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§109 gutachten eigener arzt möglich?

hallo pussi, hallo joker,
also auch beim 109er werden die fragen vom gericht gestellt, egal ob ich oder meine rs zahlt oder nicht? dann können die ja wieder sachen fragen die eigentlich gar nicht thema sind und alles geht wieder dran vorbei :mad:
 
hallo, bln

du , bzw. deine anwältin sollte nicht nur auf die fragestellung achten, sondern ganz besonders, ob der gutachter auch die nötige fachliche kompetenz besitzt.

du selber kannst da gar nicht eingreifen.

was glaubst du, was telefonisch oder auf dem golfplatz alles so abgeht?

mfg
pussi
 
hallo pussi,

ja das glaube ich gern :D oder auf einem kongreß, da trifft man ja den oder den! seit seinem letzten konreß ist unser neurologe etwas nun ich würde mal reserviert sagen :rolleyes: !

ansonsten weiß ich nicht für welche fachrichtung man sich den bei einer vielzahl an folgeschäden und ursächlicher ärztefehler halten muß

neurologe
psychologe
orthopäde
internist

dann die gesundheitlichen beeinträchtigungen die vorher schon da waren sich nur verschlechtert haben :cool:

pulmologe
neurologe
hno

ja ich habe die auswahl, wenn nehmen? es steht ja mitlerweile fest das ich behindert bin, war ich vorher ja auch! sie haben auch die höhe angehoben nach unterlassungsklage und nach gericht habe ich nun auch ein g jedoch hilft mir das alles rein nichts, da ich einen parkplatz brauche und den erst mit ag erhalte und nur wenn es dann die parksituation - aussage lageweso - auch zulässt :D !

zusätzlich mauert das lageweso zu meinem laut richter zu stellenden antrag auf b der mir ja nun dann schon längst zustände seit noch nicht ganz 6 monaten, aber bald und dann ist mal wieder eine unterlassungsklage fällig, den das neue gesetzt trifft nur auf neue fälle, ich habe immer noch die 6-monats-frist, auch als schwerstbehinderter ;) !

also ob der gutachter dann die nötige fachliche kompetenz besitzt, ich weiß es nicht, er kann sich ja nicht überall auskennen und gerade das wo sie sich nicht auskennen dazu schreiben sie ja sehr gern!

lg erstmal wieder, von schon ruhigeren
bln_ib

hallo pharao50,

leider ist meine hausärztin zur zeit in mutterschaftsurlaub und zwar noch 3 monate, leider den sie hat mit dem ganzen bisher so gar nichts zu tun gehabt und könnte vielleicht über alle bereiche ein urteil abgeben, weil sie auch spezialausbildungen hat und zu ihrer vertretung mag ich nicht gehen, sie ist sehr neu und ich weiß nicht ob sie kompetent ist

viele grüsse
bln_ib
 
Hallo an Alle,

wollte nur nochmal Bescheid geben, laut meiner Anwältin ist es in Berlin und Potsdam nicht ratsam einen eigenen Arzt zu beauftragen, bzw. einen den man kennt oder der einem schon mal geholfen hat.

Es muß hier ein fremder Arzt sein, der dann das 109er Gutachten erstellt, da man sich sonst gleich die Kosten sparen kann. Auch wenn die Rechtslage eigentlich etwas anderes sagt.

Habe jetzt einen Arzt empfohlen bekommen und auch angemeldet fürs Gutachten, wenn ich weiß ob auch ein Arzt angenommen wird der nicht auf der Gutachterliste der Gerichte, BGs oder ähnlichem steht.

viele Grüße
 
neue frage - da gutachter entfällt!

hallo alle zusammen,

so nun soll ja nun endlich mein 109er gutachten - also mein privatgutachten losgehen. leider hat der dem gericht bekannt gegebene gutachter nun einen schweren krankheitsfall und ist deswegen - wirklich - nicht in der lage das gutachten zu machen.

da mir das gericht nun ein und eine halbe woche zeit lässt - echt lang - einen neuen gutachter zu benennen hier nochmal die frage wie das bei euch so war, pharao hatte ja schon geschrieben das bei dir das mit dem hausarzt ging. mein anwaltsbüro meint jedoch es wär besser der gutachter sollte nichts wissen von meiner derzeitigen situation.

nun mal wieder die alte und auch neue frage:
wie siehts denn dann mit einem zwar bekannten aber vor dem unfall bereits verlassenen hausarzt - wegen umzug - aus? der kennt einen zwar aber das ist nun schon echt lange her und hat keine ahnung von der derzeitigen situation. ich habe auch schon da nachgefragt, bin mir aber etwas unsicher.

das gute es kommen ein paar sachen aufeinander

schmerztherapeut
osteopathie - also auch orthopädisch geschult

und eben ansonsten sehr guter allgemein-arzt, was ja für den großteil der anderen behinderungen notwendig ist.

also ich würde mich freuen wenn ihr mir nochmal etwas dazu schreiben könntet, da dieses gutachten sehr wichtig für mich ist. auch wenn es bestimmt dauert ehe das gericht dann den neuen gutachter zulässt.

danke und viele grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo, bln

sprich doch bt. erstmal mit deinem hausarzt.
frage ihn auch, wer ein solches "zusammenhangsgutachten" erstellen könnte und würde.

man nennt es auch (dank ariel) ein interdisziplinäres gutachten, was alle bereiche berücksichtigen würde.
d. h.
du brauchst mehrere ga - jeder spezialisiert auf seinem fachgebiet.
falls du einen anwalt hast kann die frist verlängert werden. (auch ohne anwalt).
viel glück
pussi
 
Hallo pussi,

danke für deine Antwort, meine alte Hausärztin hat mir heute mitgeteilt das sie es nicht machen darf da ich schon einmal bei ihr in Behandlung war :( und sie sich beim Gericht erkundigt hat. Sch...eibengleister

Fristverlängerung - sieht derzeit nicht so aus als ob ich diese erhalte, sie möchten es jetzt ganz schnell alles haben und hoffen glaube ich darauf das sich so schnell kein passender ga findet.

Ich habe heute dann nochmal jemanden empfohlen bekommen der
- Schmerztherapeut
- Facharzt für Physikalische und Rehabilitative Medizin
(Spezialgebiet Haltungsschäden WS Gelenkschmerz Arthrosen chronische Krankheiten etc)
ist.
Damit würde ja schonmal ein ganzer Teil abgedeckt werden.

Außerdem kommt er nicht aus der Horde der mich bisher begutachtenden Ärzte.

Nun habe ich gerade vorhin noch einen anderen genannt bekommen, weiß nun aber nicht da er mal in der Reha gearbeitet hat wo ich noch bin, ob ich den nehmen dürfte, da die das hier am Landessozialgericht sehr eng sehen. Habe nun die Auskunft "... der Arzt darf vorher nichts wissen, er darf sie nicht kennen ..." also weiß ich nicht ob sehen da schon mit hineinfällt oder eben nicht.

Da es aber mein letzter Weg ist hoffe ich mal nicht! *haarrauf*

Das mit dem Zusammenhangsgutachten werde ich nochmal erfragen - gute Idee, mal sehen obs das Gericht zulassen würde.

viele Grüße :cool:
 
Das 109er Gutachten darf auch vom EIGENEN Arzt erstellt werden! Voraussetzung ist lediglich, daß der eigene Arzt auch in der Lage ist, die formalen Anforderungen an ein solches Gutachten (z.B. die sog. Anamnese/Krankheitsgeschichte und die inhaltliche Auseinandersetzung mit den Vorgutachten) zu erfüllen.

Hierbei könnte es beim eigenen Arzt Probleme geben; insbesondere dann, wenn dieser zuvor gutachterlich noch nie tätig war. In diesem Zusammenhang sollte man wissen, daß viele Ärzte wegen des damit verbundenen Aufwandes es scheuen, gutachterlich für Sozialgerichte tätig zu werden.
 
Hallo Ishido,

sollte man meinen, wenn aber das Landessozialgericht ausdrücklich darauf hinweist, das es KEIN bekannter oder bisher behandelnder Arzt sein darf, kann ich das Gutachten schlecht am Gericht vorbei beim Hausarzt machen lassen. In der Lage wären einige sehr gute Ärzte dies zu schreiben. Nur das diese mich derzeit mit behandeln und das darf eben hier nicht sein.

Darauf wurde ich nochmal ausdrücklich hingewiesen.

Es ist einfach so wenn ich den GA dann einfach benenne und es kommt laut Aktenlage raus das ich ihn kenne wird er abgelehnt und ich habe mein provates Gutachten vergeigt oder sie lassen ihn zu zerpflügen es mir dann aber auf Grund der Tatsache das ich ein Vertrauensverhältnis zu diesem Arzt habe.
Ich habe ja schon von Pharao gehört das es bei ihm ging, warum hier nicht kann ich leider auch nicht sagen.

Mir ist bisher noch keiner der Ärzte begegnet die das GA nicht machen wollten, es sind die og. Hindernisse auf die ich und sie hingewiesen werden. Deswegen ja nun auch meine Bedenken zu dem zweiten mir genannten GA (og. war in meiner Reha als Arzt tätig - ich hatte aber nie mit ihm zu tun).

Kennt sich jemand hier im Raum Berlin-Brandenburg dazu aus?

viele Grüße
 
Der Hinweis des LSGs ist falsch. Die Vorschrift des § 109 SGG (Sozialgerichtsgesetz) soll dem Kläger gerade die Möglichkeit geben, einen Arzt seines Vertrauens als ergänzenden Gutachter in der Sache zu bestimmen. Das kann auch der behandelnde Arzt sein. Jeder Kommentar zum SGG müßte auf diese Möglichkeit hinweisen.

Ich hab derzeit als Anwalt ein Verfahren beim LSG Berlin-Brandenburg laufen, wo ich genau eine solche die Mandantin behandelnde Ärztin - vom Gericht unbeanstandet - genommen habe.
 
hallo, bln

gebe hier ishido recht.

bin aber kein anwalt. soweit mir in erinnerung ist, gibt es urteile darüber, glaube, vom bsg.

nochmals:
da du zahlst, bestimmst du auch die musik!
muss aber ein 109-er sein.
mfg
pussi
 
So, ich habs im orangenen Standard-Kommentar zum SGG vom Verlag C.H.Beck nun noch einmal nachrecherchiert: Es darf auch der behandelnde Arzt des Klägers für ein "109er Gutachten" ausgewählt werden.

Die einzige Einschränkung besteht darin, daß dieser Arzt im laufenden Verfahren noch nicht für eine Partei Stellung genommen haben soll. So heißt es sinngemäß in der Kommentierung zu § 118 SGG, in welchem es um die Ablehnung von Gutachtern wegen Befangenheit geht, vgl. § 118 Rdnr. 12k S. 763 in der 8.Auflage von 2008. Dies dürfte auch neben der von mir bereits angesprochenen Beachtung der formalen Anforderungen an ein Gutachten der einzige Grund für einen Ausschluß des eigenen Arztes sein. Die Tatsache, daß der eigene Arzt im laufenden Klage-/Berufungsverfahren bereits gerichtlicherseits angeforderte Befundberichte geliefert hat, kann für sich betrachtet, noch nicht dazu führen, daß der Arzt wegen Befangenheit abzulehnen wäre.

Ich hoffe, diese Infos reichen nun. Im Zweifel müßte der betreffende Anwalt die "richtigen Weichen" stellen und bei einer rechtlich unzulässigen Ablehnung des Arztes als Gutachters durch das Gericht "gegenhalten".
 
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