Hallo, nach längerer Zeit habe ich auch mal wieder eine Frage.
Nach fristgerechter Wartezeit habe ich meiner Priv. Unfallvers. mitgeteilt, dass ich Anspruch auf Leistung beantrage. Auch habe ich darauf hingewiesen, dass ein Wegeunfall mit Personenschaden vorliegt und die Adresse der zuständigen BG angegeben (Da sich dort die ganze Akte zwecks Bearbeitung noch befindet). Die erste Rückmeldung lautete "keine Zusammenarbeit mit der BG möglich"....Es wird nur der damals behandelnde Arzt angeschrieben....KANN DAS WIRKLICH SEIN? Muß ich mir das bieten lassen, oder kann ich (wenns sein muß, über meinen RA) rechtlich dagegen vorgehen?
Es wäre schön, einen guten Tipp zu bekommen
gruß Kruemel
Nach fristgerechter Wartezeit habe ich meiner Priv. Unfallvers. mitgeteilt, dass ich Anspruch auf Leistung beantrage. Auch habe ich darauf hingewiesen, dass ein Wegeunfall mit Personenschaden vorliegt und die Adresse der zuständigen BG angegeben (Da sich dort die ganze Akte zwecks Bearbeitung noch befindet). Die erste Rückmeldung lautete "keine Zusammenarbeit mit der BG möglich"....Es wird nur der damals behandelnde Arzt angeschrieben....KANN DAS WIRKLICH SEIN? Muß ich mir das bieten lassen, oder kann ich (wenns sein muß, über meinen RA) rechtlich dagegen vorgehen?
Es wäre schön, einen guten Tipp zu bekommen
gruß Kruemel