Verletztenrente bei ALG-II
Termin: 05. Sept. 07, BSG Kassel
Wird das Gericht eine Entscheidung zu Gunsten des Klägers treffen, wäre dieses Urteil nicht nur für SGB II(ALG-II) gültig – sondern bekäme auch Gültigkeit bei SGB XII.
Die Agenturen f. Arbeit und die Leistungsträger der Grundsicherung müssten erhebliche Nachzahlungen leisten – das Urteil wäre eine Sensation!
Entscheidet sich das BSG für die Hartz-4-Empfänger, dann könnte evtl. die gleiche Situation eintreten wie bei dem Urteil DRV – keiner richtet sich danach, neue Klagefluten entstehen – und der „böse“ BSG-Richter darf in Zukunft nur noch kleine Fälle in der Besenkammer wegfegen! Gibt es überhaupt noch unabhängige Richter in der BRD ? Sprechen diese gegen die Pläne unserer Regierung werden sie ganz diplomatisch im Schirmständer abgestellt.
Unter der Link - beantwortete bereits der Bundestag
(16/2815 v. 28.9.06) eine Anfrage der Linken:
http://dip.bundestag.de/btd/16/028/1602815.pdf
Sehr ausführlich wurde auf die verschiedenen Punkte zum Thema Anrechnung der Verletztenrente in diesem Urteil verwiesen, welches sicherlich auch vor dem BSG anhängig ist!
http://www.sozialticker.com/forum/viewtopic.php?t=2064
Bei SGB XII wird grundsätzlich die Verletztenrente als Einkommen angerechnet.
Sollte- wie geplant- ab 2008 die Zwangsverrentung erfolgen, dann rutschen viele Unfallopfer, welche bislang noch Bezieher von ALG-II waren in SGB XII .
Wie wird das BSG am 5.Sept. 07 entscheiden? Können wir hoffen oder müssen wir aufgeben?
„Wer sich aufgibt – hat bereits verloren – und gibt dem Tun und Handeln der Oberen nur die Bestätigung die sie wollten“!
anaconda