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Abfindung und Schmerzensgeld!

Nase7985

Neues Mitglied
Registriert seit
15 Feb. 2013
Beiträge
8
Ort
NRW
Hallo alle zusammen!

Ich habe mich schon in die Suchfunktion begeben, aber leider nicht das gefunden, was mir weiterhilft.
Sollte ich Tomaten auf den Augen gehabt haben, danke ich euch für Links...


Nun zum Thema:

Mein Mann und ich hatten im April 2012 einen Autounfall bei Ludwigshafen (als Beifahrer), die Fahrerin, meine Freundin ist 100% schuld laut Polizei, und mein Mann hat eine Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 2500€ erhalten und damit dachten wir, alles sei "gegessen".
Letzte Woche rief uns dann ein Regulierer der Versicherung an, war gestern abend bei uns und hat uns eine Abfindung in Höhe von 10000€ angeboten, womit wir aber auch sämtliche Zukunftsansprüche abtreten!

Das werden wir definitiv nicht machen, so ganz für blöd verkaufen lassen wir uns dann doch nicht.

Was wir machen möchten, ist der Versicherung einen Brief schreiben, dass wir die Abfindung nicht annehmen werden, dennoch aber eine Schmerzensgeldzahlung möchten (da haben die uns ja selbst drauf gebracht).
Meine Frage ist nun, was ihr denkt, in welcher Höhe wir uns da ungefähr befinden, oder ob ihr Empfehlungen / Tipps / Erfahrungen gemacht habt, dazu aber erstmal die Krankengeschichte.


Alsoooo:
Hier geht es um meinen Mann, 27 Jahre alt zum Unfallzeitpunkt.
Wir waren Beifahrer bei meiner Freundin auf der Strecke von BW nach NRW auf der A61.
Ich war Beifahrerin, mein Mann saß hinter mir.
Vor uns scheint eine Staubildung zu sein, die wir aber alle nicht gesehen haben, und Bääm, waren wir auch schon bei dem Vordermann quasi auf dem Rücksitz.
Wir sind dann aus dem Auto raus und mein Mann hat leider das meiste abbekommen, dafür aber richtig.

Sein Kinn war aufgeplatzt und hat geblutet wie sonstnochwas. Er ist wohl gegen meinen Sitz geknallt (JA, er war angeschnallt, aber alter Polo nur mit Beckengurt).
An der Leitplanke stehend sagte mein Mann dann auf einmal, er könne nichts mehr sehen, ich ging davon aus, es kam vom Schock, also habe ich ihn gebeten, die Augen zu schließen, tief ein und auszuatmen, und die Augen wieder zu öffnen.
Immer noch sah er nichts.
Also ab in die stabile Seitenlage, und langsam konnte er wieder sehen, dafür fing er aber nun an aus den Ohren zu bluten.

Als die Rettungskräfte ankamen, haben sie sofort einen Hubschrauber geordert und wir sind ins Krankenhaus geflogen worden.

Dort sind wir alle natürlich woanders untergebracht worden, bei meinem Mann wurde ein CT ohne Befund gemacht, dann ist sein Kinn genäht worden, und er kam in eine andere Klinik die auf HNO spezialisiert war, um diese blöde Blutung zu lokalisieren.

Wieder kein Befund, dafür sexy "Tampons" in den Ohren und ein blauer Verband um den Kopf herum-nicht zu vergessen die Wunde am Kinn.

Der Mund ließ sich fast gar nicht öffnen, da haben wir dann festgestellt, dass auch noch die letzten oberen Backenzähne abgebrochen sind, und haben die eingeschränkte Mundöffnung darauf zurückgeführt.
Essen konnte er natürlich auch nicht.

Am nächsten Tag (Sonntag) sind wir entlassen worden, und haben uns abholen lassen von einer Freundin.

Am Montag sind wir dann direkt zum Arzt getrabt, und mein Mann wurde 5 Tage krankgeschrieben.
( Er hatte den neuen Job erst seit 20 Tagen, da wollte er so schnell wie möglich wieder da sein.- Vorgeschichte: er kommt von den Malediven, ist seit März 2011 hier, nachdem wir uns auf den Malediven kennengelernt haben, weil ich dort fast 3 Jahre gearbeitet habe, und dann nach 2 Jahren Beziehung haben wir geheiratet. Aufgrund nicht perfektem Deutsch und keiner deutschen Ausbildung hatte er echt Glück einen Job in seinem Beruf (Hotel Front Office) zu bekommen, den er natürlich nicht verlieren wollte).

Der HNO Arzt hat ihm antibiotische Ohrentropfen gegeben, und gesagt er solle nach 2 Tagen wiederkommen.
Beim Zahnarzt waren wir auch, er sagte eine Überkronung sei NOCH nicht notwendig, aber ab jetzt alle 3 Monate ab zum Zahnarzt.

Nach 2 Tagen sind wir wieder zum HNO, er hat nachgeguckt und sagte, die Ohren seien noch sehr verkrustet von innen und das wars.
Auf meine Nachfrage, woher denn nun die Blutung kam, ordnete er ein CT an.
Das wurde eine Woche später gemacht, und mein Mann war schon wieder arbeiten.
Als ich die Ergebnisse holte, sagte die Sprechstundenhilfe mir, dass mein Mann sich sofort beim Arzt vorstellen soll.
Warum, könne sie mir nicht sagen.
Da mein Mann es eh nicht so schnell von der Arbeit zum Arzt bevor er zu machte geschafft hätte, bin ich dorthin geflitzt und auch dort gab man mir keine Info.

Dann bin ich damit zur Hausärztin und sie stellte eine Einweisung ins Krankenhaus aus, da mein Mann, und jetzt kommts, eine

Mehrfachfregmentfraktur beider Kiefergelenke

hatte.

Also lief mein Schatz mal schön mit gebrochenem Kiefer durch die Gegend und hat gearbeitet.

Im Krankenhaus sagte man uns nun, es sei ja schon über eine Woche vergangen, und viel kann man da jetzt nicht mehr machen, einfach schauen, ob es Probleme macht oder nicht, es kann aber sein, dass er alle Naselang Entzündungen der Ohren haben wird, da die Gehörgänge verengt sind, und die Blutung kam von den Knochensplittern im Ohr.
Krankgeschrieben wurde er nicht weiter.

Weitere Folgenschäden kann man noch nicht bestimmen.

Beim Zahnarzt waren wir erst letzte Woche, und dieser sagt, dass der Nerv an einem Zahn mehr oder weniger abstirbt, da dieser Zahn nicht mehr oder sehr verspätet auf Eisspray reagiert.

Äpfel ist mein Mann immer noch nicht ;-)



Soo, ich hoffe, alles so gut wie möglich aufgeschrieben zu haben.
Zusammenfassend nochmal alles was war:

2 Backenzähne abgebrochen
RQW Kinn, RQW Ohr,
eingeschränkte Mundöffnung
breiige Kost für ca 4 Wochen
Mehrfregmentfraktur beider Kiefergelenke (Felsenbein)
Schleimhautverletzung Gehör beidseitig



BTW, ich hatte am ganzen Körper Prellungen, und war 2 Wochen krankgeschrieben, 300€ von der Versicherung.


Ich hoffe, ihr könnt mir helfen?

LG und Danke im Voraus
 
Grüß Dich, Nase,

Grüß Dich an Bord! Aber freilich können wir helfen. Hier im Forum finden sich nicht nur nette Leute, die auch so ihre Unfallerfahrungen haben, man findet auch Fachleute. Vom Facharzt über den Unfallrekonstrukteur bis zum Anwalt haben wir schon gesehen.

01
Eine Abfindung ist so ziemlich das falscheste, was man machen könnte.

(a) Wozu wird Euch das angeboten?

Das führt geradewegs zur Frage: Wozu ist die Versicherung eigentlich da? Die Antwort ist ebenso einfach wie ernüchternd: Die Verischerung wurde gegründet, damit die Aktionäre Dividende bekommen. Jeder Cent, der in Entschädigung fliesst, ist für die Dividende weg. Daher ist Entschädigung ein Übel für die Aktionäre, und die Gesellschaft bekämpft es, so gut sie kann.
Deswegen sagte der Konzernchef Diekmann auf der Aktionärshauptversammlung der Allianz 2007: "Hauptaugenmerk unserer Tätigkeit im Berichtsjahr war DIE MINIMIERUNG VON SCHADENSAUFWENDUNGEN". Da habt ihr den Beweis, dass das so ist.

(b) Daraus folgt: Die Versicherung machte das Angebot, weil sie hofft, damit billiger davon zu kommen.


(c) Die Annahme ist begründet. Ich bearbeite eine Fall, da hat ein junges Mädchen im Jahr 1984 einen doppelseitigen Unterkieferbruch gehabt. Dieser Bruch war an beiden Seiten in absoluter Gelenksnähe der Kiefergelenke. Die Operation gelang gut. Vor etwa 5 Jahren aber bekam die Geschädigte Ohrenschmerzen. Der HNO-Arzt erkannte, dass den Ohren nichts fehlt, sondern den Kiefergelenken. Sie hatten Gelenksverschleiß erlitten, und zwar vorzeitig. Inzwischen ist die Geschädigte erwerbsunfähig damit, weil die Geschädigte nach kurzer Zeit des Sprechens SChmerzen bekommt, Kaumprobleme, erhebliche SChmerzen, aber auch: Die Geschädigte hat massiv Migräne. Das tollste an der Migräne ist aber:
Sie ist behandelbar. Auf Physiotherapie der Kiefergelenke hin ist sie viel seltener geworden. Physiotherapie der Kiefergelenke: Das gibt es!

Zum Glück wurden die Schäden nie abgefunden, zum Glück ist dafür vorgesorgt worden, dass die Ansprüche nicht verjähr sind. Allein deshalb, weil nicht abgefunden wurde, weil nichts verjährt ist, deswegen kann man da heute noch helfen. Sonst wäre die Geschädigte nahezu ein Sozialhilfefall geworden.

02
Wo steckt die Gefahr?

Besonders gefährlich ist die posttraumatische Arthrose, der Gelenksverschleiß aufgrund eienr Verletzung also. Er hat folgende Eigenschaften:

Ganz am Anfang ist die Akutephase. Nun, die geht nach einigen Wochen und Monaten vorbei, es geht den Menschen dann besser. Diese Phase relativer Ruhe dauert üblicherweise einige Jahre, kann aber -s.o.- auch länger dauern. Und dann geht es wieder los, und ab da besteht die Neigung, dass es zunehmend schlimmer wird. Davor fürchtet sich die Versicherung. Denn es kann passieren wie bei der o.a. Geschädigten. Nach Jahrezehnten wurde sie aufgrund des Unfalles erwerbsunfähig, dafür muss der Versicherer jetzt aufkommen! Deshalb wird gerne die Phase davor, die Zeit der relativen Ruhe ausgenutzt, um ein scheinbar großzügiges Abfindungsangebot machen zu können. Zu Hunderten und Tausenden fallen die Geschädigten darauf rein. Sind sie einmal abgefunden, kann man kaum noch helfen.

03
Wie "Funktioniert" die posttraumatische Arthrose?
Nun, das ist genau so, wie das, was passiert, wenn man mit dem Auto zu heftig an den Bordstein gekommen ist, sogenannter "Bordsteinkuss". Erst merkt man nichts. Aber nach 100o km sieht man: Der Vorderreichen ist außen abgefahren, innen hat er noch 5 mm Profil. Das liegt daran, dass es die Achse ein wenig verbogen hat, die Geometrie stimmt nnicht mehr, der REifen läuft nur auf der Außenkante, deswegen war der auch so schnell kaputt!

Genau das Gleiche kann mit dem Kiefergelenk auch passieren. Denn der Briuch wächst nicht GENAU wieder so zusammen, wie es vorhe war. SChief- und Einseitenbelastung sind die Folge. Und wenn die glatte Laufschicht an der überlasteten Stelle durch ist, dann gehts los.


04 Sorgt JETZT für die BEweise! Beshafft Euch die Klinikunterlagen, aber so, dass ihr sie in 10 Jahren noch habt. Sorgt dafür, dass nichts verjähren kann. Wenn ihr nciht wisst, was genau gemacht werden muss, meldet Euch!

ISLÄNDER
 
Hallo,

schon wenn ich die ersten Zeilen über die Anzeichen der Verletzungen lese, kommt der Verdacht auf schwerere Verletzungen auf, als man im Nachhinein festgestellt hat. Schon allein die Tatsache, dass er anfänglich nicht Sehen konnte, ist doch (ohne dass ich nun medizinische Kenntnisse habe, aber die Erfahrung unterlassener Befunderhebung in ähnlichem Zusammenhang) schon ein Anzeichen für neurologische Ausfälle!

Wurde denn in Richtung einer HWS-Schädigung, Bandscheiben und Bänder, Nervenbeeinträchtigung (Neurologen), Wirbelbrüche und Rückenmarkverletzungen untersucht? Wenn nicht, sollte das nach mM dringendst nachgeholt werden!

Und richtig: KEINE Abfindung!

Keiner kann sagen, was sich gerade hier noch entwickeln kann. In anderen Wirtschaftsbereichen würde man dazu sagen: unlauter, Übervorteilung, Täuschung und Abzocke.


Gruss

Sekundant
 
Guten Morgen!

Vielen Dank für eure Antworten

Ohhhh Mann, das hört sich aber alles viel komplizierter an, als wir gedacht haben.
Wir haben echt gedacht, ach ja, das wars dann jetzt, aber jetzt habe ich ehrlich gesagt schon ein bissel "Schiss" bekommen, was da alles so auf ihn noch zukommen kann.

Mir ist das alles damals auch ganz schön spanisch vorgekommen, vor allem, dass in der BGU Ludwigshafen nicht wirklich was gefunden wurde, auch nicht, nachdem er in der anderen Klinik war, von der ich noch nicht einmal den Namen weiß.

An Befunden haben wir eigentlich so ziemlich alles, bis eben auf den Bericht von der anderen Klinik.

Vielleicht ist auch noch erwähnenswert, dass wir, nachdem mein Mann die Einweisung ins Krankenhaus bekommen hat, erstmal in eine Kieferchirugie gefahren sind, und uns dort gesagt wurde, sie seien nicht dafür zuständig, es wäre nicht operationsbedürftig, und wir dann in eine HNO Klinik fahren mussten.

Der Ohrenarzt war auch sehr seltsam, und hatte sich bei jeder Untersuchung so ca 5 Minuten Zeit genommen.


Nun, in der Tat weiß ich nicht, was wir jetzt genau machen müssen, um das alles nicht verjähren zu lassen.
Wenn ich richtig gegoogelt habe, handelt es sich um 3 Jahre Verjährungsfrist?

Ich vermute mittlerweile, es ist unausweichlich, einen Anwalt zu rate zu ziehen, oder?
Aber dauert das nicht alles superlange?

Jetzt habe ich echt Angst bekommen, was alles so in Zukunft noch passieren kann.
Mein Mann ist da eher "easypeasy", aber wenn er irgendwann nicht mehr den Mund öffnen kann oder so, bringt uns das auch nichts..

Was sollen wir denn nun machen?

Auf HWS oder sonstiges ist er gar nicht untersucht worden...


Ich bin verwirrt :confused:


Ich freue mich auf eure Antworten!

LG
 
Grüß Dich, Nase 7985,

Dein Kommentar passt genau zu dem, wie sich viele, viele Unfallopfer fühlen.

01
Jetzt bitte ich Dich, mir einfach zu glauben, was ich Dir aus jetzt 32 Berufsjahren mit Unfallbearbeitung sage:

Nach dem Wenigen, was ich bisher von dem Fall weiß, und das ist nicht viel, spricht vieles dafür: Die Lage ist ernst, andererseits aber auch beherrschbar, wenn man jetzt energisch das Richtige macht.

(a) Der Fall wird umfangreich und komplex. Es werden zahlreiche Beteiligte im Konzert mitspielen: Rechtsschutzversicherung und private, eigene Unfallversicherung, wenn ihr sowas habt. Die DRV natürlich, die Krankenkasse ein wenig, sehr viel die gegnerische Autoversicherung (KRafthaftpflichtversicherung).

(b) Wenn es private Unfallversicherungen gibt (eigene? Insassenschutzversicherung im Auto?), dann wirds Zeit. 15 Monate nach dem Unfall sind die ersten Verfallsfristen abgelaufen!

(c) Die Probleme sind für Euch selbst nicht beherrschbar. Es ist geradezu mit Händen zu greifen, dass ihr damit völlig überfordert seit. Wenn ihr so weiter macht, dann ist die Gefahr bedeutend, dass ihr in Armut landet. Das haut so nicht hin!

(d) Ihr braucht jetzt einen Anwalt, der auf die Folgen schwerster Unfälle spezialisiert ist.
Wir können bei der Suche helfen.

(e) Wenn jetzt fachmännisch mit den richtigen Methoden an die Sache herangegangen wird, dann werte ichd as so: Die Probleme bieten zwar eine tüchtige Aufgabe, auch für einen Fachmann, wenn sich da aber einer mit Freude an der Sache dran macht, dann sind diese Probleme beherrschbar. Das braucht aber Professionalität. Mit "ach, wird schon nicht so heftig werden" wird das mit größter Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass zum Verletzungsschaden der Schaden dazukommt, völlig unzulänglich entschädigt zu werden. Dann kommt zu den Schmerzen die Armut.


02
Das darf Euch nicht erschrecken. Die Probleme dürften ja lösbar sein. Aber: Wenn ich sehe, dass ein großer LKW von der Straße abgekommen ist, und dann sehe, dass einer mit dem Klappspaten rumrennt, um den LKW wieder freizuschaufeln, da muss ich klar sagen: Das geht so nicht. Aber: Mit Bergekran, Schwerlastwinden und ähnlichem ernstzunehmenden Gerät bekommen wir den Lastwagen schon wieder auf die Straße. Nicht in einer viertel Stunde, aber im Ganzen. Und: Der Einsatz dieser Bergewerkzeuge rentiert sich.

Wenn Du das nicht willst: Schraub die Nummernschilder vom LKW ab und melde ihn bei der Zulassungsstelle ab! Geschichtsforscher und Ausgräber werden sich in paar hundert Jahren freuen, wenn sie im Moor einen fast unbeschädigten LKW aus dem 21. Jahrhundert zu finden!

So! Ich hoffe, ich habe mich klar und deutlich ausgedrückt!

03
Ihr selbst braucht Hilfe, den Fall zu strukturieren und Plan, Ordnung und Durchblick zu schaffen. Das ist wichtig, schon mit dem vernünftigen Aufteilen solcher Probleme ist etwas geleistet. Der Druck lässt nach. Statt "oh Mann...." kommt das Gefühl: "Ich weiß, wie es weiter geht auf meiner Baustelle".

Auch die kann man bekommen.


04
Die Fa. Esso (Tankstellen) hat einmal eine markige Werbeserie gemacht über die Helden des Öl-Bohrens. Titel: "Es gibt viel zu tun. packen wirs an!".

Das stimmt. Übrigens stimmt auch für Euch die Variante des Werbespruches, die bald umlief:

"Es gibt viel zu kassieren! Packen wirs ein!"


05
Was ist? Seid ihr bereit zum Start?


ISLÄNDER
 
Hallihallo!

Also, mal wieder vielen Dank Isländer!

Sagen wir mal so, starten wollen wir nicht, müssen aber schon ;-)

Mir ist einfach wirklich wichtig dass da jetzt nichts verjährt und für etwaige Schäden aufgekommen wird.

Aber eine Frage habe ich noch:
Da meine beste Freundin gefahren ist, will ich ihr überhaupt nix böses, auf keinen Fall.
Nachdem ich ihr hierüber berichtet habe, hat sie Angst, dass da wieder ein Verfahren gegen sie kommt, aber soweit ich informiert bin, ist doch für sie alles gegessen oder?
Sie musste 1500€ Strafe an ein Kinderhilfswerk zahlen, Auto Totalschaden, Kosten für Abschleppen, Autobahnsperrung etc.
Dazu bekommt sie jetzt bald ein Baby.

Wenn da jetzt nochwas für sie kommt, dann will ich das alles nicht machen!


Hoffe, ihr versteht mich!
Wenn sie keine Nachteile hat, dann packen wirs an!

LG
 
Keine Angst

Hallo Nase7985,

jetzt bitte nicht falsch verstehen, aber ich würde als verletzter Beifahrer meine Frau anzeigen und darauf bestehen, dass umgekehrt Sie mich anzeigt, wenn es dient, dass die Schuldfrage ohne "wenn" und "aber" hierdurch eindeutig geklärt wird und der verletzte Partner optimal in Bezug zu den Unfallfolgen versorgt wird.

Ob ein Unfallverursacher deswegen 4 Wochen oder 6 Wochen den Führereschein abgeben muss oder 1.500 oder 2.000 € Strafe an ein Hilfswerk bezahlt ist letztlich egal, das sind Peanuts, sofern so eine Anzeige für das Strafmass überhaupt eine Rolle spielen sollte.

Aber ob die Schuldfrage als Ergebnis einer Anzeige zu 100 % zu Gunsten des Unfallopfers geklärt ist und damit letztlich die Übernahme der Mehrkosten eindeutig ist, die die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers leisten muss, dies ist wichtig.

Aber eine Anzeige ist bei Euch eh nicht mehr das Thema, aber eine falsche bzw. falschgemeinte Rücksichtnahme schon.

Man liest hier im Forum leider immer wieder, dass der Unfallverursacher im nachhinein plötzlich nicht mehr oder nicht mehr so richtig Schuld sein will, obwohl zum Unfallzeitpunkt alles klar schien.

Diese Menschen wissen gar nicht, was Sie mit dem "in Frage stellen" dem Unfallopfer alles antun können. Versicherungen fangen dann plötzlich an Leistungen zu kürzen, weill die Schuldfrage plötzlich nicht klar erscheint, obwohl es vielleicht sogar ein polizeiliches Unfallprotokoll gab.

Trennt hier also bitte klar Eure Freundschaft von Euren Ersatzansprüchen, die letztendlich die Haftpflichtversicherung übernehmen muss.

Der Unfall war ein Schicksalschlag, der einfach passiert ist, daher seid ihr der Freundin persönlich nicht böse und sie wird auch weiterhin die Freundin bleiben und zum Geburtstag eingeladen werden (und ihr umgekehrt auch).

Eure Mehrkosten durch den Unfall können aber über Jahre gerechnet in die hundertausende gehen und da müsst ihr heute, zur Not mit aller Härte, formal gegen Eure Freundin vorgehen.

Klingt hart, ist aber gar nicht so schlimm, da Eure Freundin diese Forderungen immer an Ihre Versicherung weiterleiten wird, bzw. diese Diskussion direkt zwischen Eurem Anwalt und der Haftpflicht der Freundin passiert,
Eure Forderungen (Schmerzensgeld, Mehraufwendungen, Verdienstausfall, ...) trotz eindeutiger Schuldfrage vollständig zu erhalten, wird auch so schwer genug werden.

Lasst hier also nix anbrennen, nur weil ihr der Freundin nix böses wollt.
Erklärt ihr die Zusammenhänge und eigentlich sollte sie dies verstehen.

Es wäre viel schlimmer für Eure Freundin zusehen zu müssen, wie ihr finanziell und sozial abrutscht, nur weil sie und ihr Euch hier nicht belasten wolltet.

Viel Erfolg.

Mope
 
Holaa!

Die Schuldfrage wurde schon geklärt, und sie wurde von der Staatsanwaltschaft wg. fahrlässiger Körperverletzung angezeigt und musste wie gesagt den Betrag an das Kinderhilfswerk zahlen.

Die Sachen mit der Versicherung wollen/müssen wir auch klären!

Ich möchte eben nur nicht, dass da nochmal eine Klage an sie kommt, und das sollte ja eigentlich nicht passieren, da wir ja immer noch über die selbe Sache "vehandeln"...


Also, ich versuche jetzt am Montag mal einen Termin bei einem Anwalt zu bekommen.
Habt ihr da besondere Erfahrungen in Krefeld?
Und muss die Versicherung auch den Anwalt zahlen?

Haben nämlich gerade das (zusätzliche und nervige) Problem, dass ich mich mit meinem Arbeitgeber vor Gericht auseinandersetzen muss, und ich cleverchen habe keine Rechtschutz! JUHU! :mad::eek:

Dankeeee
 
Hallo,

das ist hart, was da auch euch zukommt - auch noch der Fall mit dem Arbeitgeber ...

Aber: Je eher ihr euch bewusst macht, was für schlimme Folgen es haben kann, hier keine hieb- und stichfesten "Beweise" zusammenzutragen (wie Isländer euch schon geraten hat), desto eher werdet ihr euch aufmachen, alle Unterlagen zusammen zu bekommen.

Deshalb: findet heraus, welchen Namen die Klinik hat, von der der Bericht noch fehlt und fordert ihn an! Lasst euch von den Krankenhäusern nicht nur den Entlassungsbericht, sondern auch Kopien von der Krankenakte machen! Holt euch Zweit- und Drittmeinungen von Fachleuten ein! Lasst euch nicht abspeisen! Und - auch wenn es bitter ist: Es kann sein, dass er noch eine Spur weniger gut behandelt wird, weil er Ausländer ist - muss nicht sein, kann aber. Deshalb versuche, bei allen Arztbesuchen dabei zu sein und mache von jedem Gespräch/Arztbesuch ein Gedächtnisprotokoll, damit du später was hast zum Nachschlagen!

Es ist wirklich sinnvoll, sich so schnell wie möglich einen guten Anwalt zu nehmen (hört euch gründlich um!), denn nur ein Anwalt bekommt die Kopie der Polizeiakte, die vom Unfall angefertigt wurde. Und es ist schon wichtig, zu wissen, was da drin steht!

Den Anwalt muss die gegnerische Versicherung bezahlen, ebenso alle Auslagen wie Fahrtkosten (Fahrscheine aufheben bzw. immer die gefahrenen Kilometer aufschreiben), Praxisgebühr, Zuzahlungen zu Medikamenten, Krankengymnastik, Parkscheine, die ihr für Arztbesuche lösen musstet usw. Hebt euch das alles bitte sorgfältig auf bzw. macht euch auch eine Tabelle dafür.

Ich wünsche euch alles Gute. Und wenn eure Freundin wirklich eine Freundin ist, wird sie verstehen, dass ihr eure Schäden beglichen wissen wollt. Sie selbst wird nicht mehr deshalb angegangen werden, sondern die ganze Angelegenheit wird nun zwischen euch bzw. eurem Anwalt und der Versicherung abgewickelt.

Viele Grüße, Rudinchen
 
Grüß dich, Nase 7985,

Die Lage ist nicht so gefährlich. Das Problem geht an Deiner Freundin weitgehend vorbei:


01
Du musst zunächst einen Unterschied machen zwischen dem Strafrecht und dem Zivilrecht.

(a)
Im Strafrecht geht es um folgende Frage: Muss der Staat jemanden bestrafen (z.B. mit Geldstrafe, Führerscheinentzug oder Gefängnis) weil er sich so verhalten hat, das ist unsere staatliche Gemeinschaft nicht ertragen kann?
Offenbar hat es ein Verfahren gegeben, das zu einer Verwarnung, einem Bußgeld, einem Strafbefehl oder gar zu einer Strafverhandlung geführt hat. Was auch immer dabei herausgekommen ist: Dieser Abschnitt ist erledigt. Das habt ihr hinter Euch. Das gilt auch für die Freundin. Allerdings:Ddie Erledigung des staatlichen Strafanspruches hat nichts (jedenfalls im Prinzip) mit Eueren Schadensersatzansprüchen zu tun.


(b)
Eure Schadensersatzansprüche gehören zum Zivilrecht. Geht es nicht darum, ob die Freundin irgendwie bestraft werden muss. Da geht es nur darum, wer wie viel Schadensersatz leisten. Jetzt bitte nicht erschrecken:


(02)
(a)
Im Verhältnis zwischen Euch und dem Unfallverursacher gilt:

Für einen verschuldeten Autounfall haften:
die Freundin als Fahrerin
Der oder die Halterin des Autos. Das ist die Person, auf die das Auto zugelassen ist.
Die Kraft-Haftpflichtversicherung des Autos.

Alle drei schulden der verletzten Person Schadensersatz. Jeder der drei schuldet den vollen Betrag. Zeit einer der drei, entlastet er auch die beiden anderen damit. Das nennt man „Gesamtschuld“.


(b)
Das klingt jetzt so, als hätte Eure Freundin wieder den Kopf in der Schlinge.

Das ist aber nicht so, jedenfalls im Ergebnis nicht. Denn es gibt auch noch den so genannten „Gesamtschuldnerausgleich“.Das ist der nächste Schritt. Er regelt das Verhältnis zwischen Fahrer, Halter und der Versicherung. Und da kommt die große Erleichterung für Eure Freundin: die Versicherung ist nämlich verpflichtet, Eure Freundin vollständig von der Haftung freizustellen. Das bedeutet, dass die Freundin im Ergebnis nichts für den Schadensersatz bezahlen muss.

Nehmen wir einmal an, Ihr verklagt Eure Freundin und die Versicherung: Nehmen wir an, Eure Freundin und die Versicherung werden als Gesamtschuldner verurteilt, 100.000 € an Euch zu bezahlen. Dann ist es die Aufgabe der Versicherung, die 100.000 € zu bezahlen. Dabei bleibt es dann auch. Die Versicherung kannauch nicht auf die Freundin zu gehen und um Erstattung (Regress) eines Teiles dieser Kosten zu verlangen.

Das bedeutet im Ergebnis: der Kelch geht an Euerer Freundin vorbei.

(c)
Von dieser Regel (kein Regress gegen den Verischerungsnehmer und seinen Fahrer) gibt es einige seltene Ausnahmen. Der häufigste Fall ist der, dass jemand betrunken Auto gefahren ist und damit einen Unfall gebaut hat. Wir betrunken einen Autounfall baut ist, muss sich selbst am Schadensersatz beteiligen das ist aber gedeckelt, ich glaube auf höchstens 10.000 €.
Alle anderen Fällen sind echte Rarität das sind die Fälle, in denen der Unfallfahrer sich weigert, seine Versicherung einzuschalten. Das lassen wir jetzt einmal weg, das sind so kuriose Ausnahmen, dass sie im wirklichen Leben kaum einmal vorkommen.So z.B. bei Weigerung des Verischerten, den Fall der Versicherung zu melden und so "blödes Zeug".


04
Ich Euerer Stelle würde ich jetzt in diesen Beitrag aus dem Forum Einfach Freundin zeigen. Dann schläft auch Eure Freundin wieder ruhig.


ISLÄNDER
 
Grüß Dich nochmal, Nase 7985,

ich hab gerade übersehen: Die Frage: Wer zahlt den Anwalt?

(a) Anwaltskosten gehören zum SChaden, den der zahlt, der am Unfall schuld ist.

(b) Trotzdem: SChau doch mal nach, ob Du eine Rechtsschutzverischerung hast. Denn: Wer klagen muss, der hat einen Haufen Kosten vorzuschießen. Gericht - Zeugen- Sachverständige, auch der Anwalt kann einen Vorschuss verlangen. Das übernimmt, falls vorhanden, die Rechtsschutzverischerung.

ISLÄNDER
 
Sooo, hallihallo zusammen!

Wir haben jetzt mal der Versicherung geschrieben, und einen RA kontaktiert, allerdings sagte man uns dort, dass wir die Kosten selber tragen müssen, wenn die Versicherung nicht in Verzug gerät.
Da wir aber natürlich nicht in die Zukunft schauen können, habe ich echt Angst, dass wir dann die Anwaltskosten zahlen müssen.
Alleine die Beratung, wurde mir gerade gesagt, kostet 190€ plus MwSt.

Das können wir uns echt nicht leisten.
Und ohne Rechtschutz können wir das eh vergessen.
Es gibt natürlich auch leider keine Rechtschutz, die sofort für uns einsteht wenn wir eintreten...

Vielleicht können wir ja hier aufgrund eurer zahlreichen Erfahrungen versuchen, dass irgendwie so zu klären.
Dafür schreibe ich euch einfach mal die Emails auf, die ich der Versicherung geschrieben habe, und deren Antwort:


Meine:
Sehr geehrte Frau XXX,

hiermit teilen wir Ihnen mit, dass wir die von Herrn XXX angebotene Restentschädigung ohne Vorbehalt in Höhe von 10.000€ NICHT annehmen werden.

Vielmehr erwarten wir eine Kostenübernahme in Zukunft bei unfallbedingten Schäden, wie zB. eventuell auftretende Gelenkarthrose im Kiefergelenk, Zahnkronen, Gehörgang etc.

Da Folgeschäden nicht absehbar sind, möchten wir Ihr Angebot, welches sich hauptsächlich auf die Zähne bezieht somit nicht annehmen.

Herr XXX bot uns 10.000€ an.
In dieser Summe seien sowohl Schmerzensgeld als auch die absehbaren Zahnkosten lt. Zahnarzt, von ca.3500€ enthalten, die wir dann auf Seite legen müssten.

Abzüglich dieser Summe blieben 6500€ Schmerzensgeld, welches noch fällig wäre.

Dieses dürfen Sie auf das Ihnen bekannte Konto überweisen.
Zur weiteren Prüfung übergeben wir die uns vorliegenden Unterlagen an unseren Anwalt weiter.

Mit freundlichem Gruß,



Antwort von der Versicherung:


Sehr geehrte Frau XXX,

vielen Dank für Ihre Email. Der von uns angebotene Betrag ist nicht so teilbar in Schmerzensgeld und Behandlungskosten wie von Ihnen aufgeführt. In diesem von uns angebotenen Betrag ist auch ein Zukunftsrisiko mit enthalten.

Wir geben weiter zu bedenken, dass mögliche Behandlungskosten in der Zukunft die heute schon im Abfindungsbetrag enthalten sind ja entsprechend angelegt und verzinst werden.

Auch waren Sie und Ihr Mann bei unserem Versicherungsnehmer Insasse und wurden insoweit von "keinem Fremden" geschädigt. Falls Sie hier weitere Fragen haben sollten, so dürfen Sie uns gerne dazu anrufen, dies lässt sich telefonisch besser erklären.

Wir haben daher nunmehr zwei Möglichkeiten:

a) wie schon vorgeschlagen doch die vorbehaltlose Abfindung mit restlichen EUR 10.000,00

oder

b) Abfindung mit materiellem Vorbehalt, das heißt restliche EUR 4.000,00. Materieller Vorbehalt heißt, dass zukünftige etwaige unfallbedingte Behandlungskosten, die nicht vom Sozialversicherungsträger getragen werden, offen bleiben.

Hier weisen wir zum einen daraufhin, dass der Sozialversicherungsträger auch künftig vorleistungspflichtig bleibt und von uns lediglich den Anteil zu übernehmen wäre, der vom Sozialversicherungsträger nicht gezahlt wird und zum anderen, dass Ihr Mann bezüglich der Unfallbedingtheit nachweispflichtig ist und bleibt. Falls Sie hier ebensfalls Fragen haben, bitten wir darum sich mit uns telefonisch in Verbindung zu setzen.

Je nachdem für welche Variante Sie (Ihr Mann) sich entscheiden bitten wir -falls vorbehaltlos- um Rückgabe der bereits überlassenen Abfindungserklärung - ausgefüllt und unterschrieben.

Falls Sie (Ihr Mann) sich für die andere Variante mit Vorbehalt entscheiden, so bitten wir um entsprechende Nachricht, damit wir Ihnen eine abgeänderte Abfindungserklärung zukommen lassen können. Bitte teilen Sie uns dann hierzu auch mit, ob Sie die MÖglichkeit haben selbst zu drucken, dann fügen wir dieses Formular der Email an als PDF-Datei.

Als Termin für eine Antwort haben wir uns den 12.04.2013 vorgemerkt.





Was haltet Ihr hiervon?

LG und Danke im Voraus!
 
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