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Aussteuerung

Hallo

Anspruch von KG bis zur Aussteuerung

http://www.aok.de/berl/rd/8961.htm

Anspruch von ALG 1 Zeiten und Zahlungen

http://www.arbeitsagentur.de/nn_25650/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Alg-Nav.html

zusätzlich Sonderregelungen der ARGE.

vg natascha


Danke Natascha,
für die LINK´s

Bei der AOK steht es genau drin siehe
ZITAT:
Wichtig zu wissen
Line.gif
Vom Krankengeld gehen Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab. Sozusagen als "Arbeitgeberanteil" zahlt die AOK den höheren Anteil zum Krankengeld dazu - damit Ihr Rentenniveau erhalten bleibt. Das Krankengeld wird übrigens jährlich an die allgemeine Einkommensentwicklung angeglichen. Die genaue Summe erfahren Sie von Ihrem AOK-Berater.

ZITAT ENDE:

Also erwirbt man doch einen neuen/zusätzlichen Anspruch auf ALO I, während man/frau KG bezieht. Damit erklärt sich mein zusätzlicher Anspruch auf ALO I .


@Kai-Uwes Frau

vielleicht solltet Ihr es doch auch noch mal überprüfen lassen (ggf. mit VDk o.ä.), ob nicht auch ein neuer Anspruch für Kai-Uwe entstanden ist

sonnige Grüße
sonja
 
Hallo

zitat
Also erwirbt man doch einen neuen/zusätzlichen Anspruch auf ALO I, während man/frau KG bezieht

hier irren die herren, grins

Diese auslegung zu ALG1 und angesammelten Arbeitslosengeld ist falsch.

vg natascha
 
Hallo Sonja und Natascha,

ich hatte einfach Glück (bis jetzt und ich hoffe es bleibt) mit meiner Selbständigkeit, so kommen wir einigermaßen über den Monat.
Und das man als *gesunder* Partner für die Rechte des kranken Partners kämpft ist doch nur normal....es geht ja letztendlich auch um mein (unser beider) Geld.
Viele Jahr war ich zuhause, habe unsere Mädchen erzogen und mein Mann hat das Geld verdient....warum jetzt nicht mal andersrum;).

Mein Mann hat auf jeden Fall durch sein KG neue Ansprüche (und nicht zu knapp) für die letzte AL-Zeit also ALG1 nach KG bekommen.

Aber warum nicht noch einmal schriftlich anfragen...kostet nix:D.

Liebe Grüße
Kai-Uwe´s Frau
 
Hallo

zitat
Also erwirbt man doch einen neuen/zusätzlichen Anspruch auf ALO I, während man/frau KG bezieht

hier irren die herren, grins :p frech, frecher, natascha:p

Diese auslegung zu ALG1 und angesammelten Arbeitslosengeld ist falsch.:confused:

vg natascha

So liebe Natascha,
ich bin ja blond ! Kannste den mal bitte erklären?:confused:


@Kai-Uwe´s Frau

Hut ab und viel Erfolg weiterhin !

Lieben Gruß
sonja

PS: Ich gebe hier keine Rechtsauskünfte, sondern nur meine persönlichen Erfahrungen und Meinungen wieder und auch die können falsch sein:D
 
Hallo,

ja - während man KG bezieht, wird je nach Zeitraum der Zahlung auch weiterer ALGI -Anspruch erworben. Kann man auch überall nachlesen ;)

Gruß
Cindy
 
Hallo sonja

es war ein Kompliment wie taff die Frauen ihren verletzten Männern zur seite stehen aber auch umgekehrt.

zitat
So liebe Natascha,
ich bin ja blond ! Kannste den mal bitte erklären?:confused:

nee kann ich nicht .

aber die ""herren " wurde so denke ich von der holden weiblichkeit richtig verstanden .

letzter punkt wäre wie kann man ALG1 erhalten, jedenfalls nicht durch Krankengeld.

Auszug einer Kanzlei bzgl. Arbeitsrecht und ALG1 ,sollte nicht als werbung verstanden werden , nur die Hinweise und Seiten könnten den einen oder anderen betroffenen hilfreich sein.

Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld?


Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld ist, dass in der der Arbeitslosigkeit vorangegangenen Rahmenfrist von drei Jahren mindestens 360 Tage beitragspflichtig gearbeitet wurde, also Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt wurden.
Arbeitslosengeld können somit nur diejenigen beziehen, die in einem beitragspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gearbeitet haben, arbeitslose Beamte zum Beispiel nicht.
Arbeitslosengeld wird nicht gleich, aber zu einem späteren Zeitpunkt gewährt, wenn bei der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses die maßgeblichen Kündigungsfristen nicht eingehalten werden. Der Leistungsanspruch ruht während der gesamten Kündigungsfrist, längstens ein Jahr. Allerdings lebt er an dem Tag wieder auf, am dem der Arbeitslose einen Beitrag in Höhe von 60% der Abfindung verdient hätte, wenn er weiterhin gearbeitet und sein bisheriges Entgelt erzielt hätte. Dieser Betrag kann auf bis zu 25% sinken. Dies ist abhängig von Faktoren wie Alter und Betriebszugehörigkeit. Wichtig: Die Dauer des Anspruchs wird insgesamt nicht verkürzt.


http://www.advoprax.de/neu/rechtsin...sengeld/wer-hat-anspruch-auf-arbeitslosengeld

und nochmal als übersicht

http://www.rechtspraxis.de/arbgeld.html

so jetzt geh ich zum frisör haare blond färben lassen , damit ich den Kannste den mal bitte versteh.grins :p frech, frecher, natascha:p

vg natascha
 
Hallo Natascha,
ich habe mir zwar die Haare nur aufhellen lassen:D, kann aber Deinen Beitrag trotzdem (oder gerade darum:eek:) nicht verstehen.

Fakt ist: durch die Krankengeldzahlung wurden die Anspruch-Tage der ALG1-Leistung um fast ein Jahr erhöht.

Damit hatten wir selber nicht gerechnet(wir haben es nicht gewußt) uns aber trotzdem sehr gefreut:D.

Nix für ungut (wie wir Fischköpfe sagen:D)

Lieben Gruß
Kai-Uwe´s Frau
 
So ich jetzt auch noch mal:

mir gings wie Kai-Uwe und Frau - ich wußte es auch nicht und habe mich aber über den (verlängerten) Anspruch bei ALO I gefreut...

...und nochmehr über den Link von Dir, liebe Natascha, zur AOK. Weil da stand es jetzt schwarz auf weiß. Nun wußte auch ich, warum ich einen längeren Anspruch als vorher hatte.

das mit den Herren - hab ich so verstanden, si si claro

Aber (leider) quatsch, Gott sei Dank! habe ich keinen verletzten Mann, sondern bin selber das UO und bin ein bischen neidisch auf Kai-Uwe, das der soooo ne tolle Frau hat:cool:

und bevor auch das hier wieder zu Mißverständnissen führt:
bin eine glückliche, leidenschaftliche Single, aber manchmal hätte ich halt auch gern so einen "Kümmerer", der mir diesen Behörden-Sch....-Streit-Kram abnimmt, besonders wenn mich die Schmerzwellen mal wieder komplett umhauen. Aber, wie gesagt nur manchmal....:p

So nun seid brav und geht euch die Haare färben und willkommen im Club
Saludos
bruja rubia
 
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