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Bandscheibenvorfall keine Unfallfolge

Pharao50

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Registriert seit
3 Sep. 2006
Beiträge
403
Hallo zusammen!

Heute stand dieser Bericht in unserer Zeitung.

Bandscheibenvorfall ist keine Unfallfolge!

Bandscheibenvorfälle werden grundsätzlich nicht vom Schutz einer privaten Unfallversicherung erfasst. Das berichtet die Zeitschrift ,, recht und schaden" unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz. Denn nach Auffassung der Richter handelt es sich dabei in der Regel nicht um einen Unfall, sondern um eine sich allmählich entwickelnde Erkrankung. Eventuelle Ausnahmen müsse der Versicherte beweisen (Az.:10 U 586/04).
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines Versicherten gegen seine private Unfallversicherung ab. Der Mann war von einer etwa 50 Zentimeter hohen Ladefläche gesprungen. Dabei hatte er eine 100 Kilogramm schwere Glasscheibe in den Händen. Nach eigener Darstellung zog er sich beim Versuch , die Scheibe auszubalancieren, einen Bandscheibenschaden zu. Die Versicherung sah dies jedoch nicht als erwiesen an und verweigerte daher ihre Leistungen.Das OLG Koblenz stufte diese Entscheidung als berechtigt ein.Zwar könne auch ein Bandscheibenvorfall von einem Unfall ausgelöst werden. Allerdings spreche die Lebenserfahrung regelmäßig für eine sich langsam entwickelnde Erkrankung,sodass es Sache des Versicherten sei ,das Gegenteil zu beweisen.Das sei dem Kläger nicht gelungen, urteilte das Gericht.

Ich habe selbst von einem Unfall Bandscheibenvorfälle und sie werden auch nicht anerkannt.

Ich wünsche Euch frohe und friedvolle Weihnachten.

MFG Pharao50
 
Hallo,

dies ist sehr interessant. Im einleitenden Bereich schreibt die Zeitung "grundsätzlich" und unten schreiben sie dann, dass "der Kläger" den Beweis nicht angetreten hat. Ein Schelm, der da was schlechtes denkt. Sowohl das Gericht (ob sie eine Meldung bringen, wenn das Urteil aufgehoben wird?) nicht "grundsätzlich" der Meinung war.

Auch wenn ich schon wissen würde, welcher Gutachter da tätig war :-(

Gruß von der Seenixe
 
Hallo,

ich kann zu diesem Thema auch etwas beitragen.

Ich hatte zwar schon Jahre vorher Probleme mit der Lendenwirbelsäule. Aber als ich einmal einen ca. 100 kg schweren Stein der abrutschte, versuchte aufzufangen, wurden die Schmerzen unerträglich und ich konnte nicht mehr arbeiten. Der Durchgangsarzt wollte "zweigleisig" fahren. Einmal Betriebsunfall und einmal Berufskrankheit. Der Unfall wurde von der BG abgelehnt. Die Begründung sinngemäss: Bei einer plötzlichen hohen Überbelastung der Wirbelsäule bricht eher ein Wirbelkörper, als dass eine gesunde Bandscheibe kaputt geht. Im Regelfall werden Vorerkrankungen unterstellt und die Bandscheibe wäre sowieso bald kaputtgegangen!

Nach meinen Informationen ist das tatsächlich so und dies beruht auf gesicherten med. Erkenntnissen. Wenn sonst keiner dazu was weiß, werde ich entsprechende Infos raussuchen.

Grüsse von
IngLag
 
Zuletzt bearbeitet:
...Bei einer plötzlichen hohen Überbelastung der Wirbelsäule bricht eher ein Wirbelkörper, als dass eine gesunde Bandscheibe kaputt geht. Im Regelfall werden Vorerkrankungen unterstellt und die Bandscheibe wäre sowieso bald kaputtgegangen!

Nach meinen Informationen ist das tatsächlich so und dies beruht auf gesicherten med. Erkenntnissen...

Hallo IngLag,

warum war Deine Bandscheibe wohl krank, wenn Sie nicht gesund war, dann sicherlich nur durch Deinen stark belastenden Beruf. Das gilt so pauschal nicht für alle Berufsgruppen!

gruß

Hollis
 
Zuletzt bearbeitet:
Kaputte Bandscheibe

Hallo Hollis,

wie bekannt ist, läuft bei mir ja das Anerkennungsverfahren zur BK 2108. Bedingt durch meinen Beruf hoffe ich ja, dass die Vorschädigung davon stammt, um in meinem Verfahren Recht zu bekommen.

Aber im vorliegendem oder ähnlichen Fällen ist einmal die Frage um welche Bandscheibe es sich handelt und ob weitere Schädigungen vorhanden sind. Wenn der Betroffene laufend beruflich mit solchen Lasten umgeht wie beschrieben, würde ich mich mittels Röntgen und MRT untersuchen lassen. Vielleicht ist eine Vorschädigung auf berufliche Überbelastung zurück zu führen. Dann hat derjenige die gleiche Probleme mit der BG (die dann ja wohl zuständig ist), wie ich. Viel Vergnügen!

Grüsse von
IngLag
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo an euch,

eine Vorschädigung ist auch nicht gut, denn dann wird alles auf diese Vorschädigung geschoben und nicht auf den Beruf und die damit verbundenen Belastungen der Bandscheiben.
Und wenn die Vorschädigung zu zeitig auftritt, dann wird von vererbtem schlechten Bandscheibenmaterial die Rede sein....

In meinem Fall z.B. sagte ich beim ersten GA (hatte damals keine Ahnung, dass das so ausgelegt werden würde), dass ich Anfang der 80-er Jahre mal zwei Hexenschüsse gehabt hätte (83/85). Ich wollte ja die Wahrheit sagen, wie es verlangt wurde:( Außerdem bezog ich einen Hexenschuss auf den mittleren Rücken. (wurde leider nicht genauer hinterfragt vom GA)

Der eine kam kurz nachdem ich umgezogen war und der Zweite während der Arbeit, als ich bei 0 Grad mit kaltem Wasser (am Waschplatz) meine Maschine waschen musste (2 Tage lang a 8Std.). Ich machte eine blöde Bewegung und schwupps, hatte mich die Hexe geschossen..... Ich war deswegen nicht beim Arzt. War nach 2 Tagen wieder weg....

Diese Aussage war auch ein Bestandteil der ersten Ablehnung der BG - früher Beschwerdebeginn.

Das hing mir nach bis zum Schluss, obwohl ich die Aussage "Hexenschus" richtig stellte. Immer wieder stand in den ZusammenhangsGA - früher Beschwerdebeginn spräche gegen eine BK...
Hexenschuss wird von den Ärzten auf die LWS bezogen, aber meine "Schüsse" waren in der unteren BWS und ich bekam damals kaum Luft. Irgendeine Muskelverspannung oder so.

Ich schrieb dann in meiner Begründung, dass, wenn meine WS schon zu dieser Zeit geschädigt gewesen wäre, ich nicht hätte noch 10 Jahre schmerzfrei arbeiten können..... Und das konnte ich, denn ich war bis 1995 nie wegen Rückenbeschwerden beim Arzt.

Jedenfalls fand man dann beim nächsten GA angeborene Krankheiten der LWS, die ich aber auch nicht hatte :confused:

Dieser GA fand z.B. gar keine degenerativen Veränderungen der Bandscheiben der gesamten LWS und keine Verschmälerung der ZWR (er zog die MRT und CT nicht hinzu). Nur bei L5/S1, und da es sich dort um einen Übergangswirbel handeln würde, wäre dies physiologisch. - also normal. OP-Folgen gleich Null.
Aber ich hätte insgesamt sehr dicke Bandscheiben und es hätte mir auch als Bürokraft passieren können, dass diese herausgedrückt werden würden....(Hypermobil)

Das nur als Beispiel, wie man vera.... wird


L.G. Ramona

Ich wünsche euch allen ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest....
 
Hallo zusammen,

in dem von Pharao50 genannten Fall ist übrigens kein Urteil ergangen, sondern die Klage per Beschluss abgewiesen worden, s.
http://cms.justiz.rlp.de/justiz/nav...b,,,,fff70331-6c7f-90f5-bdf3-a1bb63b81ce4.htm

Wenn ich es richtig verstanden habe, bestehen für den Kläger somit keine weiteren Rechtsmittel, die Entscheidung behält also ihre Gültigkeit.

Wer der Gutachter Prof. Dr. med. R.... ist würd mich allerdings ebenfalss brennend interessieren. Hmmm, sind Heidelberg und Koblenz eigentlich weit auseinander?

Gruß
Joker
 
Hallo Leute,

da stellt Pharao freundlicherweise einen Zeitungsbericht über ein OLG-Urteil hier ins Forum und was passiert? Statt erst mal das Urteil zu lesen und sich mit diesem und mit dem fehlerhaften Zeitungsbericht auseinander zu setzen, wird lamentiert:

Seenixe:
„Ein Schelm, der da was schlechtes denkt.“
„Ob sie eine Meldung bringen, wenn das Urteil aufgehoben wird?“​

Unschwer ist zu erkennen, dass gar kein Urteil ergangen ist (weiter unten).

„Auch wenn ich schon wissen würde, welcher Gutachter da tätig war.“​
Was würde das ändern, wenn seenixe das wüsste?

IngLag berichtet von Problemen mit seiner Lendenwirbelsäule die er schon vor einer Kraftanstrengung hatte und dann die Schmerzen unerträglich wurden. Dies wurde von der BG nicht als Arbeitsunfall anerkannt. IngLag verkennt, dass es in dem vorliegenden Fall nicht gegen eine BG geht, sondern gegen eine PUV.

Hollis, IngLag und Ramona tauschen sich in der Folge über Wirbelsäulenschäden als Beruferkrankungen aus.


Joker hat dann wohl als erster das Urteil gelesen:

„Wenn ich es richtig verstanden habe, bestehen für den Kläger somit keine weiteren Rechtsmittel, die Entscheidung behält also ihre Gültigkeit.“​
aber nicht richtig verstanden.

Der 10. Zivilsenat des OLG Koblenz hat im Hinweisbeschluss vom 03.03.2005 ausführlich den Sachverhalt dargelegt und erwägt, die Berufung zurückzuweisen.
In der dem Kläger gesetzten Frist (18.05.2005) hat er eine weitere Stellungnahme nicht abgegeben.
Durch Beschluss vom 19.05.2005 wurde die Berufung des Klägers zurückgewiesen.


Dann würde es Joker ebenfalls brennend interessieren, wer der Gutachter Prof. Dr. med. R.... ist.

Von mir ebenfall die Frage, was würde das bringen?

Dann noch die Frage danach wie weit Heidelberg und Koblenz auseinander sind und von Hollis beantwortet wird.


Gruß
Luise
 
Hallo Luise,

anscheinend interessiert es dich ja näher, daher möchte ich dir die Gedankengänge für mein Posting näherbringen:

1. zum Thema "Einstellung per Beschluss"

Diese Möglichkeit ein Gerichtsverfahren ohne Verhandlung und ohne weitere Beweisaufnahme einzustellen, ohne dass der Kläger hiergegen Rechtsmittel hat, ist mir erst küzrlichst bekanntgeworden. In einem mir bekannten Fall wollte das Gericht z.B. ebenfalls das Verfahren auf diese Art und Weise einstellen, obwohl in der Berufungsschrift dargelegt und per ärztlichen Befunden und Gutachten aus einem anderen Verfahren bewiesen wurde, dass das erstinstanzliche Gutachten erhebliche Mängel aufwies und in wesentlichen Schlussfolgerungen falsch war.
Der Anwalt des Betroffenen hat daraufhin (nach dem ergangenen Hinweisbeschluss) dem Betroffenen mitgeteilt, dass er es noch nie erlebt habe, dass durch eine Stellungnahme das Gericht von seiner angestrebten Entscheidung abgebracht habe.

Bei einer solchen Vorgehensweise kommen mir schon Zweifel auf, ob der Grundsatz des rechtlichen Gehörs eingehalten wurde. Nur das Problem ist, dass genau diese Überprüfung auf Verletzung des rechtlichen Gehörs nicht mehr durchgeführt werden kann, da man ja keine weiteren Rechtsmittel mehr einlegen kann.

2. zum Interesse am Namen des Gutachters

Die meisten von uns haben schon bemerkenswerte Erfahrungen mit Gutachtern unterschiedlicher Couleur gemacht. Des öfteren habe ich schon gelesen, dass Gutachter einer gewissen Schule die Existenz traumatischer Bandscheibenvorfälle mit Vehemenz negieren (s. z.B. http://www.genre.com/sharedfile/pdf/PSakt20041.pdf , S. 15) und entsprechend die Gutachten verfassen. In Erstaunen versetzt mich dabei, dass sogar der von der WHO entwickelte international gültige ICD-10-Code (zur Verschlüsselung der Diagnosen) den Punkt

"S33.0 Traumatische Ruptur einer lumbalen Bandscheibe"

enthält. Wofür ein Diagnosecode, wenn es diese Verletzung gar nicht gibt ? :confused:

Dass ein Gericht das Gutachtenergebnis meist in das Urteil übernimmt ist sicherlich eine Binsenweisheit. Daher fände ich es schon interessant, ob der erstinstanzliche Sachverständige der entsprechenden o.g. Schule angehört. Und in Heidelberg gibt es zufälligerweise jemanden mit dem Anfangsbuchstaben R.

Gruß
Joker
 
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