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Anrechnung der Unfallrente bei ALG II

asterimou

Wegen Mehrfachmitgliedschaft geperrte Mitglieder
Registriert seit
24 Aug. 2007
Beiträge
11
Hallo zusammen,am 05.09.2007 verhandelt das BSG unter anderem, ob eine Unfallrente voll als Einkommen zu berücksichtigen ist.Hier nachzulesen!Ich wünschte mir, dass alle Betroffenen an dem Tag nach Kassel fahren und an der Verhandlung teilnehmen. Schon alleine durch unsere Anwesenheit kann einiges bewirkt werden.Ich werde auf jeden Fall an der Verhandlung teilnehmen.MfGasterimou
 
Danke für die Info.

Es wird auch langsam mal Zeit, dass eine Entscheidung darüber gefällt wird, hoffentlich im Sinne der Unfallopfer. Denn eigentlich ist die Unfallrente ja ein Nachteilsausgleich und kein Einkommen.

Abzuwarten wäre dann noch, wenn das Urteil zugunsten der UO gefällt wird, ob sich die Ämter auch daran halten.

Kannst ja das Urteil hier posten. Danke

Gruß Jens
 
Unterwerfungsvergleich

Hallo jens, in meinem Fall liegt ein Unterwerfungsvergleich zwischen mir und dem Amt vor, den wir beim LSG geschlossen haben. Danach akzeptieren beide Seiten das Urteil des BSG zu diesem Aktenzeichen. MfG asterimou
 
Verletztenrente bei ALG-II

Termin: 05. Sept. 07, BSG Kassel
Wird das Gericht eine Entscheidung zu Gunsten des Klägers treffen, wäre dieses Urteil nicht nur für SGB II(ALG-II) gültig – sondern bekäme auch Gültigkeit bei SGB XII.

Die Agenturen f. Arbeit und die Leistungsträger der Grundsicherung müssten erhebliche Nachzahlungen leisten – das Urteil wäre eine Sensation!
Entscheidet sich das BSG für die Hartz-4-Empfänger, dann könnte evtl. die gleiche Situation eintreten wie bei dem Urteil DRV – keiner richtet sich danach, neue Klagefluten entstehen – und der „böse“ BSG-Richter darf in Zukunft nur noch kleine Fälle in der Besenkammer wegfegen! Gibt es überhaupt noch unabhängige Richter in der BRD ? Sprechen diese gegen die Pläne unserer Regierung werden sie ganz diplomatisch im Schirmständer abgestellt.

Unter der Link - beantwortete bereits der Bundestag (16/2815 v. 28.9.06) eine Anfrage der Linken:
http://dip.bundestag.de/btd/16/028/1602815.pdf

Sehr ausführlich wurde auf die verschiedenen Punkte zum Thema Anrechnung der Verletztenrente in diesem Urteil verwiesen, welches sicherlich auch vor dem BSG anhängig ist!
http://www.sozialticker.com/forum/viewtopic.php?t=2064

Bei SGB XII wird grundsätzlich die Verletztenrente als Einkommen angerechnet.

Sollte- wie geplant- ab 2008 die Zwangsverrentung erfolgen, dann rutschen viele Unfallopfer, welche bislang noch Bezieher von ALG-II waren in SGB XII .

Wie wird das BSG am 5.Sept. 07 entscheiden? Können wir hoffen oder müssen wir aufgeben?
„Wer sich aufgibt – hat bereits verloren – und gibt dem Tun und Handeln der Oberen nur die Bestätigung die sie wollten“!

anaconda
 
Es läuft wie alles:
Eigentlich rechtlich nicht richtig aber zumutbar, da die öffentlichen Kassen geschont werden müssen.

BSG oder Bundesverfassungsgericht = Jacke wie Hose. Leider:mad:
 
Hallo!

Wie läuft alles?

Eigentlich: Eigen heißt Besitz

rechtlich nicht richtig: heißt Unrecht

Lieber Unrecht leiden, als Unrecht tun.

aber zumutbar: heißt zumuten

Was zumuten? Zum Wohl oder zum Übel?

Wem gehören die öffentlichen Kassen?

Wer ist damit gemeint? Wer muß geschont werden?

Spart Herr Müntefering nicht schon mehrere Jahre an der Rentenanpassung?

Hat nicht das Müntefering-Ministerium in diesem Jahr über eine Milliarde zu viel in der Kasse übrig?

Wer behauptet denn, dass diese Kasse geschont werden muß?

Wer sagt uns denn, dass das stimmt?

Wer ist Liza, dass sie sowas behaupten kann?

Liza hat auch behauptet, dass man den § 200 SGB VII bei allen Sozialleistungsträgern anwenden könne!

Ist Liza unser Parlament, die ihre eigenen Gesetze macht?

Mit freundlichem Gruß, Johann_A.
 
Hallo zusammen,

vielleicht haben wir ja auch Glück und das BSG urteilt zugunsten der Unfallrentner.
Auch wenn anschließend der vorsitzende Richter nur noch die Ablage bearbeiten darf. Der Erfolg hat eben immer seinen Preis ;-)

MfG
asterimou
 
Niederlage beim BSG

Hallo zusammen,

leider hat das BSG heute entschieden, dass Unfallrenten in vollem Umfang als Einkommen zu berücksichtigen ist.

Der Wortlaut der Medieninformation des BSG kann hier nachgelesen werden.

MfG
asterimou
 
eigendlich hätte man es wissen müssen. toller Sozialstaat *kopfschüttel*

Wir die Unfallopfer sind mal wieder die Lackierten *toll* all meine Hoffnungen wurden ja nun mit diesen Urteil zerstört und es kommt einem Todesurteil gleich.

Es ist immerwieder unglaublich wie mit einen umgesprungen wird, da wünscht man doch glatt diesen Richtern mal die Pest an den Hals.
oh man wat bin ich sauer *verdammt*

na da reibt sich ja nun mein Amt für Grundversorgung die Hände und lacht mich aus *echt klasse*

aber es nutzt ja nix man muss es wohl so akzeptieren.

Mfg
matze
 
Hallo zusammen,

also sind die UO wieder die angeschi....:mad:

Und die ARGE reibt sich die Hände weil die Unfallrenten der BG ihre schmalen Kassen schonen, da ist wenigstens einem geholfen.

Ist ja sozial. Dazu steht dann bei Wikipedia:

In der Umgangssprache bedeutet sozial der Bezug einer Person auf eine oder mehrere andere Personen; dies beinhaltet die Fähigkeit (zumeist) einer Person, sich für andere zu interessieren, sich einfühlen zu können, das Wohl Anderer im Auge zu behalten (Altruismus) oder fürsorglich auch an die Allgemeinheit zu denken.

Da hat das BSG wohl das Wohl der ARGE gesehen...

Gruß Jens
 
Am 1.1.2005 wurden ALG-II (SGB II ) und Grundsicherung (SGB XII) zusammen gelegt.
Immer wieder verwiesen Anwälte in verschiedenen TV-Sendungen auf eine Gesetzeslücke im SGB II. Diese wurde durch das heutige BSG-Urteil nun endlich geschlossen und klare Verhältnisse geschaffen.
Wie sagt doch der Gesetzgeber: kein Unterschied bei SGB II und SGB XII :confused::mad:

:D:rolleyes: Hierüber kann man nur lachen - jeder SB entscheidet
"frei nach Schnauze" - und die Sozialgerichte werden mit Klagen überhäuft und sind "liebevoll" bemüht, für oder gegen den Gesetzgeber zu entscheiden.

anaconda
 
Es läuft wie alles:
Eigentlich rechtlich nicht richtig aber zumutbar, da die öffentlichen Kassen geschont werden müssen.

BSG oder Bundesverfassungsgericht = Jacke wie Hose. Leider:mad:

Sag ich doch!

Man kann nicht mit allgemeinen Rechtsgründen agieren, das ist zu teuer, man kann nur den Einzelfall begründen und verfechten.

Liza
 
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