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Aussteuerung

Hallo Nessa,

habe mich die ganze Nacht darüber geärgert, weil ich Dir nicht die richtige Antwort geben konnte.
Nachdem ich heute morgen dann endlich eingedimmt bin, kam mir nach den Aufwachen eine Idee.
Ich machte mich beim Integrationsamt schlau. Auf der Internetseite findest Du den Schlüssel dafür warum "nur" Zusicherung:

1)Neuerungen gibt es jedoch in der Verfahrenspraxis der Gleichstellung: Behinderte Arbeitsuchende können sich nun die Gleichstellung zusichern lassen, wenn sie aufgrund ihrer Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht konkurrenzfähig sind.

2)Für behinderte Arbeitsuchende gilt neuerdings, ...
... dass ihnen eine Gleichstellung zugesichert wird, wenn sie zu ihrer beruflichen Eingliederung der Hilfen des Schwerbehindertenrechts bedürfen. Diese Regelung ist ebenfalls an eine offensichtlich ungünstige Auswirkung der Behinderung auf die Arbeitsuche gebunden.

Die Regelung der Zusicherung wird insbesondere dann wirksam, wenn zum Beispiel verstärkte Vermittlungsbemühungen seitens des Arbeitsamtes aufgrund der Behinderung erfolglos bleiben. Die Zusicherung der Gleichstellung ist zwar formal noch keine Gleichstellung, gilt aber als verbindliche Zusage für einen möglichen Arbeitgeber. Die Bewerberin oder der Bewerber wird bei der Einstellung behinderten Menschen gleichgestellt und erhält entsprechende Hilfen des Integrationsamtes und des Arbeitsamtes. Hier sind zum Beispiel die behinderungsgerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes und Eingliederungszuschüsse zu nennen.

3)Neu ist außerdem, ...
... dass aufgrund eines Gerichtsurteils des Bundessozialgerichtes* der Entscheidung über eine Gleichstellung durch das Arbeitsamt die gleiche Bedeutung zukommt wie der Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft durch das Versorgungsamt. Mit einer Gleichstellung erlangt ein behinderter Mensch in beruflicher Hinsicht damit gegenüber jedermann einen Status, der dem der Schwerbehinderung gleichkommt. Da der Arbeitgeber von dieser Entscheidung nur mittelbar betroffen ist, hat er – wie auch gegen die Festlegung des Grades der Behinderung durch das Versorgungsamt – kein Widerspruchsrecht mehr.

Hier der Link zur Seite: http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_zeitschrift.php/_c-560/_nr-165/i.html

Ich hoffe nun, das die richtige Antwort für Dich dabei war
 
hi goldbaerchen,

hatte ich schon lange nicht mehr, das sich jemand wegen mir hat um den schlaf bringen lassen....:)...

also, ich habe keine umschulung laufen und auch sonst keinerlei aktivitäten...

mein arbeitsplatz ist in der tat wegen meiner behinderung gefährdet,habe dies auch den sachbearbeitern im aa mitgeteilt.

soll ich doch nochmal dort vorsprechen?

aber bitte gönne dir deinenwohlverdienten schlaf....;)

bussi
nessa
 
Hallo Nessa,

hab ja erst meinen Winterschlaf gehabt:rolleyes:

Naja, bei der Sachlage würde ich schon mal bei der SB vom AA nochmal nachfragen und sie freundlich befragen, ob sie Dir das ganze nochmal von vorne erklären kann. ...und wenn sie dann im Redefluß ist, mal dezent dazwischen fragen, warum nur eine Zusicherung! Ich habe den Verdacht das die SB nicht ganz so firm mit dem §125 ist und davon ausgeht (so wie es auch im Computer steht) das Du tatsächlich arbeitslos bist. Das mit dem §125 wird gerne übersehen;) Halte mich mal auf dem laufenden.

Ein gute Nacht - Küsschen zurück
das Gold.baerchen
 
hi goldbaerchen,

das mit dem winterschlaf....nimmst du auch lyrica?:).

ich glaube die denken wirklich das ich arbeitslos bin,aber ich bin ja nur ausgesteuert und habe einen noch bestehenden arbeitsvertrag. ich könnte also wieder sofort loslegen,wenn ich könnte.

werde mir jetzt nochmal den §125 durchlesen...hoffentlich versteh ich das noch nach meiner dosis morphium:(.

trotzdem nochmals dickes bussi

nessa
 
Hallo Nessa,

ja ich liebe Lyrik jeder Art;) besonders die poetischen sachen:D
Ja, die hab ich auch. In Verbindung mit Tramal, ist es manchmal wie früher.
Weißt Du noch die Feten, wo es Haschkekse gab:eek:..........
Man, einfach fürchterlich - wenn man doch einfach alles wieder ungeschehen machen könnte und frisch und munter, wie ein junges Reh und nicht gerade wie ein pelziger, müder und träger Bär, durch die Welt hoppeln könnte. Das wäre toll!
das mit den 125er wird es bestimmt sein, war bei mir auch so gewesen. Lief aber damals etwas anders ab.

Oberschmusige Grüße
 
hi gold.baerchen,

zunächstmal frohe ostern...

das sprechen mit dem sb der aa hat nichts gebracht,habe das ganze jetzt meinem anwalt übergeben....mal schaun was der erreichen kann.

gglg und dickes bussi

nessa
 
Auweia, tut mir leid. Woanders bin ich immer zu schnell und bei Dir ausgerechnet zu spät.:rolleyes:
Ich wünsche auch Dir, gewissermassen nachträglich, frohe Ostern

Ja mit den SB`s ist es wie bei Asterix und Obelix( das Haus was Verrückte macht ). Die sind stur wie ein Panzer!
Hast Du schonmal nach einen anderen SB gefragt, evt. aus der Abt. Reha

Ich drücke Dir die Daumen

einen dicken Schmatzer zurück

gdlg das g-baerchen
 
hi gold.baerchen,

habe post vom aa erhalten....bin jetzt gleichgestellt...

geht doch...siehste ;-)

ggdg ;x

nessa
 
Hallo,

meine Situation hat sich nun seit Freitag geändert. Der Bescheid über die EU-Rente ist gekommen und bewilligt worden bis zum Eintritt in die Vollrente. Die KK hat nun bis zum 31.03. gezahlt. So wie ich es verstanden habe, fällt die Arge flach und ich müßte zum Amt und Grundsicherung beantragen. Was mach ich nun mit Arbeitgeber, bin ja noch weiterhin krankgeschrieben?
LG
Angela
 
... und wenn ich nun wieder krank bin?

Hallo an alle,
was ist denn eigentlich nach der 78 Woche wenn man ausgesteuert ist und krank wird?
Angenommen ich bin bei der ARGE gemeldet und werde krank, wie oben schon erwähnt die 78 Wochen sind um.
Wenn ich wegen der Unfallverletzung beschwerden habe geht das über die BG, dann aber auch wieder Verletztengeld?
Und was wenn ich wegen meinem Knie was laut GA nicht durch den Unfall geschädigt ist, es aber vorher schon war?
Kann der Hausarzt mich dann krank schreiben und die ARGE zahlt Krankengeld oder weiter das Arbeitslosengeld?
Wann bekommet der ausgesteuerte eigentlich wieder Krankengeld?

Danke schon mal für die Antworten die da kommen;)

ondgi
 
Hallo ondig,

soviel ich weiß:

Du bekommst 78 Krankengeld, dann ALG1, wirst wieder Krank, aber eine andere Krankheit...nicht die für die Du die 78 Wochen bekommen hast.

Dann bekommst Du 6 Wochen ALG1 und dann wieder Krankengeld.

Aber überprüfe das besser, obwohl ich mir da sehr sicher bin.

Gruß
Kai-Uwe´s Frau
 
Hallo,
nach was wird das Krankengeld bei ALG1 Bezug berechnet?
Die ersten 6 Wochen zahlt die ARGE weiter das ALG1, dann kommt die KK
auf den Plan und zahlt das Kg für die kommenden max. 72 Wochen!

Nach welchen Einkommen werden die 70% Kg denn berechnet?
Nach dem ALG1 was man erhalten hat, oder auch von dem Einkommen
vor Arbeitsplatzverlust(die letzten 12 Moante) ?

Danke euch im voraus für alle Antworten!

ondgi
 
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