Außerdem steht unter dem BG-Gutachten das es Eigentum der BG ist und nicht zur Durchsetzung anderer Ansprüche verwendet werden darf. Was will dann deine Versicherung damit frage ich mich. Deswegen würde ich das Gutachten gar nicht zur Verfügung stellen und mal mit dem SB darüber sprechen.
Gruß Eberhard
Gruß Eberhard