Stärkung der Meinungsfreiheit vom BGH
Hallo Ingeborg,
ich hatte mal ein BGH-Urteil eingestellt, das eine Anwältin frei sprach, weil sie wegen Beleidigung vom Gegenanwalt angezeigt wurde.
Das waren Formulierungen innerhalb des Gerichts, ein Kommunikationsaustausch, wobei die Anwältin dem gegnerischen Anwalt sagte, was sie von dessen Schriftsätzen hielte.
Meinst Du das?
Ihre Aussage (Anwältin) bezog sich eindeutig auf das, was der Anwalt von sich gab und beleidigte ihn nicht in seiner Person.
Klartext:
Du darfst Dich über eine schriftliche oder mündliche Aussage äußern, so wie du darüber denkst. Freie Meinung. Aber Du darfst die Person mit Deiner Meinung nicht in ihrer menschlichen Würde beleidigen.
Du kannst sagen, das ist Kinderkram, was sie da schreiben, das ist das Papier nicht wert, was sie zusammen faseln, völlig an der Sache vorbei, Ihr Schreiben enthält so viel Richtiges, wie ein Misthaufen noch genießbares Essen bereit hält. Begründen! -> keine Beleidigung.
Aber du darfst nicht schreiben, von Ihnen kann ja nur Stuss und Meckern kommen. Sie sind ja viel zu blöd, um auch nur im Geringsten den Sachverhalt richtig zu verstehen. -> Das wäre Beleidigung.
Man darf seine Meinung und Ärger auch ausdrücken, über das, worüber Du verärgert bist. Doch derjenige, der Dich mit einem Schreiben ärgert, der kann halt nicht besser, und dafür darf er nicht beleidigt werden. GG: Ein Behinderter darf nicht wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Dich ärgert ja das Schreiben oder das, was einer sagt, aber nicht die Person an sich. Das ist schon höhere Ethik im Umgang miteinander, was ich mir auch von manchen hier im Forum auch wünschen würde, die immer nur persönlich werden müssen, weil für die Sache die richtigen Argumente fehlen.
Gruß Ariel