• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

ALG-II ....immer verrückter - nun der Datenschutz

anaconda

Mitgliedschaft beendet
Registriert seit
6 Sep. 2006
Beiträge
346
@Alle
Es kann der Fall eintreten, dass bei Antragstellung auf ALG-II die ARGE von Euch verlangt, eine Schweigepflichts-Entbindung zu unterschreiben!
Sollte vom SB Deine Unterschrift verlangt werden, darf diese
nichterfolgen

Schweigepflichtsentbindungserklärung:
http://www.arbeitsagentur.de/zentra...Alg2-Anlage-Zusatzblatt10-Schweigepflicht.pdf


Bei Erstantrag wird u.a. auch die Frage nach einem Unfall gestellt.
Außer dem Aktenzeichen und welche BG oder Versicherung sind keine weiteren Angaben erforderlich.

Bei einer späteren evtl. Akteneinsicht (BG- oder Vers.Akte) unbedingt überprüfen, ob ein Hinweis auf Telefonate oder sonstige Schreiben zu finden ist.

Hier die geltende Rechtsvorschrift:

http://www.datenschutz-berlin.de/infomat/dateien/ratgeber/RatgeberHartzIVStand13.11.06.pdf
Seite:12

Diese "Datenschutzbibel" sollte ständig Euer Begleiter sein!
Gibt es dennoch Schwierigkeiten, sofort eine Beschwerde an:
Der Bundesbeauftragte für den
Datenschutz und die
Informationsfreiheit
Husarenstraße 30
53117 Bonn
Telefon: 0228/81995-0
Telefax: 0228/81995550
E-Mail: poststelle@bfdi.bund.de


anaconda
 
@Alle
Es kann der Fall eintreten, dass bei Antragstellung auf ALG-II die ARGE von Euch verlangt, eine Schweigepflichts-Entbindung zu unterschreiben!
Sollte vom SB Deine Unterschrift verlangt werden, darf diese
nichterfolgen

Schweigepflichtsentbindungserklärung:
http://www.arbeitsagentur.de/zentra...Alg2-Anlage-Zusatzblatt10-Schweigepflicht.pdf
anaconda

Warum DARF die Unterschrift NICHT erfolgen? Das sollte doch jeder selber entscheiden, oder?

Und in diesem Fall (bei der verlinkten Erklärung) geht es ausschließlich darum, dass die Sozialleistungsträger ihre Aufwendungen im Rahmen eines Regressverfahrens von einem Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung wieder bekommen. Für nichts anderes wird DIESE Erklärung benutzt.

Was sollte also schlimm daran sein, diese Erklärung zu unterschreiben? Es geht nicht um den Leistungsanspruch an sich. Im Normalfall kann ich da keine Bedenken erkennen (es mag Ausnahmen geben, aber spontan fällt mir keine ein).

Ciao,

Rumpelstilzchen
 
Hallo Rumpelstilzchen,
na klar darf jeder selbst entscheiden, trotzdem halte ich die Warnung davor für äußerst wichtig. Mag Dir Deine "Naivität?" erhalten bleiben. Mich lehrt der Umgang mit der BG was ganz anderes. Selbst bei Verbot usw. schert sich der Leistungsträger einen feuchten Kehricht darum und tut es trotzdem und Du bekommst dann zu hören: "mehr als entschuldigen kann ich mich doch nicht" ....das war es dann und die Daten werden schön weiterverwendet.

Gruß von der Seenixe
 
Datenschutz

@ Rumpelstilzchen - @ Alle

Rumpelstilzchen, eigentlich hast Du Recht - ob man unterschreibt oder auch nicht - alle Leistungsträger besorgen sich jene Akten, welche gerade benötigt werden. Der Versicherte wird nicht danach gefragt, ob er mit der Weitergabe seiner Daten - sorry, seiner Akte - einverstanden ist!
Sind jedoch die Akten bei Gericht anhängig, ist einem Leistungsträger vorerst der Aktenzugriff verweigert.

Was sagt dazu:
SGB X, § 25 Akteneinsicht durch Beteiligte

http://bundesrecht.juris.de/sgb_10/__25.html

...und so begeben sich die Aktenberge auf Wanderschaft!

Frage an Dich - zutreffend oder nicht?
Wie konnte ich nur so blöd fragen..... in einem anderen Posting von Dir
http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=1185
wurde bereits darauf verwiesen:
SGB VII, §§ 201,203 - siehe Erklärung- und hier ist der Hinweis auf SGB X, § 25 zu finden.


anaconda
 
Zuletzt bearbeitet:
Alg-ii

@ Petra
Danke, Petra, Du warst meine Retterin!
Gruß anaconda
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Anaconda,

Beteiligter im Sinne des § 25 SGB X ist der Versicherte bzw. Leistungsberechtigte/Antragsteller, nicht aber andere Leistungsträger. Die Akten gehen also nicht so ohne weiteres auf Wanderschaft.

Für die Datenübermittlung zwischen Leistungsträgern bzw. Behörden gelten v. a. die §§ 67 ff. SGB X. Da sind z. T. recht umfangreiche Regelungen getroffen worden.

Wenn das immer ganz so einfach wäre, an Daten zu kommen und man die von jedem Leistungsträger immer einfach so bekommen könnte, dann bräuchte man ja gar nicht erst den Leuten irgendwelche Einverständniserklärungen vorlegen.

Jeder sollte sich erkundigen, weshalb eine solche Erklärung von ihm erbeten wird und dann selber entscheiden, ob er seine Daten freigibt oder nicht. Man muss ggf. aber auch mit den Konsequenzen leben, wenn dann evtl. Leistungen nicht festgestellt werden können oder man sich mehreren Untersuchungen unterziehen muss etc.

Pauschalisierungen im Sinne von "auf gar keinen Fall was unterschreiben" halte ich persönlich für völlig falsch.

Ciao,

Rumpelstilzchen
 
@ Rumpelstilzchen

du hast sicherlich recht wenn du sagst man soll nicht pauschalisieren, aber wenn man nicht genau im Detail steckt ist es natürlich auch schwer zubeurteilen welche "Folgen" die eine oder andere Einverstädniserklärung haben kann.

mfG

Günni
 
Top