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1 Jahr nach Reitunfall Schwindel: Rippenserie, Lunge, Querfortsätze, Sprunggelenk

Hallo zusammen,

mittlerweile war ich im MRT, HWS und Schädel sind weiter unauffällig, von der Bandscheibenvorwölbung an C5/6 mal abgesehen. Die soll aber immer noch harmlos sein. Also im Prinzip alles so, wie ich es mir schon gedacht hatte. Beschwerden die einschränken, aber Handlungsbedarf besteht nicht.
Nach Einrenken, Akupunktur und 3x Massage (natürlich selbst organisiert und bezahlt) bin ich aktuell wieder fast beschwerdefrei, allerdings auch in der dritten Woche krankgeschrieben, wie es unter Belastung ist, weiß ich also nicht. Morgen muss ich noch zum Orthopäden und ansonsten gehe ich nächste Woche wohl wieder normal arbeiten.
 
Hallo,

bezüglich der Tierhalterhaftung empfehle ich einen Blick in 833 BGB.
Satz 2 schränkt zwar die Haftung für 'gewerbliche Tierhalter' ein, allerdings sprechen wir hier von vermutetem Verschulden -> der Halter muss beweisen dass er die nötige Sorgfalt beachtet hat.

Du solltest also durchaus mögliche Schadenersatzansprüche prüfen lassen.. neben dem klassischen Erwerbsschaden (du konntest und kannst ggf nicht mehr arbeiten) kommen nämlich auch der Haushaltsführungsschaden, Schmerzensgeld, vermehrte Bedürfnisse sowie sonstige Leistungen (bspw Hilfsmittel, Umbau etc) in Betracht.

Dass er keine Tierhalterhaftpflichtversicherung - die im übrigen nebem berechtigten Ansprüchen bezahlt und analog PHV im Rahmen des passiven Rechtsschutzes auch seine Haftung geprüft und ggf abgewehrt hätte - ist zu bedauern, jedoch definitiv nicht dein Problem.
Er ist Halter, hat einen Schaden verursacht une sofern er sich nicht exkulpieren kann, so hat er die Konsequenzen zu tragen.

Allein sein Versuch den Bericht zu schönen (dein Pferd statt sein Pferd) lässt charakterlich tief blicken...
 
Hallo Xeronas,

danke für deine Infos, sehr interessant.
Du hast natürlich Recht, mein einziges Problem war, dass ich ihm nicht schaden wollte und diese Manipulationsversuche noch im Krankenhaus, habe ich als Kurzschlussreaktion eingeordnet. Wenn man es von außen betrachtet, sind einige Dinge allerdings sehr fragwürdig gelaufen und ich hätte wahrscheinlich besser anders reagiert.


Generell bin ich nun eh frustriert. Mein Orthopäde und Unfallchirurg hat die Behandlung für beendet erklärt. Die Brüche sind schließlich gut verheilt und ein Jahr nach dem Unfall ist um. Wegen meinen Problemen soll ich ins Fitnessstudio gehen und Muskelaufbau betreiben. Ich kriege weder Physio (obwohl vom Arzt aus dem Krankenhaus, der das CT angeordnet hat, empfohlen), noch irgendwelche Bescheinigungen für die Arbeit (da es nach einem Jahr angeblich keine gesicherte Begründung gibt, falls Krankenkasse oder Arbeitgeber nachfragen). Bedeutet für mich, dass man mich auf der Arbeit wieder für alles einsetzen kann und ich unter Umständen ein echtes Problem bekomme.

Vielleicht bilde ich mir auch alles nur ein, meine Psyche ist Schuld oder ich stelle mich einfach nur an.

Da kommen dann irgendwann Gedanken auf, wie "Wär doch bloß was schief zusammengewachsen, dann würde man vielleicht ernst genommen werden"... Und dabei sollten einen gute Bilder freuen.

Tja, keine Ahnung, was ich nun mache.
 
Hallo Jina,

nachdem mein Steckenpferd eher im Versicherungsrecht denn im medizinischen Bereich liegt, kann ich dir lediglich hierzu Hilfestellung anbieten.
Ich vermag es zwar Unfallverletzungen in deren "Schwere" bezogen auf die versicherungsfachlicher Bedeutung zu beurteilen -> Invaliditätsgrade. Aussagen zu Heilungsverlauf/Heilungschancen u. ä. medizinischen Fragestellung möchte ich mir aber nicht anmaßen.

Hast du die Möglichkeit deine Versicherungsbedingungen hier einmal hochzuladen oder mir via PM zukommen zu lassen?
Gerne schaue ich einmal ob und welche Leistungen du noch geltend machen kannst. Eine Unfallversicherung ist im Zweifel weitaus mehr als nur eine Invaliditätsleistung.

Wichtig wäre auch, wann genau der Unfall sich ereignet hat, wann er gemeldet hat und ob und wann du den Eintritt einer Invalidität bereits geltend gemacht hast.
Bitte sehe es mir nach, dass ich den anderen Thread noch nicht gänzlich gelesen habe.

Bezüglich der Haftpflicht schreibst du, dass zum Unfallzeitpunkt kein V-Schutz bestand, da die Beiträge unbezahlt seien.
Hier verweise ich auf §38 VVG:
Eine Leistung ist gem. §38, Abs 2 ist nur dann ausgeschlossen, wenn sich der Unfall nach Fristablauf der Zahlungsfrist gem. §38, Abs 1 VVG ereignet hat.
Hast du dies verbindlich geklärt? Oder war es ggf. nur eine Schutzbehauptung des Pferdehalters?
Nur weil er einmal vergessen hat zu zahlen, erlischt nicht per sofort die Leistung. Er muss auch die - meist mehr als ausreichend bemessene - Zahlungsfrist verstreichen lassen.

Gruß
 
Hallo Xeronas,

du hast nicht genug Beiträge, um dir eine PM zu schicken (glaube, man braucht 25).

Der Rittführer war definitiv nicht versichert, er hatte einen entsprechenden Brief von der Versicherung zu Hause vorliegen. Er muss also tatsächlich mehrere Beträge nicht bezahlt haben.

Der Unfall hat sich im Oktober 2018 ereignet, den Unfallbogen habe ich ausgefüllt, als ich wieder zu Hause war. Der liegt der Versicherung also seit Anfang November 2018 vor. Ich habe von der Versicherung ein halbes Jahr später einen niedrigen fünfstelligen Betrag erhalten, da ich vom Arzt für diese Zeit Einschränkungen bescheinigt bekommen habe. In dem von meinem Arzt ausgefüllten Schreiben stand drin, dass ein Jahr nach dem Unfall ein Gutachten erstellt werden soll, um ggf. eine dauerhafte Invalidität festzustellen.

Beim Gutachter war ich diesen Monat und das Gutachten liegt mir seit Freitag vor. Der Gutachter sieht meine Einschränkungen als glaubwürdig an, sie sind für ihn aber nicht schwer genug, als dass die Versicherung etwas zahlen müsste. Ich kriege also tatsächlich 0 Prozent auf irgendwas. Dazu weist das Gutachten einige Fehler auf (angeblich bin ich seit März wieder voll arbeitsfähig, das verletzte Sprunggelenk hat nichts mit dem Unfall zu tun, dafür habe ich nun kaputte Knie, der Schwindel wurde natürlich gar nicht mit aufgenommen, weil nicht bewiesen ist, dass er eine Unfallfolge ist). Nachdem ich hier im Vorfeld einiges gelesen habe, hatte ich mir auch nicht viel versprochen, dass nun tatsächlich gar nichts rauskommt, finde ich allerdings heftig. Beispiel: nichts auf der Schulter tragen zu können, sehe ich schon als Einschränkung, ich kann ja nichtmal einen Rucksack benutzen.
Also wird von meiner Seite aus Widerspruch eingelegt werden.

Der Schwindel ist unter Belastung auch wieder stärker geworden. Normalerweise müsste ich mich weiter krankschreiben lassen, habe aber mit meinem Chef gesprochen und die Erlaubnis bekommen, draußen nur in Begleitung unterwegs zu sein. Wie ich da weiter vorgehe, weiß ich noch nicht. Ein Arztbesuch steht noch aus.
 
Guten Morgen Jina,

oha, da kommen Erinnerungen hoch! Warst du mal in einer WS Chirurgie? Ich habe von ohne Einschränkung bis zu einem V.a. Chronische Entzündung des ZNS einige Diagnosen auf den selben Symptomen.

Hast du die Möglichkeit dich mal in einer Uniklinik anschauen zu lassen? Ich habe in meiner Schulter z.B. eine Skapuladyskinesie und selbst die Stuttgarter Sportklinik musste für eine Diagnose zweimal Bilder machen lassen.

Gerade Ws ist ein heikles Thema und wenige Ärztte haben Ahnung! Ist leider so.


MfG


GSXR
 
Hallo GSXR,

ich war in einer WS-Sprechstunde (allerdings bevor der Schwindel so akut war). Der dortige Arzt hat ein CT der BWS veranlasst, auf dem allerdings nichts zu sehen war (Brüche sind gut verheilt). Er hatte meine Beschwerden allerdings ernst genommen und meinte, dass ein CT nur die halbe Wahrheit ist, da man darauf nicht alles sieht (Muskulatur, Bänder,...) und wollte auch eine Weiterbehandlung (Bewegungsanalyse mit einem Physiotherapeuten), nur hat mein Unfallchirurg das komplett abgeblockt.

Ich war heute nochmal beim Hausarzt und habe eine Überweisung zum Neurochirurgen verlangt und auch bekommen (den kennt eine Bekannte von mir und er will nochmal alles durchchecken). Da liegt ein bisschen meine Hoffnung drin. Zumindest den Schwindel würde ich schon gerne wieder los werden, da der doch massiv einschränkt und ich mich auch einfach schlecht fühle.

VG
Jina
 
Achtung Schwindel ist vorab beim HNO Arzt abzuklären, Frenzelbrille Rommberg Fall nach hinten.

Ich komme aktuell aus der Neurologie SEP und MEP test.


MfG

Daniel
 
Hallo,

ich war bereits beim HNO, der hat nichts festgestellt und meinte, dass es kein Problem ist, was ihn betrifft.

VG
 
Ja, ich hatte auch die Brille auf. Fand schon, dass der gründlich war (mit Hörtest, Vibrationsplatte etc.).
 
Aktuell ist der Schwindel wieder schlimmer, nachdem es ein paar Tage ganz ok war. Zwischendurch nun sogar in Kombination mit Übelkeit. Seit dem Duschen gestern habe ich starke Nackenschmerzen. Hoffe aber, dass ich mich einfach falsch bewegt habe und dabei vielleicht was gereizt wurde. Behandel den Nacken nun mit Wärme und bin bis Ende nächster Woche krankgeschrieben. Damit kratze ich schon wieder am Krankengeld.

Der Hausarzt hat auf meinen Hinweis nochmal Blut abgenommen, diesmal mit Test auf Borreliose, Vitamine und Schilddrüse. Vielleicht ist es ja doch was leicht lösbares.

Der Neurochirurg hat ein MRT der BWS angeordnet, Termin ist erst Mitte Januar. Außerdem soll ich zum Neurologen, Termin versuche ich noch zu bekommen, ist aber sehr schwer und wird dauern. Zur Not soll ich ins Schwindelzentrum Essen (dortige Wartezeit bis zu einem Jahr). Eine psychische Ursache steht nun auch im Raum (war klar, dass das irgendwann kommt).

Der zweite Gutachter schlägt für den Rücken 3-5% vor. Das ist schonmal mehr als gar nichts. Er schreibt, dass der erste Gutachter zu oberflächlich geguckt hat. Wenn ich das nicht annehme, könnte ich also nochmal eine ausführliche Analyse bekommen. Was ich mache, weiß ich noch nicht.

Das Sprunggelenk wird nicht als Verletzung anerkannt, weil es im Krankenhausbericht nicht erwähnt wird. Ich hatte es dort angesprochen, es hat sich aber keiner angeguckt, woraufhin ich es dabei belassen habe, weil da eh so viel schief lief und ich mit Schmerzmitteln vollgestopft und wenig Beweglichkeit andere Sorgen hatte. Angeschaut wurde es sich dann einen Tag nach der Entlassung ambulant beim Unfallchirurg. Scheinbar reicht denen das aber nicht.
 
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