Nach einen Arbeitsunfall im September 2016 (multiple Humeruskopffraktur) kam der interne Gutachter der BG im Juni 2017 zu einer MdE von 20%, ein externer Gutachter im September 2017 dann auf 15%. Die BG hält dieses Gutachten für fehlerhaft und geht weiterhin von einer Beeinträchtigung von 20% aus und zahlt mir dementsprechend eine monatliche Rente.
Meine private Unfallversicherung bietet mir jetzt allerdings auf der Grundlage des 15%-Gutachtens ohne weitere Begutachtung eine Einmalsumme an. Alternativ kann ich auch auf einer weiteren Begutachtung zu bestehen. Ist es sinnvoll für mich, auf einer solchen weiteren Begutachtung zu bestehen und damit auf eine höhere Auszahlungssumme zu hoffen?
Meine private Unfallversicherung bietet mir jetzt allerdings auf der Grundlage des 15%-Gutachtens ohne weitere Begutachtung eine Einmalsumme an. Alternativ kann ich auch auf einer weiteren Begutachtung zu bestehen. Ist es sinnvoll für mich, auf einer solchen weiteren Begutachtung zu bestehen und damit auf eine höhere Auszahlungssumme zu hoffen?