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Bandscheibenvorfall nach Sturz mit meinem Hund

hallo siegfried,
das urteil hatte ich mir kopiert und meinem verischerung makler gegeben aber der meinte lediglich,das wir mit schrtokugeln auf spatzen schiessen würden,er braucht mehr.er kann mir aber auch nicht sagen,was er braucht:mad:

pussi,
da ich vorher keine probleme mit den rücken hatte,ist das ja eigentlich durch die ärzte nachvollziehbar.ich wurde seit oktober 2008 behandelt ,zuerst dachte man ich hätte eine zerrung,erst im jan. 2009 wurde der bs festgestellt.

werde jetzt mal alles ausdrucken und mich persönlich mit der versicherung unterhalten,mal schauen was bei rum kommt.
ich habe nur ein wenig angst,einen falschen schritt vor dem anderen zu machen,man weiss ja das versicherungen jedes schlupfloch suchen um nicht zu bezahlen:mad:
 
hallo, r.jütz

deswegen solltest du dir ja das krankenkassenverzeichnis holen.

mfg
pussi
 
hallo pussi,ich glaube ich stehe mal wieder auf dem schlauch:eek:

das heisst ich gehe zur krankenkasse und lasse mir von denen bestätigen das ich vor dem bs keinerlei probleme hatte bez. nicht im behalndlung war?

habe heute nochmal mit meinem makler tel. und ihm jetzt das bgh urteil geschickt.es sagt er hätte nicht viel hoffnung da die meisten gutachter für die versicherungen arbeiten aber darauf lasse ich es ankommen.das heisst ja dann,das ich jetzt einen guten suchen muss...ich lese mich jetzt mal durchs forum und schau mal wer wo seine erfahurungen gemacht hat,ich glaube das wird ein laaaaanger weg:cool:
 
Hallo r.jütz,

das was Pussi geschrieben hat, solltest du beherzigen. Dir von deiner KK bestättigen lassen, dass du vor dem Ereignis mit dem Hund nicht in ärztlicher Behandlung wegen deines Rückens gewesen bist.
Dann würde auch nicht mehr mit dem Versicherungsmakler reden sondern nur noch mit der zuständigen Versicherung schriflich verkehren. Und alle Schreiben nur Einschreiben gegen Rückschein. Dein Versichrungsmakler will nur seine Provision retten, mehr nicht. Wer solche Aussagen macht , ist für mich nicht glaubwürdig. Vielleicht solltest du einen anderen nehmen.
Wenn deine UV nicht endlich reagiert solltest du einen RA nehmen. Hast du eine Rechtschutzversicherung?
Ein Versicherungsmakler der aussagt, dass alle Ärzte doch für die Versicherungen gutachten den sollte man meiden.:mad: Vielleicht kannst du weitere Versicherungen die du bei ihm abgeschlossen hast kündigen und wo anders abschließen, wenn möglich. Mal sehen was der gute Mann dann macht:confused:.
Gruß Buffy07
 
dito Buffy07…..

Hallo r. jütz,

dein Zitat:

habe heute nochmal mit meinem makler tel. und ihm jetzt das bgh urteil geschickt.es sagt er hätte nicht viel hoffnung da die meisten gutachter für die versicherungen arbeiten aber darauf lasse ich es ankommen.

Dein Makler ist vielleicht ein guter Mann und sieht die Gutachterangelenheit mit dem richtigen Auge, aber was du brauchst, ist ein Rechtsanwalt.

Auf der Maklerebene bewegt sich die Versicherung wohl keinen mm!

Zugleich geht es bei dir um ein Zusammenhangsgutachten (Versicherungsunabhängig), in diesem wird geprüft was Sache ist.

Punkte:

Degenerative oder traumatische Vorschädigung, normale- schwerere Degeneration, usw.

Gelegenheitsursache:
Umschreibt ein Geschehen, dass z. B. der Sturz weggedacht werden könnte und anzunehmen sei, deine Bandscheibenangelegenheit wäre bei jedem beliebigen anderen vom Einwirkungsmechanismus her ähnlichen Geschehen ebenso eingetreten.

Z. B. bei Glatteis auf den Rücken/Hintern fliegen, heben von einer schweren Last, stolpern in ein Schlagloch usw.

Der Unfall darf nicht nur zufälliger Nebenumstand sein, der bereits das vorhandene Anlagebedingte Leiden auslösen, bzw. bloß der Anlass für das Manifestwerden oder Hervortreten der sich Schicksalhaft entwickelten Krankheit sein.

Dann kann es bei dir auch um einen stummen Bandscheibenvorfall handeln
(viele Leute haben dies ohne Beschwerden zu haben), der erst durch den
Sturz in Erscheinung, sprich aktiviert worden ist.

Ein traumatischer bzw. unfallabhängiger Bandscheibenvorfall ist nur anzunehmen, bei erheblicher Gewalteinwirkung und Vorschadensfreiheit, dass auch eine gesunde Bandscheibe zerrissen und zu Brüchen der benachbarten Wirbelkörper geführt hätte.
Sprich bildlich- Nebenverletzungen wie Knochen- Knorpelabschürfungen, Einblutungen, Rissbildungen etc. nachweisbar waren.

Wenn z.B. beide Faktoren (degenerativ + Unfall) zu gleichen teilen mitgewirkt haben, wird auch event. nur 50 % entschädigt und z. B bei 2/3 Vorschaden geht man wahrscheinlich leer aus.

Also der Unfallmechanismus muss überwiegend für deine Bandscheibengeschichte verantwortlich sein, sonst ist die Kausalität in der privaten Unfallversicherung nicht gegeben. (siehe auch die bekannten Urteile)

Urteil z. B. Vorschaden..

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2007/20_U_215_06urteil20071019.html

Beschwerden nach Unfall müssen nachweislich auf Unfall zurückzuführen sein
Die Unfallversicherung muss nur dann zahlen, wenn die nach einem Unfall auftretenden Beschwerden nachweislich nur auf den Unfall zurückzuführen sind. Das geht aus einem erst kürzlich veröffentlichten, rechtskräftigen Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 19. Oktober 2007 (Az.: 20 U 215/06) hervor.
Im konkreten Fall war ein Mann bei einem Sturz auf der Treppe einer Fahrzeuggrube auf den Rücken gefallen wobei er sich unter anderem einen Bandscheibenvorfall zugezogen hat. Von seiner Versicherung forderte er wegen der dauerhaften Folgebeschwerden eine einmalige Zahlung von 88.964,72 Euro plus Zinsen und außerdem eine monatliche Rente in Höhe von 511,29 Euro.
Die Versicherung verweigerte eine Zahlung mit der Begründung, dass es tatsächlich gar keinen Unfall gegeben habe und dass die gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Versicherten nicht auf einen solche Unfall zurückzuführen seien. Der Versicherte hätte vielmehr schon vor dem vermeintlichen Unfall Beschwerden im Hüftbereich und durch Veränderungen der Wirbelsäule starke Schmerzen gehabt. Das Gutachten eines Sachverständigen bestätigte diese Einschätzung und gab an, dass die bestehenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen ebenso gut auch auf bereits vorher vorhandene degenerative Schäden zurückzuführen seien. Mit überwiegender Wahrscheinlichkeit habe der Unfall nicht zu einem Dauerschaden geführt.
Der Kläger sagte in der mündlichen Verhandlung aus, dass er schon vor dem Unfall täglich Schmerzmittel eingenommen habe, weil er durchgehend an Schmerzen litt und nach dem Unfall sei er noch selbst zum Arzt fahren können.
Beides beurteilte das Gericht als Bestätigung für die Vermutung der Versicherung. Auch kleine Ungenauigkeiten im Gutachten über das Alter des Klägers, die Zeitpunkte des Vorfalls oder die alleinige Stützung des Gutachters auf die eigenen Befundberichte ohne Berücksichtigung der Daten des Klägers, konnte die Glaubwürdigkeit des Gutachtens für das Gericht nicht erschüttern. Deshalb wurden die beiden anderen, vom Kläger benannten Ärzte, die eine teilweise andere Auffassung vertraten als der Sachverständige, auch nicht angehört und die Klage abgewiesen.

Grüße

Siegfried21
 
was bin ich froh,das ich euch gefunden habe:)

das ich mich von meinem makler trenne,habe ich mir auch schon überlegt:(obwohl ich bisher immer sehr zufrieden mit ihm war,dennoch denke ich ,das ich jetzt ohne ihn besser dran wäre.
ja,eine rechtschutzversicherung habe ich zum glück:D

ich werde gleich monat zur aok fahren und mir das verzeichnis machen lassen.
zum glück hatte ich vorher nix mit dem rücken,im gegenteil als ich vor 3-4 jahren mal wegen rückenschmerzen beim doc war,wurde alles für gut befunden und mir lediglich überarbeitung bestätigt.jedoch auf der suche nach meinen jetztigen schmerzen,hatte der selbe doc gesagt,das ich als kind morbus scheuerman hatte,wegen fehlenden symtomen wurde es aber nicht behandelt.ich frage mich jetzt ob das zum ausschuss führen könnte:confused:werde aber so schnell wie möglich einen termin bei diesem doc machen und ihn mal ganz unbefangen fragen ,ob das auch grund oder auslöser für den bs gewesen sein könnte.soweit ich weiss ist der schaden an der wirbelsäule aber nicht in den bereich ,in den der bs passierte.

es scheint wirklich noch was auf mich zu zukommen aber egal:cool:

hat vielleicht einer von euch eine empfehlung für einen guten anwalt im kölner raum?
 
Hallo r. jütz,

vom Makler brauchst du dich nicht zu trennen, er ist aber der falsche Ansprechpartner für solche Angelegenheiten, bzw. er kann nur eine Unfallanzeige für die Versicherung aufnehmen.

Bei dir geht es wie g. um die Frage des Unfallmechanismus, dieser muss überwiegend für deine Bandscheibenvorfall verantwortlich sein?

Waren Nebenverletzungen vorhanden die auf einen traumatischen Bandscheibenschaden schließen lassen?

War eine überwiegende traumatische Vorschädigung vorhanden?

Gelegenheitsursache?

Ein guter Radiologe kann an Röntgenbilder, MRT, CT sehen was Sache war, ob du ein schweren Vorschaden hattest oder Nebenverletzungen vorhanden waren.

Dein Zitat:

im september war ich mir meinem hund

seit dem hatte ich starke schmerzen im linken bein

Ist eine ärztliche Dokumentation von Sep. 2008 – Jan. 2009 erfolgt?
Wurden in diesem Zeitraum, Röntgenbilder gemacht?
Wann bist du das erste mal zu Arzt?

Sind nach dem Unfallereignis zeitnah, entsprechende neurologische Ausfallserscheinungen aufgetreten? Arbeitsunfähigkeit?

im jan wurde endlich eine mrt gemacht

Hast du den Bericht von der MRT und was steht dort drin?

Wurden die MRT-Bilder von dir gesichert, bzw. hast du diese in Kopie?

Grüße

Siegfried21
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo siegfried,
meine zuerst behandelnde ärztin,war meine hausärztin,es müsste ein leichtes sein,von ihr einenbericht zu bekommen.
in der zeit von sep. bis nov. wurden keine röntgenaufnahmen gemacht,ich wurde nur mit schmerzmittel behandelt und habe mir dann die überweisung für den orth. geholt.
dort wurde geröngt aber auch nix festgestellt eben nur das ich mal morbus scheurermann hatte.
die mrt bilder und den bericht habe ich im orginal .in 3 wochen muss ich nach aachen zur nachkontrolle,kann ich da noch etwas vom operirenden arzt austellen lassen,was mir weiter hilft?
anfangs schrieb hier jemand,das ich vor der op dem arzt bitten soll,mir zu bescheinigen das mein rücken soweit in ordnung sei aber der arzt sage,das könne er nicht:(

aber jetzt erst eins nach dem anderen...
1.)besorge ich mir jetzt die zusammenfassung meiner krankengeschichte von meiner kk
2.)einen guten anwalt
3.)frage ich bei meinem orthop. ob die vorerkranken zum bs führen konnte,wenn nicht lasse ich mir das schriftlich geben.

hab ich was vergessen:confused::)?
 
Hallo r. jütz,

dein Zitat:

in der zeit von sep. bis nov. wurden keine röntgenaufnahmen gemacht.

Gerade dies, dass Zeitnah keine Bildgebung von deiner Wirbelsäule gemacht wurde, mach die Sache für dich nicht einfacher. Es geht hier um die Unfallkausalität und von Sep. bis Nov. ist schon eine lange Zeit.

Zu dem Thema Vorerkrankungen habe ich dir schon erwähnt, dass dein MRT vom Januar, schon auch einiges Aussagen könnte.

Die wichtigen Punkte-Fragen habe ich dir im Vorbeitrag aufgelistet.

Grüße

Siegfried21
 
vielen dank,ich denke das ich damit schon ne menge an info habe;)
 
hallo, r.j
ütz

hat dein makler die unfallanzeige wirklich weitergegeben?

mehr kann und wird er auch nicht tun!
nur noch schriftlich mit dem zuständigen sb deiner versicherung, falls nötig, mit dem chef!
auf einmal hast du irgendwelche fristen versäumt.
dein makler ist nur für abschlüsse und weiterleitungen da!
er haftet nicht!
noch brauchst du m.e. keinen anwalt.
lass dir doch bt. von deiner versicherung geben, wo denn nun der hase im pfeffer liegt.
ansonsten bt. die beiträge von siegfried21 beachten.
marschiere erstmal zur kk und lass dir das verzeichnis geben.
wenn du es in der hand hast, wirst du erkennen, ob es sich lohnt, zu streiten.
mfg
pussi
 
danke pussi,genau so werde ich es machen.
gleich morgen lasse ich mir das verzeicniss geben (dauert ja bestimmt ein wenig)und dann seh ich weiter.
auf jedenfall werde ich meine versicherungs unterlagen von meinem marler zurückvordern und absolfort wieder alles selbst in angriff nehmen,hätte ich schon viel früher machen sollen:(
ich werde ich auf den laufenden halten,bin echt gespannt was da raus kommt...vielen dank
 
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