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Beitrag gesucht!

Ingeborg!

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Registriert seit
27 Sep. 2006
Beiträge
1,210
Ort
Keine Angaben!
Hallo Forum!

Kürzlich hat jemand über die Rechtmäßigkeit auch heftig(st) formulierter Einwände (= ggf. keine Beleidigung, wenn man lange genug genervt wurde!) gegenüber Behörden geschrieben und den 'link' zum Urteil (?) dazu bekanntgegeben.

Bräuchte den mal eben, kann den Beitrag aber nicht wiederfinden und 'googlen' nützt auch nix!


Danke im Voraus und

Grüße von
Ingeborg!
 
Wer kennt den gesuchten Beitrag?

Guten Morgen!

Ich brauche wirklich dringend eine Antwort - übe gerade den Rundumschlag!

Gerade behauptet ein unqualifizierter Gegner (Mitarbeiter einer Verwaltung), daß meine Gesundheits-/Funktionseinbußen nicht im tatsächlichen Ausmaß bestehen, bzw. bestreitet, daß fachärztlich vielfach bestätigte Diagnosen in keinem Fall bewiesen seien - alles per Ferndiagnose nach Aktenlage!

Mir ist es wichtig, hier einmal heftigst zu antworten!
Ich verzweifele sonst noch!

Grüße von
Ingeborg!
 
Stärkung der Meinungsfreiheit vom BGH

Hallo Ingeborg,

ich hatte mal ein BGH-Urteil eingestellt, das eine Anwältin frei sprach, weil sie wegen Beleidigung vom Gegenanwalt angezeigt wurde.
Das waren Formulierungen innerhalb des Gerichts, ein Kommunikationsaustausch, wobei die Anwältin dem gegnerischen Anwalt sagte, was sie von dessen Schriftsätzen hielte.

Meinst Du das?

Ihre Aussage (Anwältin) bezog sich eindeutig auf das, was der Anwalt von sich gab und beleidigte ihn nicht in seiner Person.

Klartext:
Du darfst Dich über eine schriftliche oder mündliche Aussage äußern, so wie du darüber denkst. Freie Meinung. Aber Du darfst die Person mit Deiner Meinung nicht in ihrer menschlichen Würde beleidigen.
Du kannst sagen, das ist Kinderkram, was sie da schreiben, das ist das Papier nicht wert, was sie zusammen faseln, völlig an der Sache vorbei, Ihr Schreiben enthält so viel Richtiges, wie ein Misthaufen noch genießbares Essen bereit hält. Begründen! -> keine Beleidigung.
Aber du darfst nicht schreiben, von Ihnen kann ja nur Stuss und Meckern kommen. Sie sind ja viel zu blöd, um auch nur im Geringsten den Sachverhalt richtig zu verstehen. -> Das wäre Beleidigung.

Man darf seine Meinung und Ärger auch ausdrücken, über das, worüber Du verärgert bist. Doch derjenige, der Dich mit einem Schreiben ärgert, der kann halt nicht besser, und dafür darf er nicht beleidigt werden. GG: Ein Behinderter darf nicht wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Dich ärgert ja das Schreiben oder das, was einer sagt, aber nicht die Person an sich. Das ist schon höhere Ethik im Umgang miteinander, was ich mir auch von manchen hier im Forum auch wünschen würde, die immer nur persönlich werden müssen, weil für die Sache die richtigen Argumente fehlen.

Gruß Ariel
 
Zuletzt bearbeitet:
Das isses!

Hallo Ariel!

Ja, das kommt mir bekannt vor - das wird's gewesen sein!

Danke Dir sehr für Deinen Beitrag - werde also den sog. Beratungsarzt nicht direkt ansprechen, sondern seine Äusserungen disqualifizieren - zu meiner Sicherheit und zur Wahrung der Meinungsfreiheit!

Es ist unerträglich, wie diese Verwaltung, die auch durch meine Steuern alimentiert wird, mit mir umgeht! Seit über sieben Jahren geht es 'nur' um beantragte Parkmöglichkeiten, damit mein Ehemann meinen inzwischen sehr umfangreichen Rollstuhl ab- und aufladen kann!

Der Behördenvertreter weigert sich, überhaupt zu ermitteln, die Sachbearbeiter geben Textbausteine von sich und lehnen rundweg alles ab (ich bin danach überhaupt nicht der nur ganz gering behindert - weil 'man' es sich nicht vorstellen kann, wieso ich im Rollstuhl sitze! - obwohl es nach ausführlichsten Richtlinien, Urteilen, Feststellungsvoraussetzungen und dem 'teilhabebezogenen Behinderungsbegriff der UN-Behindertenrechtskonvention' völlig unwichtig ist, was sich ein Aussenstehender vorstellen oder was ein Arzt verstehen kann), die damalige Beratungsärztin konnte Textbausteine nicht einmal mehr sinnvoll zu Sätzen formen und der jetzige Beratungsarzt scheint Schwierigkeiten beim Lesen bzw. beim Verstehen des Gelesenen zu haben - oder ganz andere Gründe, die die Forumsgemeinschaft sicherlich bis zum Erbrechen aufgrund eigener Erfahrungen kennt.


Danke Dir und bleib dem Forum, trotz einiger Anfeindungen, erhalten!

Alle guten Wünsche und


Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo Ingeborg,

Wenn Du das Urteil brauchst, später mal, dann suche ich es raus.

Aber das schaffst Du erst mal auch so.
Für Formulierung kann ich Dir per PN helfen.

Gut, dass Du Dich wehrst.

die Sachbearbeiter geben Textbausteine von sich und lehnen rundweg alles ab (ich bin danach überhaupt nicht der nur ganz gering behindert ...
Dabei handelt es sich um eine perfide Ablenkung.
Deine Behinderung wird verächtlich gegen Dich benützt. Der Schutz Deiner gesetzlich verankerten individuellen Rechte wird dir beschnitten. Du hast als Behinderter Benachteiligung, indem sich die Behörden-Sachbearbeiter mit Pauschal-Paragraphen erdreisten, dir die Rollstuhlbenutzung zu erlauben oder zu verbieten.
Reicht es nicht, dass selbst Ärzte sich oft genug in ihren Diagnosenpauschalisierungen verirren? Patienten haben oft einen immensen Leidensweg von Arzt zu Arzt zu gehen, gerade weil die Pauschal-Diagnosen keine korrekte Therapie ermöglichen.

Wenn Dir mit Rollstuhl weniger Gefahr droht, Dir mehr Unabhängigkeit von Hilfe verschafft und ein höherer Lebenswert möglich ist, dann ist der Rollstuhl gerechtfertigt, egal was Befunde sagen und wie sie interpretiert werden.




:D: Wer eine Sache nicht richtig versteht, und immer nur an der Oberfläche kratzt, weil das zu Ende Denken fehlt, der meint immer, konstruktive Kritik sei ein Angriff und Gemecker.
;)Sokrates sah das ganz anders. Dafür bekam er ja das bittere Getränk und die Menschheit war um einen Philosophen ärmer.:(

Gruß Ariel
 
Danke Dir sehr, Ariel!

Hallo Ariel!

Schon habe ich Deine Formulierungen mitverwendet und auch noch auf meine besonderen Rechte zu kritischen Äusserungen hingewiesen!

Leider paßt in meinen Postkasten (PN) nix mehr rein - rappelvoll!
Muß mal wieder aufräumen - oder den Sponsorenbeitrag überweisen!

Wenn Du noch das/ein Urteil findest und mir nennen könntest: Jetzt schon mal ein Danke im Voraus!


Grüße von
Ingeborg!
 
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