eri_schmidt
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Hallo,
Folgender Sachverhalt: Bei einem schweren Verkehrsunfall, herbeigeführt durch den Unfallverursacher mit Selbstmordabsichten, wurde unser Auto völlig demoliert - Totalschaden. Zum Glück wurden wir nicht verletzt. Momentan sieht es so aus, als ob die Versicherung uns als Geschädigte den Schaden nicht bezahlt, weder den Wiederbeschaffungswert noch Schmerzensgeld etc. Grund ist der vorsätzlich herbeigeführte Schaden. Wie kommen wir denn zu unserem Geld?
Hat jemand Erfahrung mit der Regulierung dieses speziellen Schadensfalles?
Danke für die Antwort.
Folgender Sachverhalt: Bei einem schweren Verkehrsunfall, herbeigeführt durch den Unfallverursacher mit Selbstmordabsichten, wurde unser Auto völlig demoliert - Totalschaden. Zum Glück wurden wir nicht verletzt. Momentan sieht es so aus, als ob die Versicherung uns als Geschädigte den Schaden nicht bezahlt, weder den Wiederbeschaffungswert noch Schmerzensgeld etc. Grund ist der vorsätzlich herbeigeführte Schaden. Wie kommen wir denn zu unserem Geld?
Hat jemand Erfahrung mit der Regulierung dieses speziellen Schadensfalles?
Danke für die Antwort.