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Autounfall vorsätzlich herbeigeführt (Suizid)

eri_schmidt

Neues Mitglied
Registriert seit
13 Juni 2016
Beiträge
5
Hallo,
Folgender Sachverhalt: Bei einem schweren Verkehrsunfall, herbeigeführt durch den Unfallverursacher mit Selbstmordabsichten, wurde unser Auto völlig demoliert - Totalschaden. Zum Glück wurden wir nicht verletzt. Momentan sieht es so aus, als ob die Versicherung uns als Geschädigte den Schaden nicht bezahlt, weder den Wiederbeschaffungswert noch Schmerzensgeld etc. Grund ist der vorsätzlich herbeigeführte Schaden. Wie kommen wir denn zu unserem Geld?
Hat jemand Erfahrung mit der Regulierung dieses speziellen Schadensfalles? :D
Danke für die Antwort.
 
Hallo Eri,
bin zwar kein Jurist, denke aber, dass die gegnerische HP gänzlich ungeachtet, ob es sich um einen Suizidversuch hande3lte, oder nicht, zunächst einmal Dir gegenüber - als Geschädigten - vollumfänglich zu leisten hat. Nimm Dir dringend einen anwalt!. Gruß Rehaschreck
 
Hallo eri,

frage doch einfach bei deiner HaftPflichtVersicherung an - ich denke, dir werden dir auch Auskunft geben. Evtl. bist du Mitglied in einem Automobilclub - dort kann man dir auch erst einmal eine Auskunft geben.

Ich habe mal gegoogelt und das hier gefunden:

http://www.privathaftpflicht.net/recht/gescheiterter-suizid-fuehrt-zu-totalschaden/

Das dürfte auf deinen Fall zutreffen - also nimm dir einen Anwalt und zieh die Sache durch! Schließlich seid ihr die Geschädigten!

Und freue dich jeden Tag, dass es nur Blechschaden gegeben hat! Das lässt sich ersetzen, Leben und Gesundheit nicht!

Ich wünsche euch sehr, dass ihr den Schreck auch gut verkraftet!

Viele Grüße

Rudinchen
 
Haftpflicht

Hallo Eri,

mit welcher konkreten Begründung will denn die Versicherung nicht zahlen Auch, wenn ein Auto gestohlen und mit diesem ein Unfall gebaut wurde, ist die gegnerische Haftpflichtversicherung bei eindeutiger Rechtslage (Für Euch war der Unfall nicht vermeidbar und ihr habt Euch an die StVO gehalten) zu regulieren.

Wie sie sich gegenüber ihrem Versicherungsnehmer dann verhält ist deren Problem.

Also, wie die anderen schon geschrieben haben, nimm Dir einen Anwalt und lasse den machen.

Herzliche Grüße von der sonnigen Urlaubsinsel Mallorca vom RekoBär:)
 
Hallo Rudinchen,
danke für die Antwort und für die lieben Worte. Wir sind froh dass nichts weiter passiert ist.

Der Link ist interessant, den verfolge ich mal weiter.

Wir haben einen Anwalt, der hat uns mitgeteilt, dass es durchaus sein kann, dass die Versicherung aufgrund der vorsätzlichen Verursachung durch den Gegner nicht in die Schadensregulierung eintritt. Die Entscheidung ist noch offen, die prüfen noch. Es sieht aber momentan wirklich so aus, als ob nicht gezahlt wird. Angeblich ist der Ausweg eine private Klage.... - das kann dauern.

Ich hoffe mal das beste.

Hallo,
danke an alle für Eure Ratschläge, Grüße nach Mallorca.

Wie schon gesagt die Ansage kam vom Anwalt, den wir beauftragt haben.
Bei Vorsatz muss die Versicherung nicht regulieren.

Hoffen wir mal das beste.:rolleyes::confused:

________________
Eri
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
man lernt immer wieder dazu

Hallo Ingeborg,

vielen Dank auch von mir für Deinen Link. Da habe ich doch gleich mal etwas dazu gelernt.

Herzliche Grüße von der sonnigen Urlaubsinsel Mallorca.

Hier ein paar Sonnenstrahlen für das Bundesdeutsche Gebiet, soll ja momentan nicht so gut bei Euch aussehen.

Der RekoBär:)
 
Hallo eri,

falls alle Stricke reißen, könnt ihr euch auch einmal hierhin wenden:

http://www.verkehrsopferhilfe.de

Ich hoffe, dass ihr dann dort schnelle Hilfe und Beratung erfahren werdet! Diese Webseite wird ja auch im Link von Ingeborg genannt:

"Der Anwalt sollte in einem Fall vorsätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalls immer prüfen, ob er für den geschädigten Mandanten über den Entschädigungsfonds (Verein Verkehrsopferhilfe) gem. § 12 PflVG Ersatz erlangen kann. Dessen Adresse ist: Wilhelmstr. 43/43 G, 10117 Berlin, www.verkehrsopferhilfe.de. "

Wie geht es denn dem Unfallverursacher? Hat er den Unfall auch unverletzt überstanden bzw. überhaupt überlebt? Wenn ja, sollte euer Anwalt eure Schäden bei dem Unfallverursacher geltend machen. Er muss dann mit seinem privaten Vermögen haften (wenn er denn welches hat). Idealerweise hat er eine private Haftpflichtversicherung, die dann für euere Schäden aufkommen müsste, wenn ich den ersten Link richtig verstanden habe, den ich gestern gepostet habe (#3).

Viele Grüße,

Rudinchen
 
Hallo Rudinchen
danke für die Tipps und Anteilnahme.

Der Unfallverursacher hat überlebt. Ist ein ganz junger Mann.

Das mit der Privathaftpflicht lasse ich mal prüfen, das ist ein guter Hinweis.
Hab demnächst einen Termin beim Anwalt.

Das scheint jetzt kein so alltäglicher Fall zu sein.

Liebe Grüße
 
Hallo eri schmidt,

wende dich bitte direkt an die von Rundinchen benannte Adresse www.verkehrsopferhilfe.de. "


hier ein kleiner Auszug aus einem Urteil OLG:

Praxishinweis

Das OLG hatte nach altem Recht zu entscheiden. Es mag auf den ersten Blick erstaunen, dass der Geschädigte bei vorsätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalls durch den VN keinen Direktanspruch gegen den VR hat. Mancher verweist auf § 158c Abs. 1 VVG a.F. und § 3 Nr. 4 PflVG a.F., wonach die Leistungsfreiheit des VR im Innenverhältnis zum VN dem geschädigten Dritten nicht entgegen gehalten werden kann. Diese Vorschriften sind jedoch im Falle des § 152 VVG a.F. nicht anwendbar. Aus § 3 Nr. 6 PflVG a.F. ergibt sich, dass in Fällen der Nr. 4 die Regelung des § 158c Abs. 3 VVG a.F. sinngemäß gilt. Das heißt, der VR haftet nur im Rahmen der von ihm übernommenen Gefahr. Vorsatztaten fallen von vornherein nicht unter den Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung (BGH VersR 71, 239; 90, 888). Die Regelung des § 158c Abs.3 VVG a.F. ist im neuen Recht in § 117 Abs. 3 S. 1 VVG zu finden, sodass sich insoweit keine Änderungen ergeben.


Noch was in eigener Sache, bist du die Person vom Lotto Team Düsseldorf?
LG Wolle
 
Hallo eri,

wenn es sich um einen ganz jungen Mann handelt, kann es sein, dass er sogar über die Haftpflichtversicherung seiner Eltern mitversichert ist. Das sollte alles der Anwalt klären.

Gut, dass er ebenfalls überlebt hat! Es wäre wünschenswert, wenn er psychologische Hilfe bekäme und sich mal intensiv Gedanken über Leben und Sterben machen würde - und darüber, was er damit eingerichtet hat, einfach Unschuldige mit in seine Todessehnsucht hineinzuziehen!

Und euch wünsche ich, dass ihr keine psychischen Unfallfolgen davontragen werdet durch den Unfall. Sicher wäre es auch für euch gut, einmal eine Beratung durch einen Psychologen/Notfallseelsorger in Anspruch zu nehmen, damit ihr alles gut verarbeitet. Das ist ein furchtbarer Schock, plötzlich so mit dem eigenen Tod konfrontiert zu werden.

"Typische Symptome der Folgeerkrankungen sind nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) Albträume, Gereiztheit, innere Unruhe oder auch Teilnahmslosigkeit sowie das plötzliche Wiedererleben des Unfalls mit all seinen Schrecken. Die BASt-Studie hat nach Ansicht von DGPPN-Präsident Wolfgang Maier zwar "mehr einen stichprobenartigen Charakter", zeige im Ergebnis aber "ein realistisches Bild": Psychische Unfallfolgen seien keine Seltenheit und für Betroffene ein leidvolles Problem, das aber in der Diagnostik und der Patientenversorgung oftmals zu kurz komme."
http://www.welt.de/gesundheit/psych...Horror-nach-dem-Crash-im-Kopf-weitergeht.html

Sorgt auch in dieser Hinsicht gut fur euch!

Viele Grüße,

Rudinchen
 
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