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Angebot der Versicherung

sabine38

Mitglied
Hallo
Ich habe gerade ein Anruf von meinem Anwalt bekommen.Es ging in dem Gespräch darum das die gegnerische Versicherung mir eine Abfindung von 25000 € geboten hat.Anfang 2009 haben sie mir 15000 geboten.Ich weiß jetzt überhaupt nicht ob ich es machen soll.Weil wenn ich sie annehme kann ich wenn ich Spätfolgen habe nichts mehr machen.Anderseits wenn ich Spätfolgen bekomme kann ich daran mit dem Geld auch nichts ändern.Oder sehe ich das falsch.
Lg Sabine
 
hi
selbstverständlich kann jetzt jeder seine meinung sagen aber ich finde dass so eine entscheidung an dir liegt.einer der mir sagen tut dass diese summen nicht einen locken tut dann lügt er.ich finde dass du es einschätzen kannst wie es für dich später ausehen tut,du musst abwägen können was für dich richtig ist und aber auch gut ist.
was sagst du selber lass mal die aussagen anderer was denkst du persöhnlich und vorallem was willst du.im normal fall weisst du es schon
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo,

Die Summe hört sich erst einmal gut an und zeigt Dir, dass die Versicherung mit ihrem ersten Angebot schon zu ihren Gunsten agiert hat. Du solltest Dir eine Liste mit den FÜR und GEGEN die Annahme des Angebotes sprechenden Fakten anlegen. Berechne dabei aber, was sind Leistungen für Ausfall und was ist Schmerzensgeld. Überlege Dir dann, bei welcher Summe Du, Deiner Meinung nach, einen entsprechenden Ausgleich für das Leid finden würdest. Ich halte die Summe für den Unfall echt zu gering.
Eine Entscheidung kannst aber nur Du treffen. Wenn die Vereinbarung unterschrieben ist, dann kann sie nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Nun mag mancher sagen, Hausfrau und so eine Summe, aber es gilt zu bedenken, dass es für Einschränkungen ist, die für immer bleiben.

Gruß von der Seenixe
 
angebot der versicherrung

ja du hast recht da muss man echt gut überlegen:rolleyes:
bei mir ist es naher auch so zwar weiss ich noch nicht was dabei rauskommen wird aber wenn ich mir überlege dass ich von zeit punkt des antrages,also 2007 bis zu heutigen tage ruckwirgend verlange von der bg da kommt einiges zusammen.

wie ist es eigentlich wie wird sowas berrechnet wenn man jetzt einen netto einkommen hat von 1700 euro und man von einem gutachter ne mde von 60 bekamm,und dass sozialgerricht sagt wird satgegeben.

wie wird dass dann berechnet?
 
Hallo Seenixe
Du schreibst die Summe ist zuwenig.Ich habe mal in der Liste für Schmerzensgeld nachgelesen.Da waren für Sht zwischen 10 und15.000 das Sht war bei dennen 3 Grades.
Lg Sabine
 
:confused::confused::confused:Habe noch eine Frage an euch.was hat dieser Satz zu bedeuten.
"Ich versichere ,das ich aus Anlass des obigen Unfalles von dritter Seite(Zb.andere Versicherer,Träger der Sozialversicherung oder Sozialhilfe)Zahlungen weder erhalten noch zu erwarten habe,mit Ausnahme Leistungen der................
Für mich heißt das wenn ich zb.eine Erwerbsminderungsrente bekommen würde ,müsste ich das angeben.
Lg sabine
 
Hallo Sabine,

ja das sehe ich genauso. Allerdings nur im zusammenhang mit dem Unfall, der Abgefunden werden soll.

Gruß Micky Mouse
 
Hallo Sabine,
Ja, dieses müßtest Du, wenn diese Leistungen bereits genehmigt sind, angeben.
Die Urteile, die Du gesehen hast stammen aus welcher Liste?
Ich habe mal nachgeschaut und Urteile u.a. aus 2007 gefunden, wo Schmerzensgeld für ein SHT bis 50.000 und weitere Zahlungen für die Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden zu zahlen war. Es spielen sehr viele Faktoren eine Rolle und Du solltest Dich wirklich ausführlich beraten lassen, bevor Du unterschreibst.

Gruß von der Seenixe
 
Schmerzensgeld

Hallo Sabine,

hatte 1999 einen unverschuldeten Verkehrsunfall mit SHT 1. Grades + Waden-Schienbeinbruch+ HWS Schleudertrauma ua. Nachdem die Allianz das erste Jahr die Kosten übernommen hat, im zweiten Jahr nur zwingendes gezahlt, im dritten Jahr hat sie alle Zahlungen verweigert und wollten sogar Abschlagszahlungen zurück. 2003 wurde vor dem Landgericht ein Vergleich in Höhe von 50 000€ vorgeschlagen. Die Allianz hat sich hin und her gesträubt hat aber doch angenommen und mir wurde auch angeraten anzunehmen, damit sich meine Gesundheit wieder etwas mehr stabilisieren könnte. In mündlicher Verhandlung wurden die 50 000€ etwa so aufgeteilt: weitere 30 000€ Schmerzensgeld + 10 000€ Haushaltsführungsschaden + 10 000€ Zukunftsschaden. Damit sei dann alles abgegolten außer Ansprüche von Dritten.

Ein ausstehender Prozess sei nicht förderlich für die Gesundheit und da ich Gutachten aus Stuttgart - Tübingen - Bad Urach, Esslingen hatte, hätte ich nach Freiburg oder München sollen für gerichtlich bestellte Gutachten, das ganze hätte sich noch ein weiteres Jahr hingezogen.
Ein Gericht muss erst ein Gutachter ausgewählen (6 - 8 Wochen), der muss erst offiziell den Gutachtenauftrag annehmen (4 Wochen), mir zur Kenntnis gebracht werden(4 Wo), dann Terminvorschlag frühestens 3 Monate später, dann Gutachten erstellen 6-8 Wochen, dann mir zur Kenntnis und Möglichkeit der Stellungnahme 4-6 Wochen, dann neuer Termin bei Gericht, frühestens 3 Monate später usw.

Ich war hin und hergerissen, weil ich aber von einer gesetzlich geregelten Unfallrente ausging habe ich zugestimmt, und den Vergleich 2003 angenommen.

Die Unfallrente wurde mir aber erstmals nicht gewährt und ich habe 2004 dagegen geklagt, 2005 verloren, 2006 Antrag auf Berufung gestellt und erst dieses Jahr April 2009 habe ich den Prozess gewonnen und erhalte Unfallrente. - 10 Jahre nach dem Unfall, nach unzähligen Gutachten, Klinikaufenthalten - nervenaufreibenden "Schlecht"achtern - ein Glück dass die Prozesskosten von der Rechtschutzversicherung vorgestreckt wurden - sonst hätte ich das garnicht durchgehalten.

Ich lebe heute noch mit den Folgen des Unfalls - aber ich lebe!

Überlege also gut wie stark deine Nerven sind, wie gut dein finanzielles Polster ist, hast du Rückhalt oder kämpfst du allein - denn oft kommt es dir wie Don Quichote gegen die Windmühlen vor.

Aber eins weiß ich , wer nicht kämpft hat verloren, wer kämpft kann verlieren oder aber auch gewinnen

Ich wünsche Dir viel Glück und alle Kraft der Erde

Teddy
 
Hallo Teedy
welche folgen ? Die vom Sht?Du schreibts das deine Rechtschutzversicherung deine Gerichtskosten übernommen hat.Heißt das du das Gerichtsgeld zurück zahlen mußt?(Prozeßkosten)
Lg Sabine

Hallo Seenixe
Sie sind noch nicht genehmigt.Habe am Mittwoch erst das zweite Gutachten der Rentenkasse.Die Liste habe ich glaube ich von einem Forum Schreiber.Müsste ich meine einträge alle nachschauen.Der Anwalt hat sie aus der Hacks,Ring und Böhm Liste.
Lg Sabine

Die Summe habe ich aus der Cellerliste. Da sind aber Leute die schwerere Verletzungen haben.

Auszug Celler Schmerzensgeldsammlung
- (geordnet nach Betrag) -


Lg sabine:eek:
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Sabine,

es gibt eine Vielzahl von Schmerzensgeldlisten. Leider sind diese meist nicht aktuell oder es wird sehr genau geschaut, was veröffentlicht wird. Ein weiterer Umstand kommt hinzu. Versicherungen, wie auch Berufsgenossenschaften werden in Gerichtsverfahren immer versuchen, Präzedenzfälle zu schaffen. Vergleiche finden dann keinen Eingang in die Schmerzensgeldlisten. Eine Liste, mit viel höheren Summen ist die Liste von ZAP. Und alle Versicherungen versuchen natürlich die Summen so klein wie nur möglich zu halten. Ich kann es nur wieder sagen, dass die Haftpflichtversicherung in meinem Fall etwa das 8-fache ihrer Anfangssumme gezahlt hat und meiner heutigen Meinung nach immer noch sehr gut dabei gefahren ist.

Gruß von der Seenixe

PS. Ich habe Deine letzten Beiträge entsprechend Deiner Wünsche verändert.
 
Hallo Sabine,

die ganzen Kosten wurden von der Rechtsschutz übernommen. Auch nach Ende des Rechtsstreits musste ich nichts zahlen bzw zurückzahlen, ich habe nur informelle Schreiben bekommen über die Kostenaufstellung.

Gruß Teddy
 
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