Ingeborg!
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Freundliche Grüße in die Forums-Runde!
Mir ist bei der Übergabe meines zuletzt eingereichten Widerspruchs (diesmal war es beim Rentenversicherungsträger) etwas Lustiges passiert: Habe den Sachbearbeiter (vermutlich ein Beamter) gebeten, sich nach der ausgiebigen Information über meinen "Fall" meinen vorformulierten Widerspruch gegen die schleppende Bearbeitung meines Antrages vom Oktober 2007 auf Weiterzahlung und das per 2-fachem Bescheid angekündigte Rentenende durchzulesen und mir zu sagen, ob mein "Begehren" verständlich und vollständig ist. Hatte dabei an seine "Aufklärungs- und Beratungspflicht" gedacht! Antwort: "Nein, das mache ich nicht! Ist ja gegen uns!" Sind die überall so? Ist jeder Antragsteller ein Gegner oder sogar feindlich? Schwaches Bild!
Halte das zögerliche Prüfverfahren (falls überhaupt eines stattfindet) für eine "Retourkutsche" hinsichtlich des vergangenen Streites vor dem Sozialgericht. Alle aktuellen Anfragen bzgl. meines medizinischen Hintergrundes wurden beantwortet und liegen schon lange dort vor! Daran kann's also nicht liegen!
*Ab wann habe ich das Recht, in diesem Fall eine Einstweilige Anordnung zu beantragen? Oder hatte schon einmal jemand Erfolg mit einer Dienstaufsichtbeschwerde? Allmählich nenne ich das Untätigkeit!
*Ab wann kann eine sog. Altersrente für Schwerbehinderte beantragt werden? Hängt das vom Lebensalter ab, oder von dem Grad der Behinderung? (Allerdings stellt sich auch das Versorgungsamt blöd! Arbeitet nämlich eng mit der BG zusammen, wie ich bei der Akteneinsicht gelesen habe!)
Baaah..., was bin ich's leid!
Euch allen nur gute Wünsche und schon 'mal danke für Eure Hilfe!
Viele Grüße
Ingeborg
Mir ist bei der Übergabe meines zuletzt eingereichten Widerspruchs (diesmal war es beim Rentenversicherungsträger) etwas Lustiges passiert: Habe den Sachbearbeiter (vermutlich ein Beamter) gebeten, sich nach der ausgiebigen Information über meinen "Fall" meinen vorformulierten Widerspruch gegen die schleppende Bearbeitung meines Antrages vom Oktober 2007 auf Weiterzahlung und das per 2-fachem Bescheid angekündigte Rentenende durchzulesen und mir zu sagen, ob mein "Begehren" verständlich und vollständig ist. Hatte dabei an seine "Aufklärungs- und Beratungspflicht" gedacht! Antwort: "Nein, das mache ich nicht! Ist ja gegen uns!" Sind die überall so? Ist jeder Antragsteller ein Gegner oder sogar feindlich? Schwaches Bild!
Halte das zögerliche Prüfverfahren (falls überhaupt eines stattfindet) für eine "Retourkutsche" hinsichtlich des vergangenen Streites vor dem Sozialgericht. Alle aktuellen Anfragen bzgl. meines medizinischen Hintergrundes wurden beantwortet und liegen schon lange dort vor! Daran kann's also nicht liegen!
*Ab wann habe ich das Recht, in diesem Fall eine Einstweilige Anordnung zu beantragen? Oder hatte schon einmal jemand Erfolg mit einer Dienstaufsichtbeschwerde? Allmählich nenne ich das Untätigkeit!
*Ab wann kann eine sog. Altersrente für Schwerbehinderte beantragt werden? Hängt das vom Lebensalter ab, oder von dem Grad der Behinderung? (Allerdings stellt sich auch das Versorgungsamt blöd! Arbeitet nämlich eng mit der BG zusammen, wie ich bei der Akteneinsicht gelesen habe!)
Baaah..., was bin ich's leid!
Euch allen nur gute Wünsche und schon 'mal danke für Eure Hilfe!
Viele Grüße
Ingeborg