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Bearbeitungsfrist Teil-Erwerbsminderungsrente

hallo Ellen,

ich will erst einmal deine frage zu beantworten versuchen. eine reha ist ebenso eine behandlung wie andere medizinische massnahmen auch, also trifft auch hier § 630g Einsichtnahme in die Patientenakte zu ("Dem Patienten ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn betreffende Patientenakte zu gewähren, ...").

aber ich kann hier auch nur die vorherigen aussagen bekräftigen mit einer ergänzung: die anforderung nicht nur auf o.g. paragrafen stützen, sondern auch auf ein auskunftsersuchen nach den datenschutzbestimmungen, die sind nämlich strafbewährt und ermöglichen zudem weitere entschädigung (zb schmerzensgeld)!


gruss

Sekundant
 
Hallo Elster,

setze über Deinen RA die Reha-Klinik sowie die BG unter Druck, Dir den Reha-Entlassbrief umgehend zur Verfügung zu stellen mit Frist 14 Tagen!

Dann setzt Du zeitgleich Deine BG und Die Reha-Klinik unter Druck - Dir die Unterlagen zukommen zu lassen.

Gibt es eine Diskrepanz, dann liegt diese bei der Reha-Klinik und der BG und dies muss ad hoc und umgehend aufgeklärt werden!

Die Aufklärung obliegt nicht Dir - sondern den Vertragspartnern = BG und Reha-Klinik!!!

Diesen beiden Parteien musst Du Druck über Deinen RA machen! Mit Fristen! Ist die Reha schon über 12 Monate her, hau drauf mit Deinem RA in beide Richtungen!

Nehme auch fahrlässigen Verfahrensverzug auf mit Deinem RA um Dich zu schädigen, weil weder die Reha-Klinik noch die BG die Akten (Entlassbrief/Entlassbericht) dir vorenthält.

Dies geschieht durch beide Parteien: BG und Reha-Klinik zu Deinen Ungunsten! Lass durch Deinen RA Entschädigungen vornehmen!

Dir kann es dann egal sein, wer in der Pflicht ist, die BG die den Bericht nicht einfordert, oder die Reha-Klinik, welche den Bericht nicht geschrieben hat. Das ist eine Angelegenheit zwischen den beiden Vertragspartnern. Du bist in dem Fall draußen.

Im weitern Schritt ist natürlich die DRV auch im Sinne der Amtsermittlung pflichtig. Wie häufig und bei wem hat die DRV den Entlassbericht angefordert?

Hier kannst Du auch über Deinen RA verweisen.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Ellen,

Leider muss ich denn anderen recht geben das wohl nur über einen RA wieder etwas in Bewegung kommt.

Mein letztes Gutachten war Ostern fertig, beweisschluss war 15 Mai, 4 Wochen später hat mein Ra das erste Mal geschrieben, weitere 4 Wochen später hat er das Gutachten angefordert. Dann jede Woche erneut und jetzt geht es vor Gericht (zweite Instanz).
 
Ok, danke euch...
Im Moment bin ich ziemlich kraftlos und habe es deshalb wiederum schleifen lassen. Es kostet mich gerade alles viel Kraft und die muss ich mir einteilen.
Aber ihr habt ja so recht. 7 Monate nach dem Ende der Reha sollte ein Bericht zur Verfügung stehen und ich werde mich da jetzt drum bemühen, diesem grauslichem Tun ein Ende zu bereiten...
Vielen Dank für eure aufbauenden Worte!
LG Ellen
 
Hallo Ellen

Deine Kraftlosigkeit und alles andere verstehe ich gut. Meine Gedanken waren noch einmal bei dir. Wenn du es dir leisten kannst oder eine RS-Versicherung hast, die das übernimmt, schalte einen RA ein, vielleicht hast du schon einen, der diese Sache gesondert als eigenen Rechtsgegenstand übernimmt. Für einen normal guten Anwalt ist der Auftrag keine schwierige Aufgabe, umso besser, wenn er mehr drauf hat, falls es schwieriger wird. Der erwartbare Verdienst bei diesem Mandat wird nicht hoch sein (der Aufwand aber auch nicht). Wenn du einen RA findest, der das anständig bearbeitet, (nur) dann wirst du entlastet. Deine Entscheidung hängt also von einer überschaubaren Summe Geld und Vertrauen in einen RA, der Arbeit abnimmt statt verursacht, ab.

Taktisch gegenüber DRV/Reha/BG ist es wie oben schon geschrieben in deiner Situation sinnvoll, deine vielfach privat eingeforderten Rechte über einen RA einfordern zu lassen. Lass dich von der Zermürbungstaktik nicht kaputt machen. Ich wünsche dir Kraftspender und Hilfen im Alltag.

LG
 
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