Hallo zusammen!
vor längerer Zeit habe ich mich schon mal vorgestellt.
Da ich aktuell aber dringend (Betroffenen) Rat benötige möchte ich hier noch mal kurz meinen Fall schildern.
Im September 2003 hatte ich einen unverschuldeten Autounfall auf dem Weg zur Arbeit. Durch den Unfall erlitt ich ein SHT III. Grades und eine Oberarmamputation links. Meinen Beruf als Maurer kann ich somit leider nicht mehr ausüben. Durch das SHT ist auch kein anderer Beruf mehr möglich. Aktuell beziehe ich von der BG eine Verletztenrente (MDE 90 %).
Durch den unverschuldeten Unfall, habe ich in den letzen Jahren nach zähem Kampf einige Vorschusszahlungen auf mein Schmerzensgeld erhalten. Über eine Gesamtsumme konnten die Gegenseite und ich uns bisher nicht einig werden.
Nach intensiver Recherche durch meinen Anwalt und mich, haben wir eine Gesamtsumme X bei der Gegenseite gefordert. Abzüglich der bereits gezahlten Vorschüsse wären noch 30.000 Euro übrig. Die Gegenseite wollte diese letzte Summe aber nicht Zahlen. Somit blieb mir nur der Weg zum Gericht.
Mein Anwalt meinte, dass die Chancen nicht schlecht sind, mit der Forderung durchzukommen. Letzte Woche war es endlich soweit. Die Verhandlung lief. Da ich nicht anwesend sein musste habe ich verzweifelt gewartet, wie der Richter entscheidet. Als der Anwalt mir dann die Info gab, dass die Gegenseite einen Vergleich anbietet, war ich doch sehr überrascht. Nachdem sie erst gar nichts zahlen wollten, bieten sie mir jetzt 20.000 Euro als Restsumme an. Da ich zum Unfallzeitpunkt nicht ausreichend Rechtsschutzversichert war, muss ich die anteiligen Gerichts- und Anwaltskosten zahlen. Beim Vergleich sind die Anwaltskosten dementsprechend höher.
Was mich jetzt ein wenig verwundert ist, das mein Anwalt sagt, das das Risiko bestehe, wenn ich den Vergleich nicht annehme, sich der Richter negativ verhalten könnte. Soll heißen, dass die Klage abgewiesen wird, weil ich mich mit dem Vergleich nicht zufrieden gebe.
Kann das wirklich sein? Warum wollen die jetzt auf einmal alle einen Vergleich? Hätte die Gegenseite mir vorher das Angebot gemacht, wäre es ja nicht zur Klage gekommen und ich hätte jetzt keine Gerichts- und Anwaltskosten zu tragen.
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
VG
TQ1
vor längerer Zeit habe ich mich schon mal vorgestellt.
Da ich aktuell aber dringend (Betroffenen) Rat benötige möchte ich hier noch mal kurz meinen Fall schildern.
Im September 2003 hatte ich einen unverschuldeten Autounfall auf dem Weg zur Arbeit. Durch den Unfall erlitt ich ein SHT III. Grades und eine Oberarmamputation links. Meinen Beruf als Maurer kann ich somit leider nicht mehr ausüben. Durch das SHT ist auch kein anderer Beruf mehr möglich. Aktuell beziehe ich von der BG eine Verletztenrente (MDE 90 %).
Durch den unverschuldeten Unfall, habe ich in den letzen Jahren nach zähem Kampf einige Vorschusszahlungen auf mein Schmerzensgeld erhalten. Über eine Gesamtsumme konnten die Gegenseite und ich uns bisher nicht einig werden.
Nach intensiver Recherche durch meinen Anwalt und mich, haben wir eine Gesamtsumme X bei der Gegenseite gefordert. Abzüglich der bereits gezahlten Vorschüsse wären noch 30.000 Euro übrig. Die Gegenseite wollte diese letzte Summe aber nicht Zahlen. Somit blieb mir nur der Weg zum Gericht.
Mein Anwalt meinte, dass die Chancen nicht schlecht sind, mit der Forderung durchzukommen. Letzte Woche war es endlich soweit. Die Verhandlung lief. Da ich nicht anwesend sein musste habe ich verzweifelt gewartet, wie der Richter entscheidet. Als der Anwalt mir dann die Info gab, dass die Gegenseite einen Vergleich anbietet, war ich doch sehr überrascht. Nachdem sie erst gar nichts zahlen wollten, bieten sie mir jetzt 20.000 Euro als Restsumme an. Da ich zum Unfallzeitpunkt nicht ausreichend Rechtsschutzversichert war, muss ich die anteiligen Gerichts- und Anwaltskosten zahlen. Beim Vergleich sind die Anwaltskosten dementsprechend höher.
Was mich jetzt ein wenig verwundert ist, das mein Anwalt sagt, das das Risiko bestehe, wenn ich den Vergleich nicht annehme, sich der Richter negativ verhalten könnte. Soll heißen, dass die Klage abgewiesen wird, weil ich mich mit dem Vergleich nicht zufrieden gebe.
Kann das wirklich sein? Warum wollen die jetzt auf einmal alle einen Vergleich? Hätte die Gegenseite mir vorher das Angebot gemacht, wäre es ja nicht zur Klage gekommen und ich hätte jetzt keine Gerichts- und Anwaltskosten zu tragen.
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
VG
TQ1