Silikonüberzug individuell f. Beinprothese / Gerichtsurteile gesucht!

Grüß Dich, Marquise!

01
Es ist immer gut, wenn man mit seiner Umgebung Probleme anspricht. Wenn Du geschickt bist: Mache eine Stichwortzettel. Sprich es ruhig an, freundlich, mit Frage: "Wie lösen wir das Problem?", denn auch berechtigte Vorwürfe blockieren die anderen. Also hilft's nicht.
Wir müssen aus dem, Loch raus, auch brechtigte Vorwürfe helfen nicht.

02
Anworten wie: "Das ist nicht so anzuwenden" müssen hinterfragt werden. "Wieso denn nicht? An welchem Punkt scheitert das denn? Wo sit der wesentliche Unterschied?"

Eine Entscheidung des BGH bindet die anderen Gerichte nicht. aber in 99,9 % der Fälle folgen sie dem BGH. Darauf kommt es an.


03
Haushaltsführungsschaden: 400 Euro/Monat sollen in Ordnung sein, ja.....wie ist denn der zu dieser Beurteilung gekommen?

Machen wir mal eine erste Daumenpeilung, und zwar den Zustand jetzt. Diese Daumenpeilung erstetzt keine ordentliche Schätzung und Berechnung des Schadens. Sie kann nur liefern, in welcher Dimension wir angesiedelt sind.

Deine Behinderungen lassen darauf schließen, dass Du in Deinem Haushalt kaum noch etwas machen kannst. Ein bischen vielleicht: Aber die Kombination der Verletzungen tendiert recht deutlich auf eine MdH von 90 % ("MdH" = Minderung in der Fähigkeit, einen Haushalt zu führen). Du bist schlechter dran als ein Rollstuhlfahrer mit mittlerem Querschnitt, weil der eine Arm nicht recht funktioniert.

Weiter: Deine Wohnfläche ist für einen Single Durchschnitt. Ich setze jetzt einfach überall Durchschnittszahlen an: ein in jeder Hinsicht durchschnittlicher Single-Haushalt erzeugt in der Woche rd. 13,5 Std Arbeit. (Es könnte sein, dass es mehr Arbeit wird: Überall Laminat, aha, da saugt man 2 oder 3 Tage nicht, und schon fleigen die Staubwölkchen. Bei Teppichauslegeware sieht man nach 2 -3 TAgen nichts....).

Ausfall 90 %, fallen 12,15 Std/Woche aus. Macht im Jahr 633 Std. Ich habe keine Ahnung, wo Du wohnst, also nehme ich mal: "Ruhrgebietsnähe, aber nicht in einer Großstadt" Na ja - könnte 12,00 Euro netto ausmachen. Macht also im Monat rd. 633,00 Euro. Da ist das Thema "Hund" noch nicht mit drin. ACHTUNG: Das kann tüchtig nach oben oder nach unten abdriften! Man müsste sich den Haushalt ansehen und ihn dokumentieren. Wie kommt denn die Versicherung auf 450,00 Euro/M.?

04
Wenn ich Dir richtig verstehe, wurde das Auto angeschafft, weil Du nicht mehr radeln kannst. Dann ist dieser Erwerb eine Unfallfolge, um Deine Mobilität herzustellen. Dann muss die Versicherung das zahlen, was denn sonst? Zweifel? Wart' ab....das geht genauso wie das Thema "Wohnungsumbau"!

05
"Bad, keine Dusche, Treppen, Parkplatz": Ich nehme an, Du wohnst zur Miete.

(a)
Du weiß schon, dass Du vom Vermieter verlangen kannst, dass Du auf Deine Kosten die Wohnung behindertengerecht umbauen darfst Weil das in § 554 a BGB so steht?

(b)
Du weiß auch, die Dir der Versicherer das erstatten muss, weil Unfallfolge? Weil im Rahmen des mit Vernunft des Vertretbaren alle Folgen des Unfalles auszugleichen sind?

(c)
Deine Wohnung scheint kleine Zimmer zu haben. Das ist unpraktisch im Rollstuhl. Du brauchst dazu mehr Platz, z.B. in Bad und Toilette. Und das mit der Treppe...unmöglicher Zustand!

Wenn Du jetzt in eine Wohnung ziehst, die Deinen Problemen gerecht wird, dann müssen Umzug und die Mehrkosten vom Unfallverursacher getragen werden.


06
Sagt der in schwäbischer Sparsamkeit: "Zahle mer ned", dann prozessiere, so etwas ist durchsetzbar:

(a)
Da gibt es das Urteil des BGH in NZV 05/629:

(aa)
Was war da los?
Eine war Rollstuhlfahrerin, dafür musste der andere haften. Die Veletzte baute sich ihre Wohnung behindertengerecht um, die Versicherung zahlte das. Doch hatte sie schon vor dem Unfall eine Zweitwohnung oben in einer Burg: Für's Wochenende. Den Umbau der Zweitwohnung (!) zahlte der Gegner nicht: Das sei nicht notwendig. Schließlich habe man den Umbau der Wohnung bezahlt.

Der BGH verurteilte den Unfallverursacher zur Zahlung, aber wieso?

(ab)
Auf "Notwendig oder nicht" kommt es nach § 249 BGB gar nicht an. Ersetzt wird der Schaden nicht nur so weit, als es gilt, eine Not abzuwenden (= notwendig), sondern bis zur Grenze des unvernünftigen wird der "Zustand vorher" wieder hergestellt. Die Dame hatte vorher eine Zweitwohnung auf der Burg, dann hat sie nachher auch eine. Eine Zweitwohnung gilt in Deutschland nicht als sinnlose Prasserei. Deshalb ist das auch kein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht (des § 254 BGB)!


(b)
Ein anderer Schwerstverletzter, an dessen Schicksal wieder ein anderer schuld war, stand vor der Frage, ob er wegen der Unfallfolgen ins Heim muss. Er sagte: "Das will ich nicht. Ich habe vor dem Unfall hier zu Hause gewohnt, da will ich es jetzt auch noch. Ich will meinen Ausblick über das Donautal genießen".
Das ließ sich machen! Aber war 2,5 x so teuer wie das teuerste Pflegeheim in der ganzen Gegend.
Der Versicherer meinte, das übersteige die Grenze der Schadensminderungspflicht. Eine derartige Belastung sei der Versichertengemeinschaft nicht zuzumuten. Solche Extrawürste seien mit dem Schmerzensgeld abgegolten.

Das Oberlandesgericht Koblenz (VersR 02/244) machte die Versicherung rund. Der Geschädigte bekam ohne Abstriche den Schadensersatz zuerkannt.

(c)
Das ist keinesfalls ein Ausreisser: Genau in die gleiche Kerbe schlägt das OLG Bremen (VersR 99/1030 ff.), ich lese aus diesem erkenntnisstarken Urteil vor:


"Über den zu ersetzenden Aufwand darf auf die Wahl der Lebensgestaltung nur eingeschränkt Einfluss genommen werden, wenn nämlich die Kosten in keinem vertretbaren Verhältnis zur Qualität der gewählten Versorgung stehen….zu ersetzen ist der Mehrbedarf, der tatsächlich bei sinnvoller Disposition anfällt"

So ist das!


(d)
Und der BGH? Nun, der ist der gleichen Meinung, übrigens fast mit den gleichen Worten wie das OLG Bremen. Steht in den Entschiedungen BGH VersR 98/366 und BGH VersR 78/149.

(e)
Dass mir jetzt ja keiner sagt, das könne man nicht verallgemeinern. Wir haben doch den BGH, damit er uns voranleuchtet (§ 543 II Nr. 1 ZPO)!

07
zum Verdeinstentgang hätte ich eine Idee. Demnächst auf den Brettern dieser Bühne!

ISLÄNDER
 
Zuletzt bearbeitet:
Grüß Dich, Marquise!

Ich mache mich jetzt einmal an den Punkt: "entgangenes Arbeitseinkommen".

01
Du hattest, lang ist's her, einmal gearbeitet, dann kam eine Kinder- und Familienpause.

Da habe ich ein Rätsel vor mir: Mir ist nicht klar, was der Grund dafür war, dass Du vor dem Unfall keinen Job hattest. Man sollte doch meinen, dass die Arbeitsagentur einer Frau, die nun nicht mehr auf kleine Kinder aufpassen muss, wieder ins Erwerbsleben verhilft! Wie ist denn das gekommen, dass Du noch in AlG II herumgehangen bist?

02
Die Arbeitsagenturen haben die Aufgabe, mit Einarbeitungszuschüssen, mit Kursen, ja mit Umschulungen solchen Leuten wie Dir wieder in den Beruf zu helfen. Das ist für die Betroffenen nicht ganz freiwilllig: Wer sich nicht nach der Decke streckt, der kriegt sein AlG II gekürzt und gestrichen.

03
Problem: Wie willst Du beweisen: Ohne den Unfall würdest Du jetzt längst in Loh und Brot? "Beweisen" ist eine ganze Menge. "Beweisen" heißt: An diesen Sachverhalt gibt es keine vernünftigen, ernstlich in Betracht kommenden Zweifel. Da geht's "steil bergan mit kleinen Pferden".

04
Du sagst: Dein Anwalt meint, Du müsstest genau das tun. Oh! Wie wird mir! Das steht nämlich anders im Gesetz, und, um vorzubeugen: Das ist auch so anzuwenden, das geschieht auch.

05
Also: Die Folgen Deiner Schädigung durch den Unfall musst Du nur weit überwiegend wahrscheinlich machen, Du musst sie nicht beweisen. Das ist deswegen so, weil in § 287 ZPO steht, dass das Gericht nach freier Würdigung der Lage den Schaden bemisst, das bedeutet (und auch das ist eindeutig so!): Das Gericht schätzt (!) den Schaden anhand tüchtiger Anhaltspunkte.
Da haben wir eine gefestigte BGH-Rechtsprechung hinter uns, z.B.: BGH NJW 70/281, BGH 71/472, BGH VersR 82/756. Hat sich einmal eine derartige gefestigte Ansicht gebildet, dann kann man sich darauf verlassen: Das sehen die Gerichte eben so. Wir stehen auf festen Boden.

05
Eine weitere Hilfe bietet der § 252 BGB. Er wird sehr oft übersehen, das könnte der Grund sein, weshalb Dein Anwalt so zurückhaltend wirkt:

(a)
Um § 252 BGB benutzen zu können muss man nur wissen: In diesem Gesetz ist von "entgangenem Gewinn" die Rede. Es ist völlig geklärt in der Welt der Gerichte: Arbeitseinkommen ist so ein Fall von "entgangenem Gewinn". Auch da stehen wir auf sehr festen Grund und Boden. Auch da kann ich schaufelweise BGH-Rechtsprechung zitieren.

Also: Wir legen los mit § 252 BGB!

(b)
Da steht: "Als entgangen gilt der Gewinn, welcher nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder nach den besonderen Umständen, insbesondere nach den getroffenen Anstalten und Vorkehrungen, mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte."

(c)
Das heißt auf Deutsch: Du muss gar nicht (überwiegend) wahrscheinlich machen, dass konkret Du einen ganz bestimmten Arbeitsplatz ergattert hättest. Du muss nur wahrschinlich machen: Unverletzte Leute, die in Deiner Ausbildungs- und Berufskarriere-Lage stecken inkl. Kinderpause oder in einer ähnlichen Lage, die pflegen in der Regel wieder einen Berufseinstieg zu finden. DU hätteset als auch wahrscheinlich schon was passendes gefunden.

(d)
Dann fragen wir in der einschlägigen Arbeitsagentur, IHK, Handwerkskammer, Berufsschule nach: Was wird denn aus solchen Arzthelferinnen mit langer Kinderpause, aber Verwaltungserfahrung, wenn das Arbeitsamt nun schult, subventioniert ect.?

Da kommt hoffentlich raus: "Es ist deutlich überwiegend wahrscheinlich: Solche Leute finden alsbald einen Arbeitsplatz". Vielleicht im Krankenhaus. Oder eine große Arztpraxis. Das Jobcenter subventioniert ja, wo nötig, die Einarbeitung mit u.U. vielen Tausend Euro, mit Kursen ect. Das ist ja auch der Sinn der Schulungsmaßnahmen: Die macht man nicht, damit die Leute hinterher zwar schlauer, aber doch wieder auf der Straße stehen. Das wäre Verschwendung von Steuermitteln.

(d)
Und jetzt müssen wir zusammenkratzen, was das belegt. Da liegt der SChwerpunkt, da muss jetzt eine "geistige Tiefbohrung" angelegt werden.


05
Funktioniert wirklich! Das Landgericht Passau zum Beispiel hat (Az.: 4 O 63/97, Urteil vom 29.10.2008) entschieden:

(a)
Eine verletzte Frau war arbeitslos. Die Brillengestellfabrik, in der sie 11 lange Jahre Brillengestelle gelöstet hat war vor dem Unfall pleite gegangen. Sie stand auf der Straße, keine Ausbildung, einfache Arbeiterin. Da ließ sie sich zur Bürokauffrau umschulen. Das Jobcenter zahlte die ganze Maßnahme. Aber das wurde nichts: Denn während der Umschulung erlitt sie einen solch kapitalen Unfall, dass sie nie mehr arbeiten kann.

(b)
Die Frau konnte (mit Bescheinigungen aus der Umschulungseinrichtung) belegen, dass sie voraussichtlich mit Note "gut" abgeschlossen hätte. Mit Auskünften der Arbeitsagentur konnte sie belegen: Sie hätte mit guter Wahrscheinlichkeit auch alsbald eine Stelle als Bürokauffrau gefunden. Das konnte man auch mit Statistiken untermauern.

(c)
Die Verletzte bekommt heute aufgrund des Urteiles, was sie ohne den Unfall als Bürokauffrau bekommen hätte. Und da sie inzwischen eine erfahrene, bestens eingearbeitete Fachkraft wäre, bekommt sie nun auch das, was so eine erfahrene Fachkraft bekommt. So hat es das Gericht geurteilt.

Warum soll das nicht auch bei Dir funktionieren?


06
Der Schlüssel Deines Falles liegt also darin, dass Erfahrungswerte herbringst, wonach unverletzte Leute, die so ungefähr in einer vergleichbaren Lage wie Du sind, normalerweise wieder in Lohn und Brot kommen. Da Du nicht in einer extrem strukturschwachen Gegend wohnst sollte das eigentlich funktionieren.




ISLÄNDER
 
Hallo Isländer!

Ich habe diese Nacht ein ziemlich langes Antwortschreiben an dich gesendet! Aber es ist verschwunden, nicht abgespeichert und nirgends zu finden.

Ich bin ziemlich gefrustet, weil mich das mit dem Schreiben immer viel Nerven kostet. Wg Konzentration/Hirninfarkt.

Irgendetwas hat mit dem Anmelden nicht funktioniert. Mein letzter Besuch angeblich um 22.37Uhr. Obwohl ich um 01.52 Uhr immer noch schreibe und die Zeilen an dich gg. 01.45Uhr abgeschickt habe.


Ok! Ich muß das erstmal verdauen und melde mich wieder!

Allerbeste Grüße
marquis68
 
Grüß Dich, Marquis68!

01
Was Dich frustet, das ist mir auch schon passiert.

Daher schreibe ich längere Nachrichten erst mal als ganz normalen Word-Text, dann kopiere ich ihn in das Antwortfeld, schicke ihn ab....(und dann erst finde ich meine Tippfehler. Von denen sollen einige -sorgfältig unter einem Glassturz verwahrt- im Deutschen Rechtschreibmuseum ausgestellt sein, und zwar in der Schreckenskammer!).

02
Ich gib Dir einen Tipp, den ich selbst besser befolgen sollte:
Es ist eine Forums-Erfahrung:

(a)
Sehr lange Texte finden weniger Antworten als Anfragen mit 8 oder 10 oder 12 Zeilen.

(b)
Teile Deine Probleme auf: Wer in einem Text letztlich 10 - 15 Fragen unterbringt, der bekommt selten Antworten. Das liegt daran, dass sich viele Leser dann überfordert fühlen.

03
Es gbt eine antike griechische Sage. Sysiphos war ein ganz ein schlauer. Er hat einen der Götter ganz unverschämt ausgetrickst. Zur Strafe muss er nun einen Stein auf eine Bergspitze raufrollen. Zu dumm, immer dann, wenn er den Stein mühsam und schwitzend fast ganz oben hat, da kommt ihm das blöde Ding aus und rumpelt wieder ins Tal runter. Da kann er wieder von vorn anfangen. Wozu er verurteilt ist. Soweit Teil 1.

Teil 2:
Wie es manchmal mit frustierenden Sachen so ist: Inzwischen ist der Stein vom ständigen Runterrumpeln ganz abgenutzt, immer kleiner ist er geworden, passt bequem in die Hosentasche: Und Sysiphos macht jeden Tag in des Morgens Frische eine hübsche Bergtour!

Woraus folgt: Zerhacke Deine Probleme ohne Gnade in handliche Teile!


ISLÄNDER
 
Hallo marquis68,

neben dem Feld, in das du zum Anmelden deinen Nickname einsetzt, ist eines "angemeldet bleiben" zum Anklicken.
Wenn du es NiCHT anklickst, wirst du automatisch nach kurzer Zeit wieder abgemeldet, also: anklicken!

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Hey Isländer!

Danke für deinen Tipp, den Text über WordPad vorzuschreiben und dann erst einzustellen;)
Jene Erleuchtung ist mir dann auch im Morgengrauen erschienen, nachdem ich festgestellt habe, daß meine Zeilen in den untiefen des Internets verschwunden sind. Mit wundgeschriebenen Fingern und wirren Haaren bin ich dann erstmal völlig verzweifelt in mein Kopfkissen versunken.

Das mit dem Kurzfassen und Zerhacken werde ich versuchen zu beherzigen, obwohl mir das nicht leicht fällt! Aber recht hast du;)
Denn nichts ist mir lieber als ein absehbares Ende!

Deine erhellenden Texte sind immer wieder zum schmunzeln und würden so manchen Gerichtssaal zum Toben bringen!

Weiteres in den nächsten Tagen!

Allerbeste Grüße und einen lieben Dank
marquis68
 
Hallo marquis68,

was sagt und schreibt denn Dein Psychologe zu Dir und Deinen verlorenen Bein?

- abgesehen von der Verarbeitung der Amputation - hinzu kommt noch

- Umgewöhungsschwierigkeiten

- Dein Umgang mit all den Dingen die Du nicht mehr machen kannst (Sport / Hobby / Freizeit / Garten / Haushalt).

- Du als Frau mit "Metallbein" was sichtbar ist, schämst Dich, gehst kaum außer Haus, hast Depris - weil nix mehr Kleid oder Minirock und Pumps.

- Dein Mann findet Dich nicht mehr erotisch - da leidet auch ein bestimmter Punkt in der Beziehung....

- Menschen sprechen Dich an, was ist, was war, ..... immer wieder erklären - wunde Punkte werden aufgerissen, Du leidest.

Du leidest

Also bringe ein GA herbei zur Unterstützung von Deinem behandelnden Psychologen.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hey HWS Schaden!

DANKE;)
An manchen Tagen sieht man vor lauter Bäume den Wald nicht mehr!
Ich hatte im Vorfeld meinen C-Cleaner durchlaufen lassen.
Beim Einloggen in das Forum habe ich dann vergessen das besagte Häckchen zu setzen!Zu spät!
Aus Schaden wird man hoffentlich klug!

Aber vielen lieben Dank nochmal!

Beste Grüße sendet
marquis68
 
Hallo marquis68 ,

noch eine Frage.....

Bist Du mit einer sogn. "Schwimm- / Badeprothese" versorgt?

Sprich einer Prothese, mit der Du zuhause Duschen kannst, ins Schwimmbad zum Schwimmen gehen kannst, im Urlaub am Pool liegen kannst und schwimmen sowie in diesem Zuge am Strand bist und auch ins Meer kommst?

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra!

Du hast vollkommen recht! So eine Zerstörung des äußeren Erscheinungsbildes ist nicht so einfach wegzustecken. Zumal egal was ich anziehe, man sieht den "Beinunterschied". Das Selbsbewußtsein leidet erheblich.
Es macht mich wütend, wenn ich an meine Zukunft denke. Wenn mir bewußt wird, was ich durch den Unfall alles verloren habe.
Das ich mein Pferd und mein Pony abgeben mußte (finanziell u. körperlich) meine Hobbys nicht mehr ausüben kann. Und, und.....
Die Schädigerseite interessiert das einen feuchten Kehricht. Diesen Hampelmännern müßte mal das Gleiche widerfahren. Dann würden sie es aus einem ganz anderen Blickwinkel sehen.

Ich bin mit meinen Problemen ganz alleine. Einen Mann gibt es nicht und mein Sohn hat große Probleme seine Mutter so zu akzeptieren. Meine Eltern haben mir nur Probleme gemacht und waren keine Hilfe. Aussenstehende haben kein Verständnis dafür, wenn man ein Treffen absagen muß, weil die Prothese nicht richtig passt, man wunde Stellen hat oder einen das Phantom besucht.


Eine Traumatherapeutin habe ich erst seit Nov. 2015.
Ich habe mich reichlich schwer damit getan, mir eine Therapeutin zu suchen. Zum einen war soetwas nie mein Ding, weil ich immer alles alleine auf die Reihe bekommen will und zum anderen hatte ich nach meinem Unfall zwei Therapeutinnen die ein absoluter Reinfall waren.

Mein Fehler generell ist, daß ich nicht gerne bei den Ärzten ein -und ausgehe. Mich nerven diese ständigen Rechtfertigungen und Erklärungen, die immer wieder aufs Neue erfolgen.

Aber Recht hast du! Ich brauche so viele Einträge in meiner Krankenakte wie möglich um Nachweise gg. den Schädiger vorbringen zu können. Denn die körperl. Beschwerden werden nicht weniger.


Zu deiner Frage mit dem Badebein!

Ja ich habe ein Badebein. Aber nur ein Null acht fünfzehn.....sprich arretiert (steif eingestellt) oder geöffnet. Da muß man jeden Schritt bewußt setzen sonst schmiert man ab.
Nutzen kann ich das jedoch nicht, weil ich nur eine Badewanne habe und da ist mir die Standfläche zu gering.

Vielen lieben Dank für dein Interesse und deine Tipps.


Herzliche Grüße
marquis68
 
Hi marquis68 ,

du sprichst mir aus der Seele!
Zwar ist mein Lebensgefährte das Opfer ( rechtes Bein ab bis Mitte Oberschenkel, dazu noch ein zerstörter Bauch/ Torax).
Leider oder zum Glück ist mein Schatz ein happy "Vogelstraus", also zur Aussenwelt immer gut drauf, ein Held, er nimmt seine Pillen brav- also immer "heile Welt " trotz seiner Schmerzen! Seine Wesentsveränderung bekomme nur ich mit- Ey, er hat früher jede Schweinerei durchschaut, war auf höchstem Nivau im CNC-Dreher- Werkzeugbau- PC- Was-auch- immer Personal-Team- Leitung aktiv!

Nu versucht er unseren barrierefreien Wohnraumumbau auf Reihe zu bringen- ohne öffentliche Förderungen / Horrorforderungen!

Seine Mutter wollte spazieren gehen, doch er solle ne lange Hose anziehen!
Mein Schatz zog ne lange Hose an! Ich könnte kotzen!
Ich steh draußen, doch ich seh deine Probleme und Schmerzen!

LG
Aramis
 
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