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Bandscheibenoperation HW 4/5 u. HW 5/6 nach HWS-Schleudertrauma durch Autounfall

leensun

Neues Mitglied
Registriert seit
7 Jan. 2007
Beiträge
9
Alter
48
Ort
Landkreis Harz
Unverschuldet hatte ich am 01.12.2005 einen Autounfall. Seit dem hat sich mein ganzes Leben verändert. Hier ein kleiner Auszug meiner Person und meines jahrelangen Kampfes:

01.09.1981 - 28.06.1991 Realschulabschluss Oberschule
01.08.1991 - 30.11.1994 Berufsausbildung (Bürokauffrau) Autohaus
01.12.1994 - 28.02.1995 arbeitslos gemeldet bei der Agentur für Arbeit
01.12.1994 - 28.02.1995 Aushilfe im Büro (Nebenbeschäftigung-Zeitlohn bekommen) bei Wohnungsbau-Gesellschaft mbH
01.03.1995 - 31.03.1996 befristet als kfm. Angestellte eingestellt bei Wohnungsbau-Gesellschaft mbH
01.04.1996 Festeinstellung (Vollzeit 37 Stunden) als Sachbearbeiterin bei Wohnungsbau (Vermietung/Aussendienst/Innnendienst etc.)
10/1998 - 09/2000 Fernstudium (Prüfung zur Grundstücks- und Wohnungswirtschaft abgelegt) und diverse Seminare
01.12.2005 Autounfall unverschuldet bis Ende 2005 konnte bei Wohnungsbau aufgrund des Gesundheitszustandes und den
damit verbundenen Einschränkungen in der Arbeitsleistung in diesem
Bereich nicht mehr arbeiten
ab Unfalltag-bis heute: Medikamente (Katadolon, Ibu KD 600, Ibubeta 600, Tramal long 100 mg, Myoson direct, Trancolong, Voltaren Resinat, Diclo KD 75 Akut, Tramadol, Opipramol 50 mg, Pantoprazol, Diclac 75 ID, Novaminsulfon RAT 500 mg, MCP AL Tropfen, Anafranil 25 mg, Amitriptylin-Neurax, Meloxicam 15 mg, Tilidin AL Comp., Tilidin 50/4 Retard, Arcoxia 90 mg, Trancolong 200 mg und 400 mg, Carbamazepin Aristo 200 mg.........
02.12.2005 - 23.12.2005 arbeitsunfähig (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen)
15.12.2005 - 05.03.2009 Massagen, Warmpackungen einschl. Nachtruhe, Elektrotherapie, Krankengymnastik/Physiotherapeut, Manuelle Therapie, Tensgerät, Akkupunktur, Neuraltherapie etc.
24.12.2005 - 26.12.2005 Weihnachten/Feiertage (von der Firma aus, brauchten wir nicht am 24.12.2005 arbeiten)
27.12.2005 - 30.12.2005 unter Vorbehalt über die Feiertage (mit Absprache Hausarzt) arbeiten gegangen; mußte allerdings gleich am 27.12.2005 zu Dr. L. (Vertretung von Dr. W.); gab mir Spritze gegen starke Schmerzen u. erneut Tabletten; konnte somit die Tage in der Firma
einigerm. überstehen; mein Kollege nahm mir ausserd. sehr viel Arbeit
ab; konnte nur mit vielen Pausen so einigerm. leichte Tätigk. ausführen;
nach der Arbeit gleich nach Hause, hab mich hingelegt (wenn kein KG-
Termin anstand); wegen dem Schwindelgefühl war ich zu schwach
Wege allein zu gehen; war noch nicht mal in der Lage mit öffentlichen
Verkehrsmitteln zu fahren (Freunde, Arbeitskollegen, Taxi); Anfrage bei
Krankenkasse wegen Krankentransport
02.01.2006 - 06.01.2006 Urlaub vor Monaten bei Arbeitgeber gestellt; habe diesen nicht zum Vergnügen nutzen können, mußte am 02.01.2006 wieder zu Hausarzt, der mich krankschreiben wollte; ich verneinte, wollte den Urlaub nutzen, um mich auszuruhen und dachte, den Montag darauf würde es mir besser gehen.......
29.01.2006 Krankengeld (BKK 24), da Lohnfortzahlung abgelaufen war
09.01.2006 - 18.06.2007 arbeitsunfähig (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen)
21.03.2006 - 29.03.2006 Operation Titan-Disc-Prothesen (Städt. Klinikum)
27.04.2006 - 25.05.2006 Anschlussheilbehandlung (Rehabilitation) Fachklinik (Abt. Orthopädie/Rheumatologie)
22.05.2006 Erstantrag nach SGB -Neuntes Buch- (SGB IX) Schwerbehinderung
24.05.2006 Grad der Behinderung 40 % (dauernde Einbuße der körperl. Beweglichkeit liegt vor
27.06.2006 Krankenhaus (Notaufnahme)
14.08.2006 - 19.06.2007 Wiedereingliederung Wohnungsbau
19.06.2007 - 10.08.2009 Änderung zum Arbeitsverhältnis (wöchentl. 25 Stunden, Tätigkeitsfeld nur Innendienst, leichte Bürotätigkeiten, wie Mahn- und Klagewesen u. Rechnungseingangsbuch führen, Arbeitszeit konnte an meinem individuellen Befinden gestaltet werden)
23.03.2007+2009 Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung (DRV)
Rentenverfahren läuft (Sozialgericht)
16.07.2007 Gleichstellungsantrag 50 % (Agentur für Arbeit)
24.10.2007 - 28.11.2007 Rehabilitation (Parkklinik/Fachklinik Orthopädie und Rheumatologie)
29.01.2008 Bewilligung (Teilhabe zum Arbeitsleben) Bürodrehstuhl der Firma Interstuhl Mitos
2007/2008 liegen weitere AU-Bescheinigungen vor
13.08.2008 - 02.12.2008 Funktionstraining (F. Fitness GmbH)
10.08.2009 - bis heute arbeitsunfähig (AU-Bescheinigungen) und weitere Krankenhausaufenthalte, Zahnarztbehandlungen, HNO, Schmerztherapie, Augenheilkunde, Orthopädie, Internist etc.
09.02.2011 ALG 1 (Nahtlosigkeitsgrenze)
04.10.2011 - 25.10.2011 Klinik (Abt. Orthopädie und Rheumatologie)
01.03.2012 ALG II (erstmal freigestellt-Sachbearbeiterin in Abt. Rehabilitation)

Unfallhergang:
befuhr mit meinem Honda Civic die Richtungsfahrbahn Thiewall aus Richtung Brückenkopf kommend in Richtung Thiewallbrücke (B83); an der Einmündung der Auffahrt in die Thiewallbrücke hielt ich an, um die Vorfahrtsberechtigung etwaiger aus Richtung Pymonter Straße kommender Fahrzeuge zu beachten; während ich mich weit nach hinten links umdrehte, um schräg nach hinten links sehen zu können, sodann fuhr Frau J. mit ihrem Toyota RAV 4 auf

gesundheitliche Beschwerden vor dem Unfall:
absolut beschwerdefrei; hatte keine Schmerzen im Bereich der HWS bzw. des Skelettsystems; keine chronischen Beschwerden; keine Bandscheibenvorfälle/Protusionen (Dr. U. und Dr. B. bestätigt); von der Krankenkasse BKK 24 wurde nie was angefordert (aus der Akte könnte man ersehen, dass ich nie Beschwerden bzw. in Behandlung war wegen Rückenschmerzen bzw. Wirbelsäulenleiden etc.
Dr. B. führt ausserdem aus, dass in seiner langjährigen Praxis als Facharzt im kein einziger Fall bekannt ist, wo ähnliche erhebliche Bandscheibenveränderungen an der HWS nur zufällig festgestellt wurden und der Patient bzw. Patientin vorher überhaupt keine Beschwerden hatte; es ist zu unwahrscheinlich, dass die Bandscheibenvorfälle an der HWS gerade rein zufällig in dem Zeitraum aufgetreten seien sollen, der zwischen dem Unfallereignis und der ersten MRT Untersuchung; die von dem Gutachter vorgefundenen initialen degenerativen Veränderungen der HWS sind unbedeutend und haben keine wesentliche Auswirkung auf die Schmerzsymtomatik.

gesundheitliche Beschwerden nach dem Unfall:
sofort nach dem Aufprall unerhebliche starke Schmerzen (wurde persönlich beim Landgericht am 07.09.2011 angehört), befand mich über mehrere Monate bei meiner Familie (konnte mich kaum noch bewegen, nichts mehr alleine machen)
....Liste über gesundheitliche Beschwerden, Medikamente, Therapien etc. kann vorgelegt werden.....

Biomechanische Gutachen vom 07.07.2008, Ergänzungsgutachten vom 29.01.2010 von Prof. Dipl. Ing. O.- fast 3 Jahre nach Unfall erstellt und in diesem Gutachten sind gravierende Fehler vorhanden, u. a. folgendes:
- offensichtlich verwendet Prof. O. die Begriffe Bandscheibenvorwölbung und Bandscheibenvorfall nicht differenziert (in der Schlussbewertung spricht der Sachverständige von Bandscheibenprotusionen, während bei der ersten MRT Untersuchung 2 ausgewachsene Bandscheibenprolapse festgestellt worden sind (bestehen erhebl. Zweifel, ob bei Prof. O. die erforderlichen Grundkenntnisse bezügl. der Pathologie der Bandscheiben vorhanden ist)
Prof. O. geht fälschlicherweise davon aus, dass es zu einem Heckaufprall gekommen sei und mein Fahrzeug in Längsrichtung nach vorne beschleunigt wurde - richtig ist, ich stand mit meinem Fahrzeug nicht in Längsrichtung auf einer geraden Fahrbahn, sondern schräg zum Abbiegen nach links eingeordnet, sodass der Aufprall von schräg hinten erfolgte und der Bewegungsimpuls der HWS nicht nur gerader Richtung nach vorn beschleunigte, sondern in erheblichen Maße auch zur Seite hin
- geht davon aus, dass ich im Wagen saß und nach vorne blickte (Längsbewegung) - seitliche (laterale) Bewegung lag vor (Beweise Fotos und Unfallhergang)
- der Arzt Dr. B. geht deswegen davon aus, dass bzgl. des Unfallhergangs davon auszugehen ist, dass ein resultierender Beschleunigungsvektor mit einer Abweichung von etwa 45 Grad zur Sagittalebene vorgelegen hat; somit ist davon auszugehen, dass derart schräg einwirkende Kräfte eine erhebliche Gefährdung der HWS darstellt und auch bei mir dargestellt hat (Sachverständigengutachten von Herrn B. liegt vor sowie Fotos meines Fahrzeuges; man sieht darauf, dass der Aufprall von schräg hinten links erfolgt)

Unfallchirurgische Sachverständigengutachten vom 21.10.2008 und ergänzende gutachterliche Stellungsnahme vom 09.05.2011 (Prof. Dr. med. H.) - fast 3 Jahre nach Unfall erstellt und auch in diesem Gutachten sind gravierende Fehler vorhanden u. a. folgendes:
- trifft die Aussage, dass Dr. U. (Hausarzt) posttraumatische Myogelosen der HWS-Muskulatur festgestellt habe; richtig, nach dem Autounfall hatte ich sehr starke Schmerzen; konnte mich kaum noch bewegen; aufgrund der Schmerzen nahm ich eine Schonhaltung ein; es entstehen Verspannungen (Muskelhartspann, Muskelverspannungen, auch Myogelose genannt); sahe einige Tage später aus, wie ein Bodybuilder (habe Fotos, zeigen derart gravierende Myogelosen an meinem Körper)
Warum erwähnt Prof. H. überhaupt nicht meine anderen gesundheitlichen Beschwerden und die anderen festgestellten Diagnosen von Dr. U., Dr. B., Dr. H. etc.)
- mündliche Aussage (Anhörung am 12.08.2010) des Prof. H. ist widersprüchlich mit der Stellungsnahme vom 09.05.2011 (Ergänzungsgutachten) bzgl. der Schmerzsymtomatik, Ursache der Operation und die darauf folgenden Beschwerden etc.
- In dem medizinischen Gutachten von Prof. H. tauchen die selben Fehler auf, wie in dem Gutachten von Prof. O.
- laut MHH (Schreiben an Landgericht) sollte damals noch ein Zusatzgutachten durch die Abt. Radiologie erstellt werden, da sie als Unfallchirurgen die Röntgenbilder nicht selbst befunden; liegt kein Zusatzgutachten vor (habe zum damaligen Zeitpunkt, die mir vorliegenden Röntgenbilder und Unterlagen der behandelnden Ärzte bei der MHH persönlich vorgelegt)
- bzgl. des chronologischen Verlaufes der Behandlungen weise ich darauf hin, dass zunächst die behandelnden Ärzte, der Radiologe Dr. R., im Januar (Auswertung MRT 09.01.2006) eine falsche Diagnose dahingehend stellte, dass nur 4 Bandscheibenvorfälle vorgelegen hätten; dieses wurde auch von den behandelnden Ärzten Dr. W. und Dr. D. gestellt (Erstvorstellung im Dezember 2005)
- Dr. H. (Neurochirurg) stellte Diagnose, dass mein Rückenmark beschädigt ist und eine Operation der Bandscheiben unumgänglich sei (2. Meinung im B.-Krankenhaus und 3. Meinung im Städt. Klinikum eingeholt)
- Vorerkrankungen Osteochondrosen und Spondylosen stellen keine Erkrankungen dar, sondern sind Bezeichnungen für Alltagserscheinungen ohnen Krankheitswert; vergleichbar mit grauen Haaren und Falten in der Haut

Leider hatte ich jahrelang auf einen Anwalt vertraut. Hatte Fristen für die Unfallversicherungen versäumt (trotz meinerseits schriftlichen, telefonischen und persönlichen Aufforderungen), hat nichts gegen die falschen Gutachten etc. unternommen. Er sagte, könnte nichts gegen die Gutachten machen, was die sagen, ist halt so. Er wollte aufgeben, ich nicht.
Daraufhin wechselte ich zum anderen Anwalt. Leider konnte er keine Regressansprüche gegenüber den anderen Anwalt mehr geltend machen, auch nichts mehr in den Angelegenheiten der Unfallversicherungen unternehmen. Warum, verstehe ich bis heute nicht. Bis heute habe ich alles versucht, u. a. sehr viel alleine unternommen. Dem Anwalt meist die Arbeit abgenommen. Nun bin ich aber am Ende meiner Kräfte. Fühle mich allein gelassen. Verschlimmerungsantrag + Rentenantrag läuft seit Jahren, bin auf ALG 2 angewiesen, kann nicht mehr arbeiten und mein Gesundheitszustand hat sich noch mehr verschlimmert.
Ich kann das Urteil des OLG nicht nachvollziehen. Die Richtern damals, sagte wortwörtlich zu mir, dass das Gericht schon in mehreren Fällen den gerichtlich bestellten medizinischen Sachverständigen Prof. H. in Auftrag genommen haben und seine Beurteilungen bzw. Gutachten nicht in Frage stellen. Urteil wurde u. a. mit der Begründung gefällt, dass der Hausarzt früh posttraumatische Myogelosen der HWS Muskulatur attestiert habe, was als Hinweis für chronische Verläufe gewertet wurde. Der Sachverständige Prof. H. hat auch aufgeführt, dass die Bandscheibenvorfälle (Prolapse) nicht ausschließl. auf das Unfallereignis zurückzuführen seien, sondern mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vorbestehend und auch gewissermaßen symtomatisch gewesen seien, da bereits kurze Zeit nach dem Unfall knotige Veränderungen der Halsmuskulatur festgestellt wurden, welche erst nach Monaten bis Jahren bei Schmerzen in der paravertebralen Muskulatur auftreten. Dafür spreche u. a. der Hausarzt, der kurz nach dem Unfall Myogelosen fand, ein Zeichen für lang dauernde reflektorisch verspannte Halsmuskulatur, typischerweise Bandscheibenproblematik vorliegend etc. Diese Muskelverspannungen (Myogelosen) habe ich doch erst nach dem Autounfall bekommen (wie oben schon erwähnt). Darum musste ich anfangs ja auch gleich starke Medikamente gegen Verspannungen einnehmen. Keiner meiner Ärzte wurde angehört, Daten fehlten oder wurden falsch erwähnt, wurde behauptet, die Operation wäre so und so irgendwann gekommen, obwohl Dr. H. feststellte, dass das Rückenmark beschädigt ist (hatte sofort nach Unfall Ausfallerscheinungen und später Lähmungserscheinungen. Die Gutachter haben Gutachten nach Jahren erstellt, ohne gründliche Vorarbeit, dann die selben Fehler in den Gutachten, die Widersprüche und und und. Des Weiteren wurde auf die Fehldiagnosen von Dr. R. und Dr. W. und D. garnicht eingegangen. Trotz Krankengymnastik und Tabletten wurde mein Gesundheitszustand schlimmer, war wie ne 90-jährige unterwegs. Auf meinem Wunsch hin, bin ich ja mit den Röntgenbilder zum anderen Arzt und Dr. H. stellte ja dann die Diagnose. Die Richterin meinte u. a. die Operation wäre vielleicht ja auch nicht notwendig gewesen. Ganz ehrlich, man lässt sich nicht einfach mal so operieren und ich hatte mir nun schon 3 Meinungen eingeholt. Die Richterin interessierte kein Wort von mir. Sie ratterte ihren Vortrag ab und erwähnte noch mal den gerichtlich medizinischen Gutachter Herr Prof. H., der sich bestens mit dem Thema auskennt und schon mehrere Gutachten für das Gericht erstellt hätte und sie diesem vertrauen.
Ich habe es mit einer Verfassungsbeschwerde versucht, Gerechtigkeit zu erlangen (rechtliches Gehör, etc.). Leider wurde auch diese abgewiesen. Ich weiß einfach nicht mehr weiter.

Vor einigen Tagen erfuhr ich, dass man sich beim Europäischen Gerichtshof beschweren kann (6 Monate Zeit nach Bekanntgabe des letzten Urteils). Am 29.01.2013 erhielt ich dieses. Somit bleibt mir nicht mehr viel Zeit. Hoffe, auf Eure Hilfe. Ich weiß nicht, wie ich die Beschwerde verfassen soll und was ich noch tun kann.

Bitte dringend um Hilfe!
 
Hallo leensun,

zu allererst : Es tut mir sehr Leid, dass es dir so schlecht geht :-( Auch möchte ich vorweg sagen, dass ich dir bei bürokratischen Dingen, Klageverfassungen etc. keinerlei Hilfe geben kann, da ich davon null Ahnung habe. Aber vllt kann ich dir ein paar Tips geben, was du, unabhängig von dem Bürokratischen, noch tun kannst, damit es dir wieder besser geht!

Mich würde jedoch interessieren :

1) Was ist denn nun deine genaue Diagnose?
2) Was wurde alles an Bildgebung veranlasst und wann?
3) welche Beschwerden hast du zur Zeit noch genau?
4) Was ist bisher an Therapien gelaufen?
5) Welche Schmerzmedis nimmst du zur Zeit regelmäßig?

Viele Grüße,
Akira
 
Hallo Akira.....
lieben Dank für Deine Worte und Deine Hilfe. Ich könnte jetzt Bücher über meine Krankheitsgeschichte schreiben. Werde Dir einen kurzen Überblick verschaffen und Dir morgen genauer auf Deine Fragen antworten. Ich hab u. a. Probleme lange zu schreiben. Für meinen ersten Beitrag brauchte ich stunden mit längeren Pausen, da meine Hände versteifen und anschwellen, zieht sich dann durch den ganzen Körper, ganz zu schweigen von meinen Schmerzen an der Halswirbelsäule, Schulter und vor allem am Kopf. Meine Gesichtschmerzen, ganz besonders linke Seite sind auch kaum zu ertragen und meine Augen wollen auch nicht mehr so wie ich es gern hätte. Das linke ist auch hier ganz besonders betroffen. Ich leide unter einem chronisch anhaltenden neuropathischen Schmerzsyndrom und zunehmende vegetative Funktionsstörung in Hals-Nase-Ohren sowie Augenbereich seit meiner Bandscheibenprothesenimplantation C4/5 und C5/6 (OP-Indikation durch HWS-Schleudertrauma am 01.12.2005, in C3/4 deutlicher intraspinaler BS-Vorfall, der Subarachnoidalraum ist fast vollständig aufgebrauch, in C6/7 rechtslaterale Protusio mit leichter Einengung des Subarachnoidalraum, Muskeldysbalancen, Gesichtsneuralgien, massive Rhinorrhoe (seit ca. 1 Jahr fließt täglich Sekret wie Wasser aus meiner Nase), kann auf der linken Seite nicht mehr kauen, innerhalb kurzer Zeit haben sich meine Augen auf den Wert 9 (Myopieverschlechterung) verschlechtert, lichtempfindlich, Augentränen laufen, wechselnde Gesichtsschwellungen periorbital und Augenschmerz/Druck/Stich beidseits, anfallsweise pulsierender Schmerz linke Kopf/Schläfenregion, Durchschlafstörungen, hellwach, Halsschmerzen, Bronchitis, Thorakale Blockierung, Pseudoradikuläres Lumbalsyndrom, Schmerzen linkes Bein (kann manchmal nicht laufen), Hüftdysplasie beidseits, Globusgefühl, Demeyelinsierende Krankheit des Zentralnervensystems,
gehe 2 mal täglich zur Krankengymnastik, nehme 2x 150 Tilidindauertherapie, bei Bedarf Tilidintropfen, 2 x im Monat gehe ich zur Schmerztherapeutin (Neuraltherapie HWS, BWS, LWS und Gesicht, Kiefer), nehme Carbamazepin zur Zeit bin ich bei 400 mg, wird immer um eine halbe Tablette gesteigert, Wärmepackungen .................Für mich selbst habe ich mit Lymphdiaral in Tropfen und Salbe angefangen, hilft gegen Schwellungen, nehme für Schmerzen Traumaplant und viele homöopathische Sache. Ich kann schon gar nicht mehr zählen, wie oft bei mir ein CT oder MRT gemacht worden ist. Wie gesagt, genaueres später. Ich muss jetzt auch erstmal aufhören, kann nicht mehr schreiben, erstmal Pause einlegen. Hoffe, Du erschreckst nicht bei meinem ganzen Durcheinander hier, grins.....lg Eileen
 
Hallo Eileen,

ach du scheiße... Sorry :-(

1)Haben Deine Neuropathischen Schmerzen erst nach den Prothesen angefangen, inbesondere deine Schmerzen im Gesicht?

2)Wurde bei dir geziel der Kopfhalsübergang untersucht, also die Stelle zwischen Hinterkopf und 1. und 2. halswirbel? Auf normalen HWS Mrts wird dies (leider) meistens nicht abgebildet, wenn es nicht explizit auf der Überweisung steht... Da werden dann lieber 5 Mal ein MRT der HWS ab dem 3. Wirbel gemacht auf dem man jedes mal das Gleiche (oder auch nichts) sieht.

3) Hast du mal eine umfassende manuelle Untersuchung bekommen von einem richtig guten Manualtherapeuten, kein Orthopäde sondern ein Physiotherapeut mit spezieller Ausbildung?

Antworte morgen oder wenn du zeit und Kraft hast mal in Ruhe auf meine Fragen, am besten auch mit der Nummerierung der Übersichtlichkeit halber. Dann werde ich mal ausführlicher etwas dazu schreiben.

Ich wünsche dir eine hoffentlich gute Nach!
Akira
 
okay, werde ich morgen in Angriff nehmen....werde mich jetzt hinlegen.....wünsche dir eine jute Nacht, schlaf schön.....Bis moin dann und es wäre schön mehr über Dich zu erfahren....wie ist Deine Geschichte, wie sind Deine Erfahrungen, wie gehts Dir so.....lg leen (mein Spitzname, grins)

P.S. Danke nochmal für Deine Hilfe
 
12.12.2012 MRT Kleinhirn-Brückenwinkel, nativ+KM Klinische Angaben und rechtfertigende Indikation: Z. n. Verkehrsunfall, wässrige Rhinorrhoe DD Liquorrhoe,
Methodik: 1,5 Tesla MRT (Siemens Avanto). Verwendung einer Kopfspule. Vertigo mit Fallneigung nach links, Z. n. HWS-OP mit Titanimplantation 2006
axiale T2-Flair, diffusionsgewichtete Epi-Sequenzen (B 1000), coronare (Die obige Eingabe der klinischen Angaben erfolgte durch den anfordernden Arzt.)
keine CD vorhanden! T2-TSE, axiale T2*-gewichtete GRE, anschließend Gabe von 7,5 ml KM Befund: Keine Mittellinienverlagerung, keine Zeichen der Liquorzirkulationsstörung. Mark-Rinden-Differenzierung
(Gadolinium) i. v. mit nachfolgender axialer, flusskompensierter T1-SE und regelhaft. Stammganglien, Hirnstamm und Kleinhirn regelrecht, keine Diffusionsstörung abgrenzbar.
coronarer T1-3D über die Kleinbrückenwinkel. Schleimhautschwellungen in sämtlichen NNH, wandständig. Die venösen Blutleiter sind mit einem
unauffälligen Flussphänomen, zarte Sekretretention im rechten Felsenbein. Keine auffällige Signalabsenkung
der Gradientenechosequenz, kein pathologisches Enhancement nach KM-Gabe, insbesondere nach KM-Gabe,
inbesondere im Verlauf des Felsenbeines.
Beurteilung: Die MRT ohne Zeichen eines Infarktes oder einer Raumforderung am Kleinhirnbrückenwinkel.
Sekretretention im rechten Felsenbein sowie Schleimhautschwellungen in den NNH nebenbefundlich.

11.12.2012 CT NNH nativ Klinische Angaben und rechtfertigende Indikation: Feinschicht Frontobasis CT von Herrn Dr. Vogt-Hohenlinde gewünscht mit der
Methodik: 256-Zeilen Multislice-CT in Spiraltechnik. Low-Dose-Technik. Frage nach Liquorrhoe bei Z. n. Verkehrsunfall 2005 und wäßriger Rhinorrhoe/Frage nach Liquorrhoe, Frage nach Duraleckage
Volumenabdeckung vom Stirnhöhlendach bis zum harten Gaumen. (Die obige Eingabe der klinischen Angaben erfolgte durch den anfordernden Arzt.)
keine CD vorhanden! Coronare Rekonstruktion. Schichtdicke: 1 mm
Befund: Mittelständiges Nasenseptum. Die NNH sind regelrecht geformt und symmetrisch angelegt mit glatter und scharfer
knöcherner Begrenzung ohne Nachweis für Destruktionen. Leichte Schleimhautverdickungen zeigen sich beidseits maxillär und
ethmoidal. Keine Spiegelbildungen. Es zeigt sich kein Nachweis einer Dura-Leckage.
Beurteilung: Kein Nachweis einer Dura-Leckage, dies ist jedoch mit der gewählten Methode schwierig nachzuweisen. Für genaue
Beurteilung empfiehlt sich eine Untersuchung mit thekaler Kontrastierung.

20.06.2012 CT-NNH nativ transversal mit coronaler MPR Rechtfertigende Indikation: Liquorrhoe.
CD vorhanden! Befund: Regelrechte Darstellung des Sinus frontalis, der Sinus ethmoidalis zeigt mäßige Ver-
schattungen, ansonsten unauffällige Darstellung der Nasennebenhöhlen, insbesondere lässt sich
auch eine Kieferfistel nicht nachweisen.




24.01.2012 MRT der HWS Indikation: C4-ff-Cages, anhaltende Schmerzen
CD vorhanden! Methodik: Magnetfeldstärke 1,5 Tesla. Befund: Z.n. Einsetzen von Cages in den ZWR HWK 4/5 und HWK 5/6, regelrechte Lage der Cages.
Sagittale Schichtung in T1- und T2-Wichtung, In beiden Segmenten zeigen sich unauffällige Foramina ohne auffällige Bandscheibenvorwölbungen,
transversale Schichtung in Höhe HWK 3/4 bis Unauffällige Facettengelenke.
in Höhe HWK 6/7 in T2-gewichteter FFE-Sequenz, Im Segment HWK 3/4 deutlicher intraspinaler Bandscheibenvorfall, der Subarachnoidalraum ist fast
in T2-gewichteter TSE-Sequenz sowie in ausgeglichener vollständig aufgebraucht. Keine Tangierung bzw. keine Impression des Rückenmarkes, kein Rücken-
FFE-Sequenz marksödem. Die Foramina rechts und links sind frei. Unauffälliges Facettengelenk.
Im Segment HWK 6/7 geringe rechtslaterale Protrusio mit leichter Einengung des Subarachnoidalraumes.
Keine Irritation des Rückenmarkes. Die Foramina sind frei. Unauffällige Facettengelenke.
Beurteilung: Bei Z.n. Einbringen von Cages in das Bandscheibenfach HWK 4/5 und HWK 5/6 regelrechte
Lage der Cages. Freie Foramina in beiden Segmenten.
Auffällig im Segment HWK 3/4 sehr deutlicher intraspinaler Bandscheibenvorfall mit fast vollständigem Auf-
brauchen des Subarachnoidalraumes, jedoch keine Irritation des Rückenmarkes.
Diskrete Protrusio im Segment HWK 6/7, auch hier sind die Foramina frei.
Keine auffällige Einengung des Spinalkanals.

20.12.2011 CT der HWS Indikation: Spinalkanalenge C4-ff-Cages-HWS
CD vorhanden! Technik: Beurteilung der 2 mm rekonstruierten Befund: Z.n. Cage-Einbringung C4/C5 und C5/C6
Schichten bei Untersuchung in Spiraltechnik Fast aufgehobene Lordose, steilgestellte HWS
C3, C4, C5, C6 bis C7 Spinalkanalweite dorsal der Grundplatte des C4 10.6 mm sagittal, dorsal der Grundplatte des C5
über 11 mm
Keine Spinalkanalstenose, keine Dislokation
Keine Kantenausbrüche
Die dargestellten Neuroforamina der Segmente C3/C4, C4/C5, C5/C6, C6/C7 und C7/TH1 sind
knöchern normal weit.
Regelrechte Cage-Lage

18.11.2011 MRT des Kopfes nativ Rechtfertigende Indikation: Chronische Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren,
CD vorhanden! Encephalitis disseminata?
Befund: In der Diffusionswichtung kein Anhalt für eine frische cerebrale Ischämie. Normale Weite
der äußeren Liquorräume und des Ventrikelsystems, keine suspekten Ödemzonen. Keine pathologischen
Dichtedifferenzen von Belang. Ein einzelner subkortikal gelegener, vage abgrenzbarer Herd in der Flair-Sequenz
links frontolateral (Bild 13 der Serie 2) ist nicht typisch für eine MS und als bedeutungsloser Herd ("UBO") einzu-
stufen. Sonst keinerlei Signalauffälligkeiten. Regelrechte anatomische Verhältnisse.
Beurteilung: Unauffälliger Befund an Groß- und Kleinhirn sowie im Bereich des Hirnstamms.


12.05.2011 MRT der LWS
CD vorhanden!
Bericht anfordern!




29.09.2009 CT des Schädels Befund/Beurteilung: Unauffälliges kraniales Computertomogramm
CD vorhanden! Technik: Mehrschicht Spiral-CCT nativ und nach KM axial, Kein Anhalt auf ischämische oder entzündliche Hirnläsion,
Parameter: 0,75s/1,0mm/1,0x16, kein Hinweis auf eine frische oder ältere Hirninfarzierung.
Reformationsaufnahmen axial und koronar auf 5 mm, Normal weite innere und äußere Liquorräume, keine Verlagerung der Mittellinie.
in Weichteil- und Knochenalgorithmus Nach Kontrastmittelapplikation keine pathologischen Mehranreicherung.


22.09.2009 CT Abdomen/Thorax KM Klinik: Vergrößerte links iliakale und inguinale Lymphknoten. Verlaufskontrolle nach Antibiose.
CD vorhanden! CT Halsweichteile KM Befund/Beurteilung: Im Vergleich zu MR Voruntersuchung des Becken vom 13.08.2009 stellt sich eine Befundver-
Technik: Mehrschicht Spiral-CT des Thorax, des Ober- und besserung dar.
Unterbauch, der Halsweichteile nach Gabe von Kontrast- 1. Weitgehende Rückbildung der links inguinalen und iliakalen Lymphome. Rest Lymphknoten aktuell mit einem
mittel i.v. Durchmesser von 9 bzw. 14 mm (davor 20 bzw. 24 mm)
Parameter: 0,75/5,0mm/1,0x16 bzw. 0,75s/3,0mm/1,0x16 2. Unauffällige Abbildung sämtlicher Oberbauchorganen, retroperitoneal/paraaortal und paracaval kein Hinweis auf
Reformationsaufnahmen auf 5 mm / 3 mm axial, sagital und Lymphome. Kein Nachweis von freier Flüssigkeit im kleinen Becken scharfe Abgrenzung der Harnblase, unauffällige
coronar Darstellung des Uterus und des Ovariallager beidseits.
3. Mediastinal kein Nachweis von pathologisch vergrößerte Lymphknoten, pulmonal unauffällige Strahlentransparenz
beidseits ohne Hinweis auf Rundschatten.
4. Zervikal kleine Lymphknoten im Bereich der oberen Jugularis interna Gruppe mit einem max. Durchmesser von
10 mm. Nuchale linksseitige Lymphknoten mit einem Durchmesser von 8 mm.

13.08.2009 MRT des Beckens Klinik: Lymphadenitis linker Oberschenkel
CD vorhanden! Technik: tra t2 tirm, cor t2 und t1 tse, sag t2 tse, cor und tra Befund/Beurteilung: Neu gegenüber der Voruntersuchung vom 18.06.2009 sind pathologisch vergrößerte Lymphknoten
t1 tse fs nach KM (gadoliniumhaltiges Kontrastmittel) links iliacal und inguinal entlang des Leistenbandes.
Insgesamt Nachweis von 8 bis 10 Lymphknoten.
Links in Höhe des Leistenbandes mit einem max. Durchmesser von 24 mm, inguinal mit einem max. Durchmesser von
20 mm und eine kraniokaudale Ausdehnung von 35 mm. Iliacal im Bereich der communis und externa Gruppe mit einem
max. Durchmesser von 14 mm.
Vermehrte Kontrastmittelanreicherung des benachbarten Bindegewebes subkutan und perivaskulär in Höhe der Leiste.
Keine Abgrenzung eines Primärtumors, kein Nachweis von freier Flüssigkeit im kleinen Becken.
Prozedere: Histologische Abklärung, PE oder Lymphknoten Exstirpation empfohlen.

18.06.2009 MRT des rechten Hüftgelenkes Befund: 1. Hüftgelenksdysplasie beidseits mit flachen Gelenkpfannen, Diskrepanz zu der Femurkopfgröße
CD vorhanden! Technik: tra t2 tse fs, cor t2 tse und t1 tse, sag pd tse fs, cor 2. Kein Anhalt auf eine aseptische Femurkopfnekrose, Knochenmarksödem Syndrom oder Coxitis.
und tra t1 tse fs nach KM (gadoliniumhaltiges Kontrastmittel) Unauffällige Darstellung der pertrochanteren Oberschenkelregion beidseits und der Beckenweichteile, kein Hinweis auf ent-
zündliche oder tumoröse Veränderung. Kein Anhalt auf eine ISG Arthritis.
Beurteilung: Hüftgelenksdysplasie beidseits. Kein Anhalt auf eine aseptische Femurkopfnekrose, Coxitis oder Knochen-
marksödem Syndrom.

24.04.2009 MRT des Schädels Klinik: Sensibilitätsstörungen
CD vorhanden! Technik: sag t2 tse, tra flair, tra t1 se, tra epi diff + ADC MAP, Befund/Beurteilung: Unauffälliges kraniales MRT.
tra und cor t1 se nach KM (gadoliniumhaltiges Kontrastmittel) Kein Anhalt auf eine Encephalitis disseminata, kein Hinweis auf ischämische Hirnläsionen.
Unauffällige symmetrische Darstellung der Klein- und Großhirnhälften, der Mittelhirnstrukturen und der Stammganglien.
Regelrechte Signalgebung des Marklagers und der Cortex. Keine pathologische Kontrastmittelanreicherung. Normal weite
innere und äußere Liquorräume, keine Verlagerung der Mittellinie.

27.02.2009 MRT HWS/BWS Befund: 1. HWS und BWS Skoliose, cervico-thorakal linkskonvex
CD vorhanden! Technik: t2 Zaehlscout, sag t1 und t2 tse, tra t2 tse, tra t2 me2d, Zeichen eines abgelaufenen Morbus Scheuermann mit Schmorl`schen Knoten, Deck- und Grundplatten
sag t2 stir Unregelmäßigkeiten der Brustwirbelkörper
2. Protrusion der Bandscheibe median im Segment BWK 6/7, normal weiter zervikaler und thorakaler Spinalkanal.
3. Zustand nach zervikaler OP HWK 5/6 und 4/5, entsprechenden Magnetfeld Inhomogenitäten an den operierten Segmenten.
Kein Anhalt auf ein zervikalen oder thorakalen Bandscheibenprolaps.

27.01.2009 Röntgen-Befund HWS Rechtfertigende Indikation: Angabe von Kribbelmissempfindungen in beiden Händen, Z.n. HWS-OP HWK 4/5 und 5/6
keine CD vorhanden! Durchleuchtung der HWS seitlich Befund: Die HWS stellt sich im seitlichen Strahlengang in physiologischer Lordose dar. Zur Abbildung kommen Prestige
Röntgenbilder auf Papier Prothesen in den Segmenten HWK 4/5 und 5/6 regelrecht liegend. Hinter der oberen Prothese hat sich eine leichte Retro-
spondylose gebildet, die die Beweglichkeit in dem Segment jedoch nicht einschränkt. Bei Inklination sowie Reklination der
HWS nimmt der im ventralen Prothesenanteil sichtbare Spalt ab bzw. zu. Auch ist eine leichte Translation über einen halben
Millimeter bei Inklination regelhaft dargestellt.
Beurteilung: Es handelt sich um einen Zustand nach Prestige Prothesenimplantation in den Segmenten HWK 4/5 sowie 5/6.
Die Prothesen liegen regelrecht. Es ergibt sich kein Anhalt für Dislokation, Pseudarthrose oder Fehlfunktion der Prothese. Die
Prothesen sind nach erfolgter Implantation unverändert in beiden Segmenten funktionstüchtig. Die HWS bietet eine regelhafte
Lordose. Somit ergibt sich röntgendiagnostisch kein Korrelat für die angegebene Beschwerdesymptomatik.

19.01.2009 MRT der Lendenwirbelsäule Klinik: Lumboischialgie
keine CD vorhanden! Technik: sag t1 und t2 tse, cor t2 tse fs, tra t2 tse Befund: 1. Normal weiter Spinalkanal kein Hinweis auf einen lumbalen Bandscheibenprolaps.
2. Regelrechte Signalgebung der Wirbelkörper und Bandscheiben. Flachbogige skoliotische Fehlhaltung der WS.
3. Schmorl`schen Knoten im Bereich der Deckplatten der unteren miterfassten Brustwirbelkörper.
Regelrechte Darstellung der Neuroforamina. Unauffällige Darstellung der paravertebralen Weichteilen.
Beurteilung: Kein Anhalt auf einen lumbalen Bandscheibenprolaps. Regelrechte Weite des Spinalkanals.

22.03.2007 MRT der HWS Indikation/Anamnese: Zunehmende Beschwerden im cervicalen und lumbalen Bereich, Z.n. Spondylodese (Versteifungsoperation)
keine CD vorhanden! Technik: Sagittale Schichtführung T1w-TSE-Sequenz und in T2w. Befund: Unauffällige Darstellung des craniocervicalen Überganges mit normaler Weite des Foramen magnum. Steilstellung der
Röntgenbilder Turbospinechosequenz. Coronare T1-Gewichtung Turbospinecho- HWS, Z.n. Spondylodese mit Fusion HWK 4 - HWK 6. Erhebliche Artefakte. Soweit erkennbar kein Hinweis auf eine Myelon-
sequenz. Axiale Schichtführung in relativer T2-Gewichtung Flash-2- ödem. Unauffällige Darstellung der paravertebralen Muskulatur. Etwas verdickter prävertebraler Raum im OP-Bereich.
D-Sequenz, Flip-Winkel 25° durch die Bandscheiben HWK 3-HWK 7 Beurteilung: Z.n. Fusions-OP HWK 4 - 6. Kein Hinweis auf einen Bandscheibenreprolaps. Steilstellung der HWS

MRT der LWS Befund: Regelrechtes Signalverhalten der Wirbelkörper in beide Gewichtungen. Kein Hinweis auf Wirbelkörperhöhenminderung
Technik: Scout-view in coronarer Schichtführung T1w.-SE-Sequenz, bzw. Stufenbildung. Unauffällige Darstellung des Conus. Kein Hinweis auf eine Bandscheibenvorwölbung. Unauffällige Darstellung
Sagittale Schichtführung T1w.- und T2w.-TSE-Sequenz, Transversale der paravertebralen Muskulatur.
Schichtführung T1w.-SE-Sequenz durch die Bandscheiben L3/4, L4/5 Beurteilung: Kein Hinweis auf einen Bandscheibenvorfall. Kein Hinweis auf eine Spinalkanalstenose.
und L5/S1.


03.03.2006 und 07.03.2006 siehe "MRT vom 09.01.2006 von Dr. R." Diagnose: Bandscheibenvorfall C4/5 und C5/6 mit Myelonpelottierung
OP notwendig (1. Meinung) ANMERKUNG: Dr.H. überprüfte die MRT-Aufnahme und Auswertung von Anamnese: Die Patientin erlitt am 01.12.2005 ein Halswirbelsäulenschleudertrauma nach Verkehrsunfall. Seitdem bestehen
keine CD vorhanden! Dr. R. und Dr. D. - stellte andere Diagnosen! heftige Nacken- und Schulterschmerzen linksbetont. In einer durch die Patientin veranlassten Kernspintomographie der HWS vom
Röntgenbilder 09.01.2006 stellen sich Bandscheibenvorfälle in den Höhen HWK 4/5 und HWK 5/6 mit Myelonpelottierung dar. Auch ist eine
(2. Meinung wegen OP im B.Krankenhaus eingeholt - OP notwendig und beginnende Rückenmarksschwellung mit hyperintensem Signal in der T1-Sequenz nachweisbar.
3. Meinung im St.Kl.M. eingeholt - OP notwendig) Neurologischer Befund: Der Hirnnervenstatus ist intakt. Es besteht eine intermittierende Taubheit im linken C7- und D8- Dermatom.
Der Bizepssehnenreflex ist links gesteigert. Es besteht eine ausgeprägte Gangunsicherheit im Blindseiltänzergang mit Fallneigung.
Procedere: Aufgrund der Myelonpelottierung sowie des Vorliegens von relevanten Gangstörungen besteht meines Erachtens eine
mikroneurochirurgische Operationsindikation zur Entlastung des Halsrückenmarkes im Segment HWK 4/5. Klinisch ist eine be-
ginnende zervikale Myelopathie nachweisbar. Die Patientin ist aufgrund der bestehenden HWS-Beschwerden massiv beeinträchtigt.
Die linksseitigen Schulterschmerzen sind auch als Folge der Rückenmarkskompression in Höhe 4/5 zu werten. Eine geplante Reha-
Maßnahme ist nicht sinnvoll, da eine konservative Behandlung die Rückenmarkskompression nicht sinnvoll beeinflussen kann. Ich
habe eine Aktualisierung der MRT der HWS veranlasst.

09.01.2006 MRT der HWS Anamnese und klinischer Befund: Cervikales Pseudoradiculärsyndrom bei Zustand nach Verkehrsunfall am 01.12.2005. Jetzt
keine CD vorhanden! Technik: Sagittale T1 TSE 512. Coronare und sagittale STIR LONG TE. Schmerzen des gesamten Rückens, die teilweise in die rechte Schulter ausstrahlen.
Röntgenbilder Transversale VOL T2 MTC zwischen C3 und C7. Befund: 1. Degenerative Veränderungen der HWS und des cervikothorakalen Überganges (initiale hyperostotische Spondylosis
deformans und initiale bilaterale Spondy- und Unkovertebralarthrose).
ANMERKUNG: stellte falsche Diagnosen! 2. Mediolateral rechts betonte subligamentäre Bandscheibenvorfälle des Segmentes C4/5 und C5/6, die zu einer konvexbogigen
Impression des cervikalen Myelons führen ohne Nachweis einer Myelopathie und zu einer degenerativen Einengung der cervikalen
Neuroforamen der Höhe C4/5 und C5/6 mit einer daraus resultierenden Raumnot für die Nervenwurzel von C5 und C6 rechts vor
dem Eintritt in das Neuroforamen.
3. Subligamentäre mediale Bandscheibenprotusion der Segmente C3/4 und C6/7. Diese führen zu einer konvexbogigen Impression
des cervikalen Myelons, ebenfalls ohne Nachweis einer Myelopathie.
4. Unauffällige Darstellung des cervikalen Myelons. Keine entzündlichen oder malignitätsverdächtigen Befunde. Kein Nachweis
einer weiteren intraspinalen Raumforderung.
Beurteilung: Die peripher rechts gelegene Symptomatik kann entstehen durch eine Irritation der Nervenwurzeln von C5 und C6
durch die oben beschriebenen Bandscheibenvorfälle. Degenerative Veränderungen großer und kleiner Wirbelgelenke praedes-
tinieren zu Nackenschmerzen, die auch nach occipital und in beide Schultern ausstrahlen können.
 
Sorry, hier noch einmal etwas übersichtlicher. Lg Leen

12.12.2012 MRT Kleinhirn-Brückenwinkel, nativ+KM
Methodik: 1,5 Tesla MRT (Siemens Avanto). Verwendung einer Kopfspule.
axiale T2-Flair, diffusionsgewichtete Epi-Sequenzen (B 1000), coronare
T2-TSE, axiale T2*-gewichtete GRE, anschließend Gabe von 7,5 ml KM
(Gadolinium) i. v. mit nachfolgender axialer, flusskompensierter T1-SE und
coronarer T1-3D über die Kleinbrückenwinkel.
Klinische Angaben und rechtfertigende Indikation: Z. n. Verkehrsunfall, wässrige Rhinorrhoe DD Liquorrhoe,
Vertigo mit Fallneigung nach links, Z. n. HWS-OP mit Titanimplantation 2006
(Die obige Eingabe der klinischen Angaben erfolgte durch den anfordernden Arzt.)
Befund: Keine Mittellinienverlagerung, keine Zeichen der Liquorzirkulationsstörung. Mark-Rinden-Differenzierung
regelhaft. Stammganglien, Hirnstamm und Kleinhirn regelrecht, keine Diffusionsstörung abgrenzbar.
Schleimhautschwellungen in sämtlichen NNH, wandständig. Die venösen Blutleiter sind mit einem
unauffälligen Flussphänomen, zarte Sekretretention im rechten Felsenbein. Keine auffällige Signalabsenkung
der Gradientenechosequenz, kein pathologisches Enhancement nach KM-Gabe, insbesondere nach KM-Gabe,
inbesondere im Verlauf des Felsenbeines.
Beurteilung: Die MRT ohne Zeichen eines Infarktes oder einer Raumforderung am Kleinhirnbrückenwinkel.
Sekretretention im rechten Felsenbein sowie Schleimhautschwellungen in den NNH nebenbefundlich.


11.12.2012 CT NNH nativ
Methodik: 256-Zeilen Multislice-CT in Spiraltechnik. Low-Dose-Technik.
Volumenabdeckung vom Stirnhöhlendach bis zum harten Gaumen.
Coronare Rekonstruktion. Schichtdicke: 1 mm
Klinische Angaben und rechtfertigende Indikation: Feinschicht Frontobasis CT von Herrn Dr. Vogt-Hohenlinde gewünscht mit der
Frage nach Liquorrhoe bei Z. n. Verkehrsunfall 2005 und wäßriger Rhinorrhoe/Frage nach Liquorrhoe, Frage nach Duraleckage
(Die obige Eingabe der klinischen Angaben erfolgte durch den anfordernden Arzt.)
Befund: Mittelständiges Nasenseptum. Die NNH sind regelrecht geformt und symmetrisch angelegt mit glatter und scharfer
knöcherner Begrenzung ohne Nachweis für Destruktionen. Leichte Schleimhautverdickungen zeigen sich beidseits maxillär und
ethmoidal. Keine Spiegelbildungen. Es zeigt sich kein Nachweis einer Dura-Leckage.
Beurteilung: Kein Nachweis einer Dura-Leckage, dies ist jedoch mit der gewählten Methode schwierig nachzuweisen. Für genaue
Beurteilung empfiehlt sich eine Untersuchung mit thekaler Kontrastierung.

20.06.2012 CT-NNH nativ transversal mit coronaler MPR
Rechtfertigende Indikation: Liquorrhoe.
Befund: Regelrechte Darstellung des Sinus frontalis, der Sinus ethmoidalis zeigt mäßige Ver-
schattungen, ansonsten unauffällige Darstellung der Nasennebenhöhlen, insbesondere lässt sich
auch eine Kieferfistel nicht nachweisen.

24.01.2012 MRT der HWS
Methodik: Magnetfeldstärke 1,5 Tesla.
Sagittale Schichtung in T1- und T2-Wichtung,
transversale Schichtung in Höhe HWK 3/4 bis
in Höhe HWK 6/7 in T2-gewichteter FFE-Sequenz,
in T2-gewichteter TSE-Sequenz sowie in ausgeglichener
FFE-Sequenz
Indikation: C4-ff-Cages, anhaltende Schmerzen
Befund: Z.n. Einsetzen von Cages in den ZWR HWK 4/5 und HWK 5/6, regelrechte Lage der Cages.
In beiden Segmenten zeigen sich unauffällige Foramina ohne auffällige Bandscheibenvorwölbungen,
Unauffällige Facettengelenke.
Im Segment HWK 3/4 deutlicher intraspinaler Bandscheibenvorfall, der Subarachnoidalraum ist fast
vollständig aufgebraucht. Keine Tangierung bzw. keine Impression des Rückenmarkes, kein Rücken-
marksödem. Die Foramina rechts und links sind frei. Unauffälliges Facettengelenk.
Im Segment HWK 6/7 geringe rechtslaterale Protrusio mit leichter Einengung des Subarachnoidalraumes.
Keine Irritation des Rückenmarkes. Die Foramina sind frei. Unauffällige Facettengelenke.
Beurteilung: Bei Z.n. Einbringen von Cages in das Bandscheibenfach HWK 4/5 und HWK 5/6 regelrechte
Lage der Cages. Freie Foramina in beiden Segmenten.
Auffällig im Segment HWK 3/4 sehr deutlicher intraspinaler Bandscheibenvorfall mit fast vollständigem Auf-
brauchen des Subarachnoidalraumes, jedoch keine Irritation des Rückenmarkes.
Diskrete Protrusio im Segment HWK 6/7, auch hier sind die Foramina frei.
Keine auffällige Einengung des Spinalkanals.

20.12.2011 CT der HWS
Technik: Beurteilung der 2 mm rekonstruierten
Schichten bei Untersuchung in Spiraltechnik
C3, C4, C5, C6 bis C7
Indikation: Spinalkanalenge C4-ff-Cages-HWS
Befund: Z.n. Cage-Einbringung C4/C5 und C5/C6
Fast aufgehobene Lordose, steilgestellte HWS
Spinalkanalweite dorsal der Grundplatte des C4 10.6 mm sagittal, dorsal der Grundplatte des C5
über 11 mm
Keine Spinalkanalstenose, keine Dislokation
Keine Kantenausbrüche
Die dargestellten Neuroforamina der Segmente C3/C4, C4/C5, C5/C6, C6/C7 und C7/TH1 sind
knöchern normal weit.
Regelrechte Cage-Lage

18.11.2011 MRT des Kopfes nativ
Rechtfertigende Indikation: Chronische Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren,
Encephalitis disseminata?
Befund: In der Diffusionswichtung kein Anhalt für eine frische cerebrale Ischämie. Normale Weite
der äußeren Liquorräume und des Ventrikelsystems, keine suspekten Ödemzonen. Keine pathologischen
Dichtedifferenzen von Belang. Ein einzelner subkortikal gelegener, vage abgrenzbarer Herd in der Flair-Sequenz
links frontolateral (Bild 13 der Serie 2) ist nicht typisch für eine MS und als bedeutungsloser Herd ("UBO") einzu-
stufen. Sonst keinerlei Signalauffälligkeiten. Regelrechte anatomische Verhältnisse.
Beurteilung: Unauffälliger Befund an Groß- und Kleinhirn sowie im Bereich des Hirnstamms.

12.05.2011 MRT der LWS
Bericht und CD anfordern!

29.09.2009 CT des Schädels
Technik: Mehrschicht Spiral-CCT nativ und nach KM axial,
Parameter: 0,75s/1,0mm/1,0x16,
Reformationsaufnahmen axial und koronar auf 5 mm,
in Weichteil- und Knochenalgorithmus
Befund/Beurteilung: Unauffälliges kraniales Computertomogramm
Kein Anhalt auf ischämische oder entzündliche Hirnläsion,
kein Hinweis auf eine frische oder ältere Hirninfarzierung.
Normal weite innere und äußere Liquorräume, keine Verlagerung der Mittellinie.
Nach Kontrastmittelapplikation keine pathologischen Mehranreicherung.

22.09.2009 CT Abdomen/Thorax KM
CT Halsweichteile KM
Technik: Mehrschicht Spiral-CT des Thorax, des Ober- und
Unterbauch, der Halsweichteile nach Gabe von Kontrast-
mittel i.v.
Parameter: 0,75/5,0mm/1,0x16 bzw. 0,75s/3,0mm/1,0x16
Reformationsaufnahmen auf 5 mm / 3 mm axial, sagital und coronar
Klinik: Vergrößerte links iliakale und inguinale Lymphknoten. Verlaufskontrolle nach Antibiose.
Befund/Beurteilung: Im Vergleich zu MR Voruntersuchung des Becken vom 13.08.2009 stellt sich eine Befundver-
besserung dar.
1. Weitgehende Rückbildung der links inguinalen und iliakalen Lymphome. Rest Lymphknoten aktuell mit einem
Durchmesser von 9 bzw. 14 mm (davor 20 bzw. 24 mm)
2. Unauffällige Abbildung sämtlicher Oberbauchorganen, retroperitoneal/paraaortal und paracaval kein Hinweis auf
Lymphome. Kein Nachweis von freier Flüssigkeit im kleinen Becken scharfe Abgrenzung der Harnblase, unauffällige
Darstellung des Uterus und des Ovariallager beidseits.
3. Mediastinal kein Nachweis von pathologisch vergrößerte Lymphknoten, pulmonal unauffällige Strahlentransparenz
beidseits ohne Hinweis auf Rundschatten.
4. Zervikal kleine Lymphknoten im Bereich der oberen Jugularis interna Gruppe mit einem max. Durchmesser von
10 mm. Nuchale linksseitige Lymphknoten mit einem Durchmesser von 8 mm.

13.08.2009 MRT des Beckens
Technik: tra t2 tirm, cor t2 und t1 tse, sag t2 tse, cor und tra
t1 tse fs nach KM (gadoliniumhaltiges Kontrastmittel)
Klinik: Lymphadenitis linker Oberschenkel
Befund/Beurteilung: Neu gegenüber der Voruntersuchung vom 18.06.2009 sind pathologisch vergrößerte Lymphknoten
links iliacal und inguinal entlang des Leistenbandes.
Insgesamt Nachweis von 8 bis 10 Lymphknoten.
Links in Höhe des Leistenbandes mit einem max. Durchmesser von 24 mm, inguinal mit einem max. Durchmesser von
20 mm und eine kraniokaudale Ausdehnung von 35 mm. Iliacal im Bereich der communis und externa Gruppe mit einem
max. Durchmesser von 14 mm.
Vermehrte Kontrastmittelanreicherung des benachbarten Bindegewebes subkutan und perivaskulär in Höhe der Leiste.
Keine Abgrenzung eines Primärtumors, kein Nachweis von freier Flüssigkeit im kleinen Becken.
Prozedere: Histologische Abklärung, PE oder Lymphknoten Exstirpation empfohlen.

18.06.2009 MRT des rechten Hüftgelenkes
Technik: tra t2 tse fs, cor t2 tse und t1 tse, sag pd tse fs, cor
und tra t1 tse fs nach KM (gadoliniumhaltiges Kontrastmittel)
Befund: 1. Hüftgelenksdysplasie beidseits mit flachen Gelenkpfannen, Diskrepanz zu der Femurkopfgröße
2. Kein Anhalt auf eine aseptische Femurkopfnekrose, Knochenmarksödem Syndrom oder Coxitis.
Unauffällige Darstellung der pertrochanteren Oberschenkelregion beidseits und der Beckenweichteile, kein Hinweis auf ent-
zündliche oder tumoröse Veränderung. Kein Anhalt auf eine ISG Arthritis.
Beurteilung: Hüftgelenksdysplasie beidseits. Kein Anhalt auf eine aseptische Femurkopfnekrose, Coxitis oder Knochen-
marksödem Syndrom.

24.04.2009 MRT des Schädels
Technik: sag t2 tse, tra flair, tra t1 se, tra epi diff + ADC MAP,
tra und cor t1 se nach KM (gadoliniumhaltiges Kontrastmittel)
Klinik: Sensibilitätsstörungen
Befund/Beurteilung: Unauffälliges kraniales MRT.
Kein Anhalt auf eine Encephalitis disseminata, kein Hinweis auf ischämische Hirnläsionen.
Unauffällige symmetrische Darstellung der Klein- und Großhirnhälften, der Mittelhirnstrukturen und der Stammganglien.
Regelrechte Signalgebung des Marklagers und der Cortex. Keine pathologische Kontrastmittelanreicherung. Normal weite
innere und äußere Liquorräume, keine Verlagerung der Mittellinie.

27.02.2009 MRT HWS/BWS
Technik: t2 Zaehlscout, sag t1 und t2 tse, tra t2 tse, tra t2 me2d,
sag t2 stir
Befund: 1. HWS und BWS Skoliose, cervico-thorakal linkskonvex
Zeichen eines abgelaufenen Morbus Scheuermann mit Schmorl`schen Knoten, Deck- und Grundplatten
Unregelmäßigkeiten der Brustwirbelkörper
2. Protrusion der Bandscheibe median im Segment BWK 6/7, normal weiter zervikaler und thorakaler Spinalkanal.
3. Zustand nach zervikaler OP HWK 5/6 und 4/5, entsprechenden Magnetfeld Inhomogenitäten an den operierten Segmenten.
Kein Anhalt auf ein zervikalen oder thorakalen Bandscheibenprolaps.

27.01.2009 Röntgen-Befund HWS
Durchleuchtung der HWS seitlich
Rechtfertigende Indikation: Angabe von Kribbelmissempfindungen in beiden Händen, Z.n. HWS-OP HWK 4/5 und 5/6
Befund: Die HWS stellt sich im seitlichen Strahlengang in physiologischer Lordose dar. Zur Abbildung kommen Prestige
Prothesen in den Segmenten HWK 4/5 und 5/6 regelrecht liegend. Hinter der oberen Prothese hat sich eine leichte Retro-
spondylose gebildet, die die Beweglichkeit in dem Segment jedoch nicht einschränkt. Bei Inklination sowie Reklination der
HWS nimmt der im ventralen Prothesenanteil sichtbare Spalt ab bzw. zu. Auch ist eine leichte Translation über einen halben
Millimeter bei Inklination regelhaft dargestellt.
Beurteilung: Es handelt sich um einen Zustand nach Prestige Prothesenimplantation in den Segmenten HWK 4/5 sowie 5/6.
Die Prothesen liegen regelrecht. Es ergibt sich kein Anhalt für Dislokation, Pseudarthrose oder Fehlfunktion der Prothese. Die
Prothesen sind nach erfolgter Implantation unverändert in beiden Segmenten funktionstüchtig. Die HWS bietet eine regelhafte
Lordose. Somit ergibt sich röntgendiagnostisch kein Korrelat für die angegebene Beschwerdesymptomatik.

19.01.2009 MRT der Lendenwirbelsäule
Technik: sag t1 und t2 tse, cor t2 tse fs, tra t2 tse
Klinik: Lumboischialgie
Befund: 1. Normal weiter Spinalkanal kein Hinweis auf einen lumbalen Bandscheibenprolaps.
2. Regelrechte Signalgebung der Wirbelkörper und Bandscheiben. Flachbogige skoliotische Fehlhaltung der WS.
3. Schmorl`schen Knoten im Bereich der Deckplatten der unteren miterfassten Brustwirbelkörper.
Regelrechte Darstellung der Neuroforamina. Unauffällige Darstellung der paravertebralen Weichteilen.
Beurteilung: Kein Anhalt auf einen lumbalen Bandscheibenprolaps. Regelrechte Weite des Spinalkanals.

22.03.2007 MRT der HWS
Technik: Sagittale Schichtführung T1w-TSE-Sequenz und in T2w.
Turbospinechosequenz. Coronare T1-Gewichtung Turbospinecho-
sequenz. Axiale Schichtführung in relativer T2-Gewichtung Flash-2-
D-Sequenz, Flip-Winkel 25° durch die Bandscheiben HWK 3-HWK 7
Indikation/Anamnese: Zunehmende Beschwerden im cervicalen und lumbalen Bereich, Z.n. Spondylodese (Versteifungsoperation)
Befund: Unauffällige Darstellung des craniocervicalen Überganges mit normaler Weite des Foramen magnum. Steilstellung der
HWS, Z.n. Spondylodese mit Fusion HWK 4 - HWK 6. Erhebliche Artefakte. Soweit erkennbar kein Hinweis auf eine Myelon-
ödem. Unauffällige Darstellung der paravertebralen Muskulatur. Etwas verdickter prävertebraler Raum im OP-Bereich.
Beurteilung: Z.n. Fusions-OP HWK 4 - 6. Kein Hinweis auf einen Bandscheibenreprolaps. Steilstellung der HWS

MRT der LWS
Technik: Scout-view in coronarer Schichtführung T1w.-SE-Sequenz,
Sagittale Schichtführung T1w.- und T2w.-TSE-Sequenz, Transversale
Schichtführung T1w.-SE-Sequenz durch die Bandscheiben L3/4, L4/5
und L5/S1.
Befund: Regelrechtes Signalverhalten der Wirbelkörper in beide Gewichtungen. Kein Hinweis auf Wirbelkörperhöhenminderung
bzw. Stufenbildung. Unauffällige Darstellung des Conus. Kein Hinweis auf eine Bandscheibenvorwölbung. Unauffällige Darstellung
der paravertebralen Muskulatur.
Beurteilung: Kein Hinweis auf einen Bandscheibenvorfall. Kein Hinweis auf eine Spinalkanalstenose.

03.03.2006 und 07.03.2006 siehe "MRT vom 09.01.2006 von Dr. R."
OP notwendig (1. Meinung)
ANMERKUNG: Dr.H. überprüfte die MRT-Aufnahme und Auswertung von
Dr. R. und Dr. D. - stellte andere Diagnosen!
(2. Meinung wegen OP im B.Krankenhaus eingeholt - OP notwendig und
3. Meinung im St.Kl.M. eingeholt - OP notwendig)
Diagnose: Bandscheibenvorfall C4/5 und C5/6 mit Myelonpelottierung
Anamnese: Die Patientin erlitt am 01.12.2005 ein Halswirbelsäulenschleudertrauma nach Verkehrsunfall. Seitdem bestehen
heftige Nacken- und Schulterschmerzen linksbetont. In einer durch die Patientin veranlassten Kernspintomographie der HWS vom
09.01.2006 stellen sich Bandscheibenvorfälle in den Höhen HWK 4/5 und HWK 5/6 mit Myelonpelottierung dar. Auch ist eine
beginnende Rückenmarksschwellung mit hyperintensem Signal in der T1-Sequenz nachweisbar.
Neurologischer Befund: Der Hirnnervenstatus ist intakt. Es besteht eine intermittierende Taubheit im linken C7- und D8- Dermatom.
Der Bizepssehnenreflex ist links gesteigert. Es besteht eine ausgeprägte Gangunsicherheit im Blindseiltänzergang mit Fallneigung.
Procedere: Aufgrund der Myelonpelottierung sowie des Vorliegens von relevanten Gangstörungen besteht meines Erachtens eine
mikroneurochirurgische Operationsindikation zur Entlastung des Halsrückenmarkes im Segment HWK 4/5. Klinisch ist eine be-
ginnende zervikale Myelopathie nachweisbar. Die Patientin ist aufgrund der bestehenden HWS-Beschwerden massiv beeinträchtigt.
Die linksseitigen Schulterschmerzen sind auch als Folge der Rückenmarkskompression in Höhe 4/5 zu werten. Eine geplante Reha-
Maßnahme ist nicht sinnvoll, da eine konservative Behandlung die Rückenmarkskompression nicht sinnvoll beeinflussen kann. Ich
habe eine Aktualisierung der MRT der HWS veranlasst.

09.01.2006 MRT der HWS
Technik: Sagittale T1 TSE 512. Coronare und sagittale STIR LONG TE.
Transversale VOL T2 MTC zwischen C3 und C7.
ANMERKUNG: stellte falsche Diagnosen!
Anamnese und klinischer Befund: Cervikales Pseudoradiculärsyndrom bei Zustand nach Verkehrsunfall am 01.12.2005. Jetzt
Schmerzen des gesamten Rückens, die teilweise in die rechte Schulter ausstrahlen.
Befund: 1. Degenerative Veränderungen der HWS und des cervikothorakalen Überganges (initiale hyperostotische Spondylosis
deformans und initiale bilaterale Spondy- und Unkovertebralarthrose).
2. Mediolateral rechts betonte subligamentäre Bandscheibenvorfälle des Segmentes C4/5 und C5/6, die zu einer konvexbogigen
Impression des cervikalen Myelons führen ohne Nachweis einer Myelopathie und zu einer degenerativen Einengung der cervikalen
Neuroforamen der Höhe C4/5 und C5/6 mit einer daraus resultierenden Raumnot für die Nervenwurzel von C5 und C6 rechts vor
dem Eintritt in das Neuroforamen.
3. Subligamentäre mediale Bandscheibenprotusion der Segmente C3/4 und C6/7. Diese führen zu einer konvexbogigen Impression
des cervikalen Myelons, ebenfalls ohne Nachweis einer Myelopathie.
4. Unauffällige Darstellung des cervikalen Myelons. Keine entzündlichen oder malignitätsverdächtigen Befunde. Kein Nachweis
einer weiteren intraspinalen Raumforderung.
Beurteilung: Die peripher rechts gelegene Symptomatik kann entstehen durch eine Irritation der Nervenwurzeln von C5 und C6
durch die oben beschriebenen Bandscheibenvorfälle. Degenerative Veränderungen großer und kleiner Wirbelgelenke praedes-
tinieren zu Nackenschmerzen, die auch nach occipital und in beide Schultern ausstrahlen können.
 
Hallo leensun,

das ist zu viel Information.

Uff.

Hier Forum für Unfallopfer.

Sicherlich hast Du Fragen zu ganz bestimmten Sachgebieten.

Stelle bitte diese Fragen unter den entsprechenden Rubriken ein.

Wenn Du Dich etwas kurz fassen könntest erhälst Du sicherlich
auch gute Antworten.

Auf Deine vorherigenen Beiträge kannst Du ja hinweisen.


Viele Grüsse

Meggy
 
Hi Leesund,

ich finde nicht, dass es zuviel Information ist... Besser zuviel als zu wenig.


Mir fällt bei allen Untersuchungen eine gravierende Sache auf : Bei ALL deinen MRTs und CTs der Hws, was ja einige sind, hat es niemand für nötig gehalten mal deine ganze HWS zu untersuchen. Alle Untersuchungen fangen bei C3 an. C1,C2 wurde nie beachtet oder beurteilt. Eigentlich ist es unfassbar, aber leider wohl die Norm...

Hast du einen guten Orthopäden oder Neurochirurgen, dem du vertraust und den du für kompetent hälst? Wenn ja, wende dich an ihn und sage ihm, dass nie die Kopfgelenke (C0 (hinterhaupt)-C3) beurteilt wurden und dass er dir eine Überweisung für ein MRT des kraniozervikalen Übergangs erstellen soll. Der sollte auch in allen Schichten erfolgen, sowohl sagital, als auch koronal und insbesondere 2mm dünne schichten, um die Bänder einigermaßen beurteilen zu können.

Für den Anfang wäre es aber mit Sicherheit sinnvoll, zuerst eine spezielle Rö-Aufnahme zu machen - eine sogenannte Dens-Zielaufnahme. Dabei wirst du durch den offenen Mund geröngt und so sieht man die Stellung der Kopfgelenke. Das ganze sieht so aus :

http://www.idr.med.uni-erlangen.de/orthorad/popup/desn.jpg

Alle anderen Untersuchungen waren ja bisher nicht zielführend, bzw können zwar schon einige Probleme von dir erklären, aber nicht alle!

Wenn du noch einen brauchbaren Neurologen hast (dürfte schwer werden, da einen zu finden, der dir nicht nur Antidepressiva verschreiben will und dir als Diagnose "Somatoforme Schmerzstörung" gibt) , frag diesen ob er mal alle Nerven durchmisst, insbesondere Nervus occipitalis und den Trigeminus.

Hast du mal eine Facetteninfiltration probiert? Dabei wird unter CT Kontrolle ein Betäubungsmittel in die Facettengelenke gespritzt - so kann man sehen, ob die Schmerzen durch die Nerven dieser kleinen Gelenke verursacht werden!

Liebe Grüße,
Akira
 
Schönen guten Morgen und lieben Dank für die Informationen. Bin ehrlich gesagt sprachlos.

* Dens-Zielaufnahme - Röntgengerät (kann das jedes Gerät oder Spezielles)?
* Orthopäde/Neurochirurg - ja, nur dauert es sehr lange zwecks Termin
Kann Hausarzt oder Ärztin für Schmerztherapie Überweisung auch ausstellen? Was genau muss auf Überweisung stehen (so wie oben beschrieben, reicht dies aus?)
* Facetteninfiltration - NEIN

Muss ja spätestens morgen Beschwerde an Europäischen Gerichtshof absenden. Was meinst Du, diese Tatsachen mit einbringen oder interssiert es nicht?

lieben Dank, Leen
 
Hallo Leen!

Dens-Zielaufnahme kann jeder machen - die Interpretation der Bilder steht dann auf einem anderen Blatt...

Der Hausarzt kann dir ne Überweisung zum Schmerztherapeuten geben - da ist die Wartezeit aber meist auch sehr lange, außer man ist privat versichert...

Red mal mit nem Ortho/ Neurochirurgen über Facetteninfiltration!

Und zu deiner Beschwerde : Bring das auf jeden Fall mit ein! Es kann ja wohl nicht sein, dass knapp die Hälfte deiner HWS in den Jahren nicht einmal untersucht wurde, trotz symptomen, die sehr gutzu Verletzungen der oberen HWS passen. Das halte ich für grob fahrlässig!

Ich kann grad nicht mehr schreiben, da ich gerade kaum Zeit habe, sorry :-( hoffe es hilft dir ein wenig!

Lg,
Akira
 
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