Joker
Sponsor
Hallo zusammen,
auch hier im Forum hört man ja leider immer wieder von Fällen, wo ein Versicherer die Einsichtnahme bzw Herausgabe eines Gutachtens verweigert. Zumindest im Bereich der KFZ-Haftpflicht sollte durch folgendes Urteil jetzt Klarheit bestehen, wobei nach meiner Meinung die Urteilsgründe auch auf andere Versicherer übertragbar sind:
Gruß
Joker
auch hier im Forum hört man ja leider immer wieder von Fällen, wo ein Versicherer die Einsichtnahme bzw Herausgabe eines Gutachtens verweigert. Zumindest im Bereich der KFZ-Haftpflicht sollte durch folgendes Urteil jetzt Klarheit bestehen, wobei nach meiner Meinung die Urteilsgründe auch auf andere Versicherer übertragbar sind:
AG HANNOVER vom 2.05.2012, 461 C 9491/11
Anspruch eines Kfz-Unfallgeschädigten auf Herausgabe des von der
gegnerischen Haftpflichtversicherung erstellten Gutachtens
Dem Geschädigten eines Verkehrsunfalls steht ein Anspruch auf Herausgabe eines Sachverständigengutachtens, das von der privaten Haftpflichtversicherung des Schädigers bei einem Sachverständigen in Auftrag gegeben wurde, zu. (Aus den Gründen: ...Bei dem Gutachten handelt es sich um eine Urkunde, die zumindest auch im Interesse der Kläger errichtet worden ist. Das von der Beklagten beauftragte Gutachten soll zwar vordergründig dazu dienen, der Bekl.
Klarheit über den möglichen Schaden, dessen Umfang und Bewertung zu verschaffen, da es jedoch die Grundlage einer möglichen Schadensregulierung bildet, greift das Ergebnis des Gutachtens unmittelbar in die rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen des Kl. ein. Auch sind die rechtlichen Belange des Kl. dahingehend beeinträchtigt, dass die Einsichtnahme in das Gutachten zur Erhaltung und Verteidigung seiner rechtlich geschützten Interessen erforderlich ist...).
Gruß
Joker