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2 Gutachter ?

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Marzl

Nutzer
Registriert seit
16 Mai 2008
Beiträge
3
Hallo,

vorab vielen Dank für dieses interessante Forum.
Ich hatte vor Wochenfrist einen Verkehrsunfall (keine Personenschäden), wo mir die Vorfahrt genommen wurde.
Nach Notreperatur konnte ich zurück zum Heimatort. Dort habe ich das Auto in eine Werkstatt geschafft und es wurde von einem, von mir benannten gutachter, begutachtet bzw. es wurde ein Gutachten erstellt, was ja bei meiner Nichtschuld, die gegnerische Versicherung bezahlt.
Nun will diese Versicherung heute einen Gutachter zum Autohaus schicken, der das Auto begutachten soll.
Ist sowas üblich? (Schadenhöhe so ca. 1.500 bis maximal 2.000 Euro)
Wer zahlt den zweiten Gutachter? Kann die Versich. sagen, ihren Gutachter haben wir nicht bestellt/genhemigt, den zahlen wir nicht ?

Ich hoffe ihr könnt mir etwas weiterhelfen?
Vorab vielen Dank und schönes Wochenende
 
Hallo Marzl.

allg. hier http://board.gulli.com/thread/991637-autoschaden-wurde-reguliert-aber-/

dein Gutachter kann dir deine frage erklären, im übrigen arbeiten alle Gutachter mit dem gleichen EDV-Progamm zur Schadenshöhe, differenzen wesentlicher art tauchen nicht mehr auf.
Allerdings bei versicherungs betrügern (versicherungen haben zugang auf die datenbank aller versicherungen ) wird durch nachbegutachtung schon intensiver nachgegangen.

Zahlen tut die Versicherung das gutachten,es bleibt auch dir vorbehalten welchen eidlich best. Gutachter du aufgesucht hattest.

Wichtig wäre noch die frage des restwertes, die antwort fehlt bei deinen ausführungen.

vg natascha
 
Vielen dank für deine schnelle antwort @natascha.
die genaue schadenhöhe bzw. restwert kann ich derzeit gar nicht beziffern.
mir ging es nur um den fakt, dass ich mir schon nen gutachter gesucht hatte und die versicherung jetzt ihren hinschickt. das hat mich verwundert.
 
Hallo Mazl, mehr erfährst du ja heute, im übrigen würde ich mir keine sorgen machen, bei versicherungen ist verwunderung ohnehin bestandteil des vertrages .
Geniese das wochenende ,und vieleicht kannste dem gutachter heute noch einige euros für entgangenen leihwagen in rechnung stellen grins.

vg natascha
 
Hallo marzl,

laut http://www.captain-huk.de werden seitens der Versicherer immer häufiger Unternehmen wie ControlExpert oder EUCON check-it eingesetzt, die die eingereichten Gutachten bzgl. der Preise überprüfen und ggf versuchen zu kürzen. Nachlesen kannst du diverse Beiträge unter
http://www.captain-huk.de/Kategorie/control-expert/ und
http://www.captain-huk.de/Kategorie/eucon/

Der von dir eingeschaltete Sachverständige sollte dich aber bei versuchten Kürzungen unterstützen.

Gruß
Joker
 
Vielen Dank
Eine Frage habe ich nun abschließend.
hatte für Freitag einen Termin in der Werkstatt.
Da hab ich das Auto auch hingebracht. Außerdem kam da auch gleich noch der Gutachter der Versicherung.
jetzt hat die Versicherung erst gestern die Reperaturfreigabe erteilt.
Das Auto steht aber seit Freitag in der Werkstatt (wäre nach Notreperatur fahrbereit gewesen). Bekommt man den nutzungsausfall nun erst aber dem tag der Freigabe oder ab dem tatsächlichen Werkstatttermin?
 
Hallo Mazl

fahrbereit kein nutzungsausfall,und warum hast du deine werkstatt und den gutachter nicht gleich daraufhin angesprochen,erscheinte doch logisch?

Nutzungsausfall gibt es nur für die zeit der nichtnutzung, sprich zeit in der werstatt zur rep. und das war gestern.

vg natascha
 
...und so gelangt man in die Finger des berühmten Schadensmanagement.....es besteht primär KEIN Nachbesichtigungsrecht der Schädigerversicherung, außer bei einem Betrugsverdacht, der dann aber präzise formuliert werden muss.
Ansonsten gibts nix zu gucken !
Es würde mich keineswegs wundern wenn bei deinem Falle sich eine Kürzung einstellen würde.....
(Man möge meinen Ton nachsichtig betrachten aber bei sowas geht mir einfach "der Hut hoch"...)
Gruss Torfi....

P.S.: WAS steht einem Geschädigten (unter anderem) zu?

-freie Wahl eines Sachverständigen
-freie Wahl der Werkstatt
-Nutzungsausfall oder
-Mietwagen
-evtl. sogenannte merkantile Wertmiderung (je nach Alter und Laufleistung..)
-freie Wahl eines Verkehrsrechtsanwaltes (bei Teilschuld anteilig Kosten,ansonsten kostenlos, auch ohne eigene RSV...)
 
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