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Antrag auf Weiterzahlg. EM-Rente vor 7 Mon. gestellt...

Ingeborg!

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Registriert seit
27 Sep. 2006
Beiträge
1,210
Ort
Keine Angaben!
Freundliche Grüße in die Forums-Runde!

Mir ist bei der Übergabe meines zuletzt eingereichten Widerspruchs (diesmal war es beim Rentenversicherungsträger) etwas Lustiges passiert: Habe den Sachbearbeiter (vermutlich ein Beamter) gebeten, sich nach der ausgiebigen Information über meinen "Fall" meinen vorformulierten Widerspruch gegen die schleppende Bearbeitung meines Antrages vom Oktober 2007 auf Weiterzahlung und das per 2-fachem Bescheid angekündigte Rentenende durchzulesen und mir zu sagen, ob mein "Begehren" verständlich und vollständig ist. Hatte dabei an seine "Aufklärungs- und Beratungspflicht" gedacht! Antwort: "Nein, das mache ich nicht! Ist ja gegen uns!" Sind die überall so? Ist jeder Antragsteller ein Gegner oder sogar feindlich? Schwaches Bild!

Halte das zögerliche Prüfverfahren (falls überhaupt eines stattfindet) für eine "Retourkutsche" hinsichtlich des vergangenen Streites vor dem Sozialgericht. Alle aktuellen Anfragen bzgl. meines medizinischen Hintergrundes wurden beantwortet und liegen schon lange dort vor! Daran kann's also nicht liegen!

*Ab wann habe ich das Recht, in diesem Fall eine Einstweilige Anordnung zu beantragen? Oder hatte schon einmal jemand Erfolg mit einer Dienstaufsichtbeschwerde? Allmählich nenne ich das Untätigkeit!

*Ab wann kann eine sog. Altersrente für Schwerbehinderte beantragt werden? Hängt das vom Lebensalter ab, oder von dem Grad der Behinderung? (Allerdings stellt sich auch das Versorgungsamt blöd! Arbeitet nämlich eng mit der BG zusammen, wie ich bei der Akteneinsicht gelesen habe!)

Baaah..., was bin ich's leid!

Euch allen nur gute Wünsche und schon 'mal danke für Eure Hilfe!

Viele Grüße
Ingeborg
 
Hallo Ingeborg,

die einstweilige Verfügung hättest du sofort beantragen können.

Die Frist für die Untätigkeitsklage, nachdem Widerspruch erhoben wurde, beträgt drei Monate. Du kannst also beruhigt übers Wochende die Klage für´s SG entwerfen und dann am Montag bei Gericht einreichen.

Für die andere Frage bin ich leider nicht der kompetente Ansrprechpartner.

Beste Grüße
tamtam
 
Hallo Ingeborg,

wenn ich Deinen geschilderten Sachverhalt richtig verstanden habe, hast Du gegen einen Rentenentzugs-Bescheid der DRV Widerspruch eingelegt.
Vermutlich hatte die DRV dir eine Rente auf Zeit gewährt und sie wird Dir
jetzt wieder entzogen. Ich würde aber an Deiner Stelle mit einer Untätig-
keitsklage etwas warten. Der eingelegte Widerspruch hat aufschiebende
Wirkung (d.h. solange über den Widerspruch noch nicht entschieden ist,
muss die Rente weitergezahlt werden).

Eine einstweilige Verfügung vor dem SG führt vermutlich verfahrensrecht-
lich in Leere, da kein Antragsgrund vorliegt (zuerst muss das jetzige Wi-
derspruchsverfahren (Verwaltungsverfahren) abgeschlossen sein).

MfG
kbi1989
 
Hallo kbi1989,

hier handelt es sich um einen Bescheid nach SGB über entziehende Leistungen, bei dem der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung entfaltet.

Von daher Vorgehen wie beim ersten Posting dringendst empfohlen.

Gruß tamtam
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Ingeborg,
bitte nicht aufgeben.
Dein Widerspruch ist der richtige Weg. Wenn dann nach 3 Monaten nichts passiert ist, kannst du klagen und eine einstweilige Anordnung erreichen. Das ist nämlich Untätigkeit - das Gegenteil müssen sie schon beweisen. Wie ich jetzt selbst die Erfahrung gemacht habe, kann auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde etwas bewirken bzw. beschleunigen. Ich hatte in dieser gleich eine Klage und einstweilige Anordnung angedroht.
Viele Grüße aus der Oberlausitz
Beluga
 
Vielen Dank Euch allen!

Werde jetzt 'mal kurz abwarten und dann entsprechend tätig werden!

Mich hatte stutzig gemacht, daß die 2 letzten Bescheide das Rentenende festschreiben, obwohl aufgrund meines Antrages auf Weiterzahlung mehrere ärztliche Stellungnahmen angefordert wurden, die auch alle dort vorliegen. M.E. sind die gesundheitlichen Einschränkungen so gravierend, daß es zu einer ununterbrochenen Rentenzahlung kommen muß. Merkwürdigerweise wurde mir vor einigen Monaten lediglich die Weiterzahlung für 2 Monate aufgrund der Atteste bestätigt und danach kam nichts mehr! Da die Einspruchsfrist sich haarscharf dem Ende näherte, habe ich meinen Widerspruch direkt an Ort und Stelle eingereicht! Sehr zum Mißfallen des Sachbearbeiters, der mit einem steten Blick auf seinen Kalender bis zum Schluß auf die Überschreitung der Frist gehofft hatte. Habe dann alles an den letzten Bescheid angehängt *nagehtdochnoch*.

Werde Euch auf dem Laufenden halten und brauche eventuell auch noch einmal Euren Rat!

Liebe Grüße
Ingeborg
 
Guten Tag (auch wenn's regnet)!

Aaaalso: Termin wg. Untätigkeitsklage wäre am kommenden Montag beim zuständigen SG gewesen, da der Antrag auf Weiterzahlung meiner EM-Rente vor über 6 Monaten (Oktober 2007) gestellt wurde! Habe sicherheitshalber noch einmal ausgiebig mit der zuständigen Sachbearbeiterin meiner Rentenversicherung telefoniert. Ergebnis: Der Bescheid (positiv!) geht SCHON nächste Woche 'raus! Na, 'mal abwarten!

Viele Grüße von Ingeborg!
 
Hallo Ingeborg,

na, das klingt ja erstmal nicht schlecht! Nun brauchst Du es "nur" noch schwarz auf weiß!
Ich verstehe immer nicht, weshalb etwas zwar fertig, aber noch nicht "raus" ist... Naja, drücke Dir jedenfalls die Daumen, dass nun alles gut geht und die Dich nicht schon wieder verar...!

Mein GA ist nun seit Januar fertig, aber ein Bescheid kam mir auch noch nicht zu... komisch... denen (BG) wird doch nicht schon wieder was neues eingefallen sein Neee, Papierkrieg macht mir inzwischen auch nichts mehr aus, finde ich bin richtig gut im Formulieren geworden, aber manchmal reicht halt die Kraft nicht mehr. Aber dann tut ein A...tritt hier auch mal gut;)!

LG Santafee
 
Hallo Santafee,

Zitat:
Ich verstehe immer nicht, weshalb etwas zwar fertig, aber noch nicht "raus" ist...

Ich meine, eben weil ein Aktenvorgang sehr fertig ist, dauert es so lange, bis das Hinauszögern nicht mehr hilft! Das ist (bei mir bisher) immer der Fall, wenn eine Entscheidung für mich positiv verlief! Und wenn nach einem Gutachten ein Bescheid sehr schnell erstellt wurde (ebenfalls meine Erfahrung), dann beruhte er auf einem für mich üblen Gutachten (hinter meinem Rücken, angebl. nach Aktenlage, aber ohne Bezug zur Realität und gewollt böswillig), dessen Inhalt mir selbst auf Nachdruck bis zur Bescheiderteilung nicht bekannt gegeben wurde! Wenn also, wie in Deinem Fall, der Bescheid schon einige Monate überfällig ist, so kann ich nur vermuten, daß der Inhalt Dir entweder gerecht wird (oder doch beinahe) und daß das Gremium bis zur Bescheiderteilung/Entscheidung noch etwas an der Wortwahl feilen muß!

Wenn der Bescheid für Dich JETZT wichtig ist, sag dem "Sachbearbeiter Deines Vertrauens", daß Du die umgehende Erteilung forderst. Hast Du denn eine Kopie des Gutachtens und kannst Dir vorstellen, warum das dann so lange dauert?

Guten Erfolg und verregnete Grüße von
Ingeborg!

*Ich erkläre ausdrücklich, daß ich bei der Wiedergabe zum Verlauf und zur Bearbeitung von Verwaltungsakten in diesem Beitrag u.a. meine eigenen, nachweisbaren Erfahrungen eingebracht habe!*
 
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