leensun
Neues Mitglied
Unverschuldet hatte ich am 01.12.2005 einen Autounfall. Seit dem hat sich mein ganzes Leben verändert. Hier ein kleiner Auszug meiner Person und meines jahrelangen Kampfes:
01.09.1981 - 28.06.1991 Realschulabschluss Oberschule
01.08.1991 - 30.11.1994 Berufsausbildung (Bürokauffrau) Autohaus
01.12.1994 - 28.02.1995 arbeitslos gemeldet bei der Agentur für Arbeit
01.12.1994 - 28.02.1995 Aushilfe im Büro (Nebenbeschäftigung-Zeitlohn bekommen) bei Wohnungsbau-Gesellschaft mbH
01.03.1995 - 31.03.1996 befristet als kfm. Angestellte eingestellt bei Wohnungsbau-Gesellschaft mbH
01.04.1996 Festeinstellung (Vollzeit 37 Stunden) als Sachbearbeiterin bei Wohnungsbau (Vermietung/Aussendienst/Innnendienst etc.)
10/1998 - 09/2000 Fernstudium (Prüfung zur Grundstücks- und Wohnungswirtschaft abgelegt) und diverse Seminare
01.12.2005 Autounfall unverschuldet bis Ende 2005 konnte bei Wohnungsbau aufgrund des Gesundheitszustandes und den
damit verbundenen Einschränkungen in der Arbeitsleistung in diesem
Bereich nicht mehr arbeiten
ab Unfalltag-bis heute: Medikamente (Katadolon, Ibu KD 600, Ibubeta 600, Tramal long 100 mg, Myoson direct, Trancolong, Voltaren Resinat, Diclo KD 75 Akut, Tramadol, Opipramol 50 mg, Pantoprazol, Diclac 75 ID, Novaminsulfon RAT 500 mg, MCP AL Tropfen, Anafranil 25 mg, Amitriptylin-Neurax, Meloxicam 15 mg, Tilidin AL Comp., Tilidin 50/4 Retard, Arcoxia 90 mg, Trancolong 200 mg und 400 mg, Carbamazepin Aristo 200 mg.........
02.12.2005 - 23.12.2005 arbeitsunfähig (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen)
15.12.2005 - 05.03.2009 Massagen, Warmpackungen einschl. Nachtruhe, Elektrotherapie, Krankengymnastik/Physiotherapeut, Manuelle Therapie, Tensgerät, Akkupunktur, Neuraltherapie etc.
24.12.2005 - 26.12.2005 Weihnachten/Feiertage (von der Firma aus, brauchten wir nicht am 24.12.2005 arbeiten)
27.12.2005 - 30.12.2005 unter Vorbehalt über die Feiertage (mit Absprache Hausarzt) arbeiten gegangen; mußte allerdings gleich am 27.12.2005 zu Dr. L. (Vertretung von Dr. W.); gab mir Spritze gegen starke Schmerzen u. erneut Tabletten; konnte somit die Tage in der Firma
einigerm. überstehen; mein Kollege nahm mir ausserd. sehr viel Arbeit
ab; konnte nur mit vielen Pausen so einigerm. leichte Tätigk. ausführen;
nach der Arbeit gleich nach Hause, hab mich hingelegt (wenn kein KG-
Termin anstand); wegen dem Schwindelgefühl war ich zu schwach
Wege allein zu gehen; war noch nicht mal in der Lage mit öffentlichen
Verkehrsmitteln zu fahren (Freunde, Arbeitskollegen, Taxi); Anfrage bei
Krankenkasse wegen Krankentransport
02.01.2006 - 06.01.2006 Urlaub vor Monaten bei Arbeitgeber gestellt; habe diesen nicht zum Vergnügen nutzen können, mußte am 02.01.2006 wieder zu Hausarzt, der mich krankschreiben wollte; ich verneinte, wollte den Urlaub nutzen, um mich auszuruhen und dachte, den Montag darauf würde es mir besser gehen.......
29.01.2006 Krankengeld (BKK 24), da Lohnfortzahlung abgelaufen war
09.01.2006 - 18.06.2007 arbeitsunfähig (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen)
21.03.2006 - 29.03.2006 Operation Titan-Disc-Prothesen (Städt. Klinikum)
27.04.2006 - 25.05.2006 Anschlussheilbehandlung (Rehabilitation) Fachklinik (Abt. Orthopädie/Rheumatologie)
22.05.2006 Erstantrag nach SGB -Neuntes Buch- (SGB IX) Schwerbehinderung
24.05.2006 Grad der Behinderung 40 % (dauernde Einbuße der körperl. Beweglichkeit liegt vor
27.06.2006 Krankenhaus (Notaufnahme)
14.08.2006 - 19.06.2007 Wiedereingliederung Wohnungsbau
19.06.2007 - 10.08.2009 Änderung zum Arbeitsverhältnis (wöchentl. 25 Stunden, Tätigkeitsfeld nur Innendienst, leichte Bürotätigkeiten, wie Mahn- und Klagewesen u. Rechnungseingangsbuch führen, Arbeitszeit konnte an meinem individuellen Befinden gestaltet werden)
23.03.2007+2009 Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung (DRV)
Rentenverfahren läuft (Sozialgericht)
16.07.2007 Gleichstellungsantrag 50 % (Agentur für Arbeit)
24.10.2007 - 28.11.2007 Rehabilitation (Parkklinik/Fachklinik Orthopädie und Rheumatologie)
29.01.2008 Bewilligung (Teilhabe zum Arbeitsleben) Bürodrehstuhl der Firma Interstuhl Mitos
2007/2008 liegen weitere AU-Bescheinigungen vor
13.08.2008 - 02.12.2008 Funktionstraining (F. Fitness GmbH)
10.08.2009 - bis heute arbeitsunfähig (AU-Bescheinigungen) und weitere Krankenhausaufenthalte, Zahnarztbehandlungen, HNO, Schmerztherapie, Augenheilkunde, Orthopädie, Internist etc.
09.02.2011 ALG 1 (Nahtlosigkeitsgrenze)
04.10.2011 - 25.10.2011 Klinik (Abt. Orthopädie und Rheumatologie)
01.03.2012 ALG II (erstmal freigestellt-Sachbearbeiterin in Abt. Rehabilitation)
Unfallhergang:
befuhr mit meinem Honda Civic die Richtungsfahrbahn Thiewall aus Richtung Brückenkopf kommend in Richtung Thiewallbrücke (B83); an der Einmündung der Auffahrt in die Thiewallbrücke hielt ich an, um die Vorfahrtsberechtigung etwaiger aus Richtung Pymonter Straße kommender Fahrzeuge zu beachten; während ich mich weit nach hinten links umdrehte, um schräg nach hinten links sehen zu können, sodann fuhr Frau J. mit ihrem Toyota RAV 4 auf
gesundheitliche Beschwerden vor dem Unfall:
absolut beschwerdefrei; hatte keine Schmerzen im Bereich der HWS bzw. des Skelettsystems; keine chronischen Beschwerden; keine Bandscheibenvorfälle/Protusionen (Dr. U. und Dr. B. bestätigt); von der Krankenkasse BKK 24 wurde nie was angefordert (aus der Akte könnte man ersehen, dass ich nie Beschwerden bzw. in Behandlung war wegen Rückenschmerzen bzw. Wirbelsäulenleiden etc.
Dr. B. führt ausserdem aus, dass in seiner langjährigen Praxis als Facharzt im kein einziger Fall bekannt ist, wo ähnliche erhebliche Bandscheibenveränderungen an der HWS nur zufällig festgestellt wurden und der Patient bzw. Patientin vorher überhaupt keine Beschwerden hatte; es ist zu unwahrscheinlich, dass die Bandscheibenvorfälle an der HWS gerade rein zufällig in dem Zeitraum aufgetreten seien sollen, der zwischen dem Unfallereignis und der ersten MRT Untersuchung; die von dem Gutachter vorgefundenen initialen degenerativen Veränderungen der HWS sind unbedeutend und haben keine wesentliche Auswirkung auf die Schmerzsymtomatik.
gesundheitliche Beschwerden nach dem Unfall:
sofort nach dem Aufprall unerhebliche starke Schmerzen (wurde persönlich beim Landgericht am 07.09.2011 angehört), befand mich über mehrere Monate bei meiner Familie (konnte mich kaum noch bewegen, nichts mehr alleine machen)
....Liste über gesundheitliche Beschwerden, Medikamente, Therapien etc. kann vorgelegt werden.....
Biomechanische Gutachen vom 07.07.2008, Ergänzungsgutachten vom 29.01.2010 von Prof. Dipl. Ing. O.- fast 3 Jahre nach Unfall erstellt und in diesem Gutachten sind gravierende Fehler vorhanden, u. a. folgendes:
- offensichtlich verwendet Prof. O. die Begriffe Bandscheibenvorwölbung und Bandscheibenvorfall nicht differenziert (in der Schlussbewertung spricht der Sachverständige von Bandscheibenprotusionen, während bei der ersten MRT Untersuchung 2 ausgewachsene Bandscheibenprolapse festgestellt worden sind (bestehen erhebl. Zweifel, ob bei Prof. O. die erforderlichen Grundkenntnisse bezügl. der Pathologie der Bandscheiben vorhanden ist)
Prof. O. geht fälschlicherweise davon aus, dass es zu einem Heckaufprall gekommen sei und mein Fahrzeug in Längsrichtung nach vorne beschleunigt wurde - richtig ist, ich stand mit meinem Fahrzeug nicht in Längsrichtung auf einer geraden Fahrbahn, sondern schräg zum Abbiegen nach links eingeordnet, sodass der Aufprall von schräg hinten erfolgte und der Bewegungsimpuls der HWS nicht nur gerader Richtung nach vorn beschleunigte, sondern in erheblichen Maße auch zur Seite hin
- geht davon aus, dass ich im Wagen saß und nach vorne blickte (Längsbewegung) - seitliche (laterale) Bewegung lag vor (Beweise Fotos und Unfallhergang)
- der Arzt Dr. B. geht deswegen davon aus, dass bzgl. des Unfallhergangs davon auszugehen ist, dass ein resultierender Beschleunigungsvektor mit einer Abweichung von etwa 45 Grad zur Sagittalebene vorgelegen hat; somit ist davon auszugehen, dass derart schräg einwirkende Kräfte eine erhebliche Gefährdung der HWS darstellt und auch bei mir dargestellt hat (Sachverständigengutachten von Herrn B. liegt vor sowie Fotos meines Fahrzeuges; man sieht darauf, dass der Aufprall von schräg hinten links erfolgt)
Unfallchirurgische Sachverständigengutachten vom 21.10.2008 und ergänzende gutachterliche Stellungsnahme vom 09.05.2011 (Prof. Dr. med. H.) - fast 3 Jahre nach Unfall erstellt und auch in diesem Gutachten sind gravierende Fehler vorhanden u. a. folgendes:
- trifft die Aussage, dass Dr. U. (Hausarzt) posttraumatische Myogelosen der HWS-Muskulatur festgestellt habe; richtig, nach dem Autounfall hatte ich sehr starke Schmerzen; konnte mich kaum noch bewegen; aufgrund der Schmerzen nahm ich eine Schonhaltung ein; es entstehen Verspannungen (Muskelhartspann, Muskelverspannungen, auch Myogelose genannt); sahe einige Tage später aus, wie ein Bodybuilder (habe Fotos, zeigen derart gravierende Myogelosen an meinem Körper)
Warum erwähnt Prof. H. überhaupt nicht meine anderen gesundheitlichen Beschwerden und die anderen festgestellten Diagnosen von Dr. U., Dr. B., Dr. H. etc.)
- mündliche Aussage (Anhörung am 12.08.2010) des Prof. H. ist widersprüchlich mit der Stellungsnahme vom 09.05.2011 (Ergänzungsgutachten) bzgl. der Schmerzsymtomatik, Ursache der Operation und die darauf folgenden Beschwerden etc.
- In dem medizinischen Gutachten von Prof. H. tauchen die selben Fehler auf, wie in dem Gutachten von Prof. O.
- laut MHH (Schreiben an Landgericht) sollte damals noch ein Zusatzgutachten durch die Abt. Radiologie erstellt werden, da sie als Unfallchirurgen die Röntgenbilder nicht selbst befunden; liegt kein Zusatzgutachten vor (habe zum damaligen Zeitpunkt, die mir vorliegenden Röntgenbilder und Unterlagen der behandelnden Ärzte bei der MHH persönlich vorgelegt)
- bzgl. des chronologischen Verlaufes der Behandlungen weise ich darauf hin, dass zunächst die behandelnden Ärzte, der Radiologe Dr. R., im Januar (Auswertung MRT 09.01.2006) eine falsche Diagnose dahingehend stellte, dass nur 4 Bandscheibenvorfälle vorgelegen hätten; dieses wurde auch von den behandelnden Ärzten Dr. W. und Dr. D. gestellt (Erstvorstellung im Dezember 2005)
- Dr. H. (Neurochirurg) stellte Diagnose, dass mein Rückenmark beschädigt ist und eine Operation der Bandscheiben unumgänglich sei (2. Meinung im B.-Krankenhaus und 3. Meinung im Städt. Klinikum eingeholt)
- Vorerkrankungen Osteochondrosen und Spondylosen stellen keine Erkrankungen dar, sondern sind Bezeichnungen für Alltagserscheinungen ohnen Krankheitswert; vergleichbar mit grauen Haaren und Falten in der Haut
Leider hatte ich jahrelang auf einen Anwalt vertraut. Hatte Fristen für die Unfallversicherungen versäumt (trotz meinerseits schriftlichen, telefonischen und persönlichen Aufforderungen), hat nichts gegen die falschen Gutachten etc. unternommen. Er sagte, könnte nichts gegen die Gutachten machen, was die sagen, ist halt so. Er wollte aufgeben, ich nicht.
Daraufhin wechselte ich zum anderen Anwalt. Leider konnte er keine Regressansprüche gegenüber den anderen Anwalt mehr geltend machen, auch nichts mehr in den Angelegenheiten der Unfallversicherungen unternehmen. Warum, verstehe ich bis heute nicht. Bis heute habe ich alles versucht, u. a. sehr viel alleine unternommen. Dem Anwalt meist die Arbeit abgenommen. Nun bin ich aber am Ende meiner Kräfte. Fühle mich allein gelassen. Verschlimmerungsantrag + Rentenantrag läuft seit Jahren, bin auf ALG 2 angewiesen, kann nicht mehr arbeiten und mein Gesundheitszustand hat sich noch mehr verschlimmert.
Ich kann das Urteil des OLG nicht nachvollziehen. Die Richtern damals, sagte wortwörtlich zu mir, dass das Gericht schon in mehreren Fällen den gerichtlich bestellten medizinischen Sachverständigen Prof. H. in Auftrag genommen haben und seine Beurteilungen bzw. Gutachten nicht in Frage stellen. Urteil wurde u. a. mit der Begründung gefällt, dass der Hausarzt früh posttraumatische Myogelosen der HWS Muskulatur attestiert habe, was als Hinweis für chronische Verläufe gewertet wurde. Der Sachverständige Prof. H. hat auch aufgeführt, dass die Bandscheibenvorfälle (Prolapse) nicht ausschließl. auf das Unfallereignis zurückzuführen seien, sondern mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vorbestehend und auch gewissermaßen symtomatisch gewesen seien, da bereits kurze Zeit nach dem Unfall knotige Veränderungen der Halsmuskulatur festgestellt wurden, welche erst nach Monaten bis Jahren bei Schmerzen in der paravertebralen Muskulatur auftreten. Dafür spreche u. a. der Hausarzt, der kurz nach dem Unfall Myogelosen fand, ein Zeichen für lang dauernde reflektorisch verspannte Halsmuskulatur, typischerweise Bandscheibenproblematik vorliegend etc. Diese Muskelverspannungen (Myogelosen) habe ich doch erst nach dem Autounfall bekommen (wie oben schon erwähnt). Darum musste ich anfangs ja auch gleich starke Medikamente gegen Verspannungen einnehmen. Keiner meiner Ärzte wurde angehört, Daten fehlten oder wurden falsch erwähnt, wurde behauptet, die Operation wäre so und so irgendwann gekommen, obwohl Dr. H. feststellte, dass das Rückenmark beschädigt ist (hatte sofort nach Unfall Ausfallerscheinungen und später Lähmungserscheinungen. Die Gutachter haben Gutachten nach Jahren erstellt, ohne gründliche Vorarbeit, dann die selben Fehler in den Gutachten, die Widersprüche und und und. Des Weiteren wurde auf die Fehldiagnosen von Dr. R. und Dr. W. und D. garnicht eingegangen. Trotz Krankengymnastik und Tabletten wurde mein Gesundheitszustand schlimmer, war wie ne 90-jährige unterwegs. Auf meinem Wunsch hin, bin ich ja mit den Röntgenbilder zum anderen Arzt und Dr. H. stellte ja dann die Diagnose. Die Richterin meinte u. a. die Operation wäre vielleicht ja auch nicht notwendig gewesen. Ganz ehrlich, man lässt sich nicht einfach mal so operieren und ich hatte mir nun schon 3 Meinungen eingeholt. Die Richterin interessierte kein Wort von mir. Sie ratterte ihren Vortrag ab und erwähnte noch mal den gerichtlich medizinischen Gutachter Herr Prof. H., der sich bestens mit dem Thema auskennt und schon mehrere Gutachten für das Gericht erstellt hätte und sie diesem vertrauen.
Ich habe es mit einer Verfassungsbeschwerde versucht, Gerechtigkeit zu erlangen (rechtliches Gehör, etc.). Leider wurde auch diese abgewiesen. Ich weiß einfach nicht mehr weiter.
Vor einigen Tagen erfuhr ich, dass man sich beim Europäischen Gerichtshof beschweren kann (6 Monate Zeit nach Bekanntgabe des letzten Urteils). Am 29.01.2013 erhielt ich dieses. Somit bleibt mir nicht mehr viel Zeit. Hoffe, auf Eure Hilfe. Ich weiß nicht, wie ich die Beschwerde verfassen soll und was ich noch tun kann.
Bitte dringend um Hilfe!
01.09.1981 - 28.06.1991 Realschulabschluss Oberschule
01.08.1991 - 30.11.1994 Berufsausbildung (Bürokauffrau) Autohaus
01.12.1994 - 28.02.1995 arbeitslos gemeldet bei der Agentur für Arbeit
01.12.1994 - 28.02.1995 Aushilfe im Büro (Nebenbeschäftigung-Zeitlohn bekommen) bei Wohnungsbau-Gesellschaft mbH
01.03.1995 - 31.03.1996 befristet als kfm. Angestellte eingestellt bei Wohnungsbau-Gesellschaft mbH
01.04.1996 Festeinstellung (Vollzeit 37 Stunden) als Sachbearbeiterin bei Wohnungsbau (Vermietung/Aussendienst/Innnendienst etc.)
10/1998 - 09/2000 Fernstudium (Prüfung zur Grundstücks- und Wohnungswirtschaft abgelegt) und diverse Seminare
01.12.2005 Autounfall unverschuldet bis Ende 2005 konnte bei Wohnungsbau aufgrund des Gesundheitszustandes und den
damit verbundenen Einschränkungen in der Arbeitsleistung in diesem
Bereich nicht mehr arbeiten
ab Unfalltag-bis heute: Medikamente (Katadolon, Ibu KD 600, Ibubeta 600, Tramal long 100 mg, Myoson direct, Trancolong, Voltaren Resinat, Diclo KD 75 Akut, Tramadol, Opipramol 50 mg, Pantoprazol, Diclac 75 ID, Novaminsulfon RAT 500 mg, MCP AL Tropfen, Anafranil 25 mg, Amitriptylin-Neurax, Meloxicam 15 mg, Tilidin AL Comp., Tilidin 50/4 Retard, Arcoxia 90 mg, Trancolong 200 mg und 400 mg, Carbamazepin Aristo 200 mg.........
02.12.2005 - 23.12.2005 arbeitsunfähig (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen)
15.12.2005 - 05.03.2009 Massagen, Warmpackungen einschl. Nachtruhe, Elektrotherapie, Krankengymnastik/Physiotherapeut, Manuelle Therapie, Tensgerät, Akkupunktur, Neuraltherapie etc.
24.12.2005 - 26.12.2005 Weihnachten/Feiertage (von der Firma aus, brauchten wir nicht am 24.12.2005 arbeiten)
27.12.2005 - 30.12.2005 unter Vorbehalt über die Feiertage (mit Absprache Hausarzt) arbeiten gegangen; mußte allerdings gleich am 27.12.2005 zu Dr. L. (Vertretung von Dr. W.); gab mir Spritze gegen starke Schmerzen u. erneut Tabletten; konnte somit die Tage in der Firma
einigerm. überstehen; mein Kollege nahm mir ausserd. sehr viel Arbeit
ab; konnte nur mit vielen Pausen so einigerm. leichte Tätigk. ausführen;
nach der Arbeit gleich nach Hause, hab mich hingelegt (wenn kein KG-
Termin anstand); wegen dem Schwindelgefühl war ich zu schwach
Wege allein zu gehen; war noch nicht mal in der Lage mit öffentlichen
Verkehrsmitteln zu fahren (Freunde, Arbeitskollegen, Taxi); Anfrage bei
Krankenkasse wegen Krankentransport
02.01.2006 - 06.01.2006 Urlaub vor Monaten bei Arbeitgeber gestellt; habe diesen nicht zum Vergnügen nutzen können, mußte am 02.01.2006 wieder zu Hausarzt, der mich krankschreiben wollte; ich verneinte, wollte den Urlaub nutzen, um mich auszuruhen und dachte, den Montag darauf würde es mir besser gehen.......
29.01.2006 Krankengeld (BKK 24), da Lohnfortzahlung abgelaufen war
09.01.2006 - 18.06.2007 arbeitsunfähig (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen)
21.03.2006 - 29.03.2006 Operation Titan-Disc-Prothesen (Städt. Klinikum)
27.04.2006 - 25.05.2006 Anschlussheilbehandlung (Rehabilitation) Fachklinik (Abt. Orthopädie/Rheumatologie)
22.05.2006 Erstantrag nach SGB -Neuntes Buch- (SGB IX) Schwerbehinderung
24.05.2006 Grad der Behinderung 40 % (dauernde Einbuße der körperl. Beweglichkeit liegt vor
27.06.2006 Krankenhaus (Notaufnahme)
14.08.2006 - 19.06.2007 Wiedereingliederung Wohnungsbau
19.06.2007 - 10.08.2009 Änderung zum Arbeitsverhältnis (wöchentl. 25 Stunden, Tätigkeitsfeld nur Innendienst, leichte Bürotätigkeiten, wie Mahn- und Klagewesen u. Rechnungseingangsbuch führen, Arbeitszeit konnte an meinem individuellen Befinden gestaltet werden)
23.03.2007+2009 Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung (DRV)
Rentenverfahren läuft (Sozialgericht)
16.07.2007 Gleichstellungsantrag 50 % (Agentur für Arbeit)
24.10.2007 - 28.11.2007 Rehabilitation (Parkklinik/Fachklinik Orthopädie und Rheumatologie)
29.01.2008 Bewilligung (Teilhabe zum Arbeitsleben) Bürodrehstuhl der Firma Interstuhl Mitos
2007/2008 liegen weitere AU-Bescheinigungen vor
13.08.2008 - 02.12.2008 Funktionstraining (F. Fitness GmbH)
10.08.2009 - bis heute arbeitsunfähig (AU-Bescheinigungen) und weitere Krankenhausaufenthalte, Zahnarztbehandlungen, HNO, Schmerztherapie, Augenheilkunde, Orthopädie, Internist etc.
09.02.2011 ALG 1 (Nahtlosigkeitsgrenze)
04.10.2011 - 25.10.2011 Klinik (Abt. Orthopädie und Rheumatologie)
01.03.2012 ALG II (erstmal freigestellt-Sachbearbeiterin in Abt. Rehabilitation)
Unfallhergang:
befuhr mit meinem Honda Civic die Richtungsfahrbahn Thiewall aus Richtung Brückenkopf kommend in Richtung Thiewallbrücke (B83); an der Einmündung der Auffahrt in die Thiewallbrücke hielt ich an, um die Vorfahrtsberechtigung etwaiger aus Richtung Pymonter Straße kommender Fahrzeuge zu beachten; während ich mich weit nach hinten links umdrehte, um schräg nach hinten links sehen zu können, sodann fuhr Frau J. mit ihrem Toyota RAV 4 auf
gesundheitliche Beschwerden vor dem Unfall:
absolut beschwerdefrei; hatte keine Schmerzen im Bereich der HWS bzw. des Skelettsystems; keine chronischen Beschwerden; keine Bandscheibenvorfälle/Protusionen (Dr. U. und Dr. B. bestätigt); von der Krankenkasse BKK 24 wurde nie was angefordert (aus der Akte könnte man ersehen, dass ich nie Beschwerden bzw. in Behandlung war wegen Rückenschmerzen bzw. Wirbelsäulenleiden etc.
Dr. B. führt ausserdem aus, dass in seiner langjährigen Praxis als Facharzt im kein einziger Fall bekannt ist, wo ähnliche erhebliche Bandscheibenveränderungen an der HWS nur zufällig festgestellt wurden und der Patient bzw. Patientin vorher überhaupt keine Beschwerden hatte; es ist zu unwahrscheinlich, dass die Bandscheibenvorfälle an der HWS gerade rein zufällig in dem Zeitraum aufgetreten seien sollen, der zwischen dem Unfallereignis und der ersten MRT Untersuchung; die von dem Gutachter vorgefundenen initialen degenerativen Veränderungen der HWS sind unbedeutend und haben keine wesentliche Auswirkung auf die Schmerzsymtomatik.
gesundheitliche Beschwerden nach dem Unfall:
sofort nach dem Aufprall unerhebliche starke Schmerzen (wurde persönlich beim Landgericht am 07.09.2011 angehört), befand mich über mehrere Monate bei meiner Familie (konnte mich kaum noch bewegen, nichts mehr alleine machen)
....Liste über gesundheitliche Beschwerden, Medikamente, Therapien etc. kann vorgelegt werden.....
Biomechanische Gutachen vom 07.07.2008, Ergänzungsgutachten vom 29.01.2010 von Prof. Dipl. Ing. O.- fast 3 Jahre nach Unfall erstellt und in diesem Gutachten sind gravierende Fehler vorhanden, u. a. folgendes:
- offensichtlich verwendet Prof. O. die Begriffe Bandscheibenvorwölbung und Bandscheibenvorfall nicht differenziert (in der Schlussbewertung spricht der Sachverständige von Bandscheibenprotusionen, während bei der ersten MRT Untersuchung 2 ausgewachsene Bandscheibenprolapse festgestellt worden sind (bestehen erhebl. Zweifel, ob bei Prof. O. die erforderlichen Grundkenntnisse bezügl. der Pathologie der Bandscheiben vorhanden ist)
Prof. O. geht fälschlicherweise davon aus, dass es zu einem Heckaufprall gekommen sei und mein Fahrzeug in Längsrichtung nach vorne beschleunigt wurde - richtig ist, ich stand mit meinem Fahrzeug nicht in Längsrichtung auf einer geraden Fahrbahn, sondern schräg zum Abbiegen nach links eingeordnet, sodass der Aufprall von schräg hinten erfolgte und der Bewegungsimpuls der HWS nicht nur gerader Richtung nach vorn beschleunigte, sondern in erheblichen Maße auch zur Seite hin
- geht davon aus, dass ich im Wagen saß und nach vorne blickte (Längsbewegung) - seitliche (laterale) Bewegung lag vor (Beweise Fotos und Unfallhergang)
- der Arzt Dr. B. geht deswegen davon aus, dass bzgl. des Unfallhergangs davon auszugehen ist, dass ein resultierender Beschleunigungsvektor mit einer Abweichung von etwa 45 Grad zur Sagittalebene vorgelegen hat; somit ist davon auszugehen, dass derart schräg einwirkende Kräfte eine erhebliche Gefährdung der HWS darstellt und auch bei mir dargestellt hat (Sachverständigengutachten von Herrn B. liegt vor sowie Fotos meines Fahrzeuges; man sieht darauf, dass der Aufprall von schräg hinten links erfolgt)
Unfallchirurgische Sachverständigengutachten vom 21.10.2008 und ergänzende gutachterliche Stellungsnahme vom 09.05.2011 (Prof. Dr. med. H.) - fast 3 Jahre nach Unfall erstellt und auch in diesem Gutachten sind gravierende Fehler vorhanden u. a. folgendes:
- trifft die Aussage, dass Dr. U. (Hausarzt) posttraumatische Myogelosen der HWS-Muskulatur festgestellt habe; richtig, nach dem Autounfall hatte ich sehr starke Schmerzen; konnte mich kaum noch bewegen; aufgrund der Schmerzen nahm ich eine Schonhaltung ein; es entstehen Verspannungen (Muskelhartspann, Muskelverspannungen, auch Myogelose genannt); sahe einige Tage später aus, wie ein Bodybuilder (habe Fotos, zeigen derart gravierende Myogelosen an meinem Körper)
Warum erwähnt Prof. H. überhaupt nicht meine anderen gesundheitlichen Beschwerden und die anderen festgestellten Diagnosen von Dr. U., Dr. B., Dr. H. etc.)
- mündliche Aussage (Anhörung am 12.08.2010) des Prof. H. ist widersprüchlich mit der Stellungsnahme vom 09.05.2011 (Ergänzungsgutachten) bzgl. der Schmerzsymtomatik, Ursache der Operation und die darauf folgenden Beschwerden etc.
- In dem medizinischen Gutachten von Prof. H. tauchen die selben Fehler auf, wie in dem Gutachten von Prof. O.
- laut MHH (Schreiben an Landgericht) sollte damals noch ein Zusatzgutachten durch die Abt. Radiologie erstellt werden, da sie als Unfallchirurgen die Röntgenbilder nicht selbst befunden; liegt kein Zusatzgutachten vor (habe zum damaligen Zeitpunkt, die mir vorliegenden Röntgenbilder und Unterlagen der behandelnden Ärzte bei der MHH persönlich vorgelegt)
- bzgl. des chronologischen Verlaufes der Behandlungen weise ich darauf hin, dass zunächst die behandelnden Ärzte, der Radiologe Dr. R., im Januar (Auswertung MRT 09.01.2006) eine falsche Diagnose dahingehend stellte, dass nur 4 Bandscheibenvorfälle vorgelegen hätten; dieses wurde auch von den behandelnden Ärzten Dr. W. und Dr. D. gestellt (Erstvorstellung im Dezember 2005)
- Dr. H. (Neurochirurg) stellte Diagnose, dass mein Rückenmark beschädigt ist und eine Operation der Bandscheiben unumgänglich sei (2. Meinung im B.-Krankenhaus und 3. Meinung im Städt. Klinikum eingeholt)
- Vorerkrankungen Osteochondrosen und Spondylosen stellen keine Erkrankungen dar, sondern sind Bezeichnungen für Alltagserscheinungen ohnen Krankheitswert; vergleichbar mit grauen Haaren und Falten in der Haut
Leider hatte ich jahrelang auf einen Anwalt vertraut. Hatte Fristen für die Unfallversicherungen versäumt (trotz meinerseits schriftlichen, telefonischen und persönlichen Aufforderungen), hat nichts gegen die falschen Gutachten etc. unternommen. Er sagte, könnte nichts gegen die Gutachten machen, was die sagen, ist halt so. Er wollte aufgeben, ich nicht.
Daraufhin wechselte ich zum anderen Anwalt. Leider konnte er keine Regressansprüche gegenüber den anderen Anwalt mehr geltend machen, auch nichts mehr in den Angelegenheiten der Unfallversicherungen unternehmen. Warum, verstehe ich bis heute nicht. Bis heute habe ich alles versucht, u. a. sehr viel alleine unternommen. Dem Anwalt meist die Arbeit abgenommen. Nun bin ich aber am Ende meiner Kräfte. Fühle mich allein gelassen. Verschlimmerungsantrag + Rentenantrag läuft seit Jahren, bin auf ALG 2 angewiesen, kann nicht mehr arbeiten und mein Gesundheitszustand hat sich noch mehr verschlimmert.
Ich kann das Urteil des OLG nicht nachvollziehen. Die Richtern damals, sagte wortwörtlich zu mir, dass das Gericht schon in mehreren Fällen den gerichtlich bestellten medizinischen Sachverständigen Prof. H. in Auftrag genommen haben und seine Beurteilungen bzw. Gutachten nicht in Frage stellen. Urteil wurde u. a. mit der Begründung gefällt, dass der Hausarzt früh posttraumatische Myogelosen der HWS Muskulatur attestiert habe, was als Hinweis für chronische Verläufe gewertet wurde. Der Sachverständige Prof. H. hat auch aufgeführt, dass die Bandscheibenvorfälle (Prolapse) nicht ausschließl. auf das Unfallereignis zurückzuführen seien, sondern mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vorbestehend und auch gewissermaßen symtomatisch gewesen seien, da bereits kurze Zeit nach dem Unfall knotige Veränderungen der Halsmuskulatur festgestellt wurden, welche erst nach Monaten bis Jahren bei Schmerzen in der paravertebralen Muskulatur auftreten. Dafür spreche u. a. der Hausarzt, der kurz nach dem Unfall Myogelosen fand, ein Zeichen für lang dauernde reflektorisch verspannte Halsmuskulatur, typischerweise Bandscheibenproblematik vorliegend etc. Diese Muskelverspannungen (Myogelosen) habe ich doch erst nach dem Autounfall bekommen (wie oben schon erwähnt). Darum musste ich anfangs ja auch gleich starke Medikamente gegen Verspannungen einnehmen. Keiner meiner Ärzte wurde angehört, Daten fehlten oder wurden falsch erwähnt, wurde behauptet, die Operation wäre so und so irgendwann gekommen, obwohl Dr. H. feststellte, dass das Rückenmark beschädigt ist (hatte sofort nach Unfall Ausfallerscheinungen und später Lähmungserscheinungen. Die Gutachter haben Gutachten nach Jahren erstellt, ohne gründliche Vorarbeit, dann die selben Fehler in den Gutachten, die Widersprüche und und und. Des Weiteren wurde auf die Fehldiagnosen von Dr. R. und Dr. W. und D. garnicht eingegangen. Trotz Krankengymnastik und Tabletten wurde mein Gesundheitszustand schlimmer, war wie ne 90-jährige unterwegs. Auf meinem Wunsch hin, bin ich ja mit den Röntgenbilder zum anderen Arzt und Dr. H. stellte ja dann die Diagnose. Die Richterin meinte u. a. die Operation wäre vielleicht ja auch nicht notwendig gewesen. Ganz ehrlich, man lässt sich nicht einfach mal so operieren und ich hatte mir nun schon 3 Meinungen eingeholt. Die Richterin interessierte kein Wort von mir. Sie ratterte ihren Vortrag ab und erwähnte noch mal den gerichtlich medizinischen Gutachter Herr Prof. H., der sich bestens mit dem Thema auskennt und schon mehrere Gutachten für das Gericht erstellt hätte und sie diesem vertrauen.
Ich habe es mit einer Verfassungsbeschwerde versucht, Gerechtigkeit zu erlangen (rechtliches Gehör, etc.). Leider wurde auch diese abgewiesen. Ich weiß einfach nicht mehr weiter.
Vor einigen Tagen erfuhr ich, dass man sich beim Europäischen Gerichtshof beschweren kann (6 Monate Zeit nach Bekanntgabe des letzten Urteils). Am 29.01.2013 erhielt ich dieses. Somit bleibt mir nicht mehr viel Zeit. Hoffe, auf Eure Hilfe. Ich weiß nicht, wie ich die Beschwerde verfassen soll und was ich noch tun kann.
Bitte dringend um Hilfe!