• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Barrierefreiheit in Wohnungen und Häusern

Aebby

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
31 Okt. 2010
Beiträge
214
Ort
Niedersachsen
Bei einem Neubau mit der Angabe dass barrierefrei gebaut werden soll gibt es nun nach dem Estrich legen folgendes Problem.
Die Eingangstür wird eine Schwelle von 1,5 cm haben und die Terrassentüren eine Schwelle von 2,8 cm.
Der Architekt und der Fensterbauer berufen sich auf die
DIN 18024.

Folgenden eMail Text liess ich dem Fensterbauer und Architekten zukommen.

:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Folgender Link führt zur Erläuterung des Nullbarrierebegriffs für Türen.


Nur zur Info.........ich ging davon aus, dass das selbstverständlich ist wenn man über Barrierefreiheit spricht, dass es um keine Barriere geht.
Ihr könnt ja nicht wissen wie sehr ich bereits jetzt beeinträchtigt bin.

http://nullbarriere.de/din18024-2-tueren.htm

Ich dachte an keine Schwelle und ging davon aus, dass nur das besprochen wurde, jedenfalls immer im Zusammenhang mit einer möglichen Benutzung mit einem Rollstuhl. ::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Unter anderem steht dort:::::::::::::::::::::::

Untere Türanschläge und -schwellen sind grundsätzlich zu vermeiden.

Soweit sie technisch unbedingt erforderlich sind, dürfen sie nicht höher als 2 cm sein.


::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Und nun erklären mir Fensterbauer und Architekt, dass ein Umbau der neu eingebauten Türen zu einer Null mm Schwelle möglich ist durch Einbau einer herunterfallenden Lasche. Aber dann würde es eventuell ziehen können oder Wasser eindringen können.

Mein Architekt hat mich nicht auf unterschiedliche DIN Vorschriften für privaten Wohnraum und öffentliche Bereiche hingewiesen.


Wie seht ihr das. Muss ich eine Schwelle bis 2 cm bei Vorgabe Barrierefreiheit bei einem Neubau akzeptieren ohne auf den Begriff Nullbarriere hingewiesen zu haben?

Und wenn nein, gibt es Argumentationshilfen?
 
Hallo Aebby,

ich wäre auch stinksauer!

Du dachtest sicher auch an diese Variante:

http://www.myhandicap.de/tueren-fenster.html

( Dank an Michi für den Link)

Für mich bedeutet Barrierefreiheit frei von Barrieren! In einem Rollstuhl ´ne Tasse Kaffee von A nach B zu bekommen, ist ohne Hubbel schon schwer genug!

Lass uns bitte wissen, wie es weitergeht!

LG
Aramis

Nochwas: gegen Zugluft gibt es Türbesen (bei Obi 10€, wenn Wasser reinläuft ist das Gefälle nicht richtig berechnet oder ausgeführt, bzw. die Überdachung!


 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Aebby,
für Türen jeder Art gibt es sogenannte Kältefeind.Das ist eine mechanische Zugluftsperre,die in die Unterseite der Tür eingebracht wird und mit eine Gummilippe versehen.
Gruß Beinmodel
 
Hallo Aeby,

möglich das von Barrierarm gesprochen wurde, das geht gerne mal unter das das nicht das selbe ist.
- so haben wir in unserem Neubau hier in der Tiefgarage Türen die als Rollifahrer nicht leicht und teilweise schwer zu öffnen sind.
Bei der nachfrage warum bei BarrierFREI nicht mit Elektrischem Türöffner geholfen wird. Bekam ich einen Brief,
das es ja schließlich um eine BarriereARMe bauweise ging.

Es geht mit einer kleinen schwelle auch. Denn 2cm zirca haben wir hier auch.
Aber einfacher ist Ohne defintiv. - frag nach bzw. schau nach ob Barrierfrei oder Barriere....... dort steht.
Bei einer Erdgeschoß wohnung hast du
ggf. das problem, das es sich dort unten das Kondenswasser der Wohnung sammmelt,
weil es meist kälter ist als mit einem Sockel/Schwelle, da die Dämmung ja deutlich weniger vorhanden sein kann.

Viel Erfolg
Grüße Michi
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Aebby,

zur rechtlichen Situation kann ich Dir leider nichts sagen.
Ich vermute aber, dass wenn der Architekt sich auf die DIN-Norm beruft und er danach geplant und gebaut hat, man ihm da keinen "Vorwurf" machen kann. Leider...

Das heisst doch wieder, dass man sich als Unfalloper oder Angehöriger über tausend Dinge selber und am besten vorher informieren muss, dass man eben in solche "Fallen" nicht reinläuft. Aber woher soll man immer wissen, auf was man alles achten sollte. Man denkt, man hat ja Fachleute an der Hand.

Bei meiner Wohnungsgeschichte ergab sich dieselbe Problematik.
Ein Neubau (ich wäre der Ersteinzug), wobei bis auf die Badobjekte schon alles drin ist. Terrassentüre mit 5-6cm Schwelle. Unmöglich mit Rollator oder Rollstuhl darüber zu kommen (mit der berühmten Tasse Kaffee).
Gottseidank habe ich dieses Problem rechtzeitig erkannt und mir nicht die DIN-Norm aufschwatzen lassen (mit so Sachen wie Rampe anlegen und so). Ich habe im KV der Umbaumassnahmen der Wohnung (gegenüber der gegnerischen Versicherung) auch den Umbau der Terrassentür mit aufgenommen.
So eine wie im Link von Aramis. Laut meinem Sanihausmenschen, der einen Kunden mit solch einer Tür hat (seit acht Jahren), ist das Teil prima!
Ist aber noch nicht durch bei der Versicherung.

Ich hoffe, dass Du eine gute Lösung findest und wünsche Dir dabei viel Glück!

Gruß
Emma
 
... Das heisst doch wieder, dass man sich als Unfalloper oder Angehöriger über tausend Dinge selber und am besten vorher informieren muss, dass man eben in solche "Fallen" nicht reinläuft. ...
Hallo emma,
das hat aber nichts mit der Behinderung zu tun, sondern das ist in vielen Lebensberechen so.

Es gibt für verschiedene Projekte Spezialisten die man in Anspruch nehmen kann oder es bleiben lässt.

- Beim Hausbau ist das der Baubegleiter/Bausachverständige.
- Beim Urlaub ist es das Reisebüro.

Und da gibt es jeweils auch Spezialisten die sich speziell mit den Bedürfnissen von Behinderten auskennen.

Die kennen sich mit so etwas aus und achten dann eben darauf, weil die andauernd so etwas machen.
Es ist doch auch spannend wier es mit den ganzen Sachen aussieht, die man im Notfall braucht: z.B. Höhe des Schaltungskastens für die Sicherungen oder Regler für die Warm- und Kaltwasser-Versorgung falls mal ein Schlauch oder Rohr bricht.
Da muss man ja auch dran denken, dass ein Behinderter das gut erreichen kann.

Also da gibt es wohl tausend Punkte, die zu beachten sind.

Grüße
oohpss
 
Guten Morgen Aebby,

ich wünsche Dir für den Termin viel Glück!

Berichte bitte, wie es war. Interessiert mich.

Liebe Grüße
Emma
 
Berichte bitte, wie es war. Interessiert mich.

Liebe Grüße
Emma


Wie war es:
Der Architekt berichtet der Fensterbauer ist bereit die Türen auf die Nullinie zu senken ohne Gewähr auf Dichtigkeit. Lächerlich.
Eingebaut wurde folgendermaßen.

Eingangstür 1 cm Schwelle
Terrassentür Wintergarten 4,5 cm
Terrassentür 5 cm Schwelle


http://nullbarriere.de/din18040-2-tueren.htm

So nicht. Ich warte erst mal ab. Mal schauen was noch passiert.

Auf jeden Fall sollte man den Architekten hinweisen auf das Problem Barrierefreiheit zu achten, von Anfang an.
Vllt. ist es sogar auch unbedingt erforderlich auf NULLBARRIERE hinzuweisen.

Hinweise auf Zimmertüren, Badezimmer, Küche, Fenstergriffe, Garagenbreite,, Schlösser, u.s.w wurden bei mir berücksichtigt.
 
Hallo Aebby,
geh mal auf Häfele Kältefeind da findest Du eine Dichtung die ein barrierefreies einbauen einer Abschlußtür ermölicht.Außerdem gibt es au noch steigende Bänder die die Tür beim öffnen anheben also jede Menge technische Hilfsmittel die jeder gute Architekt und Handwerker kennen müßte.
Gruß Beinmodel
 
Hallo @ all,

wie hat mir erst vor kurzem ein Handwerker erklärt:

SENIOREN- ALTERSGERECHT heißt noch lange nicht BEHINDERTENGERECHT.

Mann / Frau muss aufpassen wie ein Schießhund und ganz genau alles definieren und definieren lassen.

Einfaches Beispiel: Alters-/Seniorengerecht = sollte halt wenig Stufen in die Whg. haben oder alternativ einen Fahrstuhl, weil alte Menschen ja Probleme mit Treppen haben.
Auch benötigt kein Senior unbedingt Türen mit 90 cm. Er kann ja halt altersbedingt evtl. nicht so gut laufen und ein Rollator geht auch gut bei 80 cm Tür durch.
Ein Rollator ist auch im Bad wendiger als ein Rolli. Das paßt dann auch schon mit den Maßen. Duschen werden mittlerweile eh mit niedriger Duschtasse oder ebenerdig gebaut. Das WC schon gleich mal etwas höher hängen sind auch keine Kosten.

BEHINDERTENGERECHT / Barrierefrei umfasst halt geringe Türschwellen, breitere Türen, einen entsprechenden Radius im Bad mit dem Rolli.....etc.

Anderes Beispiel. Es gibt eine DIN für Fenstergrößen pro Raumvolumen.
Was bedeutet eine DIN? Die DIN definiert die MINDESTANFORDERUNG.

So, wer sagt mir / Euch, dass wir es hell genug in dem Zimmer finden mit der Fenstergröße xy. Evtl. empfinden wir es als zu dunkel. Der Architekt beruft sich auf die DIN, ist somit im Recht wenn nichts anderes vereinbart wurde. Also bedenkt bitte auch, die DIN ist eine Mindestanforderung und wie bitte und wer sagt, dass alle Menschen einen Lichteinfall in einem Raum als ausreichend finden oder nicht sehr viele Menschen sagen: das ist mir zu dunkel....

Leider hat das Leben immer wieder viele Tücken und die stehen im Kleingedruckten oder werden nicht schriftl. vereinbart.

Viele Grüße

Kasandra
 
Stand der Dinge

Hallo Interessierte.
Der Zwischenstand ist folgender.
Da immer von einer barrierefreien Bauweise auf rollstuhlgerechter Bauweise gesprochen wurde erklärt sich der Fensterbauer dafür bereit die Türen herabzusetzen und entsprechend auch umzubauen.
Die Ausführung ist strittig dennoch helfen weitere Informationen über www.nullbarriere.de doch sehr.
Vor allem die kostspielige Lösung mittels Magnetsystem wäre eine Möglichkeit.
Ich berichte dann wie es weitergeht.
 
Top