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Bearbeitungsfrist Teil-Erwerbsminderungsrente

elster999

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
11 März 2014
Beiträge
1,180
Ort
Großraum Berlin
Hallo,
Ich hab mal ne Frage zu meinem aktuellen Problem.
Da leider noch 1 Rehabericht fehlt, teilte mir die DRV mit, dass der zuständige Arzt nicht über meinen Antrag entscheiden kann. Warte jetzt seit über 1 Jahr auf Klärung und nun soll es abschließend an diesem Papier hängen?
Daher eigentlich gleich 2 Fragen:
Gibt es eine Frist, in der Rehaberichte erstellt und mir zugesandt sein müssen?
Und: gibt es eine Frist, in der die DRV einen Antrag genehmigen/ablehnen muss, auch wenn sie immer neue Unterlagen nachfordert und deshalb nicht entscheiden will?
Ich werde langsam kirre, das hier keine Entscheidung erfolgt, da die Zu- oder Absage schon auch ne Entscheidung für mein weiteres Leben nach sich zieht. (Ich würde gern bzw. sollte unbedingt nach der Meinung der Ärzte/Therapeuten meine Arbeitszeit weiter reduzieren, da es mich immer wieder an die Grenze des machbaren bringt. Da ich aber alleinerziehend bin und nicht viel verdienen, die BG-Rente nur knapp über dem Mindest-JAV liegt und den Ausfall aktuell schon nicht ersetzt, kann ich das nicht ohne weiteren Ausgleich tun. Von irgendwas muss man ja auch leben...)

Danke Euch!
LG Ellen
 
hallo Ellen,

noch kurz vor dem ausknipsen des lichts:
es gibt gewisse einzuhaltende zeithorizonte. wie es in deinem fall aussieht, findet sich nach suche unter

Der ärztliche Reha-Entlassungsbericht

auf S. 10

zeitnahe Erstellung des Reha-Entlassungsberichtes zur unverzüglichen Informationsübermittlung (spätestens 14 Tage nach Entlassung)

in diesem fall (grundlose verweigerung) würde ich aber auch die gesamten dort vorhandenen patientendaten anfordern, denn ein solches vorgehen dürfte seine gründe haben. im grunde kannst du dich aber auch auf datenschutzrechtlichen auskunft oder auf § 810 Einsicht in Urkunden berufen bzw. diese als grundlagen deines auskunftsersuchens angeben.


gruss

Sekundant
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Danke Sekundant!
Ich hatte das Licht da tatsächlich schon aus;)
An wen schreibe ich das Auskunftsersuchen?
An die Klinik allgemein, an den Chefarzt der Rehaabteiöung oder an den zuständigen Oberarzt, der bisher auch nicht geantwortet hat?
Oder an die Rehakoordinatoren?
Dann würde ich mich auf die Paragraphen beziehen und um kurzfristige Überlassung meiner Patientendaten bitten.
Danke dir! Da bin ich nicht drauf gekommen, weil ich immer auf den Bericht gewartet habe...
Ich hoffe, die DRV erkennt dass dann an...


LG Ellen
 
Hallo Elster,

den Reha-Bericht musst Du dann bei der BG anfordern.

Natürlich ist es sinnvoll, Du beantragst mal wieder eine kompl. Akteneinsicht.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo @Sekundant

Bei mir funktioniert der Link nicht.
(Liegt es dem Link, an fehlender Freigabe zur Veröffentlichung oder an meiner Technik? Es taucht die „Ooops ...“-Seite des Forums auf.)

LG
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo,

habe den Link repariert und jetzt sollte dann gleich ein Download aufgehen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Ellen,

"ihr Berliner macht mal der DRV Bund Feuer unter den Hintern":D

Natürlich haben die um mit Corona viel Arbeit, aber Zitat:
Da leider noch 1 Rehabericht fehlt, teilte mir die DRV mit, dass der zuständige Arzt nicht über meinen Antrag entscheiden kann. Warte jetzt seit über 1 Jahr auf Klärung

geht auf keinen Fall und ist schon Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO bedürftig.:mad:

Es ist ja nicht deine Schuld, dass die nicht in die Gänge kommen!

Ein Brief von einem Anwalt und die springen wie die Kängurus:p da kommt die Angelegenheit in eine ganz andere Schublade!

Thema Rehaberichte:
dieser kann so oder so aussehen bzw. oft ist es so, weil die Anstalten ihrer Daseinsberechtigung-Wirtschaftlichkeit nachkommen müssen, dass
diese > 6 Std. Arbeitsfähig ausgehen und gut.

Thema Rentengutachter:
Leute Leute ich kann euch aus über 20 J. Erfahrungswerten sagen, dass ich von den Klabautermann noch keine
100% Gutachten auf meinem Tisch hatte.
Untersuchungen werden nicht vorgenommen und oder hingebogen.
Sich mit der langjährigen Anamnese-Anknüpfungstatsachen nicht umfänglich befasst und berücksichtigt dito gesicherte, langjährige
Diagnosen.
Dann aber großartig vom Leistungsbild bei einer 30 min Untersuchung zu schreiben.
So wird da oft gearbeitet-geschätzt , m. E. sind 2/3 der Gutachten nicht koscher!
(gegen die Antragsteller)

Die Inhalte hören sich zwar theoretisch gut an, sind aber oft in der Praxis nicht als warme Luft:



Grüße
 
Hallo, danke euch.
Ja, es ist verzwickt. Die BG hat den Bericht auch noch nicht, die DRV sogar schon selbst an die Einrichtung geschrieben und ihm abgefragt...
Das der Bericht so lange auf sich warten lässt, ist die eine Geschichte und ärgerlich.
Habe daher heute nochmal an den Chefarzt persönlich eine Mail geschrieben und auch bei der BG nochmal die Unterlagen angefordert.
Vielleicht tut sich ja was.
Und dann die DRV... die meinen ohne den einen Bericht einer Reha, die sie nichtmal bezahlen, können sie nicht entscheiden. Haben alle Gutachten der BG vorliegen, die Schwerbehinderung, aktuell nochmal alle Arztbriefe bekommen etc.
Aber ohne den einen Bericht geht das nicht ... grr...
Zur Not muss ich da wohl wieder nen Anwalt bemühen. Fällt das eigentlich ins gleiche Fachgebiet, wie gegen das Versorgungsamt? Den ich da hatte, der war ja super...

Danke euch ganz herzlich.
LG Ellen
 
Hallo ihr,
Wieder ist 1 Monat vergangen, wo ich nichts gehört habe. Ich möchte nun ein allerletzten schreiben per Einschreiben an die Klinikleitung schicken und gern die entsprechenden Paragraphen dazutun, u. Den Rehaabschlussbericht zu erhalten.
Nun finde ich dazu nix passendes, weil es ja keine Rehaklinik der DRV war, sondern eine BG-Klinik.
Also eher nur die Datenschutzparagraphen anwendbar?
Da ich nix falsch machen möchte, würde ich mich sehr freuen,von den Spezis unter euch,die richtigen Paragraphen genannt zu bekommen. Hab das halbe WWW durchsucht und irgendwie nix passendes gefunden .
Wäre total nett von euch!!!
Der letzte Satz soll in etwa lauten, dass ich binnen 14 Tagen eine Zusendung erwarte und anderenfalls die Sache einem Anwalt übergebe...

Vielen Dank,
LG Ellen
 
Hallo Elster-Ellen,

§§ hin und her, dies sind doch nur mehr oder weniger Luftnummern bzw. ein Tiger ohne Zähne!
Wie lange möchtest du noch "Kasperletheater" mit dir machen lassen?

Ich hätte schon längst einen RA beauftragt, dann kommt das Schreiben- die Angelegenheit, in eine andere Schublade.

Grüße
 
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