sonja42
Erfahrenes Mitglied
Hallo
Anspruch von KG bis zur Aussteuerung
http://www.aok.de/berl/rd/8961.htm
Anspruch von ALG 1 Zeiten und Zahlungen
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25650/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Alg-Nav.html
zusätzlich Sonderregelungen der ARGE.
vg natascha
Danke Natascha,
für die LINK´s
Bei der AOK steht es genau drin siehe
ZITAT:
Wichtig zu wissen
ZITAT ENDE:
Also erwirbt man doch einen neuen/zusätzlichen Anspruch auf ALO I, während man/frau KG bezieht. Damit erklärt sich mein zusätzlicher Anspruch auf ALO I .
@Kai-Uwes Frau
vielleicht solltet Ihr es doch auch noch mal überprüfen lassen (ggf. mit VDk o.ä.), ob nicht auch ein neuer Anspruch für Kai-Uwe entstanden ist
sonnige Grüße
sonja