Unfall-> krankheitsbedingte Kündigung-> Alg. I
Hallo GtsMatze,
ich gehe entgegen Seenixe`s Antwort davon aus, dass Dir nicht von Deiner "ArGe" (Hartz 4) das karge Alg. II, sondern zunächst für 12 Monate von Deiner Arbeitsagentur (AA) Arbeitslosengeld I(Alg. I) zukommt. Durchaus passt Dein Problem hierhin:
Hattest Du doch recht frisch einen BG-lich versicherten Unfall. Warum erhältst Du kein Verletztengeld (mehr) ? Hattest Du dagegen keinen Widerspruch eingelegt ? Stehst Du überhaupt unfallbedingt dem Arbeitsmarkt zurzteit schon zur Verfügung ? Da muss "Deine" BG Dir helfen (Wiedereingliederung/ Umschulung).
Auch Du bist ein Opfer der unfall-/krankheitsbedingten Kündigung. Da könnte Dir mein Thread "Arbeitsrecht -> krankheitsbedingte Kündigung" mit diesem Link
umfassende ARBEITSRECHTLICHE AUSKÜNFTE geben:
www.stern.de/wirtschaft/arbeit-karriere/586788.html von Nutzen sein. Hast Du gegen die Kündigung keine Kündigungsschutzklage eingereicht ? Keine Abfindung ? Nix ?
Die AA-Berechnungsgrundlage für Dein Alg. I erscheint mir falsch, da Du ja schon nach Deiner Gesellenprüfung Lohn im festen Arbeitsverhältnis hattest.
Bei der Widerspruchsstelle der AA solltest Du daher zwecks Überprüfung umgehend per Einschreiben Widerspruch einlegen. Ich hoffe, Du bist pfiffig und lässt Dir nichts durch die Lappen gehen.
Google auch mal nach "SGB III" / "Arbeitsförderung" / "Arbeitslosengeld-Tabelle". Geregelt sind Deine Ansprüche im SGB III, insbesondere gemäß "Verordnung über die Leistungsentgelte für das Arbeitslosengeld, das Teilarbeitslosengeld, das Unterhaltsgeld und ... (SGB III- Leistungsentgeltverordnung)
Gruß vom
Gibbus
