Hallo ghy,
soweit so gut, wie habt ihr den Nervenschaden angezeigt?
Ist das mit einer ärztlichen Bescheinigung erfolgt, die bestätigt das es sich um eine Unfallfolge handelt und diese dauerhaft ist?
Denn nur wenn ihr eine ärztliche Bescheinigung innerhalb der Invalditätsanmeldefrist über den Nervenschaden eingereicht habt, wäre da was zu machen. Anderen Falls ist die Entscheidung des OLG völlig korrekt, da es an der vertragsgemäßen Anmeldung der weiteren Invaliditätsansprüche fehlen würde.
Es muss für jede Schädigung eine entsprechende Anmeldung vorliegen.
Bsp.: Schädigt sich jemand bei einem Unfall Arm und Bein, es wird aber nur der Arm auf dem Anmeldeformular erwähnt, dann muss die Gesellschaft für das Bein nicht leisten.
soweit so gut, wie habt ihr den Nervenschaden angezeigt?
Ist das mit einer ärztlichen Bescheinigung erfolgt, die bestätigt das es sich um eine Unfallfolge handelt und diese dauerhaft ist?
Denn nur wenn ihr eine ärztliche Bescheinigung innerhalb der Invalditätsanmeldefrist über den Nervenschaden eingereicht habt, wäre da was zu machen. Anderen Falls ist die Entscheidung des OLG völlig korrekt, da es an der vertragsgemäßen Anmeldung der weiteren Invaliditätsansprüche fehlen würde.
Es muss für jede Schädigung eine entsprechende Anmeldung vorliegen.
Bsp.: Schädigt sich jemand bei einem Unfall Arm und Bein, es wird aber nur der Arm auf dem Anmeldeformular erwähnt, dann muss die Gesellschaft für das Bein nicht leisten.