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Barrierefreiheit in Wohnungen und Häusern


Es sieht dann wohl folgendermaßen aus:
Ein beratender spezialisierter Architekt äußert sich wie folgt:

Die Ausführung nach der aktuellen DIN 18040-2 ist abzustimmen zwischen Auftraggeber und Ausführendem.

Die Ausführung nach der aktuellen DIN Norm mit Nullbarriere 0,00 mm ist nur ohne Gewähr möglich, da sie keine Einhaltung anderer DIN Normen für Fenster oder Türen ermöglicht.

Besteht der Auftraggeber auf 0,0 Schwelle, dann gibt es dafür 2 Möglichkeiten.

1. Magnet-Doppeldichtung barrierefrei nach DIN 18040 mit 3-fach thermischer Trennung und Wärmedämmung
· Schlagregendichtigkeit
Problem...Die Schiene unten muss immer absolut sauber gehalten werden. Ständiges Schmutzabsaugen ist nötig, um die einwandfreie Funktion zu gewährleisten.

2. System Schall-Ex.
Hier ist unten in der Tür eine Dichtung eingebaut die bei Schließen der Tür nach unten drückt und beim Öffnen wieder hoch gezogen wird.
Auch hier hat der Schmutz erheblichen Einfluss auf die Funktion.
Weiter kann es zu Problemen bei Schlagregen geben. Deshalb ist ein Vordach und eine Ablaufrinne angeraten.

Bei beiden Systemen gibt es ein weiteres Problem. Beim Öffnen der Tür wird Schmutz angesogen durch Unterdruck was die Säuberungshäufigkeit erhöht.

Darüber muss man sich im Klaren sein, wenn man seine Entscheidung bezüglich der Schwellenhöhe trifft welche auch umgesetzt werden kann, allerdings mit u.a. o.a. Folgen und Problemen.

Der auf unsere Probleme spezialisierte Architekt Böker in Hameln empfiehlt die Einhaltung einer Schwelle von 18 mm. Damit werden alle DIN Vorschriften eingehalten.

Ein auch ungeübter Rollstuhlfahrer sollte diese Schwelle überwinden können.

So werde ich verfahren, 18 mm wird meine Schwelle hoch sein, das erscheint doch sehr vernünftig in Verbindung mit der Gewährleistung.
 
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