Grüß Dich, Marquise!
01
Es ist immer gut, wenn man mit seiner Umgebung Probleme anspricht. Wenn Du geschickt bist: Mache eine Stichwortzettel. Sprich es ruhig an, freundlich, mit Frage: "Wie lösen wir das Problem?", denn auch berechtigte Vorwürfe blockieren die anderen. Also hilft's nicht.
Wir müssen aus dem, Loch raus, auch brechtigte Vorwürfe helfen nicht.
02
Anworten wie: "Das ist nicht so anzuwenden" müssen hinterfragt werden. "Wieso denn nicht? An welchem Punkt scheitert das denn? Wo sit der wesentliche Unterschied?"
Eine Entscheidung des BGH bindet die anderen Gerichte nicht. aber in 99,9 % der Fälle folgen sie dem BGH. Darauf kommt es an.
03
Haushaltsführungsschaden: 400 Euro/Monat sollen in Ordnung sein, ja.....wie ist denn der zu dieser Beurteilung gekommen?
Machen wir mal eine erste Daumenpeilung, und zwar den Zustand jetzt. Diese Daumenpeilung erstetzt keine ordentliche Schätzung und Berechnung des Schadens. Sie kann nur liefern, in welcher Dimension wir angesiedelt sind.
Deine Behinderungen lassen darauf schließen, dass Du in Deinem Haushalt kaum noch etwas machen kannst. Ein bischen vielleicht: Aber die Kombination der Verletzungen tendiert recht deutlich auf eine MdH von 90 % ("MdH" = Minderung in der Fähigkeit, einen Haushalt zu führen). Du bist schlechter dran als ein Rollstuhlfahrer mit mittlerem Querschnitt, weil der eine Arm nicht recht funktioniert.
Weiter: Deine Wohnfläche ist für einen Single Durchschnitt. Ich setze jetzt einfach überall Durchschnittszahlen an: ein in jeder Hinsicht durchschnittlicher Single-Haushalt erzeugt in der Woche rd. 13,5 Std Arbeit. (Es könnte sein, dass es mehr Arbeit wird: Überall Laminat, aha, da saugt man 2 oder 3 Tage nicht, und schon fleigen die Staubwölkchen. Bei Teppichauslegeware sieht man nach 2 -3 TAgen nichts....).
Ausfall 90 %, fallen 12,15 Std/Woche aus. Macht im Jahr 633 Std. Ich habe keine Ahnung, wo Du wohnst, also nehme ich mal: "Ruhrgebietsnähe, aber nicht in einer Großstadt" Na ja - könnte 12,00 Euro netto ausmachen. Macht also im Monat rd. 633,00 Euro. Da ist das Thema "Hund" noch nicht mit drin. ACHTUNG: Das kann tüchtig nach oben oder nach unten abdriften! Man müsste sich den Haushalt ansehen und ihn dokumentieren. Wie kommt denn die Versicherung auf 450,00 Euro/M.?
04
Wenn ich Dir richtig verstehe, wurde das Auto angeschafft, weil Du nicht mehr radeln kannst. Dann ist dieser Erwerb eine Unfallfolge, um Deine Mobilität herzustellen. Dann muss die Versicherung das zahlen, was denn sonst? Zweifel? Wart' ab....das geht genauso wie das Thema "Wohnungsumbau"!
05
"Bad, keine Dusche, Treppen, Parkplatz": Ich nehme an, Du wohnst zur Miete.
(a)
Du weiß schon, dass Du vom Vermieter verlangen kannst, dass Du auf Deine Kosten die Wohnung behindertengerecht umbauen darfst Weil das in § 554 a BGB so steht?
(b)
Du weiß auch, die Dir der Versicherer das erstatten muss, weil Unfallfolge? Weil im Rahmen des mit Vernunft des Vertretbaren alle Folgen des Unfalles auszugleichen sind?
(c)
Deine Wohnung scheint kleine Zimmer zu haben. Das ist unpraktisch im Rollstuhl. Du brauchst dazu mehr Platz, z.B. in Bad und Toilette. Und das mit der Treppe...unmöglicher Zustand!
Wenn Du jetzt in eine Wohnung ziehst, die Deinen Problemen gerecht wird, dann müssen Umzug und die Mehrkosten vom Unfallverursacher getragen werden.
06
Sagt der in schwäbischer Sparsamkeit: "Zahle mer ned", dann prozessiere, so etwas ist durchsetzbar:
(a)
Da gibt es das Urteil des BGH in NZV 05/629:
(aa)
Was war da los?
Eine war Rollstuhlfahrerin, dafür musste der andere haften. Die Veletzte baute sich ihre Wohnung behindertengerecht um, die Versicherung zahlte das. Doch hatte sie schon vor dem Unfall eine Zweitwohnung oben in einer Burg: Für's Wochenende. Den Umbau der Zweitwohnung (!) zahlte der Gegner nicht: Das sei nicht notwendig. Schließlich habe man den Umbau der Wohnung bezahlt.
Der BGH verurteilte den Unfallverursacher zur Zahlung, aber wieso?
(ab)
Auf "Notwendig oder nicht" kommt es nach § 249 BGB gar nicht an. Ersetzt wird der Schaden nicht nur so weit, als es gilt, eine Not abzuwenden (= notwendig), sondern bis zur Grenze des unvernünftigen wird der "Zustand vorher" wieder hergestellt. Die Dame hatte vorher eine Zweitwohnung auf der Burg, dann hat sie nachher auch eine. Eine Zweitwohnung gilt in Deutschland nicht als sinnlose Prasserei. Deshalb ist das auch kein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht (des § 254 BGB)!
(b)
Ein anderer Schwerstverletzter, an dessen Schicksal wieder ein anderer schuld war, stand vor der Frage, ob er wegen der Unfallfolgen ins Heim muss. Er sagte: "Das will ich nicht. Ich habe vor dem Unfall hier zu Hause gewohnt, da will ich es jetzt auch noch. Ich will meinen Ausblick über das Donautal genießen".
Das ließ sich machen! Aber war 2,5 x so teuer wie das teuerste Pflegeheim in der ganzen Gegend.
Der Versicherer meinte, das übersteige die Grenze der Schadensminderungspflicht. Eine derartige Belastung sei der Versichertengemeinschaft nicht zuzumuten. Solche Extrawürste seien mit dem Schmerzensgeld abgegolten.
 
Das Oberlandesgericht Koblenz (VersR 02/244) machte die Versicherung rund. Der Geschädigte bekam ohne Abstriche den Schadensersatz zuerkannt.
(c)
Das ist keinesfalls ein Ausreisser: Genau in die gleiche Kerbe schlägt das OLG Bremen (VersR 99/1030 ff.), ich lese aus diesem erkenntnisstarken Urteil vor:
"Über den zu ersetzenden Aufwand darf auf die Wahl der Lebensgestaltung nur eingeschränkt Einfluss genommen werden, wenn nämlich die Kosten in keinem vertretbaren Verhältnis zur Qualität der gewählten Versorgung stehen….zu ersetzen ist der Mehrbedarf, der tatsächlich bei sinnvoller Disposition anfällt"
So ist das!
(d)
Und der BGH? Nun, der ist der gleichen Meinung, übrigens fast mit den gleichen Worten wie das OLG Bremen. Steht in den Entschiedungen BGH VersR 98/366 und BGH VersR 78/149.
(e)
Dass mir jetzt ja keiner sagt, das könne man nicht verallgemeinern. Wir haben doch den BGH, damit er uns voranleuchtet (§ 543 II Nr. 1 ZPO)!
07
zum Verdeinstentgang hätte ich eine Idee. Demnächst auf den Brettern dieser Bühne!
ISLÄNDER
				
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Es ist immer gut, wenn man mit seiner Umgebung Probleme anspricht. Wenn Du geschickt bist: Mache eine Stichwortzettel. Sprich es ruhig an, freundlich, mit Frage: "Wie lösen wir das Problem?", denn auch berechtigte Vorwürfe blockieren die anderen. Also hilft's nicht.
Wir müssen aus dem, Loch raus, auch brechtigte Vorwürfe helfen nicht.
02
Anworten wie: "Das ist nicht so anzuwenden" müssen hinterfragt werden. "Wieso denn nicht? An welchem Punkt scheitert das denn? Wo sit der wesentliche Unterschied?"
Eine Entscheidung des BGH bindet die anderen Gerichte nicht. aber in 99,9 % der Fälle folgen sie dem BGH. Darauf kommt es an.
03
Haushaltsführungsschaden: 400 Euro/Monat sollen in Ordnung sein, ja.....wie ist denn der zu dieser Beurteilung gekommen?
Machen wir mal eine erste Daumenpeilung, und zwar den Zustand jetzt. Diese Daumenpeilung erstetzt keine ordentliche Schätzung und Berechnung des Schadens. Sie kann nur liefern, in welcher Dimension wir angesiedelt sind.
Deine Behinderungen lassen darauf schließen, dass Du in Deinem Haushalt kaum noch etwas machen kannst. Ein bischen vielleicht: Aber die Kombination der Verletzungen tendiert recht deutlich auf eine MdH von 90 % ("MdH" = Minderung in der Fähigkeit, einen Haushalt zu führen). Du bist schlechter dran als ein Rollstuhlfahrer mit mittlerem Querschnitt, weil der eine Arm nicht recht funktioniert.
Weiter: Deine Wohnfläche ist für einen Single Durchschnitt. Ich setze jetzt einfach überall Durchschnittszahlen an: ein in jeder Hinsicht durchschnittlicher Single-Haushalt erzeugt in der Woche rd. 13,5 Std Arbeit. (Es könnte sein, dass es mehr Arbeit wird: Überall Laminat, aha, da saugt man 2 oder 3 Tage nicht, und schon fleigen die Staubwölkchen. Bei Teppichauslegeware sieht man nach 2 -3 TAgen nichts....).
Ausfall 90 %, fallen 12,15 Std/Woche aus. Macht im Jahr 633 Std. Ich habe keine Ahnung, wo Du wohnst, also nehme ich mal: "Ruhrgebietsnähe, aber nicht in einer Großstadt" Na ja - könnte 12,00 Euro netto ausmachen. Macht also im Monat rd. 633,00 Euro. Da ist das Thema "Hund" noch nicht mit drin. ACHTUNG: Das kann tüchtig nach oben oder nach unten abdriften! Man müsste sich den Haushalt ansehen und ihn dokumentieren. Wie kommt denn die Versicherung auf 450,00 Euro/M.?
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Wenn ich Dir richtig verstehe, wurde das Auto angeschafft, weil Du nicht mehr radeln kannst. Dann ist dieser Erwerb eine Unfallfolge, um Deine Mobilität herzustellen. Dann muss die Versicherung das zahlen, was denn sonst? Zweifel? Wart' ab....das geht genauso wie das Thema "Wohnungsumbau"!
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"Bad, keine Dusche, Treppen, Parkplatz": Ich nehme an, Du wohnst zur Miete.
(a)
Du weiß schon, dass Du vom Vermieter verlangen kannst, dass Du auf Deine Kosten die Wohnung behindertengerecht umbauen darfst Weil das in § 554 a BGB so steht?
(b)
Du weiß auch, die Dir der Versicherer das erstatten muss, weil Unfallfolge? Weil im Rahmen des mit Vernunft des Vertretbaren alle Folgen des Unfalles auszugleichen sind?
(c)
Deine Wohnung scheint kleine Zimmer zu haben. Das ist unpraktisch im Rollstuhl. Du brauchst dazu mehr Platz, z.B. in Bad und Toilette. Und das mit der Treppe...unmöglicher Zustand!
Wenn Du jetzt in eine Wohnung ziehst, die Deinen Problemen gerecht wird, dann müssen Umzug und die Mehrkosten vom Unfallverursacher getragen werden.
06
Sagt der in schwäbischer Sparsamkeit: "Zahle mer ned", dann prozessiere, so etwas ist durchsetzbar:
(a)
Da gibt es das Urteil des BGH in NZV 05/629:
(aa)
Was war da los?
Eine war Rollstuhlfahrerin, dafür musste der andere haften. Die Veletzte baute sich ihre Wohnung behindertengerecht um, die Versicherung zahlte das. Doch hatte sie schon vor dem Unfall eine Zweitwohnung oben in einer Burg: Für's Wochenende. Den Umbau der Zweitwohnung (!) zahlte der Gegner nicht: Das sei nicht notwendig. Schließlich habe man den Umbau der Wohnung bezahlt.
Der BGH verurteilte den Unfallverursacher zur Zahlung, aber wieso?
(ab)
Auf "Notwendig oder nicht" kommt es nach § 249 BGB gar nicht an. Ersetzt wird der Schaden nicht nur so weit, als es gilt, eine Not abzuwenden (= notwendig), sondern bis zur Grenze des unvernünftigen wird der "Zustand vorher" wieder hergestellt. Die Dame hatte vorher eine Zweitwohnung auf der Burg, dann hat sie nachher auch eine. Eine Zweitwohnung gilt in Deutschland nicht als sinnlose Prasserei. Deshalb ist das auch kein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht (des § 254 BGB)!
(b)
Ein anderer Schwerstverletzter, an dessen Schicksal wieder ein anderer schuld war, stand vor der Frage, ob er wegen der Unfallfolgen ins Heim muss. Er sagte: "Das will ich nicht. Ich habe vor dem Unfall hier zu Hause gewohnt, da will ich es jetzt auch noch. Ich will meinen Ausblick über das Donautal genießen".
Das ließ sich machen! Aber war 2,5 x so teuer wie das teuerste Pflegeheim in der ganzen Gegend.
Der Versicherer meinte, das übersteige die Grenze der Schadensminderungspflicht. Eine derartige Belastung sei der Versichertengemeinschaft nicht zuzumuten. Solche Extrawürste seien mit dem Schmerzensgeld abgegolten.
Das Oberlandesgericht Koblenz (VersR 02/244) machte die Versicherung rund. Der Geschädigte bekam ohne Abstriche den Schadensersatz zuerkannt.
(c)
Das ist keinesfalls ein Ausreisser: Genau in die gleiche Kerbe schlägt das OLG Bremen (VersR 99/1030 ff.), ich lese aus diesem erkenntnisstarken Urteil vor:
"Über den zu ersetzenden Aufwand darf auf die Wahl der Lebensgestaltung nur eingeschränkt Einfluss genommen werden, wenn nämlich die Kosten in keinem vertretbaren Verhältnis zur Qualität der gewählten Versorgung stehen….zu ersetzen ist der Mehrbedarf, der tatsächlich bei sinnvoller Disposition anfällt"
So ist das!
(d)
Und der BGH? Nun, der ist der gleichen Meinung, übrigens fast mit den gleichen Worten wie das OLG Bremen. Steht in den Entschiedungen BGH VersR 98/366 und BGH VersR 78/149.
(e)
Dass mir jetzt ja keiner sagt, das könne man nicht verallgemeinern. Wir haben doch den BGH, damit er uns voranleuchtet (§ 543 II Nr. 1 ZPO)!
07
zum Verdeinstentgang hätte ich eine Idee. Demnächst auf den Brettern dieser Bühne!
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