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Arag

Tomy

Nutzer
Registriert seit
25 Feb. 2007
Beiträge
9
Hallo.Hatte 2004 einen Arbeitsunfall am rechten Handgelenk, erstes Gutachten der BG ergab 20% .ein Jahr nach dem Unfall wurde ein Gutachten für die Private Unfallversicherung erstellt das ergab 40% und nun ist im Oktober 2006 ein zweites Gutachten für die Private Unfallversicherung erstellt worden und ergab 50% nun hätte ich Anspruch auf Private Unfallrente den die Hab ich auch abgeschlossen.Die ARAG meinte nun das sie meine Akte ruhen lassen da im März oder April ein BG Gutachten erstellt wird und sie dieses Ergenis dann gern hätten.
Meine Frage an euch :Ist das normal , wie soll ich mich verhalten und was kann ich dagegen tun
 
Hallo Tomy,

die Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB) in der privaten Unfallversicherung (PUV) können unterschiedlich sein.

Welche AUB ist vereinbart ?

Ab wie viel Prozent Invalidität wird die Rente gezahlt ? Bitte genauer Wortlaut.

Gruß
Luise
 
Zu erst einmal danke das du dich meldest,ab 33% müssten sie bezahlen.Ein Arm ist bei denen 70% wert und ich habe 50% vom rechten Arm erhalten ,das heißt ich muß 5x7=35% und lieg damit in dem Rentenanspruch.Gruß Tomy
 
AURB 98 steht auf dem v schein
 
Zuletzt bearbeitet:
AURB ? Habe ich noch nie gehört. Was ist das ?
 
Dynamische Unfallrentenversicherung gemäß AURB 98,genau so steht es auf dem V Schein.
Diese Versicherung wie ich sie habe gibt es so nicht mehr.
Beispiel:
Bei einem Invalidätsgrad
von 33% bis unter 66% 200€
von 66% 400€
 
Dynamisch = planmäßige Erhöhung von Leistung und Beitrag

Sind die 200 bzw. 400 € die aktuellen Werte ?


Wenn in der AURB 98 steht, dass der Invaliditätsgrad gemäß der AUB 98 bestimmt wird und in der AUB 98 als fester Invaliditätsgrad bei Funktionsunfähigkeit einer Hand im Handgelenk 55 % als vereinbart gilt, dann ist die vom Gutachter vorgenommene Bemessung mit 5/10 Armwert (5/10 von 70 % = 35 %) falsch. Der Invaliditätsgrad hätte mit einem Teilwert von 55 % angegeben werden müssen. Zudem ist „Hand im Handgelenk“ eine unklare Regelung, siehe im FAQ-Bereich.

Nun zu Deiner Frage nach der anstehenden Begutachtung durch die BG:

MdE der gesetzlichen Unfallversicherung und Invaliditätsgrad der privaten Unfallversicherung haben nichts miteinander zu tun. Du kannst ruhig die Begutachtung durch die BG abwarten, es bleibt bei dem letztem festgestelltem Invaliditätsgrad von min. 35 %.

Gruß
Luise
 
Bei mir steht im Gutachten rechter Arm 5/10 also 50% und das steht bei allen drei Gutachten die ich bis jetzt gemacht habe .Muß auch dazu sagen habe die Schmerzen von den Fingern bis zum Schulterblatt bekomm den rechten Arm nicht mehr an den Rücken .
Wenn ich das richtig lese dann muß sich meine Versicherung also an dieses Gutachten halten,ist das richtig? Und das von der BG geht sie gar nichts an.So und was mach ich nun ,ich habe denen schon zwei Zahlungsaufforderungen geschrieben und bekomm nicht mal eine Stellungsnahme zurück.
 
Hallo Tomy,
Fallst Du eine Rechtsschutzversicherung, dann warte nicht so lange und gehe vor Gericht. Weil die Zivilgerichte eigentlich sehr schnell sind, hilft es der Versicherung meist sehr schnell auf die Sprünge.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,ja habe ich.Wollte es halt im guten versuchen.Der Hammer ist doch der da meint man man ist gegen alles versichert und wenn es dann darauf ankommt gehört man der Katz.
Grüßle Tomy
 
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