• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Armamputation und SHT - Vergleich annehmen?

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas TQ1
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

TQ1

Nicht aktive Mitglieder
Hallo zusammen!

vor längerer Zeit habe ich mich schon mal vorgestellt.


Da ich aktuell aber dringend (Betroffenen) Rat benötige möchte ich hier noch mal kurz meinen Fall schildern.

Im September 2003 hatte ich einen unverschuldeten Autounfall auf dem Weg zur Arbeit. Durch den Unfall erlitt ich ein SHT III. Grades und eine Oberarmamputation links. Meinen Beruf als Maurer kann ich somit leider nicht mehr ausüben. Durch das SHT ist auch kein anderer Beruf mehr möglich. Aktuell beziehe ich von der BG eine Verletztenrente (MDE 90 %).

Durch den unverschuldeten Unfall, habe ich in den letzen Jahren nach zähem Kampf einige Vorschusszahlungen auf mein Schmerzensgeld erhalten. Über eine Gesamtsumme konnten die Gegenseite und ich uns bisher nicht einig werden.

Nach intensiver Recherche durch meinen Anwalt und mich, haben wir eine Gesamtsumme X bei der Gegenseite gefordert. Abzüglich der bereits gezahlten Vorschüsse wären noch 30.000 Euro übrig. Die Gegenseite wollte diese letzte Summe aber nicht Zahlen. Somit blieb mir nur der Weg zum Gericht.

Mein Anwalt meinte, dass die Chancen nicht schlecht sind, mit der Forderung durchzukommen. Letzte Woche war es endlich soweit. Die Verhandlung lief. Da ich nicht anwesend sein musste habe ich verzweifelt gewartet, wie der Richter entscheidet. Als der Anwalt mir dann die Info gab, dass die Gegenseite einen Vergleich anbietet, war ich doch sehr überrascht. Nachdem sie erst gar nichts zahlen wollten, bieten sie mir jetzt 20.000 Euro als Restsumme an. Da ich zum Unfallzeitpunkt nicht ausreichend Rechtsschutzversichert war, muss ich die anteiligen Gerichts- und Anwaltskosten zahlen. Beim Vergleich sind die Anwaltskosten dementsprechend höher.

Was mich jetzt ein wenig verwundert ist, das mein Anwalt sagt, das das Risiko bestehe, wenn ich den Vergleich nicht annehme, sich der Richter negativ verhalten könnte. Soll heißen, dass die Klage abgewiesen wird, weil ich mich mit dem Vergleich nicht zufrieden gebe.

Kann das wirklich sein? Warum wollen die jetzt auf einmal alle einen Vergleich? Hätte die Gegenseite mir vorher das Angebot gemacht, wäre es ja nicht zur Klage gekommen und ich hätte jetzt keine Gerichts- und Anwaltskosten zu tragen.

Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

VG
TQ1
 
Vergleich

Hallo TQ 1.

der Vergleich ist ja man mager. Sollen damit alle Schäden abgegolten sein?

Auch für die Zukunft. Du wirst doch sicher eingreifende Beeinträchtigungen haben.

Ist Dein Anwalt wirklich der Richtige?

Vergleichen wollen die sich immer schnell, also wenn Du nur einen Hauch der Chance siehst, würde ich weiter klagen. Mehr als verlieren kannst Du nicht, aber Du kannst auch eine Menge gewinnen.

Nicht den Mut verlieren, es reicht, dass Du einen Arm verloren hast.

Viel Glück und Kraft wünsche ich Dir
 
Hallo,

Vergleich heißt ja, dass beide Seiten damit einverstanden sein müssen.
Genau so, wie Du es hier formuliert hast, würde ich es in den Vergleich einbringen....20.000 Euro und übernahme der Anwalts und Gerichtskosten durch die Gegenseite, weil diese Dich gezwungen hat, vor Gericht zu gehen. Allerdings müssen die Zahlungen vorher schon sehr hoch gewesen sein. Gerade beim Verlust des Armes würde ich sonst die Summe als viel zu gering ansehen. Dass Dein Anwalt Dich auf die Möglichkeit der Klageabweisung hinweist, ist völlig o.k. gehört zu seinen Pflichten. Hauptproblem sehe ich in der Tatsache, dass die Summen nur so gering auseinander sind.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Reikja.
Danke für die Antwort.

Über die zukünftigen Schäden, der immaterieller Vorbehalt, haben wir uns außergerichtlich geeinigt. Der ist also mittlerweile nicht mehr Gegenstand des Streites.

Ob der Anwalt der Richtige ist? Frag ich mich auch. Beim Vergleich ist ja noch die Einigungsgebühr fällig. Vermute, der spekuliert darauf.

Danke und Gruß
TQ1
 
Hallo TQ1,

ich habe die Erfahrung gemacht das es da zugeht wie auf dem Basar. Wenn Dir das Angebot nicht zusagt lehe es ab.
Wenn es Dir zusagt, aber Dir nur die Anwalts bzw. Gerichtskosten im Magen liegen, dann schlag die oben drauf und las die Kosten von der geg. Versicherung übernehmen.
Ich habe das damals so gemacht (ist aber bereits etliche Jahre her). Hat geklappt.
Aber ich würde mir nie wieder zukünftlige Beschwerden/Schäden abfinden lassen. Heute bereue ich meine damaliege (Fehl-)Entscheidung.

Viele Grüße
moglerfreund
 
Hallo ...,

mal eine ganz blöde Frage zum Thema ....
Die Rechtsanwälte schreiben Wer den Anwalt bezahlt ? Grundsätzlich bezahlt - bis auf extreme Ausnahmefälle - immer der Schuldige die Anwaltskosten. Sie sollten daher auch dann, wenn Sie schuldlos in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, einen Anwalt beauftragen. Damit ist gewährleistet, dass Sie keine finanziellen Einbußen erleiden.
Jetzt weis ich nicht ob TQ so ein extremer Ausnahmefall ist? Ich schätze nicht!
Was das Andere angeht in dem Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall, hier ist dies alles sehr schön erklärt > http://www.kanzlei-hagenloch.de/html/verkehr.htm
Ja und hier eine der vielen Schmerzensgeldtabellen sie zeigt, dass das Vergleichsangebot doch etwas bescheiden ist! > http://www.schmerzensgeldtabelle24.de/ (1)
Dies nur als Hinweis nebenbei - da meine Erfahrungen dazu eher bescheiden sind (Gericht).

Viele Grüße
Joachim

(1) lies sich bei mir nur mit IE öffnen!
http://app.olg-ce.niedersachsen.de/cms/page/schmerzensgeld.php?sort=h_verletzung
 
...Soll heißen, dass die Klage abgewiesen wird, weil ich mich mit dem Vergleich nicht zufrieden gebe. ...
Hallo TQ1,

nach meinem Dafürhalten kann die Klage nicht abgewiesen werden, weil Du den Vergleich nicht annimmst, aber tatsächlich habe ich auch schon Anwälte davon berichten hören, dass Richter die Ansprüche gegenüber dem Vergleichsangebot geringer beurteilt haben.

Warum wollen die jetzt auf einmal alle einen Vergleich?
Ein Vergleich hat folgende mögliche Vorteile:
1.) Anwalt: Der Anwalt verdient möglicherweise mehr (RVG Faktor 1,8 -2,7 Regelung (bis zum 01.07.2004 sog. 15/10 BRAGO Regelung)
2.) Versicherung: Für die ist der Fall final, und möglicherweise preiswert, erledigt.
3.) Richter: Für den ist der Fall mit wenig Arbeit final erledigt, kein Widerspruch = keine Beurteilung seiner Arbeitsqualität

Grüße
oohpss
 
Back
Top