Hallo,
vorab vielen Dank für dieses interessante Forum.
Ich hatte vor Wochenfrist einen Verkehrsunfall (keine Personenschäden), wo mir die Vorfahrt genommen wurde.
Nach Notreperatur konnte ich zurück zum Heimatort. Dort habe ich das Auto in eine Werkstatt geschafft und es wurde von einem, von mir benannten gutachter, begutachtet bzw. es wurde ein Gutachten erstellt, was ja bei meiner Nichtschuld, die gegnerische Versicherung bezahlt.
Nun will diese Versicherung heute einen Gutachter zum Autohaus schicken, der das Auto begutachten soll.
Ist sowas üblich? (Schadenhöhe so ca. 1.500 bis maximal 2.000 Euro)
Wer zahlt den zweiten Gutachter? Kann die Versich. sagen, ihren Gutachter haben wir nicht bestellt/genhemigt, den zahlen wir nicht ?
Ich hoffe ihr könnt mir etwas weiterhelfen?
Vorab vielen Dank und schönes Wochenende
vorab vielen Dank für dieses interessante Forum.
Ich hatte vor Wochenfrist einen Verkehrsunfall (keine Personenschäden), wo mir die Vorfahrt genommen wurde.
Nach Notreperatur konnte ich zurück zum Heimatort. Dort habe ich das Auto in eine Werkstatt geschafft und es wurde von einem, von mir benannten gutachter, begutachtet bzw. es wurde ein Gutachten erstellt, was ja bei meiner Nichtschuld, die gegnerische Versicherung bezahlt.
Nun will diese Versicherung heute einen Gutachter zum Autohaus schicken, der das Auto begutachten soll.
Ist sowas üblich? (Schadenhöhe so ca. 1.500 bis maximal 2.000 Euro)
Wer zahlt den zweiten Gutachter? Kann die Versich. sagen, ihren Gutachter haben wir nicht bestellt/genhemigt, den zahlen wir nicht ?
Ich hoffe ihr könnt mir etwas weiterhelfen?
Vorab vielen Dank und schönes Wochenende