@Alle
Es kann der Fall eintreten, dass bei Antragstellung auf ALG-II die ARGE von Euch verlangt, eine Schweigepflichts-Entbindung zu unterschreiben!
Sollte vom SB Deine Unterschrift verlangt werden, darf diese
nichterfolgen
Schweigepflichtsentbindungserklärung:
http://www.arbeitsagentur.de/zentra...Alg2-Anlage-Zusatzblatt10-Schweigepflicht.pdf
Bei Erstantrag wird u.a. auch die Frage nach einem Unfall gestellt.
Außer dem Aktenzeichen und welche BG oder Versicherung sind keine weiteren Angaben erforderlich.
Bei einer späteren evtl. Akteneinsicht (BG- oder Vers.Akte) unbedingt überprüfen, ob ein Hinweis auf Telefonate oder sonstige Schreiben zu finden ist.
Hier die geltende Rechtsvorschrift:
http://www.datenschutz-berlin.de/infomat/dateien/ratgeber/RatgeberHartzIVStand13.11.06.pdf
Seite:12
Diese "Datenschutzbibel" sollte ständig Euer Begleiter sein!
Gibt es dennoch Schwierigkeiten, sofort eine Beschwerde an:
Der Bundesbeauftragte für den
Datenschutz und die
Informationsfreiheit
Husarenstraße 30
53117 BonnTelefon: 0228/81995-0
Telefax: 0228/81995550
E-Mail: poststelle@bfdi.bund.de
anaconda
Es kann der Fall eintreten, dass bei Antragstellung auf ALG-II die ARGE von Euch verlangt, eine Schweigepflichts-Entbindung zu unterschreiben!
Sollte vom SB Deine Unterschrift verlangt werden, darf diese
nichterfolgen
Schweigepflichtsentbindungserklärung:
http://www.arbeitsagentur.de/zentra...Alg2-Anlage-Zusatzblatt10-Schweigepflicht.pdf
Bei Erstantrag wird u.a. auch die Frage nach einem Unfall gestellt.
Außer dem Aktenzeichen und welche BG oder Versicherung sind keine weiteren Angaben erforderlich.
Bei einer späteren evtl. Akteneinsicht (BG- oder Vers.Akte) unbedingt überprüfen, ob ein Hinweis auf Telefonate oder sonstige Schreiben zu finden ist.
Hier die geltende Rechtsvorschrift:
http://www.datenschutz-berlin.de/infomat/dateien/ratgeber/RatgeberHartzIVStand13.11.06.pdf
Seite:12
Diese "Datenschutzbibel" sollte ständig Euer Begleiter sein!
Gibt es dennoch Schwierigkeiten, sofort eine Beschwerde an:
Der Bundesbeauftragte für den
Datenschutz und die
Informationsfreiheit
Husarenstraße 30
53117 BonnTelefon: 0228/81995-0
Telefax: 0228/81995550
E-Mail: poststelle@bfdi.bund.de
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