfällt. Eine Gerichtliche Auseinandersetzung lohnt sich nach meiner

Ansicht in Deinem Fall nicht. Seenixe sagt ja schon das Du von 10% wenig

Vorteile (Steuerersparnis) hast und 50% sind sehr weit weg.

Rexibaer
 
Hallo Humpel
Ich bin da anderer Meinung wie Rexibaer, wenn ich richtig gelesen habe, hast du Belastungsschmerzen und kannst keine längeren Strecken gehen, wie lang ist die Strecke die du gehen kannst, schaffst du 2 km in einer halben Stunde ohne große Anstrengung?
Du kannst nicht lange sitzen und auch nicht lange Autofahren.
Was machst du Beruflich, mußst du lange stehen oder viel laufen?
Habe ich richtig gelesen, das es ein Arbeitsunfall war.
Bei mir war es ein Freizeit Unfall, habe keine % beim MdE, ich geh mit meinen Gehilfen arbeiten (Büro)
Du mußt zwar selber wissen was du machst, ich würde an deiner Stelle noch nicht aufgeben!
Denn wer kämpft kann zwar verlieren, doch wer nicht kämpft der hat schon verloren!
Ich wünsche die viel Mut und alles Gute und gib nicht auf.

Gruß Siola
 
Hallo Humpel,

wenn ich in Forum richtig gelesen habe, dann ist der Unterschied zur MdE und GdB der, dass beim Versorgungsamt nicht alleine die Diagnose die Hauptsache ist, sondern welche Beeinträchtigungen/ Behinderungen habe ich durch die Verletztung im Alltag. Was kann ich , was nicht
Benötige ich Hilfsmittel, Personen die mir helfen, welche Wegstrecke kann ich noch gehen u. s. w.
Das muß du schildern! Die Arztberichte mit Diagnose sind wichtig, aber die Auswirkungen/ Beeinträgtigungen sind wichtiger.
Also Widerspruch einlegen und in diesem ausführlich alles was du nur noch bedingt oder mit Einschränkungen kannst schieldern.
Viel Glück
Buffy07
 
Hallo Humpel,
ich würde auf jeden Fall Wiederspruch gegen den Bescheid einlegen. Du hast doch nichts zu verlieren.
Bei meinem Mann war es so das er mit erstem Bescheid auch 30% anerkannt bekommen hat, nach dem Wiederspruch dann aber sofort 60% für eine Zeit und 50 % auf Dauer bekam, also unbefristet gültig.
Eine MDE besteht bei meinem Mann nur von 10% laut Gutachten der BG, womit wir aber auch ganz und gar nicht einverstanden sind.
Ich will dir damit auch nur sagen, das man nicht immer von der MDE auf den GDB schließen kann, diese beiden Faktoren klaffen manchmal sehr stark auseinander.
Also leg Wiederspruch ein, denn für alles muss man heute kämpfen. Wir haben es auch getan, obwohl man uns vom VDK total entmutigt hat, der Mann dort sagte uns, das können sie mal ganz schnell vergessen, mehr wie 30% bekommen sie sowieso nicht!
Niemals entmutigenlassen und immer alles versuchen.
Wünsche viel Erfolk dabei und außerdem ein frohes Weihnachtsfest.
Gruß von stinababy
 
Bescheid kamm, abgelehnt.

Hallo Stinababy, hallo liebe Forumsteilnehmer,
-Auch ich bin der Meinung , daß man für sein Recht offensiv käpfen muss.:)

Wen einem seine "Innere Stimme" sagt, daß noch" mehr drin" ist,sollte man
sich man sich meines Erachtens mit" Fachliteratur" eindecken,( gibts z.B. bei
"Vielbuch" oder anderen Anbietern ); damit vorab informieren, um dann wie
schon vielen anderen Usern angesprochen einen Fachanwalt für Sozialrecht
konsultieren, um keine Verfahrensfehler zu machen.
Auch kann oft der Fachanwalt bei der notwendigen Gutachterauswahl helfen.

Die Hilfe des VdK( meine Erfahrung) ist da oft eher "spärlich", die Mitarbeiter
dort sind oft überfordert.

Euch Allen ein frohes Weihnachtsfest,und einen "Guten Rutsch" ins Jahr 2009

wünscht
milky way
 
Hallo Humpel,

Eine Klage vor dem Sozialgericht dauert mitunter fast 2 Jahre und ist sehr ungewiß.
Gehe mal "in Dich" und krame alle Krankheiten raus, die Du unter den Tisch fallen gelassen hast. Schon eine dauerhafte Rückenverspannung durch das humpeln oder ständige Schmerzen im Hüftgelenk und Knien durch die ungleiche Belastung der Beine bringt eine kleine Erhöhung.
Und dann müßtest Du nochmals Deinen Arzt aufsuchen und ihn bitten, Dich in der Angelenheit zu unterstützen. Schildere ihm eindeutig, weshalb Du diesen Ausweis (50 GdB) unbedingt brauchst. Z.B. Sitzplatzanspruch in den öffentl. Verkehrsmitteln. Von eventuellen Steuerersparungen würde ich da garnicht anfangen. Du brauchst ihn eben um Deinen Beruf ausüben zu können bzw. Deinen Arbeitsplatz sicher und einigermaßen ohne Schmerzen erreichen zu können.

Viel Glück und schöne Weihnachten.

PS. Dies ist mein erster Beitrag in diesem Forum, lese aber schon seit Wochen mit. Ich selbst hatte keinen Unfall, bin aber mit mehreren Krankheiten "gesegnet" und informiere mich nun intensiv im Netz, um meine Schwerbehinderung auch auf mindestens 50 zu bekommen, da auch ich große Schmerzen beim laufen, stehen und gehen habe, aber noch voll berufstätig.

LG, Tilley
 
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