elster999
Erfahrenes Mitglied
Hallo,
Ich hab mal ne Frage zu meinem aktuellen Problem.
Da leider noch 1 Rehabericht fehlt, teilte mir die DRV mit, dass der zuständige Arzt nicht über meinen Antrag entscheiden kann. Warte jetzt seit über 1 Jahr auf Klärung und nun soll es abschließend an diesem Papier hängen?
Daher eigentlich gleich 2 Fragen:
Gibt es eine Frist, in der Rehaberichte erstellt und mir zugesandt sein müssen?
Und: gibt es eine Frist, in der die DRV einen Antrag genehmigen/ablehnen muss, auch wenn sie immer neue Unterlagen nachfordert und deshalb nicht entscheiden will?
Ich werde langsam kirre, das hier keine Entscheidung erfolgt, da die Zu- oder Absage schon auch ne Entscheidung für mein weiteres Leben nach sich zieht. (Ich würde gern bzw. sollte unbedingt nach der Meinung der Ärzte/Therapeuten meine Arbeitszeit weiter reduzieren, da es mich immer wieder an die Grenze des machbaren bringt. Da ich aber alleinerziehend bin und nicht viel verdienen, die BG-Rente nur knapp über dem Mindest-JAV liegt und den Ausfall aktuell schon nicht ersetzt, kann ich das nicht ohne weiteren Ausgleich tun. Von irgendwas muss man ja auch leben...)
Danke Euch!
LG Ellen
Ich hab mal ne Frage zu meinem aktuellen Problem.
Da leider noch 1 Rehabericht fehlt, teilte mir die DRV mit, dass der zuständige Arzt nicht über meinen Antrag entscheiden kann. Warte jetzt seit über 1 Jahr auf Klärung und nun soll es abschließend an diesem Papier hängen?
Daher eigentlich gleich 2 Fragen:
Gibt es eine Frist, in der Rehaberichte erstellt und mir zugesandt sein müssen?
Und: gibt es eine Frist, in der die DRV einen Antrag genehmigen/ablehnen muss, auch wenn sie immer neue Unterlagen nachfordert und deshalb nicht entscheiden will?
Ich werde langsam kirre, das hier keine Entscheidung erfolgt, da die Zu- oder Absage schon auch ne Entscheidung für mein weiteres Leben nach sich zieht. (Ich würde gern bzw. sollte unbedingt nach der Meinung der Ärzte/Therapeuten meine Arbeitszeit weiter reduzieren, da es mich immer wieder an die Grenze des machbaren bringt. Da ich aber alleinerziehend bin und nicht viel verdienen, die BG-Rente nur knapp über dem Mindest-JAV liegt und den Ausfall aktuell schon nicht ersetzt, kann ich das nicht ohne weiteren Ausgleich tun. Von irgendwas muss man ja auch leben...)
Danke Euch!
LG Ellen