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Angebot der privaten Unfallversicherung annehmen?

Syma

Neues Mitglied
Registriert seit
8 Feb. 2018
Beiträge
3
Nach einen Arbeitsunfall im September 2016 (multiple Humeruskopffraktur) kam der interne Gutachter der BG im Juni 2017 zu einer MdE von 20%, ein externer Gutachter im September 2017 dann auf 15%. Die BG hält dieses Gutachten für fehlerhaft und geht weiterhin von einer Beeinträchtigung von 20% aus und zahlt mir dementsprechend eine monatliche Rente.

Meine private Unfallversicherung bietet mir jetzt allerdings auf der Grundlage des 15%-Gutachtens ohne weitere Begutachtung eine Einmalsumme an. Alternativ kann ich auch auf einer weiteren Begutachtung zu bestehen. Ist es sinnvoll für mich, auf einer solchen weiteren Begutachtung zu bestehen und damit auf eine höhere Auszahlungssumme zu hoffen?
 
Hallo Syma,

hoffen kannst Du immer, fragt sich nur, ob Dir das etwas nützt. BG und Private Unfallversicherung sind zwei paar Schuhe. Hier solltest Du einen erfahren Versicherungsrechtler befragen.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Syma

die Frage die sich hier stellt, kannst du dich mit einem weiterem Gutachten verschlechtern, was sagt dein behandelnder Arzt zu dem 15% Gutachten.

MFG Marima
 
Hallo Marima,

danke für die Antwort. Auch mein behandelnder Arzt (BG-Durchgangsarzt in dem Krankenhaus, in dem ich operiert wurde) findet 15 % zu wenig.

Gruß

Syma
 
Hallo Syma

was spricht denn dagegen ein weiteres Gutachten einzuholen.
Wie viel kannst du mit mehr Prozenten gewinnen, lohnt es sich für dich.
Hast du auch vor gegen die 20% der BG vorzugehen.
Eine Klage ohne Rechtsschutzversicherung kostet erst mal viel Geld und dauert Jahre.
Wenn du dich auf einen Rechtsanwalt verlässt, wird es sehr schwierig, du musst schon selber umfassend mitarbeiten

MFG Marima
 
Hallo Marima,

nein, gegen die BG will ich nicht klagen. Ich möchte nur nicht das schlampige und fehlerhafte Gutachten hinnehmen (in dem noch nicht einmal mein Geburtsdatum richtig war, genauso wie der Unfalltag).

Danke und Gruß

Syma
 
Hallo Syma,

dann steht es ja außer Diskussion das zweite Gutachten.

Dann Hier im Forum gut einlessen zu dem Thema Gutachtern und Gutachten.

MfG


GSXR
 
Hallo Syma,
ich denke mal Deine PUV will sich das sehr einfach und für Sie günstig machen.
MdE (minderung der Erwerbsfähigkeit/BG) hat an für sich nix mit dem GdI (Grad der Invalidität/PUV) zu tun wonach bei der PUV entschädigt wird.
Ich kenne Leute die haben einen GDI von 50% und mehr sind aber voll erwerbsfähig/-tätig und haben somit keine MdE, andersrum kenn ich das aber nicht das einer der eine MdE hat kein GDI.
Ich weiß jetzt nicht wie groß Deine bleibenden Einschränkungen deines Armes sind,bei der PUV wird halt die Restfunktion bewertet, bei Arm ab aber auch bei kompletten Funktionsverlust bekommt man ja laut Gliedertaxe 70%.
Dafür gibts Tabellen nachdem da bewertet wird am besten schaust Du da mal rein, ob sich der Widerspruch "lohnen" würde.
Ich hatte multible Schlüsselbein-und Schulterblattfrakuren beidseits,allerdings sind die recht gut und vor allen Dingen stabil verheilt (im Gegensatz zu meiner Wirbelsäule),ich hab bei den Armen nur leichte Bewegungseinschränkungen (beidseits <120°) und keine neurologischen Schäden nach behalten, so dass ich für die Arme nur 14% ( 1/10 Arm =7% x2 beidseits) bekommen habe.

LG Hotte
 
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