Pharao50
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- 3 Sep. 2006
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- 403
Hallo zusammen!
Heute stand dieser Bericht in unserer Zeitung.
Bandscheibenvorfall ist keine Unfallfolge!
Bandscheibenvorfälle werden grundsätzlich nicht vom Schutz einer privaten Unfallversicherung erfasst. Das berichtet die Zeitschrift ,, recht und schaden" unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz. Denn nach Auffassung der Richter handelt es sich dabei in der Regel nicht um einen Unfall, sondern um eine sich allmählich entwickelnde Erkrankung. Eventuelle Ausnahmen müsse der Versicherte beweisen (Az.:10 U 586/04).
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines Versicherten gegen seine private Unfallversicherung ab. Der Mann war von einer etwa 50 Zentimeter hohen Ladefläche gesprungen. Dabei hatte er eine 100 Kilogramm schwere Glasscheibe in den Händen. Nach eigener Darstellung zog er sich beim Versuch , die Scheibe auszubalancieren, einen Bandscheibenschaden zu. Die Versicherung sah dies jedoch nicht als erwiesen an und verweigerte daher ihre Leistungen.Das OLG Koblenz stufte diese Entscheidung als berechtigt ein.Zwar könne auch ein Bandscheibenvorfall von einem Unfall ausgelöst werden. Allerdings spreche die Lebenserfahrung regelmäßig für eine sich langsam entwickelnde Erkrankung,sodass es Sache des Versicherten sei ,das Gegenteil zu beweisen.Das sei dem Kläger nicht gelungen, urteilte das Gericht.
Ich habe selbst von einem Unfall Bandscheibenvorfälle und sie werden auch nicht anerkannt.
Ich wünsche Euch frohe und friedvolle Weihnachten.
MFG Pharao50
Heute stand dieser Bericht in unserer Zeitung.
Bandscheibenvorfall ist keine Unfallfolge!
Bandscheibenvorfälle werden grundsätzlich nicht vom Schutz einer privaten Unfallversicherung erfasst. Das berichtet die Zeitschrift ,, recht und schaden" unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz. Denn nach Auffassung der Richter handelt es sich dabei in der Regel nicht um einen Unfall, sondern um eine sich allmählich entwickelnde Erkrankung. Eventuelle Ausnahmen müsse der Versicherte beweisen (Az.:10 U 586/04).
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines Versicherten gegen seine private Unfallversicherung ab. Der Mann war von einer etwa 50 Zentimeter hohen Ladefläche gesprungen. Dabei hatte er eine 100 Kilogramm schwere Glasscheibe in den Händen. Nach eigener Darstellung zog er sich beim Versuch , die Scheibe auszubalancieren, einen Bandscheibenschaden zu. Die Versicherung sah dies jedoch nicht als erwiesen an und verweigerte daher ihre Leistungen.Das OLG Koblenz stufte diese Entscheidung als berechtigt ein.Zwar könne auch ein Bandscheibenvorfall von einem Unfall ausgelöst werden. Allerdings spreche die Lebenserfahrung regelmäßig für eine sich langsam entwickelnde Erkrankung,sodass es Sache des Versicherten sei ,das Gegenteil zu beweisen.Das sei dem Kläger nicht gelungen, urteilte das Gericht.
Ich habe selbst von einem Unfall Bandscheibenvorfälle und sie werden auch nicht anerkannt.
Ich wünsche Euch frohe und friedvolle Weihnachten.
MFG Pharao50