Wie ist der Umgang bei niedriger Bewertung durch Gerichtsgutachter im Widerspruch zum privaten Gutachten?

Helios

Erfahrenes Mitglied
Hallo an Alle,

bei mir wird/soll ein Zusatzgutachten zur Bewertung der Thrombosefolgen vom Gericht in Auftrag gegeben werden. :-)

In orthopädischer Bewertung wurde vor allem aufgezeigt im Schriftsatz, das der Gutachter vom Gericht
- keine vollständige klinische Diagnostik gemacht hat, weil die funktionelle Überprüfung fehlte, Enbeinstand, Treppensteigen, Kniebeuge usw. (Ich durfte 3
Schritte vor und zurück gehen und nehme 2 Unterarmgehstützen)
- er in der klinischen Diagnostik eindeutig Befunde feststellte, die er aber unterhalb der Empfehlung nach Schiltenwolf gewertet hat, ohne Fachliteratur und ohne Begründung warum er das getan hat.

Jetzt wurde schon in der Klageschrift ein privates orthopädisches Fachgutachten meinerseits über den RA eingebracht. Dies kommt zu einem deutlich höheren Beinwert und ist wissenschaftlich auch mit Fachliteratur belegt.

Das Gericht entschied jetzt, das im orthopädischem Bereich keine Nachbegutachtung oder ähnliches, also nichts, gemacht wird.

Weiß jemand,
- Welche Beweiskraft hat ein orthopädisches Gerichtsgutachten mit fehlender Literaturangabe?
- Kann sich das Gericht darauf in seinem Urteil stützen?
- Gibt es dazu eine Rechtsprechung OLG oder BGH?
- Wie ist mit dem Unterschied/Widerspruch der beiden Bewertungen in dem Gerichtsgutachten zum Privatgutachten umzugehen?
- Kann ein Obergutachten verlangt werden? Ich meine ich habe da so etwas gelesen gehabt, aber das kann ich auch durcheinander bringen. Kennt jemand falls das doch zutrifft eine Rechtsprechung dazu?

Viele Grüße
Helios
 
„Bei einander widersprechenden Gutachten ist die Einholung eines weiteren (Ober-)Gutachtens nicht zwingend: das Gericht kann sich in freier Beweiswürdigung einem der Gutachter anschließen, wenn es nach Ausschöpfung aller Aufklärungsmöglichkeiten dessen Gutachten für vollständig und überzeugend hält" Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht
Obergutachten wird gemacht bei zwei sich widersprechenden Gerichtssachverständigen.
Bei dir scheint es nur einen Sachverständigen auf dem Gebiet der Orthopädie zu geben. Auf welchem Gebiet soll das andere Zusatzgutachten sein. Vlt. widersprecht dann das Zusatzgutachten noch dem 1. Gutachten, sodass ein Obergutachten kommen muss,
 
Wurde das Zusatzgutachten eigentlich bei einer mündliche Verhandlung oder nur im schriftlichen Verfahren beschlossen?
 
Top. Die Entscheidung habe ich auch gefunden. Das gericht muss sich mit den diversen widersprechenden GA auseinandersetzen.
 
Hallo Zusammen,

Wurde das Zusatzgutachten eigentlich bei einer mündliche Verhandlung oder nur im schriftlichen Verfahren beschlossen?
Nach, bzw. am Ende der mündlichen Verhandlung (es wurde der orthopädische Gerichtsgutachter angehört) wurde ein Zusatzgutachten zur Begutachtung des postthrombotischen Syndroms abgelehnt. Daraufhin habe ich eine fachärztliche Stellungnahme von einem Gutachter/Arzt der das fachlich macht in Auftrag gegeben und diese wurde mit in den Schriftsatz aufgenommen. Daraufhin hat das Gericht jetzt ein Zusatzgutachten in Auftrag gegeben, tut sich aber schwer mit der Auswahl eines geeigneten Gutachters. Gerade ist ein Arzt der kardiologisch tätig ist in einer Klinik angefragt worden, weil die Ärztin, die fachlich geeignet gewesen wäre, abgesagt hat. Kann ich da jetzt wieder intervenieren, das das die falsche Fachrichtung ist?

@ HWS-Schaden, super, danke für das Urteil, das paßt. :-)

Viele Grüße
Helios
 
Ich habe ein ähnliches Problem, dass ich mich vom Gerichtssachverstänfigen habe über den Tisch ziehen lassen und jetzt ein Zusatzgutachten beantragt habe. Man kann bei Gericht anregen, dass der Sachverständige die Fachrichtung aus dem zu untersuchenden oder der Beweisfrage zugehörigem Fachgebiet haben muss. Grundsatz der Fachgleichen Begutachtung.
 
Hallo helios. Wenn 404 ZPO dem gericht kein ermessen bei der auswahl des Sachverständigen bezüglich der fachrichtung ist es übertragbar. Ich habe nur einen kommentar zu 404 zpo musilak es gibt aber noch weitere kommentare dazu in der bibliothek
 
Kommentar beck.de: Das Gericht muss anhand des Beweisthemas entscheiden, zu welchem Sachgebiet ein Gutachten einzuholen ist (OLG Koblenz, MDR 16, 463); sodann ist der Gutachter (ggf durch Anfrage bei der zuständigen IHK bzw Handwerkskammer) zu bestimmen, wobei das Gericht alle bekannten Erkenntnisquellen auszuschöpfen hat (BGH NJW 17, 2354). Das Gericht ist gehalten, sich solcher Gutachter zu bedienen, die auf dem einschlägigen Fachgebiet über die erforderliche Spezialausbildung u Erfahrung verfügen (BGH NJW 20, 691). Betrifft das Beweisthema mehrere Bereiche, können auch mehrere Gutachter bestimmt werden. Das Gericht ist darin frei, weitere Sachverständige zu benennen, Abs 1 S 3. Verstöße können nach § 295 geheilt werden, wenn das Gericht das zu begutachtende Fachgebiet bei der Auswahl des Sachverständigen verkennt, denn dann ist die Beweisfrage verkannt (BGH NJW 53, 659). Benennt das Gericht eine ungeeignete Person zum Sachverständigen, ist dies eine unrichtige Sachbehandlung, u die anfallenden Kosten können den Parteien nicht auferlegt werden, sondern sind niederzuschlagen (OLG Naumburg Urt v 1.8.13 – 1 U 107/12).
 
Hallo Hans101,

das klingt super, vor allem dies trifft momentan dann ja auch auf mich zu.
Das Gericht ist gehalten, sich solcher Gutachter zu bedienen, die auf dem einschlägigen Fachgebiet über die erforderliche Spezialausbildung u Erfahrung verfügen (BGH NJW 20, 691).

Der sachverständige hat zu prüfen ob der GA Auftrag in sein Fachgebiet fällt er also Fachkunde besitzt
Jaaa, aber, der Orthopädische gerichtliche Gutachter hat auch gemeint er könne mal eben so ein postthrombotisches Syndrom begutachten. Der hat einen Haufen Arztberichte und Diagnosen salopp ausgedrückt unter den Tisch fallen lassen und "seiner Auffassung, die er kundgetan hat war, man sähe ja nichts". Also hat die Patientin auch nichts." Das war dann mal ein Fachbeitrag! Wie gesagt, das LG ist diesem sogar gefolgt und erst mit dem Schriftsatz und einer fachärztlichen Stellungnahme gibt das Gericht jetzt ein Zusatzgutachten in Auftrag. Wahrscheinlich hätte er weniger Geld bekommen, wenn er von sich aus gesagt hätte, da braucht´s noch ein Zusatzgutachten. Nehme ich jedenfalls an.

Danke und viele Grüße
Helios
 
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