Hallo,
der Sachverständige bezieht sich einfach nur auf das erste MRT, wo die Gehirnblutung noch unentdeckt war und meint, dass die gesundheitlichen Folgen ohne Kopfverletzung nicht erklärbar sind. Und obwohl ihm das zweite MRT mit nachgewiesener Blutung vorliegt, hat er diesen Befund nicht mit einbezogen. Ein durchgeführtes EEG ergab auch keinen Befund. EEG ok, keine Gehirnverletzung also gesund ... schön wär´s.
Der Richter sollte auf Grund seines Alters schon ein erfahrener Richter sein ... ich meine, dass er erwähnte, bereits 30 Jahre Richter zu sein.
Der Unfall ist die Hauptursache; aber im Verlauf hat sich eine Verschlechterung ergeben ... Warum, weiß ich nicht. Ich vermute, auf Grund der übersehenden Blutung und der Vielzahl der Medikamente, die mir nach dem Unfall verabreicht wurden, aber auch die Schonhaltung und und und. Zum Beispiel habe ich seit geraumer Zeit einen chronischen B12-Mangel, Eisen und Vitamin D-Mangel, was auch zu Depressionen und Konzentrationsmangel ect führen kann und bei längerem Mangel zu Langzeitfolgen führen kann.
Es ist aber bei der BU nicht meine Aufgabe erst zu beweisen, aus welchem Grund ich krank bin.
Und wenn für den Sachverständige Symptome nicht objektivierbar sind, dann muss er die vorhandenen Befunde zur Beurteilung heranziehen und sich auf die Beschwerdeschilderung des Patienten beziehen.
Ein 40-minütiges Sachverständigengespräch, 10- minütiger Konzentrationstest und ein EEG kann sicher nicht Befunde der vergangenen 3 Jahre außer Kraft setzen, wo ich wochenlang stationär in Behandlung war.
Dass der Sachverständige persönlich geladen wurde, sehe ich für mich als positiv.
LG
Rosi70