Hallo naschosan,
ich bin medizinischer Laie und kann mir nicht vorstellen, wie man sich bei einem Unfall zweimal die – gleiche – Schulter ausrenken kann.
Grundsätzlich: Für aus- und wieder eingerenkte Gelenke gibt es von der PUV nix, auch nicht für instabile Gelenke. Nur wenn das instabile Schultergelenk die Funktionsfähigkeit des Armes beeinträchtigt hast Du Ansprüche.
Was steht denn in dem Abschlussgutachten?
Hattest Du den ersten Unfall der Versicherung fristgerecht gemeldet?
Gruß
Luise