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Arbeiten BG und Private Unfallversicherungen gegeneinander

kruemel

Nutzer
Registriert seit
23 Okt. 2007
Beiträge
7
Hallo, nach längerer Zeit habe ich auch mal wieder eine Frage.
Nach fristgerechter Wartezeit habe ich meiner Priv. Unfallvers. mitgeteilt, dass ich Anspruch auf Leistung beantrage. Auch habe ich darauf hingewiesen, dass ein Wegeunfall mit Personenschaden vorliegt und die Adresse der zuständigen BG angegeben (Da sich dort die ganze Akte zwecks Bearbeitung noch befindet). Die erste Rückmeldung lautete "keine Zusammenarbeit mit der BG möglich"....Es wird nur der damals behandelnde Arzt angeschrieben....KANN DAS WIRKLICH SEIN? Muß ich mir das bieten lassen, oder kann ich (wenns sein muß, über meinen RA) rechtlich dagegen vorgehen?
Es wäre schön, einen guten Tipp zu bekommen
gruß Kruemel
 
Hallo Kruemel,
ich verstehe Deinen Beitrag nicht so ganz. Die private Unfallversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung sind in der Beurteilung völlig unterschiedlich. Von den Ansätzen und von den Ergebnissen. Ich verstehe nicht, was daran so schwer ist, die notwendigen Befunde für die PUV zu kopieren oder neu erstellen zu lassen?
Es ist eigentlich Deine Chance.

Gruß von der Seenixe
 
hallo, seenixe

bei mir wurde ein GA für die Haftpflicht in der BG-Klinik
erstellt.

dieses hat sich die BG für sich auch unter den Nagel gerissen, ohne mich zu fragen, geht das?

mfg
pussi
 
Hallo Pussi,
eigentlich nur mit Zustimmung des Gutachters und des Auftraggebers, der das Gutachten ja bezahlt.
Dich müssen sie nur befragen, wenn Du datenschutzrechtliche Einschränkungen gemacht hast.

Gruß von der Seenixe
 
Hey seenixe

Guten morgen seenixe, schön dass du als fachfrau gleich geantwortet hast. Grundsätzlich stellt sich mein problem so, dass ich bereits über die BG bei gutachter war und ich nun der meinung bin, dass man diese gutachten auch für die Unfallvers. übernehmen könnte. Wegen ünnötigen Kosten, "strahlungen "beim roentgen usw.
Sonst möchte ich die BG nicht weiter belästigen, denn ich denke mir auch, dass beide Ihr eigenes Süppchen kochen. Macht ja auch Sinn. gruß Kruemel
 
Hallo Kruemel,

die Röntgenbilder nehmen ist ja völlig ok, Befunde nehmen völlig ok, aber keinerlei Wertung. Da bist Du immer Verlierer. Du mußt Dich kein zweites Mal innerhalb kurzer Zeit röntgen lassen....erfüllt im Notfall den Tatbestand der Körperverletzung...Urteil dazu liegt vor.

Gruß von der Seenixe
 
hallo, seenixe

ob die Haftpflicht ihr Einverständnis zur Verwertung ihres Gutachtens gegeben hat, weiss ich nicht.

von datenschutzrechtlichen Möglichkeiten habe ich erst hier im Forum gehört und gelesen.
in welcher Form kann ich Einschränkungen vornehmen? auch rückwirkend?

soweit ich noch in Erinnerung habe, hatte ich 1999 eine Entbindung von der ärztl. Schweigepflicht unterschrieben. kann doch wohl nicht auf Lebenszeit gelten?

gruss
pussi
 
Hallo,

eine Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht ist Fall oder Vertragsbezogen. Die Entbindung kannst Du immer nur zum Zeitpunkt des Schreibens einschränken, nicht rückwirkend. Wie sollte dies auch funktionieren.

Gruß von der Seenixe
 
nochmal seenixe

also seenixe, es scheint, als ob wir uns schritt für schritt nähern. :)
vielleicht hab ich meine Frage auch nicht richtig gestellt...
es geht darum, ob sich eine private Unfallvers. nicht die mühe machen muß/ sollte, bei einer BG bestehende Röntgen / CT Bilder anzufordern/ auzuleihen
Natürlich verstehe ich, dass die Beurteilung der beiden stellen verschieden ist....also bis demnächst kruemel;)
 
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