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Arbeitslosengeld nur nach Ausbildungszeit berechnet

GtSMatze

Nutzer
Registriert seit
15 Mai 2007
Beiträge
3
September 2003 hab ich meine Ausbildung als Bäcker Angefangen bis 12.07.2006,dan bis 30.9.2006 Arbeitslos.Ab 01.10.2006 Geabeitet als Bäcker,am 02.12.2006 hab ich einen Arbeitsunfall gehabt und bis 30.04.2007 BG-Krankgeschrieben.Am 28.02.2007 während meiner Kranken meldung bin ich gekündigt wurden.Jetzt bin ich beim Arbeitsamt gemeldet,und habe mit bekommen das Arbeitslosengeld nach Ausbildung Entgeld berechnet wird.Meine Frage ist,was ist mit dem Entgeld vom 10.2006 Bis 12.2006 bzw.bis 30.04.2007 warum ist es nicht mit berechnet.

Vielen Dank für schnelle Antworten.
 
Hallo GtSMatze,

herzlich Willkommen hier im Forum.
Warum die Arge Dein Arbeitslosengeld nach der Ausbildungsvergütung berechnet, kann ich Dir leider auch nicht sagen. Dies fällt leider auch nicht so richtig in unser Forum.

Aber vielleicht findet sich noch jemand ;-)

Gruß von der Seenixe
 
Hallo GtSMatze,

ich kann Dir leider auch nur eine unbefriedigende Antwort geben. Das Problem ist, dass das Arbeitsamt zur Berechnung die letzten 12 Monate nimmt und dadurch die 2 Monate die Du als Geselle gearbeitet hast, nicht so sehr ins Gewicht fallen. Aber berücksichtigen müssen sie die 2 Monateauf alle Fälle!

Nach was ist Dein ALG nach Deiner Ausbildungszeit berechnet worden?
Bei einem ehemaligen Lehrling von mir wurde das ALG im Anschluß an seine Gesellenprüfung nach dem Tariflohn im erlernten Beruf berechnet.

Mag sein, dass sich zwischenzeitlich was geändert hat, aber das mußt Du dann beim Arbeitsamt erfragen.

Grüsse von
IngLag
 
Danke für eure Antworten!

Mein ALG Wurde vom 10.09.2003 bis 01.07.2007 berechnet.
 
Unfall-> krankheitsbedingte Kündigung-> Alg. I

Hallo GtsMatze,

ich gehe entgegen Seenixe`s Antwort davon aus, dass Dir nicht von Deiner "ArGe" (Hartz 4) das karge Alg. II, sondern zunächst für 12 Monate von Deiner Arbeitsagentur (AA) Arbeitslosengeld I(Alg. I) zukommt. Durchaus passt Dein Problem hierhin:

Hattest Du doch recht frisch einen BG-lich versicherten Unfall. Warum erhältst Du kein Verletztengeld (mehr) ? Hattest Du dagegen keinen Widerspruch eingelegt ? Stehst Du überhaupt unfallbedingt dem Arbeitsmarkt zurzteit schon zur Verfügung ? Da muss "Deine" BG Dir helfen (Wiedereingliederung/ Umschulung).

Auch Du bist ein Opfer der unfall-/krankheitsbedingten Kündigung. Da könnte Dir mein Thread "Arbeitsrecht -> krankheitsbedingte Kündigung" mit diesem Link umfassende ARBEITSRECHTLICHE AUSKÜNFTE geben:

www.stern.de/wirtschaft/arbeit-karriere/586788.html von Nutzen sein. Hast Du gegen die Kündigung keine Kündigungsschutzklage eingereicht ? Keine Abfindung ? Nix ?

Die AA-Berechnungsgrundlage für Dein Alg. I erscheint mir falsch, da Du ja schon nach Deiner Gesellenprüfung Lohn im festen Arbeitsverhältnis hattest.

Bei der Widerspruchsstelle der AA solltest Du daher zwecks Überprüfung umgehend per Einschreiben Widerspruch einlegen. Ich hoffe, Du bist pfiffig und lässt Dir nichts durch die Lappen gehen.

Google auch mal nach "SGB III" / "Arbeitsförderung" / "Arbeitslosengeld-Tabelle". Geregelt sind Deine Ansprüche im SGB III, insbesondere gemäß "Verordnung über die Leistungsentgelte für das Arbeitslosengeld, das Teilarbeitslosengeld, das Unterhaltsgeld und ... (SGB III- Leistungsentgeltverordnung)
Gruß vom
Gibbus:cool:
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke leute das ihr mir zurück geschrieben habt!
jetzt hab ich meinen Widerspruch eingelegt.aber was ist wenn sie mir mein ALG nicht erhöhen?

MFG

GTSMatze
 
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